Rundfunkgebühren

Hallo.

Ich bin jetzt in meine erste eigene Wohnung gezogen. Diese habe ich als Zweitwohnsitz angemeldet, mein Hauptwohnsitz ist aber die Adresse meiner Eltern.
Es ist nicht die gleiche Stadt ;-)


Meine Frage ist, muss ich als Student jetzt Rundfunkgebühren bezahlen?

Ich habe gelesen dass man das nicht bezahlen muss wenn man kein Einkommen hat. Da ich keinen Baföganspruch habe & zur Zeit auch keinen Nebenjob... habe ich doch auch kein "Einkommen". Oder???

Das, was meine Eltern mir monatlich an Unterhalt zahlen ist ja nicht vergleichbar mit Einkommen, muss ich ja auch keine Steuern zahlen und sowas biggrin.gif....


Jetzt ist die Frage muss ich Rundfunkgebühren bezahlen?????
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Hallo!

Ja du musst leider zahlen. Man kann sich heute nur noch befreien lassen, wenn man bafög bekommt. Das fand ich auch als Studetein doof sind immerhin fast 20 Euro im Monat.

Gruß

Lebensmittelchemikerin
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So wie ich es gelesen hatte muss man es zahlen WENN man Bafög bekommt...

Ich hab ja kein wirkliches Einkommen, wie lustig sind die bitte...
20 Euro im Monat finde ich echt happig...
Wenn man bedenkt dass es egal ist ob ich 10 Fernseher hab oder einen...
Ich gucke wenns hochkommt 1-2mal die Woche ne Soap oder nen Film und Radio hör ich überhaupt nicht...

20 Euro? Da kann ich echt verstehen wenn sich die Leute davor drücken...

Weiß nicht, ich versuche jetzt erstmal alles dass ich das nicht zahlen muss...
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Hallo pipelette,

leider wirst du zaheln müssen weil du "kein" Bafög bekommst...schön beschrieben ist das bei Studis-Online sogar mit Gerichtlichen Urteilen...
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Pipelette, Nachi hat völlig recht. Du wirst zahlen müssen.

Meine Kids müssen auch zahlen, weil sie kein Bafög bekommen.
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Ich denke, sie muss nicht bezahlen! Wenn man die GEZ-Gebührenbefreihung, die Kamikazestoepsel hier reingesetzt hat, richtig durchliesst, steht es schon im ersten Absatz.
Sie bekommt ja weder Bafög, noch ist sie Geringverdienerin! Wenn jemand kein Einkommen hat, wie soll er dann GEZ bezahlen? Sie lebt ja nur von dem Unterhalt der Eltern. Was bei der GEZ bedeutet "Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt" und daher von der Gebühr befreit!!!!
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@Wollmaus

habe auch nur Unterhalt von meinen Eltern bekommen und durfte zahlen. In den ersten beiden Jahren meines Studiums (2004-2006) konnte man sich noch eine Befreiung beim Sozialamt holen, danach wurde leider das Gesetz geändert und man muss zahlen. Verstehen muss man das nicht.

Gruß

Lebensmittelchemikerin

Bearbeitet von Lebensmittelchemikerin am 30.08.2009 13:42:50
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Ja, leider. Wenn man Unterhalt bekommt, dann ist das das Einkommen.
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wollmaus, die Befreiung gilt nur wenn man "Hilfe zum Lebensunterhalt" vom Staat bekommt, also Bafög in diesem Fall.

Ich habe ja schon geschrieben, dass unsere Kids bezahlen müssen. Meinst du denn die hätten nicht versucht befreit zu werden?
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Ich hab als Student auch brav bezahlen müssen, weil ich kein Bafög bekommen habe.

Was anderes:

Zitat
. Diese habe ich als Zweitwohnsitz angemeldet, mein Hauptwohnsitz ist aber die Adresse meiner Eltern.


Schon erkundigt, ob der neue Lebensort Zweitwohnungssteuer erhebt?
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Siehe hierzu auch Zweitwohnungssteuer


Oder auch H I E R mal die Ergebnisse durchlesen.

So auf die Schnelle überflogen, bringt es meistens nix als Student ne Zweitwohnung zu haben. Studienort als Hauptwohnsitz melden und damit hat es sich.
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Zitat (pipelette, 30.08.2009)
Ich gucke wenns hochkommt 1-2mal die Woche ne Soap oder nen Film und Radio hör ich überhaupt nicht...

Internetfähige PCs kosten wie Radios 5,76 im Monat. Vielleicht kannst Du Deine Lieblings-Soaps direkt über Internet gucken und so zumindest den Fernseher sparen.
Bei dem Bisschen, was Du Dir ansiehst, würde ich jedenfalls ganz auf die Flimmerkiste verzichten (darf dann aber auch nicht in der Wohnung stehen!)

editiert, bevor es die Mods tun. Keep cool!

Tips zum Umgang mit dem GEZ-Mann

***Wortwahl etwas weniger beleidigend gestaltet***

C.

Bearbeitet von Cambria am 11.09.2009 09:31:53
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keineahnung.gif Ich würde erst mal abwarten und mich gar nicht von selbst aus bei denen melden.
Schreiben der GEZ unbeantwortet lassen.
Sollte mal jemand von denen an der Türe auftauchen, dann auf keinen Fall reinlassen. Man muss die nicht reinlassen.
Und auf Nachfrage (an der Haustüre): Nein, Du hast selbstverständlich weder einen Fernseher noch ein Radiogerät noch einen internetfähigen PC noch ein internetfähiges Handy. keineahnung.gif

Bearbeitet von madreselva am 09.09.2009 18:52:12
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