Wieder Ärger mit dem Verwalter



Ich habe Euch doch schon mal geschrieben das ich Ärger mit unserem Verwalter habe wegen unserem Hund.Er verlangt immer noch das der Hund weg soll obwohl die anderen Hausmiteigentümer den Hund jetzt voll akzeptieren. Ich weis bald nicht mehr weiter mein Anwalt sagt mir das Er soviele Fehler gemacht hat das Er voll auf die Schn.... fällt.
1.Fehler : Er hätte eine ausser Planmäsige Versammlung einberufen müssen.
2.Fehler: Hat keine Unterlagen,wo Tierhaltung verboten sein soll(Er behaubt es)
3.Fehler gibt nur falsche angaben bei seinem Anwalt an.z.B.wir sind ein 8 Familienhaus Er sagt 6. Er sagt es gibt Protokolle von 1974 ich aber kann es belegen das es 1974 keine Protokolle gab.Er sagt das alle Mitbewohner gegen den Hund sind und Er Unterschriften hätte,auch gelogen keiner hat Unterschrieben (bis auf 2 ER und Eine Ältere Dame.
Jetzt habe ich aber noch was ganz gravierendes gegen Ihn in der Hand was ich aber nicht gerne anwenden möchte und zwar Versicherungsbetrug,kann ich auch belegen mit mehreren Zeugen.Eine FRAGE :WIE WÜRDET IHR HANDELN?

(IMG:https://jeep.cfasp.de/upload/165591.jpg)

Bearbeitet von puschel515 am 15.08.2006 12:15:31
Ich würde keine Rücksicht auf diesem Mann
nehmen, macht er ja auch nicht !
Ich würde es machen !

Viel Glück

die Molly
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Ich weiß ja nicht, welchen Schrett du meinst, aber was steht in deinem Mietvertrag? Tierhaltung erlaubt? Dann kann er dich mal. Tierhaltung nicht erlaubt? Pech gehabt.

Es wäre nett, wenn du ganz normale Schrift benutzt. Das kann man ja kaum lesen.

Bearbeitet von tom-kuehn am 15.08.2006 12:26:10
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:blink: Da kriegt man ja Augenkrebs beim Lesen.

So wie dein Hund aussieht, müsste der doch durch das Raster fallen, das man für den eine Erlaubnis braucht. So kleine Handtaschenwauwaus darf man (zumindest hier) auch halten wenn Hundehaltung nicht erlaubt ist. Kann auch sein, das ich das Bild falsch deute, da die Schrift so blendet. :P

Und wenn dein Anwalt sagt, das der Verwalter so viele Fehler gemacht hat, ja warum regste dich dann auf?
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Mal ne Frage, du hast geschrieben, er sei Verwalter und bei den anderen handelt es sich um Miteigentümer??

Also bist du jetzt Mieter oder Eigentümer??

Denn wenn sich alle Eigentümer einig sind, kann man doch einfach den Verwalter wechseln..

Oder meintest du mit Verwalter eigentlich Vermieter?
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Jedenfalls brauchst du dir keine großen Sorgen machen, du darfst den Hund behalten...

Kein Gericht der Welt würde ein anderes Urteil aussprechen...(Es sei denn, der Richter wurder geschmiert... :pfeifen: )

Es existieren genügend Urteile, die besagen, daß man so kleine Tiere/Hunde behalten kann...

Naja und dein Fall ist ja eh irgendwie zwielichtig...

Die Infos mit dem Betrug würde ich auf alle Fälle nicht ganz außer Acht lassen :pfeifen:
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Der handelt beschissen, also drauf mit dem harten Klotz.
Tom hat recht, ne andere Schrift wär angenehmer zu lesen, wenns nicht um n Tier gegangen wär, hätte ich nicht weitergelesen. Kann auch nicht in deinem Sinn sein, wenn alle so denken und keiner Bock hat, sich mit nem Posting in so ner Shrift zu beschäftigen.
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@Mellly ich antworte mal für Puschel515.
Sie ist Eigentummerin.
Ist aber kein Freies Haus sondern ein mehr Familie-Haus.

@Kalle mit der Kelle Puschel515 ist im Moment nicht am Computer nehme ich an und bitte sie ist wirklich Anfängerin was Compi betrifft sie ist froh das sie es überhaupt zustande bekommen hat es so rein zu setzen.
Wenn man auf ältere Tagen anfängt ist es für einige nicht einfach.

Bearbeitet von internetkaas am 15.08.2006 14:49:57
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Zitat (Mellly, 15.08.2006)
Die Infos mit dem Betrug würde ich auf alle Fälle nicht ganz außer Acht lassen :pfeifen:

Es sei denn die Zeugen die du hast springen ab und lassen dich im Stich :blink:
Aber wollen wir das mal nicht hoffen. Ansonsten muss ich Mellly beipflichten, der Hund fällt in die Kategorie Klein(st)tiere und nicht in Hunde. Daher darfst du ihn behalten.

Süße isser übrigens, wäre mir nur bischen zu klein. Ich hätte gerne so einen hier:
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In einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen gilt letztendlich das, was die Eigentümerversammlung beschließt. Sicher habt ihr eine Hausordnung, in der klar geregelt ist, ob Haustiere gestattet sind. Wenn die Mehrheit der Eigentümer bestimmt, und das auch in Protokollen so festhält, daß keine Einwände gegen Haustiere in der Wohnung bestehen, dann kannst du deinen Hund behalten. Ist die Mehrheit dagegen, dann mußt du dich entweder vom Hund oder der Wohnung trennen.
Wirf mal einen Blick ins BGB.

Der Versicherungsbetrug hat mit der Sache überhaupt nichts zu tuen, da dies aber eine Straftat ist, wäre es angebracht, diese zu melden.
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Zitat (internetkaas, 15.08.2006)
@Mellly ich antworte mal für Puschel515.
Sie ist Eigentummerin.
Ist aber kein Freies Haus sondern ein mehr Familie-Haus.


Also wenn sie Eigentümerin ist, kann sie den doch eh behalten....Da hat doch die Hausverwaltung eh nichts zu sagen, wenn sich alle Eigentümer einig sind und nichts gegen den Hund haben...

Die Verwaltung wird doch von der Eigentümerversammlung engagiert oder? Und wenn die Verwaltung so komisch ist, kann man die doch kündigen oder? Gut, dazu müßten alle Eigentümer einverstanden sein...Aber ich würde das mal bei der nächsten Versammlung ansprechen...auch den Betrug :pfeifen:

Ich kenn mich da echt nicht aus, aber mein Freund hat auch ne Eigentumswohnung und soweit ich weiß, müßten wir nicht mal die Verwaltung oder die anderen Eigentümer fragen, wenn wir uns so nen kleinen süßen Flokatie anschaffen würden...Wenn daraus ne Lärmbelästigung wegen Bellen entstehen würde, wäre das sicher ne andere Geschichte...aber so...?? Ich meine, der Hund macht doch keinen Lärm....
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Zitat (tom-kuehn, 15.08.2006)
In einem Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen gilt letztendlich das, was die Eigentümerversammlung beschließt. Sicher habt ihr eine Hausordnung, in der klar geregelt ist, ob Haustiere gestattet sind. Wenn die Mehrheit der Eigentümer bestimmt, und das auch in Protokollen so festhält, daß keine Einwände gegen Haustiere in der Wohnung bestehen, dann kannst du deinen Hund behalten. Ist die Mehrheit dagegen, dann mußt du dich entweder vom Hund oder der Wohnung trennen.
Wirf mal einen Blick ins BGB.



Ja genau...also kann der Verwalter sich noch so aufführen, wenn die Eigentümer sich einig sind....

ICh würde mich eher von der Verwaltung trennen..
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Dies bestärkt mich mal wieder in meiner Meinung:

niemals eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. :no:
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Zitat (Rheingaunerin, 15.08.2006)
Dies bestärkt mich mal wieder in meiner Meinung:

niemals eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. :no:

Nö, wenn die Nachbarn gut drauf sind, ist das alles kein Problem. Wir haben keinen externen Verwalter und klären alle Dinge unter uns. Das Klappt ohne Probleme.
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Zitat (internetkaas, 15.08.2006)
@Kalle mit der Kelle Puschel515 ist im Moment nicht am Computer nehme ich an und bitte sie ist wirklich Anfängerin was Compi betrifft sie ist froh das sie es überhaupt zustande bekommen hat es so rein zu setzen.
Wenn man auf ältere Tagen anfängt ist es für einige nicht einfach.

Ist jetzt völlig off, aber so ne Schrift ist nicht der Standard hier, muss also absichtlich so eingestellt werden. Obs bei dem Thema zweckdienlich ist, ist ne andere Frage.
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mein gott, was seid ihr alles denn fuer nerds.
also mir hat die schrift ueberhaupt nix ausgemacht :blumen:
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ist schon bisschen blöd die schrift aber mei...ich denke es ist wichtiger den fall zu bereden als die schrift.

ich würd ganz ehrlich mit dem betrug vors gericht gehen...wär ich knallhart...ist er ja wohl auch...ich mein du kannst deinen anwalt auch sicher einen brief in die richtung schreiben lassen oder?
...blabla...bitten wir sie im fall versicherungsbetrug bei uns vorzusprechen oder sowas :-) geht doch bestimmt...ist zwar drohung aber tut er doch auch.
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Der Versicherungsbetrug hat mit der Hundehaltung nix zu tun . Wenn es jetzt nur noch um eine private Schlammschlacht und Anschwärzerei geht dann wundert es mich auch nicht das es Menschen gibt die dir einen mit dem Hund reindrücken wollen . Für mich ist es ganz klar das aus deiner Sichtweise der Vermieter angefangen ist . Deine Situation wird auf jedenfall nicht besser wenn du Zeugen sammelst um dem Vermieter Betrug nachzuweisen .
Ich würde mich ruhig verhalten , auf meinem Anwalt hören und freundlich durchs Leben gehen . Dein Anwalt meint das er keine guten Chancen hat und gut ist . Ich würde nicht noch Glut ins Feuer werfen ( oder wie das heisst :wub: )


Ansonsten weiss ich nicht wie du bist . Wenn du jeden Versicherungsbetrug zur Anzeige bringst dann würde ich es beim Vermieter auch machen . Wenn du etwas schriftliches hast , was den Versicherungsbetrug belegt , dann würde ich rechtliche Schritte einleiten oder nicht . . Ich würde mich nie drauf verlassen das Frau x und Mann y das bezeugen . Dieser Schuss kann nach hinten losgehen .
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:trösten: , höre auf deinen Anwalt, lehne dich entspannt zurück und laß alles auf dich zukommen.
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Das Allerwichtigste: Bleib sachlich bei alles was Du tust!

Es gilt was die Eigentümer beschliessen. Gibt es also ine Versammlung und eine Abstimmung (die vorher in der Einladungsagenda angekündigt sein muss) ergibt, dass keine Hunde gehalten werden dürfen, gilt das entsprechend für alle.

Egal was Du tust, lies das WEG und halte Dich exakt daran, das ist die einzige Möglichkeit, sich richtig wehren zu können. Wenn er Fehler macht ist das schön, wichtiger ist aber auch, dass Du keine Fehler machst und immer an den Buchstaben des Gesetzes klebst.

Grüße
Murphy
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Ma ne Frage: Was hat das mit "Humor & Skurriles" zu tun? :unsure:
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