Wann ist es Zeit einen Anwalt einzuschalten?

Hallo Muttis,habe mal eine Frage an euch.Wenn man weiß das ein Fall vor Gricht kommt braucht man einen Anwalt so weit ist klar, aber wann ist der richtige Zeitpunkt sich einen zu suchen?
Reicht es aus wenn Post von der Polizei kommt wo man mitgeteilt bekommt wann die Gerichtsverhandlung stattfindet ,so das man sich kurzfristig einen sucht,oder sollte man sich schon jetzt einen nehmen.
Die Anzeige liegt der Polizei ca.2-3 Wochen vor,Zeugenaussagen haben auch schon stattgefunden,denke das es nicht so lange dauern kann bis es vor Gericht geht,hat jemand Erfahrung mit Gerichtsverhandlungen?Ich nähmlich nicht!!
So überlastet wie Gerichte ind, dauert das meisst sehr lange bis etwas verhandelt wird, dennoch solltest Du Dich schnell auf die Suche begeben, der Anwalt muß sich ja einarbeiten, Akten anfordern, sich vorbereiten.
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wenn ihr rechtschutzversichert seid, würde ich so schnell wie mgl. einen einschalten...
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Es kommt darauf an worum es konkret geht. Ist es ein klarer Fall wo die Fakten für sich sprechen und man im recht ist, braucht mal nicht unbedingt einen Anwalt. In jedem anderen Fall ist es sicherlich besser...
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Zitat (saubär @ 22.05.2006 - 10:13:16)
wenn ihr rechtschutzversichert seid, würde ich so schnell wie mgl. einen einschalten...

Jep,sind wir zum Glück!
Eine andere Person der wegen des selben Falles vor Gricht geht hat diese Versicherung allerdings nicht deshalb will er es möglichst lange rauszögern sonst wird es ihm zu teuer.
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Hallo Fenjala!

Mein Stiefvater ist Anwalt. Daher habe ich ein kleines bißchen Einblick. Also ich persönlich, würde spätestens mit Eingang der Anzeige einen Anwalt einschalten. Denn der kann auch schon die Korrespondenz mit der Polizei führen, weiß, wie viel man wann sagen sollte, bzw. hat auch Zugang zu sämtlichen Polizeiakten.

Worüber ich ein bissi schmunzeln musste...das es nicht mehr lange dauert, bis es vor Gericht kommt. Nun ja, also in den meisten Fällen dauert dies doch durchaus ein halbes Jahr.

LG

Snake

*Edit: Sorry, aber von dem Abwarten des anderen halte ich nichts. Anwälte werden ja nicht nach Stunden bezahlt. Die haben eine Gebührenordnung, das geht nach Streitwert, nach Art des Falles, wie oft er zu Gericht fahren musste.

Bearbeitet von snakedreadkitty am 22.05.2006 10:19:16
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Zitat (snakedreadkitty @ 22.05.2006 - 10:16:01)
Hallo Fenjala!

Mein Stiefvater ist Anwalt. Daher habe ich ein kleines bißchen Einblick. Also ich persönlich, würde spätestens mit Eingang der Anzeige einen Anwalt einschalten. Denn der kann auch schon die Korrespondenz mit der Polizei führen, weiß, wie viel man wann sagen sollte, bzw. hat auch Zugang zu sämtlichen Polizeiakten.

Worüber ich ein bissi schmunzeln musste...das es nicht mehr lange dauert, bis es vor Gericht kommt. Nun ja, also in den meisten Fällen dauert dies doch durchaus ein halbes Jahr.

LG

Snake

Doch so lange?
Na dann weiß ich wenigstens bescheid.
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Ganz so darauf verlassen sollte man sich nicht. Es kann, MUSS aber nicht so lange dauern.
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Vordert der Anwalt bei der Polizei die Aktennummer selbst an oder muss man sich selbst drum kümmern?
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Im Großteil der Fälle dauert es aber durchaus so lange.

Die Aktennummer steht eigentlich auf allen Unterlagen, die du von der Polizei gekriegt hast.
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Der Anwalt wird dann mit deiner Vollmacht Akteneinsicht verlangen.

tante ju
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Zitat (fenjala @ 22.05.2006 - 10:15:31)

Jep,sind wir zum Glück!
Eine andere Person der wegen des selben Falles vor Gricht geht hat diese Versicherung allerdings nicht deshalb will er es möglichst lange rauszögern sonst wird es ihm zu teuer.

Vorsicht, nicht zu früh freuen.
Es gibt da schon einige Unterschiede.
Wenn man z.B. einer Tat beschuldigt (angezeigt) wird, die nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. ein Diebstahl, den kann man nicht fahrlässig, also quasi "aus versehen" begehen), so tritt keine Rechtschutzversicherung ein.

Ist auch klar, dann würden ja alle Ganoven eine solche Versicherung abschließen.

Bei den Aktenzeichen muss man unterscheiden, ist es das zeichen der Polizei (Vorgangs- oder Tgb.-Nummer) oder das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft (StA).

Zur StA wird eine Sache dann abgegeben, wenn die Polizei mit ihren Ermittlungen fertig ist.
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Zitat (RheumaKai @ 22.05.2006 - 10:42:06)
Zitat (fenjala @ 22.05.2006 - 10:15:31)

Jep,sind wir zum Glück!
Eine andere Person der wegen des selben Falles vor Gricht geht hat diese Versicherung allerdings nicht deshalb will er es möglichst lange rauszögern sonst wird es ihm zu teuer.

Vorsicht, nicht zu früh freuen.
Es gibt da schon einige Unterschiede.
Wenn man z.B. einer Tat beschuldigt (angezeigt) wird, die nur vorsätzlich begangen werden kann (z.B. ein Diebstahl, den kann man nicht fahrlässig, also quasi "aus versehen" begehen), so tritt keine Rechtschutzversicherung ein.

Ist auch klar, dann würden ja alle Ganoven eine solche Versicherung abschließen.

Bei den Aktenzeichen muss man unterscheiden, ist es das zeichen der Polizei (Vorgangs- oder Tgb.-Nummer) oder das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft (StA).

Zur StA wird eine Sache dann abgegeben, wenn die Polizei mit ihren Ermittlungen fertig ist.

Denke die Rechtsschutzversicherung wird es übernehmen ,es ging um schwere Körperverletzung.
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Körperverletzung: vorsätzlich oder fahrlässig?
Möglicherweise ist in deinem Fall ein Schiedsverfahren vor die gerichtliche Auseinandersetzung zwischengeschaltet, so daß bei einer Einigung der Parteien vor der Schiedsperson der Fall erledigt ist.
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Ich würde mich mit der Versicherung in Verbindung setzen um eine Deckungszusage zu bekommen. Ob man dann einen Anwalt einschaltet, welchen und wann, das kann man immer noch entscheiden.
Aber man weiss erst einmal welches Kostenrisiko man hat.
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Hör dich um, nach einem GUTEN.

Es gibt viele trottelige.
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Zitat (Ebenholz @ 22.05.2006 - 11:25:23)
Körperverletzung: vorsätzlich oder fahrlässig?
Möglicherweise ist in deinem Fall ein Schiedsverfahren vor die gerichtliche Auseinandersetzung zwischengeschaltet, so daß bei einer Einigung der Parteien vor der Schiedsperson der Fall erledigt ist.

Wenn man von 7 Personen ordentlich was auf die Fresse bekommt ist das vorsätzlich oder fahrlässig? Denke vorsätzlich.
Da kommt es doch wohl nicht zu einem Schiedsverfahren oder? :(
Mal schauen was das ganze überhaupt ergibt,hoffe das unsere Zeugen die Dreckschweine auch wiedererkennen. :angry:
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Mir ist noch nicht klar, auf welcher Seite ihr steht:
Seid ihr Täter oder Opfer?
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Zitat (Ebenholz @ 22.05.2006 - 12:56:19)
Mir ist noch nicht klar, auf welcher Seite ihr steht:
Seid ihr Täter oder Opfer?

Opfer
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Schnell eine Anwalt einschalten, denn, wenn Ihr den Prozeß gewinnt, zahlt die Gegenseite auch Euren Anwalt, und Euer Anwalt kann ggf. Schmerzensgeld fordern.
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Zitat (Bücherwurm @ 22.05.2006 - 15:15:20)
Schnell eine Anwalt einschalten, denn, wenn Ihr den Prozeß gewinnt, zahlt die Gegenseite auch Euren Anwalt, und Euer Anwalt kann ggf. Schmerzensgeld fordern.

Wir sind Rechtsschutzversichert falls wir den Prozeß gewinnen müssten die Täter unseren Anwalt trotzdem bezahlen?
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Yeaph!

Bzw. holt sich dann die Versicherung das Geld, was sie eurem Anwalt gezahlt hat, vom Täter wieder.
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