Ich soll für die Versicherung angeben, ob und wie lange ich "hauskrank" geschrieben bin.
Damit ist doch wohl die ganz normale Krankschreibung gemeint, oder weiß das jemand besser?
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Wenn du "hauskrank" geschrieben bist, könnte eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ideal sein. Diese ermöglicht es dir, bequem und rechtzeitig deiner Versicherung die nötigen Informationen zu übermitteln, ohne das Haus verlassen zu müssen.
Hallo, @tante ju, nach meinem Verständnis ist damit wohl gemeint, daß Du aufgrund dieser Krankschreibung nicht in der Lage warst, aushäusig tätig/aktiv zu sein.- Hattest Du evtl. während dieser Zeit irgendwelche Anwendungen, die bei Dir daheim durchgeführt wurden, weil Du nicht in die entsprechende Praxis fahren/gehen konntest?
Es gibt z.B. ja Erkrankungen, aufgrund derer man krankgeschrieben wird, und man darf sich dann nicht aus dem Haus begeben.- Sozusagen "liegend krank" o.ä.!
Bevor Du jedoch 'was Verkehrtes angibst, und das steht dann unwiderlegbar in Deinen Unterlagen, würde ich mal vorsichtshalber Morgen bei der Krankenkasse/Versicherung anrufen.- Denn im Zweifelsfalle akzeptieren die nur das, was Du bei Erstbeantwortung (evtrl. dann falsch) angegeben hast.
Liebe Grüße...Isi
Bearbeitet von IsiLangmut am 01.09.2011 19:12:38
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dahlie21.022 Beiträge Dabei seit: 26.11.08
Würde ich auch machen: Bei der Versicherung anrufen und fragen, was damit gemeint ist. Wenn man kaum mal krank(geschrieben) ist, kennt man sich ja nicht aus mit solchen Formulierungen. ;). Kann nämlich alles Mögliche sein; dass man nicht vor die Tür kann/darf z.B. Denn normalerweise ist spazieren gehen etwa nicht verboten, wenn es der Wiederherstellung der Gesundheit dient.
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wurst
Könnte natürlich sein das dein Hausarzt Hausbesuche abgerechnet hat, :hmm: frag ihm einfach mal. :pfeifen:
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tante ju
Es geht nicht um ein Formular meiner Krankenversicherung, sondern um die KfZ-Versicherung nach einem Unfall.
Der Arzt hat ein Schleudertrauma festgestellt und mir Verhaltensmaßregeln mitgegeben, ärztlich verordnete Faulheit ;) .
Da ich nicht berufstätig bin, habe ich auch erst mal keine Krankschreibung mitbekommen. Habe sie aber gestern nachgefordert, da der Arzt nach SGB V nur max. 2 Tage in begründeten Fällen rückwirkend krankschreiben darf. Der Grund ist gegeben und wurde am Miontag festgestellt.
Hausbesuche hat er bestimmt nicht abgerechnet, darf er ja nur machen, wenn ich nicht transportfähig bin. Ich bin lediglich ohne Auto
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Nachi20.191 Beiträge Dabei seit: 04.09.07
Zitat (tante ju @ 01.09.2011 19:04:35)
Ich soll für die Versicherung angeben, ob und wie lange ich "hauskrank" geschrieben bin.
Damit ist doch wohl die ganz normale Krankschreibung gemeint, oder weiß das jemand besser?
geht es da um einen Unfall? und steht dann da sinngemäß...
Ist der Verletzte hauskrankgeschrieben? Ja Nein vom bis (voraussichtlich)
wenn ja wollen die nur wissen ob ein Gelber Schein vorliegt in Form einer Krankschreibung...
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Highlander6.222 Beiträge Dabei seit: 21.01.08
Hallo Tante Ju:
schau mal hier bei der 2. Antwort (von Nordanwalt). Das dürfte die Info sein, die Du brauchst.
Wenn Du hauskrank geschrieben bist, darfst Du anscheinend nicht aus dem Haus. D.H. Dir dürfte damit eine Haushaltshilfe zustehen, die Dir alle die Arbeiten abnimmt, für die Du das Haus verlassen müsstest, z.B. Einkaufen, Kinder zur Schule bzw. KiGa bringen u.ä.. Wenn dem so sein sollte, müsste sowas ja auch von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
Es geht um einen Unfall und dann war es ja auch sinnvoll, die Krankschreibung nachzufordern, die ich als Berufstätige ja auf alle Fälle bekommen hätte.
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tante ju
Highlander das "hauskrank" steht alternativ zu einem Krankenhausaufenthalt, den es ja nun Gott sei dank nicht gab.
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Highlander6.222 Beiträge Dabei seit: 21.01.08
Tante Ju,
ist mir klar. Nur im KH wirst Du rund um die Uhr versorgt. Zu Hause alleine aber nicht. Das ist der Unterschied.
Gruß
Highlander
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tante ju
Stimmt ich sitze gelangweilt vorm PC, es gibt nur Fertigfutter und GG macht die allerdringenste Hausarbeit.
Ich hoffe, dass es spätestens übermorgen wieder geht, ohne dass sich bei nicht im Zeitlupentempo durchgeführten Bewegungen alles dreht. :(
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Highlander6.222 Beiträge Dabei seit: 21.01.08
Tante Ju,
da fällt mir noch was ein:
wenn Du unverschuldet am Unfall beteiligt warst, dann nimm Dir man bloss einen Anwalt. Der kann Dir professionell helfen. Da brauchst Du Dich um fast nix mehr zu kümmern. Und anwaltliche Unterstützung steht Dir zu.
Habe ich auch so gemacht, als ich auf meinen Reisen bzgl. Rettung der Welt mal vom Stahlross geholt wurde. War stressfreier und ich hatte eine Anlaufstelle, die ich fragen konnte bei Unklarheiten bzgl. meines Verhaltens.
Gruß
Highlander
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tante ju
Stimmt Highlander, aber mein Herr Gemahl möchte das nicht, ich wollte es von Anfang an, aber da war das Auto schon begutachtet und ich weiß nicht was er da alles gesagt hat.
Unschuldug sind wir auf alle Fälle.
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dahlie21.022 Beiträge Dabei seit: 26.11.08
Um mal auf den Schwindel einzugehen; "alles dreht sich": lass mal von einem HNO-Arzt oder einem Neurologen klären, ob Du nicht einen sog. Positionsdrehschwindel hast (so heißt das glaube ich). Das ist eine Störung im Gleichgewichtsorgan und dafür ist typisch, dass sich alles dreht bei bestimmten Bewegungen. Die Behandlung ist einfach, hört sich nach Rosskur an, ist aber sehr effektiv. Sollte Dir aber der Facharzt in Falle des Zutreffens erklären; mache ich hier natürlich nicht.
Und gute Besserung auf jeden Fall! :trösten:
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micheal_1.367 Beiträge Dabei seit: 12.11.06
Zitat (tante ju @ 01.09.2011 19:04:35)
Ich soll für die Versicherung angeben, ob und wie lange ich "hauskrank" geschrieben bin.
Hi, Tante Ju,
das Sozialrecht (hier SGB V) kennt nur den Unterschied zwischen "arbeitsunfähig krank" und arbeitsfähig gesund. Wenn jemand eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU, "gelber Schein") dem Arbeitgeber und der GKV (z.B. AOK) vorlegt, bewirkt das eine maximal 6 Wo. lange Lohnfortzahlung. Der Zwang, sich zu Hause oder gar im Bett aufzuhalten, wird aus Arztgeheimnisgründen (§ 203 StGB) dem Patienten vom krankschreibenden Arzt persönlich mitgeteilt, sonst niemandem. Es genügt, der Versicherung mitzuteilen, dass man -ohne Rücksicht auf die nähere Umgebung oder Umstände - von dann bis dann und vom dem oder dem krankgeschrieben sei.
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tante ju
Spät, aber trotzdem vielen Dank für eure Antworten. :blumen:
Ich bin dann doch mit den ganzen Unterlagen zum Rechtsanwalt meines Vertrauen gegangen und das Ganze ist mittlerweile abgeschlossen.
@Micheal: aus medizinischer Seite hast du völlig recht.
Gibt man jedoch bei der Versicherung mangels fehlender Sachkenntnis an, dass man "hauskrankgeschrieben" ist, verwirkt man den Anspruch auf einen Leihwagen, bzw. Nutzungsausfall.
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Highlander6.222 Beiträge Dabei seit: 21.01.08
Freut mich Tante Ju,
dass sich alles zum Positiven gewendet hat.
Da wir als juristische Laien immer mit Unkenntnis glänzen, kann immer nur geraten werden, zum Fachmann oder Fachfrau zu gehen. Die einzige Frage, die sich hier stellen dürfte ist die nach dem Fachgebiet (also Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht usw.).
Und als Geschädigte hast Du normalerweise ein Anrecht darauf, zu Fachleuten zu gehen.