Auch wenn das Thema schon älter ist, wegen der Sachverständigenvergütung ist es ja allgemein interessant.
Vor dem 1.7.2004 galt für die Kosten des Sachverständigen das ZSEG (Zeugen und Sachverständigen
Entschädigungsgesetz) Dort war für den gerichtlich bestellten Sachverständigen eine "Entschädigung von durchschnittlich 38,50€ zugesprochen. Das reichte beiweitem nicht aus. Daher trat am 1.7.2004 das neue JVEG (Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) in Kraft.
Neben der Zeugenentschädigung wird hier erstmals von der Sachverständigen
vergütung gesprochen.
Dabei gilt zu beachten, das gerichtlich bestellte Sachverständige zumeist selbstständig sind und auch eine große Verantwortung tragen. Auch müssen öbuv. Sachverständige (Öffentlich bestellt und vereidigt) sich ständig mit Seminare auf Ihrem Fachgebiet weiterbilden und ständig auf dem aktuellen Stand der Technik sein.
> Niemand würde zu einem Arzt gehen, der vor 30 Jahren seine Zulassung bekommen hat und danach keine Fachzeitschrift mehr gelesen (etc.) hat. <
Im JVEG sind also auch die Stunden berücksichtigt, die nicht unmittelbar mit dem jeweiligen Gutachtenauftrag abzurechnen sind.
In der Stundenabrechnung erfasst sind
-
Studium der Gerichtsakten incl. der Beiakten
- Prüfung der Zuständigkeit des SV und des eingezahlten Kostenvorschusses
- Durchführung Ortstermin incl. Einladungsschreiben und OT-protokoll
- Untersucheungen, Vermessungen, Laborversuche
- Reisezeit incl. Wartezeit (Auch STAU)
- Ausarbeitung, Diktat und Durchsicht des Gutachtens
- Vorbereitungszeit für Gerichtstermin zur mündlichen Erläuterung und Wahrnehmung des GT
Nicht erfasst sind:
- Aufstellung der Rechnung des SV
- Zeit für das "Tippen" des Gutachtens
- Umwege während der Reisezeit
- Übernachtungszeit und Mittagspausen
- Stellungnahmen zur Ablehnung einer Partei
- Studium der einschlägigen Fachlitaratur
- etc.
Die Honoare sind in 10 Gruppen unterteilt:
1.) 50,-€ für Musikinstrumente / Vermessungstechnil
2.) 55,-€ für Briefmarken etc.
3.) 60,-€ für
Schmuck, GALA-Bau, Hausrat, etc.
4.) 65,-€ für Heizung, TV, Tiefbau, etc.
5.) 70,-€ für Abbruch, Brandschutz,
Fliesen, Mieten, etc.
6.) 75,-€ für Abrechnung Hochbau,
Kfz, Schäden an Gebäuden, etc.
7.) 80,-€ für Architekten und Ingenieure
8.) 85,-€ für Datenverarbeitung
9.) 90,-€ für Betriebsunterbrechungs- und verlagerungsschäden
10.) 95,-€ für Unternehmensbewertung
Dieses sind Nettohonorare zuzüglich MwSt für den gerichtlich bestellten Sachverständigen !!!
Dabei kommen noch weitere Gebühren für Seiten, Kopien, Fotos etc, zum tragen.
Im privaten Auftrag sind die Vereinbarungen von Stundensätzen frei gestaltet und werden individuell vereinbart. Können also durchaus höher liegen.
Wichtig ist mir an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen, das es wichtige Unterschiede zwischen den Sachverständigen gibt:
"Der Sachverständige" ist nicht gesetzlich geschützt und im Prinzip darf sich jeder so nennen der glaubt über ein gutes Wissen zu einem Thema zu haben.
"Der anerkannte Sachverständige" ist nicht gesetzlich geschützt und so darf sich jeder Sachverständige nennen, der einmal ein Gutachten für eine Versicherung gemacht hat und diese daraufhin gezahlt hat.
"Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige / öbuv. SV)" ist der einzige Sachverständige der einen Nachweis über seine besonderen und extrem hohen Fähigkeiten erbringen muß und darin auch geprüft wurde. Er wird für sein Fachgebiet vereidigt und muß auch den Nachweis über seine ständige Weiterbildung erbringen.
In einem gerichtlichen Prozeß unterstützt er den Richter in fachlichen Fragen und ist sozusagen das Auge des Gerichts.
Sorry, wieder mal sehr ausführlich.
Aber ich hoffe damit wird deutlich, warum der Stundensatz so hoch sein muß
Master of Stone