wegen Lebensversichrung: frage

Huhu ihr
hab vor paar Wochen in der Zeitung gelesen das da ein Gesetz raus gekommen ist,
wenn man seine Lebensversicherung kündigt, man nicht zuviel Verlust macht und fast alles (bis auf Bearbeitungsgebühren) zurück bekommt

hat das jemand gelesen oder was davon gehört ?
Hab die Zeitung leider nicht mehr und find auch nichts,

Gruss lanie
Normalerweise müsste ich es eigentlich wissen (studiere Versicherungsmanagement), aber davon habe ich noch nichts gehört. Ich nehme an, dass es auch auf das jeweilige Versicherungsunternehmen ankommt und was im Vertrag steht. Aber da das Versicherungsvertragsgesetz geändert wird, kann das schon möglich sein.
Im Grunde ist es ja so, dass man, wenn man die LV kündigt, das ausbezahlt bekommt, was angespart wurde.
Bin mir jetzt grad net so sicher, mache mich aber nochmal schlau.
Gruß
LuckyJ
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also würde ich im grunde keinen verlust machen?
ausser eben die ziehen diese bearbeitungsgebühren ab,
das wäre es mir wert
würde mich freuen wenn ich wieder von dir lesen würde :D

Gruss lanie
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LuckyJ hat leider unrecht.

Bis vor kurzem war es so, daß zuerst einmal Abschlußgebühren, Provisionen, Risikokapitalhinterlegung usw. auf die Summe angerechnet wurden. Dh. , je nach Gesellschaft hat man in den ersten zwei bis fünf Jahren kaum Geld angespart. Wenn man dann gekündigt hat bekam man faktisch kaum etwas heraus.

Nun hat das BVG entschieden, daß Provisionen nicht mehr angerechnet werden dürfen, dh man erhält bis zum Abschluß im Jahr 2002 wesentlich mehr heraus als vorher.

Allerdings gehen nach wie vor die Zinsen verloren. Wie überhaupt LV erst in den letzten Jahren der Laufzeit überproportionale Zinsen erwirtschaften und viele versicherungen ihre Gewinnerwartungen in den letzten Jahren ständig nach unten korrigieren.

Unter dem Strich verliert man durch die Inflation bei Kündigung immer Geld, weil man keine Zinsen erhält, also weniger Geldwert erhält als man eingezahlt hat.
Wenn du nur im Moment die Beiträge sparen willst, würde ich sie ruhen lassen oder den Tarif umstellen.
Bessser ist meist eine Kombination aus Risiko Leben und alternativen Anlagen.

Die BVG Entscheidung gilt auch rückwirkend, also auch LV, die vor Erlaß gekündigt wurden haben Anspruch auf Auszahlung des "einbehaltenen" Geldes.
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huhu

wollte sie still legen,
dann kam ich die mitteilung das dies nicht geht
weil ich das ca vor 3 jahren schon mal gemacht habe!

kann man evtl sagen wieviel da einem in etwa verloren geht ?
ich will die eigentlich schon seit jahren nicht mehr, aber irgendwie wurd ich
trotzdem überredet sie weiter zu führen

jetzt mag ich nicht mehr, will auch keine andere tarife oder so

gruss lanie
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Ich meine, in Zeitungen, schon mehrfach einen Artikel gelesen zu haben, wonach man lieber eine Lebensversicherung verkaufen soll, anstatt sie zu kündigen!?

Da ich so etwas bis dato noch nicht gemacht habe, kenne ich mich mit der Materie leider nicht aus. :unsure:
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hmh also ich habe meine Rentenversicherung nach 3 Jahren gekündigt und habe KEINEN Cent :heul: gesehen von meinem ganzen Geld !! Weil angeblich der Rückkaufwert noch nicht erreicht war !?

Also erkundige Dich lieber vorher nicht das es Dir geht wie mir !
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:huh: buh
heute hab ich meine kündigung raus geschickt
naja jetzt wart ich mal ab was passiert,
werde weiter berichten
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Hallo Lanie!

Suchst du das hier???

Urteil BGH

Ob das allerdings auf deinen Vertrag zutrifft, weiß ich nicht. Frag doch mal den Versicherungsombudsmann in deiner Nähe. Der hilft dir dann weiter.

Viel Glück.
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