Verstopfung Wer muß zahlen?

In: Wohnen
Hallo, wir bräuchten da mal eure Hilfe!
Es fing alles vor ca. 6 Wochen an. Wir wohnen in einem 2 Familienhaus im Erdgeschoss zu unserer Wohnung gehört auch der Keller mit mehreren Kellerräumen. Durch einen dieser Kellerräume führt das Abflussrohr unserer Küche und das der oberern Wohnung ( verbindet sich dort ) Nun ist das Rohr das nach außen führt total verstopft gewesen, sodass das ganze Wasser durch den Überlauf herausschwappte und den Kellerraum "überflutet" hat.
Das ist ja schon ärgerlich genug gewesen, passierte natürlich auch an einem Samstagabend, wo man nichts anderes vorhat :wallbash:
Was tut man(n) und Frau? wischen, wischen und nochmals wischen. Kein Problem bis dahin!
Wir versuchten also unsere Vermieterin zu erreichen ... vergebens U R L A U B !!
Montag haben wir dann die Firma angerufen, die bei uns die letzte Wartung an der Gastherme durchgeführt hat. Die kamen dann auch sehr zügig und hat das ganze Schlamassel behoben. Rechnung bitte an die Vermieterin!
Nun besteht die Vermieterin auf eine Kostenbeteiligung, weil die Firma ja so teuer ist!! Und wie kommen wir darauf einfach eine Firma zu beauftragen!
Hat sie da ein Recht drauf?? Oder fällt das ganze unter laufende Instandhaltung??

Vielleicht ist ja einer unter Euch der sich mit sowas auskennt! :rolleyes:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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das müsste eigentlich im mietvertrag stehen bis wieviel eure kostenbeteiligung ist.
wir mussten den sanitär auch selber berappen da der abfluss in der küche verstopft war.
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also bei uns ist das so,liegen die rohre in der wand,gehört die gesamte post dem eigentümer.
liegen die rohre ausserhalb der wand,dem benutzer :blumen:
ach ja noch was, innerhalb der wohnung gehört der schaden dem mieter,ausserhalb dem vermieter

Bearbeitet von juni58 am 16.05.2006 17:09:29
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Danke schon einmal
Also im Mietvertrag steht: Kleinreperaturen sind vom Mieter im Jahr von 300 DM zu tragen. Der Bertrag war über 400€. Fällt also nicht unter Kleinreperaturen.
Und das Rohr war nicht in der Wohnung sondern nach draußen Verstopft. ( Anfang Außenmauer und weiter )
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So, wie Juni58 schon sagte, ist es richtig.

Und was eine mögliche Kostenbeteiligung angeht. So einfach ist das nicht für den Vermieter. Versucht wird es trotzdem immer wieder. Ist der Vermieter in Urlaub, muss er einen Vertreter einsetzen, der sich um die Belange im Haus kümmert und in solchen Notfällen sowohl erreichbar ist als auch Entscheidungen treffen kann.

So kenne ich es jedenfalls. Inwiefern es da eventuell Urteile zu gibt - keine Ahnung.
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Ich sagte ja bereits: Heute ist der Tag der komischen Überschriften! :D
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Was Du meinst, Miele, heißt "Obstipation" .... :lol: :lol: :lol:
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Also, da braucht ihr ganz sicher nix zu bezahlen. Die Beauftragung im Wege der Gefahrenabwehr muss sich der Vermieter anrechnen lassen, so stets im Gesetz (BGB).
Und die Begründung des Vermieters klingt ja putzig, die Rechnung ist ja schließlich so hoch....hahaha. Tolle Anspruchsgrundlage, nur keine Gesetzliche. rofl
Nix zahlen und aussitzen.

LG
Superpapa
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Face,

ihr habt richtig gehandelt und seid sicherlich zu keiner Kostenbeteiligung verpflichtet. Allerdings ist das eben so richtig ärgerlich, wenn man mit dem Vermieter in einen evtl. Rechtsstreit verwickelt wird.

Versucht mit ihm zu reden und denkt an das Argument von Cooky!
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Ich schliesse mich der meinung von markaha an!
Aber wenn ihr total verunsichert seid,würde
ich mich mal bei einem anwalt erkundigen, wie die genaue
rechtslage aussieht!
Fragt auch mal bei der hausratsversicherung nach!!
Vielleicht übernehmen die das ja!

LG :blumen:
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Ich sehe das nicht ganz so einfach. Wenn das Fallrohr von Eurer Wohnung durch Euer Verschulden verstopft ist dann kann der Vermieter Euch sehr wohl zur Kasse bitten. In dem Fall wären auch die Kosten für den Klempner Eure Sache. Ich hoffe mal, daß das bei Euch nicht der Fall ist.
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