wieviel verlangen?!

hallo,

eine freundin von mir hat neben ihrer ausbildung zur technischen zeichnerin (anfang 4. lehrjahr) bei einer firma ein angebot bekommen, für ein recht großen projekt stundenweise auszuhelfen, von zu hause aus.
die programme hat sie zu hause, muss also nichts mehr dafür haben.

sie fragte mich nun, wieviel geld sie stundenweise von der firma verlangen könne.
leider hatte ich noch nie einen nebenjob und weiß deshalb gar nciht, was ich ihr sagen soll.
sie überlegt nämlich die sache abzulehnen, wenn ihr der lohn nicht hoch genug ist.

danke flowers_2.gif
Soll das als Selbstständigkeit laufen oder kriegt sie einen Teilzeit-Vertrag? Wenn Teilzeit, ist es ein Mini-Job? Also unter 400 €/mtl.?
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Zitat (Filou, 09.08.2006)
eine freundin von mir hat neben ihrer ausbildung zur technischen zeichnerin (anfang 4. lehrjahr) bei einer firma ein angebot bekommen, für ein recht großen projekt stundenweise auszuhelfen, von zu hause aus.




Wenn das ihr Chef erfährt! dribble.gif
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Zitat (carlos, 09.08.2006)
Zitat (Filou, 09.08.2006)
eine freundin von mir hat neben ihrer ausbildung zur technischen zeichnerin (anfang 4. lehrjahr) bei einer firma ein angebot bekommen, für ein recht großen projekt stundenweise auszuhelfen, von zu hause aus.




Wenn das ihr Chef erfährt! dribble.gif

das ist das, weswegen sie überlegt, das gar nciht zu machen, denn ein kollege von ihr hat ihr den "job" nämlich beschafft


soll weder als mini-job noch als teilzeit laufen, sondern einfach nur bis das projekt vorbei ist mal hier und da ne zeichnung ändern oder neu machen smile.gif
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Dann sind das aber Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ich weiß im Moment nicht, wie hoch die Freibeträge sind um da z.B. nicht mehrwertsteuerpflichtig zu werden. Was ist mit Haftungsausschluß, wenn sie versehentlich Fehler macht?

Wenn, dann wäre ein Mini-Job besser. Und wenn sie nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt oder für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet, sollte das auch für den Vollzeit-Arbeitgeber kein Problem sein. Sie hat grundsätzlich lt. Grundgesetz das Recht auf so eine Nebenbeschäftigung.
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Zitat (HSommerwind, 09.08.2006)
Dann sind das aber Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ich weiß im Moment nicht, wie hoch die Freibeträge sind um da z.B. nicht mehrwertsteuerpflichtig zu werden. Was ist mit Haftungsausschluß, wenn sie versehentlich Fehler macht? 

Wenn, dann wäre ein Mini-Job besser. Und wenn sie nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt oder für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet, sollte das auch für den Vollzeit-Arbeitgeber kein Problem sein. Sie hat grundsätzlich lt. Grundgesetz das Recht auf so eine Nebenbeschäftigung.

auch als azubi??

sie arbeitet im öffentlichen dienst, ist das da anders?
EDIT: eiegntlich müsste sie für eine nebentätigkeit einen antrag stellen (bei der verwaltung?!) aber dann müsste sie auch ne 2te steuerkarte haben und so...


weiß jemand, wieviel man so nebenbei verdienen darf ohne das anzugeben?
ich hab mal ne inventur mitgemacht, dass musste ich schließlich auch nciht meinem arbeitgeber angeben... unsure.gif

Bearbeitet von Filou am 09.08.2006 13:44:51
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Die Spielregeln im Öffentlichen Dienst kenne ich auch nicht. Da muss sie mit dem Personalrat reden. Im Tarif- und/oder Ausbildungvertrag steht das sicher. In der Ausbildung könnte der Arbeitgeber argumentieren, dass durch eine Nebentätigkeit das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist und damit gibts keinen Nebenjob.

Wenn sie nichts sagen will und es trotzdem macht, sollte sie es trotzdem als Minijob laufen lassen. Eine zweite Steuerkarte ist nicht erforderlich. Mini-Jobs werden pauschal versteuert.
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Wenn sie im öffentlichen Dienst arbeitet muss zwingend jede Nebentätigkeit vom Dienstherren genehmigt werden.
Kommt das raus, wird sie sofort entlassen.

Sie soll Ihren Chef fragen, wenn es nur stundenweise ist und zB. am Wochenende zu erledigen, sollte er nichts dagegen haben. Sie kann auch damit argumentieren, daß sie Ihre Fähigkeiten erweitert und Ihre Kompetenzen stärkt.
Bis 5000 Euro pa. ist eine selbstständige Tätigkeit steuerfrei. vielleicht hat sie jemanden, der Rechnungen schreiben kann. Ansonsten soll sie es splitten, damit sie im Monat 150 Euro hat. DIe werden auf IHre Steuerkarte mit eingetragen.

Kommt darauf an, was für ein Unternehmen es ist, was für ein Projekt und was Sie kann.
Muß Sie nur etwas ins Reine pinseln wird es da weniger für geben, als wenn Sie an der Entwicklung beteiligt ist.
Zumal Sie noch in der Ausbildung ist und über wenig Praxiserfahrung verfügt. Und Sie lernt ja auch was dabei.

Ich würde zwischen 12 und 35 Euro ansetzen.Vielleicht empfiehlt Sie sich daduch auch für weitere Tätigkeiten.

Unter der Voraussetzung, Ihr DIenstherr wird VORHER informiert und gibt sein OK.
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Zitat (Filou, 09.08.2006)
hallo,

eine freundin von mir hat neben ihrer ausbildung zur technischen zeichnerin (anfang 4. lehrjahr) bei einer firma ein angebot bekommen, für ein recht großen projekt stundenweise auszuhelfen, von zu hause aus.
die programme hat sie zu hause, muss also nichts mehr dafür haben.

sie fragte mich nun, wieviel geld sie stundenweise von der firma verlangen könne.
leider hatte ich noch nie einen nebenjob und weiß deshalb gar nciht, was ich ihr sagen soll.
sie überlegt nämlich die sache abzulehnen, wenn ihr der lohn nicht hoch genug ist.

danke flowers_2.gif

Erstmal Gewerbe anmelden (bei der Gemeinde)
Bei Einkünften bis 17.500 EUR (für Kleinunternehmer) jährlich ist keine Umsatzsteuer abzuführen. Damit darf beim Kunden auf keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung stehen, der Kunde zahlt also nur den Nettobetrag. Einkommen aus diesem Gewerbe müssen beim Einkommensteuerbescheid versteuert werden.
Ein Nebengewerbe ist nur dann dem Arbeitgeber zu melden, wenn dadurch Nachteile für ihn entstehen, bzw. wenn es ausdrücklich im Arbeitsvertrag vermerkt ist. Eine zweite Lohnsteuerkarte ist Quatsch, weil das Ganze ja nicht über einen zweiten Arbeitgeber läuft, sondern auf freiberuflicher Basis.
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Sie KANN als Angestellte im öffentlichen Dienst kein Gewerbe anmelden.Und Sie DARF es nicht

Sie gilt auch nicht als Kleinunternehmer, wenn sie es könnte. Sie ist noch in der Ausbildung, dort greifen die Gesetze zum Schutz von Auszubildenden, somit darf Sie maximal 5000 Euro im JAhr steuerfrei durch selbstständige Arbeit dazu verdienen.
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Exakt.
Das ist auch mein Wissensstand.
Ich habe aber das Gefühl, dass die Freundin brutto-wie-netto arbeiten will.
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Zitat (carlos, 09.08.2006)
Exakt.
Das ist auch mein Wissensstand.
Ich habe aber das Gefühl, dass die Freundin brutto-wie-netto arbeiten will.

Du meinst schwarz? Konnte ich dem bisher Geschriebenen nicht entnehmen.
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Zitat (tom-kuehn, 09.08.2006)

Du meinst schwarz? Konnte ich dem bisher Geschriebenen nicht entnehmen.

Ich habe von meinem Gefühl gesprochen.
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Proteus und Carlos haben Recht, was den öffentlichen Dienst betrifft.
Jede Nebentätigkeit muss dort vorab genehmigt werden.
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Der einzige, der hier momentan weiterhelfen könnte, ist Filou.
Der äußert sich aber nicht.
Immerhin liest er ja mit.
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Das Gefühl habe ich allerdings auch
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Zitat (carlos, 09.08.2006)
Der einzige, der hier momentan weiterhelfen könnte, ist Filou.
Der äußert sich aber nicht.
Immerhin liest er ja mit.

Filou ist eine Sie!
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Pardon.
Am Tatbestand ändert das allerdings nichts.
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okay okay....

bin arbeiten, hab nicht die ganze zeit die möglichkeit hier mitzumischen... wink.gif

wäre natürlich für meine freundin schön, wenn ihr nichts ehr versteuert werden müsste, also "brutto-wie-netto", aber ich denke ich werde ihr raten, mal erst mit ihrer chefin darüber zu sprechen und diese einfach zu fragen, wie das gehen kann und was sie machen soll... smile.gif

oder meint ihr das ist nicht korrekt?! ...denke doch ... wink.gif
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Zitat (Filou, 09.08.2006)
okay okay....

bin arbeiten, hab nicht die ganze zeit die möglichkeit hier mitzumischen... wink.gif

wäre natürlich für meine freundin schön, wenn ihr nichts ehr versteuert werden müsste, also "brutto-wie-netto", aber ich denke ich werde ihr raten, mal erst mit ihrer chefin darüber zu sprechen und diese einfach zu fragen, wie das gehen kann und was sie machen soll... smile.gif

oder meint ihr das ist nicht korrekt?! ...denke doch ... wink.gif

Mach es so, bitte!

Du könntest deiner Freundin eine Menge Ärger ersparen.

Bearbeitet von carlos am 09.08.2006 14:26:12
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Zitat (Filou, 09.08.2006)
okay okay....

bin arbeiten, hab nicht die ganze zeit die möglichkeit hier mitzumischen... wink.gif

wäre natürlich für meine freundin schön, wenn ihr nichts ehr versteuert werden müsste, also "brutto-wie-netto", aber ich denke ich werde ihr raten, mal erst mit ihrer chefin darüber zu sprechen und diese einfach zu fragen, wie das gehen kann und was sie machen soll... smile.gif

oder meint ihr das ist nicht korrekt?! ...denke doch ... wink.gif

Brutto für Netto klingt nicht zwar paradisisch, ist aber nicht nett, der arbeitenden Bevölkerung gegenüber.
Schau mal in das Beamtenrecht deines Bundeslandes. Da steht mehr zu genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreien Nebentätigkeiten drin.

In Niedersachsen steht da zum Beispiel drin:

Zitat
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn zu besorgen ist, dass durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Ein solcher Versagungsgrund liegt insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit

- nach Art und Umfang die Arbeitskraft des Beamten so stark in Anspruch nimmt, dass die ordnungsgemäße Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten behindert werden kann,
- den Beamten in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringen kann,
in einer Angelegenheit ausgeübt wird, in der die Behörde, der der Beamte angehört, tätig wird oder tätig werden kann,
- die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Beamten beeinflussen kann,
zu einer wesentlichen Einschränkung der künftigen dienstlichen Verwendbarkeit des Beamten führen kann,
- dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung abträglich sein kann.


Für den Fall Deiner Freundin käme da evtl. Punkt 1 in Betracht und das müßte dann eben in ihrem Einzelfall von ihrer Behörde entschieden werden.
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Zitat (tom-kuehn, 09.08.2006)
Für den Fall Deiner Freundin käme da evtl. Punkt 1 in Betracht und das müßte dann eben in ihrem Einzelfall von ihrer Behörde entschieden werden.

ich denke eher nicht (zum glück smile.gif ), da sie äusserte, dass es sich um vielleicht ... 2-3 stunden die WOCHE handelt.

flowers_2.gif
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Zitat (Filou, 09.08.2006)
Zitat (tom-kuehn, 09.08.2006)
Für den Fall Deiner Freundin käme da evtl. Punkt 1 in Betracht und das müßte dann eben in ihrem Einzelfall von ihrer Behörde entschieden werden.

ich denke eher nicht (zum glück smile.gif ), da sie äusserte, dass es sich um vielleicht ... 2-3 stunden die WOCHE handelt.

Nun dann sollte sie wohl kein Problem haben, die "Erlaubnis" zu bekommen.
Wünsch ihr viel Glück dabei. Wenn sie ihre Ausbildung fertig hat, ist dann die Firma vielleicht schon die erste Anlaufstelle für ihren ersten richtig Job.
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