Zitat (einszweidreiviereckstein @ 14.01.2007 19:57:40) |
Hallo und erstmal danke für die schnelle Antwort. Doch ich bin nicht direkt selbständig,das heißt.Ich wäre ein Freiberuflicher Mitarbeiter.Ich muß zwar für meine Sozialabgaben und Steuern sorgen nur ein Gwerbe brauch ich nicht. Nun zu einer wichtigen frage die mir leider nicht beantwortet wurde. Habe ich als Freiberufliche Mitarbeiterin jederzeit wieder die Möglichkeit Arbeitlosengeld zu beziehen,falls ich nicht mehr als Freiberuflicher Mitarbeiter tätig bin?dann.Es könnte ja sein,das man nach mehreren Jahren oder schon vorher nicht mehr in dieser Heimarbeit tätig ist aus welchen Gründen auch immer. Ich frage deshalb,weil ich mal hörte ein Selbständiger hat nach drei Jahren kein Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn er den Beruf nicht mehr ausübt nun weis ich nicht wie das aussieht bei einem Freiberuflichen Mitarbeiter? Ich finde das mit dem Freien Mitarbeiter sowie Freiberuflichen ist sehr verwirrend um da noch durch zu sehen... Danke im Vorraus und netten Gruß |
Hier findest du eine gute Erklärung:
http://www.physio.de/forum/faq.php?f=18
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