Wohnungskündigungsfrist ohne Vertrag

In: Wohnen
Hi Muttis!

Eine Bekannte möchte demnächst aus ihrer Wohnung ausziehen, für welche sie keine schriftlichen Mietvertrag hat. Ist Euch bekannt, ob man sich dann trotzdem an die gesetzlichen Kündigungsfristen (ich glaube 3 Monate?) halten muss?

LG
Hallo Galandriel,

ich denke, wenn die Bekannte schon lange in der Wohnung wohnt und Miete zahlt, gibt es schon ein "Vertragsverhältnis" und sie muss sich an die Kündigungsfrist halten. Aber wieso hat die keinen Mietvertrag?? unsure.gif

Gruß
Schnattchen
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HI!

Es kam also zu einem mündlichen Vertrag und wer da raus möchte, hat die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Ausser deine Bekannte steht mit dem Vermieter auf gutem Fuß - dann kann sie ihn ja fragen, ob sie früher raus kann.

LG
MINI77
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hallo,

im Prinzip ist ein mündlich geschlossener Vertrag genau gültig wie ein schriftlich geschlossener. Es kommt also erst einmal darauf an was für eine Art Mietvertrag (also befristet oder nicht befristet) es ist und wie wer diesen Character des vertrages beweisen kann.


Was hat sie denn mit dem Vermieter vereinbart und wer könnte denn das bezeugen? So einfach raus kann sie aber nur dann, wenn der Vertrag genau zu ihrem Auszugstermin ausläuft. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen, also 3 Monate.
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Hallo!

Habt Dank für Eure schnellen Antworten!

Kein Vertrag wohl, weil sie "auf'm Ried" wohnt seit ca. 15 Monaten. Nun möchte sie umziehen. Hatte aber schon befürchtet, dass sie sich an die gesetzliche Kündigungsfrist halten muss.

Euch noch einen schönen Abend!

LG
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Da kam erst am Wochenende ein Beitrag im Radio. Genau die gleiche Frage.

Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Aber sie soll doch mal Ihren Vermieter fragen, wie es mit einem Nachmieter aussieht, falls sie einen findet.
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