Krankschreibung: ... arbeitsrechtliches

Huhu,

nur 'ne kurze Frage, wenn man vom Arzt krankgeschrieben wird, also eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt, darf und kann man dann trotzdem arbeiten, wenn man sich dazu in der Lage sieht? Oder muss man dann zuhause bleiben?

Weiß das jemand?

Danke! :blumen:
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ich empfehle dir ein Gesetzbuch zum Arbeitsrecht, da es umfangreiche Informationen darüber enthält, was während einer Krankschreibung erlaubt ist. Mit dem Wissen aus diesem Buch kannst du fundierte Entscheidungen treffen, ob du trotz Krankschreibung arbeiten darfst oder nicht.

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Das Problem ist folgendes: Wenn Du krank zur Arbeit gehst und hast einen Unfall, dann möchte natürlich KEINER bezahlen. Wenn Dein Vorgesetzter weiss, dass Du eigentlich krank geschrieben bist und Dein Arbeiten duldet, kann Die Firma auch eins auf den Deckel bekommen.

Ich weiss von einem Fall, da hatte ein krank geschriebener einen Unfall und die Berufsgenossenschaft hat keinen Cent bezahlt.
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Ich kenne mich nicht soo gut aus, aber ich denke man darf dann nicht arbeiten.
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Ich weis ja nicht um welche Krankheit es sich handelt, im Zweifelfall würde ich mich vom Arzt gesund schreiben lassen.
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Aus versicherungstechnischen Gründen kann ich nur davon abraten, während der AU arbeiten zu gehen. Die BG würde sich allerdings freuen, sollte etwas passieren!!

Sorry, ist nicht böse gemeint. Nur ich würde, um auf der sicheren Seite zu stehen, den Arzt aufsuchen und mich gesundschreiben lassen.
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Hallo Keke,

um das rechtlich alles hieb- und stichfest zu machen, dass Du keine Schwierigkeiten mit Arbeitsunfall und ähnlichem kriegst, könntest Du erneut zum Arzt gehen und Dich quasi gesund schreiben lassen, das geht meiner Meinung nach.

Gruss Stewi22
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Es gibt keine Gesundschreibung.
Jeder darf arbeiten gehen, auch wenn er krank ist, jeder darf das nach Rücksprache mit seinem Arzt selbst entscheiden.
Man ist immer weiter versichert.
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Zitat (Die-Anna @ 26.11.2006 19:50:35)
Es gibt keine Gesundschreibung.
Jeder darf arbeiten gehen, auch wenn er krank ist, jeder darf das nach Rücksprache mit seinem Arzt selbst entscheiden.
Man ist immer weiter versichert.

Warum gibt dann eine Krankenkasse die Empfehlung das undbedingt mit dem Arbeitgeber UND BG abzuklären?
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weil es ausnahmen gibt...

z b bei kindergärtnerinnen und krankenschwestern wegen ansteckender krankheiten
ausserdem auch bei lebensmittel verarbeitenden betrieben...

ansonsten kann jeder, der sich wieder gesund fühlt, einfach wieder arbeiten gehen...
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Zitat (Die-Anna @ 26.11.2006 19:50:35)
Es gibt keine Gesundschreibung.
Jeder darf arbeiten gehen, auch wenn er krank ist, jeder darf das nach Rücksprache mit seinem Arzt selbst entscheiden.
Man ist immer weiter versichert.

Nach der Krankschreibung braucht man nicht extra ne Gesundschreibung, das stimmt so..Auf der Krankschreibung ist ja das Datum des Arbeitsunfähigkeitszeitraumes vermerkt..."arbeitsunfähig von...bis einschließlich..."

Aber wie die anderen schon sagen, geht man in diesem Zeitraum arbeiten, kann man durchaus Ärger bekommen, wenn was passiert oder sich die Krankheit deswegen verschlimmert...

Es könnte nämlich so ausgelegt werden, daß der Fehler oder der Unfall auf den Krankzustand zurückzuführen wäre...Dann hast Pech und Ärger
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man achte auf "arbeitsunfähig"
genau das ist es nämlich, man wird nicht "krankgeschrieben" sondern "arbeitsunfähig"
und wie hier schon erwähnt, darf der Arbeitgeber es gar nicht dulden, dass ein "arbeitsunfähiger" Mitarbeiter arbeitet

so ganz verstehe ich die Frage auch nicht,
normalerweise schreibt einen kein Arzt länger als eine Woche arbeitsunfähig, ist man danach nicht wieder gesund, wird jeweils um eine Woche verlängert
eine Woche kann man doch wohl durchziehen, auch wenn man sich ab Mitte der Woche wieder fit fühlt

wäre ich tatsächlich für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben und wollte wieder arbeiten gehen, dann würde ich es auf jeden Fall mit dem Arzt absprechen und mir auch eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass er keine Einwände hat

ansonsten kann es üble Auswirkungen haben und zwar für dich und auch für den Arbeitgeber
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Hi, Extraterrestische,
Zitat
man achte auf "arbeitsunfähig"
genau das ist es nämlich, man wird nicht "krankgeschrieben" sondern "arbeitsunfähig"
und wie hier schon erwähnt, darf der Arbeitgeber es gar nicht dulden, dass ein "arbeitsunfähiger" Mitarbeiter arbeitet
so ist es, und das ist eine "Kassenleistung", die AU!

KEINE Kassenleistung dagegen ist, sich wieder arbeitsfähig schreiben zu lassen, und das kostet je nach "Pi mal Daumen" 3,-- bis 5,-- €
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