Habt Ihr das gewußt, dass es "eigentlich" verboten ist diese Pilze zu sammeln? Mehr als 5 Steinpilze pro Jahr hab ich noch nie gefunden, dafür vor allem Maronen und Birkenpilze ohne Ende.
Berücksichtigung des Artenschutzes beim Sammeln von Pilzen
Ein wichtiger Hinweis für alle 'Schwammerlsucher': Mit dem Start der Pilzsaison möchte die Regierung der Oberpfalz auf artenschutzrechtliche Bestimmungen beim Sammeln von Pilzen hinweisen.
Gemäß der Bundesartenschutzverordnung betrifft dies viele einheimische Pilze wie Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Rotkappe, Birkenpilz und Morchel. Sinngemäß ist es zunächst grundsätzlich verboten, Pilze dieser Arten zu sammeln, zu verarbeiten oder zu verkaufen. Sinn dieser Regelungen ist es, den einheimischen Pilzbestand auf lange Sicht nicht zu gefährden.
Jedoch möchte der Gesetzgeber den Bürgern das Sammeln von Pilzen dennoch ermöglichen, und sieht daher eine Ausnahmeregelung vor: Die genannten Pilzarten dürfen von Jedermann in geringen Mengen und für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Grundsätzlich wird diese Regelung großzügig ausgelegt. Die Grenze des Erlaubten wird jedoch dann überschritten, wenn das Sammeln von Pilzen nicht mehr der vernünftigen Bereicherung des eigenen Speisezettels dient, sondern vielmehr um der Menge und Ausbeute Willen ausartet.
Quelle www.dieoberpfalz.de
Bearbeitet von FranzBranntwein am 26.08.2006 00:48:52
Berücksichtigung des Artenschutzes beim Sammeln von Pilzen
Ein wichtiger Hinweis für alle 'Schwammerlsucher': Mit dem Start der Pilzsaison möchte die Regierung der Oberpfalz auf artenschutzrechtliche Bestimmungen beim Sammeln von Pilzen hinweisen.
Gemäß der Bundesartenschutzverordnung betrifft dies viele einheimische Pilze wie Steinpilz, Pfifferling, Schweinsohr, Brätling, Rotkappe, Birkenpilz und Morchel. Sinngemäß ist es zunächst grundsätzlich verboten, Pilze dieser Arten zu sammeln, zu verarbeiten oder zu verkaufen. Sinn dieser Regelungen ist es, den einheimischen Pilzbestand auf lange Sicht nicht zu gefährden.
Jedoch möchte der Gesetzgeber den Bürgern das Sammeln von Pilzen dennoch ermöglichen, und sieht daher eine Ausnahmeregelung vor: Die genannten Pilzarten dürfen von Jedermann in geringen Mengen und für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Grundsätzlich wird diese Regelung großzügig ausgelegt. Die Grenze des Erlaubten wird jedoch dann überschritten, wenn das Sammeln von Pilzen nicht mehr der vernünftigen Bereicherung des eigenen Speisezettels dient, sondern vielmehr um der Menge und Ausbeute Willen ausartet.
Quelle www.dieoberpfalz.de
Bearbeitet von FranzBranntwein am 26.08.2006 00:48:52