Grundsteuer B ! Muss ich die zu 100% bezahlen??

In: Wohnen
Hallo an alle die mir hoffentlich helfen können!

Ich bin ganz durch Zufall auf unsere Letzte Nebenkostenabrechnung gestoßen und mir sind einige Sachen komisch vorgekommen!

Also erstmal, wir wohnen in einem Haus das 130qm Wohnfläche hat und nen großen Garten. Unser Vermieter hat vorher selber in dem Haus gewohnt.
(Fals ihr noch mehr Infos braucht, nur eben fragen!)

In der Nebenkostenabrechnung ist der Posten Grundsteuer B aufgetacht, der immerhin 515,00€ groß ist. Nun meine Frage, im Mietvertrag ist festgehalten das wir die Grundsteuer bezahlen.
Aber darf er die zu 100% auf uns umlegen??
Genauso wie wir zu 100% Schornsteinfeger,Brandkasse und Gebäudeversicherung bezahlen!

Das bedeutet also das unser Vermieter alle Kosten auf uns umschlägt und sich selber schön die Kaltmiete in A.... knallt. (SOrry!!)

Kennt sich da jemand mit aus??
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das es normal ist!

Danke an alle im Vorraus!!

Anika
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Also habt ihr das ganze Haus gemietet. Dann dürft ihr auch die ganze Schornsteinfeger,Brandkasse und Gebäudeversicherung alleine bezahlen!

Bearbeitet von Sparfuchs am 12.10.2006 22:01:50
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Hallo,

ich weiß nicht, wie sicher sich sparfuchs mit seiner Aussage ist. kann dem leider nicht entnehmen, ob er sich wirklich 100% sicher ist. Und bevor du zuviel bezahlst....

Ich würde mich auf alle Fälle mal an den nächsten Mieterverein wenden. Die haben uns auch schon sehr geholfen. Man meint gar nicht, wie viele Ungereimtheiten in solchen NK-Abrechnungen stecken können, die einem gar nicht auffallen und die man immer schön bezahlt.

Oder du fragst mal unter Recht im Forum - Mietrecht.

Da findet man auch oft ganz kompetente Hilfe, besonders bei konkreten Fragen wie deiner.

Viel Glück! :blumen:

Bearbeitet von keke am 12.10.2006 23:24:53
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Kaminkehrer, Müllabfuhr, Gas, Wasser etc. kann auf den Mieter umgelegt werden. Andere Kosten (Brandkasse, Gebäudeversicherung, Hausverwalter...) sind meines Wissens zumindest bei vermieteten Eigentumswohnungen nicht umlagefähig. Bei ganzen Häusern- keine Ahnung.
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Zitat (Valentine @ 12.10.2006 23:27:40)
Kaminkehrer, Müllabfuhr, Gas, Wasser etc. kann auf den Mieter umgelegt werden. Andere Kosten (Brandkasse, Gebäudeversicherung, Hausverwalter...) sind meines Wissens zumindest bei vermieteten Eigentumswohnungen nicht umlagefähig. Bei ganzen Häusern- keine Ahnung.

Das ist nicht ganz richtig, auch Grundsteuer und versch. Versicherungen sind umlagefähig - allerdings muß das im Mietvertrag festgelegt sein.
Der Hausverwalter ist nicht Umlagefähig.

http://www.mieterverein-stuttgart.de/ratge...Nebenkosten.htm
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