Bindung an Hausarzt per Vertrag?

:vertrag: :verwirrt: Hallo, liebe FM-Mitglieder,

der Hausarzt hat meinem Vater einen Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, der ihn dazu "verpflichtet", für ein Jahr in seiner ärztlichen Behandlung zu bleiben. Mein Vater hat den Vertrag ohne Argwohn unterschrieben, obwohl er nach einem Schlaganfall fast nicht dazu in der Lage war.

Da schon seit längerer Zeit kein Vertrauen mehr zu diesem HA besteht (falsch verordnete Medikamente etc.), wollten wir den Hausarzt wechseln. Sind wir nun verpflichtet, bei dem jetzigen Hausarzt zu bleiben? Ist der Vertrag überhaupt rechtens?

Kann sich mein Vater evtl. von seinem jetzigen HA zum zukünftigen HA überweisen lassen?

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Ihr Antworten zu diesem Thema habt.

Liebe Grüße
spaetzchen
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Hi,Spätzchen,
zum Quartalsende kann dein Vater den HA wechseln, da es kein Vertrauensverhältnis mehr zu ihm gibt.
So steht es in den Statuten, die dein Vater unterschrieben hatte. Die freie Arztwahl bleibt das "höhere Rechtsgut".
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Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 76 = Freie Arztwahl

Das kann man/frau dem Doc ja mal unter die Nase halten, und wenn´s ein ganz Blöder ist der Lokalpresse eine geschwärzte Kopie schicken.

YO

Bearbeitet von yolanda am 04.05.2011 19:52:33
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Zitat (yolanda @ 04.05.2011 19:51:10)
Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 76 = Freie Arztwahl
Das kann man/frau dem Doc ja mal unter die Nase halten, und wenn´s ein ganz Blöder ist der Lokalpresse eine geschwärzte Kopie schicken.
Hi, YO.
Das kennt und weiss ein jeder Vertragsarzt, er wird den HA-Wechsel kaum mitkriegen, er wird nicht an ihm zerren oder ihn die Bude stürmen, viel zu anstrengend.
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Zitat (micheal @ 04.05.2011 19:59:17)
Vertragsarzt

Vertragsarzt=Kassenarzt :P

Komische Bezeichnungen hast du :pfeifen:
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Ich kenne dieses hausarztvertragsmodell von meiner krankenkasse - tk - auch wenn ich nicht daran teilnehme. Ich seh den sinn nicht dahinter. Mir stinkt es ja schon, mir überweisungen holen zu müssen, wenn ich doch weiß, welcher arzt mir helfen könnte. Und wenn nicht, bin ich grade noch helle genug, von ganz allein auf die idee zu kommen, meinen hausarzt um rat zu fragen.

Diese vertragsarztmodelle werden eigentlich immer von den krankenkassen angeboten, selten von den einzelnen ärzten alleine. Ruf doch mal bei der kk an und schildere den fall. Es wird sich sicher eine lösung ohne lokalpresse und ähnlichen zinnober finden ;)
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wurst, in diesem Fall mus ich unseren Michael verteidigen: Sicher handelt es sich zwar um Kassenärzte, aber Vertragsärzte sind eben jene, die einen solchen Vertrag anbieten; Cambria benutzt auch den Begriff in diesem Zusammenhang, vollständig also Hausarztvertragsmodell.

Mir geht es genauso: Solange ich noch meine Sinne alle zusammen habe und kritisch bin, brauche ich keinen Arzt, der mich überwacht. Denn so hatte ich das Modell verstanden: Alles läuft bei diesem Vertragshausarzt zusammen, und der entscheidet dann z.B. über Überweisungen.
Und da ich eh an einem DMP-Asthma teilnehme, müsste der mich dann alle Vierteljahre zum Lungenarzt überweisen? Das kann sich die Kasse sparen! Oder zum Orthopäden, wenn ich mal wieder was verknackst habe?

(Ich kenne das Modell aus NL, und ich habe im Verwandtenkreis erlebt, dass Hausärzte schon mal zu lange mit Überweisungen gewartet haben; dadurch verzögerte sich eine effiziente Behandlung.)

Und war nicht mal irgendwas Lockendes von den KK dabei, als das eingeführt/angeboten wurde? Genau wie man sich auf einen "Vertragsapotheke" festlegen sollte?
Das machte mich schon stutzig. War glaube ich die Rede davon, dass die Praxisgebühr entfallen oder ermäßigt werden könnte? Daran erinnere ich mich so vage.

Bearbeitet von dahlie am 04.05.2011 23:10:47
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Vetragsarzt ist nichts anderes als Kassenarzt. Sprich ein Arzt, der sozialversicherte Patienten behandelt. Den Vertrag hat er nur mit der Kasse.

Teilweise gehe ich einfach zum Facharzt und zahle dort die 10€ Praxisgebühr und lasse mir eine Überweisung zum Hausarzt geben, falls ich doch nochmal was habe.

Der Vertrag den Dein Vater abgeschlossen hat soll eher dazu gut sein, dass er keine Praxisgebühr zahlen muss. Wenn er die woanders zahlt kann er auch zu einem anderen Arzt gehen.
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OK, vielleicht lese ich falsch bzw. verstehe ich falsch:

Fühlt sich "spaetzchen" mit dem Vertrag, den ihr Vater im (evtl) "krankheitsbedingten desolaten" Zustand unterschrieben hat", "über´s Ohr gehauen" und befürchtet das der Arzt evtl. nicht das Wohl des Vaters sondern eher um das Wohl seiner Praxis besorgt ist?

Wird befürchtet, das sich der Doc in irgendeiner Weise "rächt" oder "querstellt" (sei es durch verbale Äußerungen dem kranken Vater gegenüber) wenn man den Hausarzt wechselt?

YO

Bearbeitet von yolanda am 05.05.2011 07:51:00
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So ein Vertrag wurde mir auch von meinem Arzt vorgelegt. Hab ihn aber nicht unterschrieben, da ich keinerlei Vorteile davon hätte. Also keine Beitragssenkung oder erlass der Praxisgebühr. Ich hätte nur mehr Arbeit damit da ich dann für alles und jeden ne Überweisung gebraucht hätte.
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Es ist im Fall Arztbesuche eh schon lästig genug, sich jedesmal, wenn man einen Facharzt aufsuchen will, erst beim HA die Überweisung dafür besorgen zu müssen.
Dieser Vertrag wurde mir auch vorgelegt, von mir nicht unterschrieben.

spaetzchen :blumen: - im Fall Deines Vaters würde ich mit dem HA reden und ihn bitten, den Vertrag rückgängig/ungültig zu machen mit dem Hinweis (was Du uns auch erzählt hast): Alter, Schlaganfall usw.
Falls dieser nicht bereit dazu ist, dann erst mit der Krankenkasse sprechen und dieselben Gründe anführen - dann aber auch erwähnen, daß Dein Vater den Arzt wechseln wollte aus den von Dir genannten Gründen.

Hoffentlich habt Ihr Erfolg!

Ich vergaß: Wäre evtl. noch sinnvoll, die telefonische Service-Auskunft der Krankenkassen (kostenfrei, bei z.B. AOK, Clarimedis) zu befragen. Dort gibt es Rat und Hilfe in allen betreffenden Belangen. Ich habe bis jetzt nur gute Erfahrungen damit gemacht.

Bearbeitet von horizon am 05.05.2011 10:21:39
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Zitat (wurst @ 04.05.2011 20:27:13)
Vertragsarzt=Kassenarzt :P
Komische Bezeichnungen hast du :pfeifen:

Hi, Wurst,
seit einigen Jahren ist der Begriff "Vertragsarzt" , den es übrigens schon seit Olimszeiten bei den Ersatzkassen gibt, auch für die Primärkassen (früher RVO-Kassen) verbindlich, gemaß Sozialgesetzbuch Nr. V (früher Reichsversicherungsordnung).

Ach da hat sich inzwischen sehr viel geändert, schon wegen der Zunahme der Kassenausgaben im Verhältnis zu den mageren Einnahmen bei allgemeiner Versicherungspflicht für Jedermann..
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@Spaetzchen,

soweit ich weiß, kann Dein Vater auch früher aus dem Hausarztmodell bzw. aus dem Vertrag mit dem betreffenden Hausarzt aussteigen (also vor Ablauf der 12 Monate), weil kein Vertrauensverhältnis mehr besteht. Am besten mit der Krankenkasse durchsprechen?

Weil hier bei einigen die Frage aufkam, warum man überhaupt am Hausarztmodell teilnehmen würde?
Also ich nehme teil, allein aus dem Grund, weil mein Hausarzt dann von der Kasse mehr Geld dafür bekommt, dass er mich behandelt. Es ist ein toller Hausarzt, der sich immer auch sehr viel Zeit für ausführliche Beratung / Gespräche nimmt, es besteht für mich ein echtes Vertrauensverhältnis zu ihm, und ich finde, sowas muss man wenn möglich honorieren.
Ich selbst habe davon keine Vorteile, aber auch keine Nachteile.
Dass ich mir Überweisungen zu den Fachärzten holen muss, damit kann ich leben (für eine Überweisung muss ich lediglich in der Hausarztpraxis anrufen, und kann mir am folgenden Tag die Überweisung bei den Sprechstundendamen abholen. Bin allerdings auch relativ gesund und brauche wenig Fachärzte, außer mal meinen Gyn für die jährliche Vorsorge. Zahnarzt geht ja sowieso ohne Überweisung.
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Hi, Madreselva,

das Hausarztmodell greift eher bei der älteren Patienten (> 55 J.), bei denen wegen der oft vorhandenen chronischen Erkrankungen ein gewisses Krankheitsmanagement notwenig ist.

So bekommen die eingeschriebenen Patienten, bevorzugt durch den Hausarzt-Vertrag, schnellere Termine (24-48 Std) und kürzere Wartezeiten (15 min). Manche Kassen (z.B. BKK's) erlassen den Hausarztpatienten sogar die 10,-- Euro Praxisgebühr. Auch werden sie bei den eiligen Hausbesuchen terminlich begünstigt.
Dafür für bekommt der Hausarzt die "Riesenprämie" von 9 Euro je Quartal zusätzlich. :lol:

Die jungen körperlich Gesunden profitieren von diesem Service noch nicht so sehr.

Bearbeitet von micheal am 06.05.2011 07:40:46
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Guten Morgen,

Micheal (oder Michael, hast Du vllt. schon gepostet: Buchstaben-Verdreher?) und Madreselva :blumen:

Durch eure Beiträge hier ist doch (nicht nur mir?) einiges klarer geworden - Vielen Dank!

Ich hatte mir die Erklärung damals nur halbherzig durchgelesen, um ehrlich zu sein... *schäm*
Ich denke, jetzt blicken einige bei diesem Thema doch besser durch :o :) .

Allen einen schönen Tag und ein ebensolches Wochenende !
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Hallo, liebe FM-Mitglieder,

ich bedanke mich bei Euch für die zahlreichen Antworten und habe dank Eurer Hilfe verstanden, worum es bei diesem Vertrag geht.
Da das Vertrauensverhältnis zum HA nicht mehr besteht, wird mein Vater - nach einem Gespräch mit seiner KK - den Arzt wechseln.

Allen Muttis aus dem Forum gratuliere ich herzlich zum Muttertag! :blumenstrauss:
Liebe Grüße
spaetzchen

Bearbeitet von spaetzchen am 06.05.2011 11:09:05
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Zitat (horizon @ 06.05.2011 09:16:58)
Micheal (oder Michael, hast Du vllt. schon gepostet: Buchstaben-Verdreher?) und Madreselva :blumen:


Hi, Horizon,

der Buchstabendreher im meinem Vornamen ist schiere Absicht.

Als "Michael" hätte ich hier nicht landen können, den gab's offensichtlich schon, ebenso alle Übersetzungen meines Namens in alle gängigen europäischen Sprachen. :D Gleichviel!
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Der Hausarztvertrag war eh ungültig,weil der Doc die Notlage des Patienten ausgenutzt und ihn in einen Vertrag genötigt hat. Dem würd ich über die KK und ÄK ordentlich was pfeifen und schnellstens einen neuen Hausarzt suchen. Dazu braucht man nicht das Quartalsende abwarten,dies ist nur bei Fachärzten gültig.
Hab ich dieses Jahr grad selber durch,auch wegen der erwähnten Vorfälle
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