Gehaltszahlung bleibt aus - lehrvertrag

hey,

habe mal eine kurze frage an euch

und zwar, habe ich am 20sten januar meine gesellenprüfung. Bin aber seit dem 2ten januar bis 19 januar krankgeschrieben.

Laut vertrag bekomme ich mein gehalt immer am 15ten (war aber IMMER schon am 12 da)

so, nun habe ich das problem, das jeder sein gehalt schon bekommen hat, außer ich

ich gehe davon aus das es mit meinem krankenschein zusammen hängt und er mir das gehalt auch nicht mehr bezahlen wird. (hat auch schon andeutungen bei lehrlingskollegen gemacht, das er mich nie mehr sehen will und er hofft das ich durchfalle)

Nun zu der frage:

Am montag buchen fitnessstudio und maxxticket und sonstiges ab, wenn bis dahin mein gehalt nicht da ist kann ich die kommenden rechnungen nicht bezahlen.

kann ich dann von einem anwalt (wo ich am montag sowiso hingehe) die mahnungsdifferenz einfordern, sprich mein AG muss mir die mahngebühr etc pp zahlen?

ist sowas möglich?

finde ich nämlich die größte sauerei die es gibt, mir mein gehalt nicht zu bezahlen, weil ich krank bin. (nebenbei hab ich noch weit über 100 Üstunden)

thx für eure hilfe =)
wenn du seit länger als 6 wochen angestellt bist, bekommst du entgeltfortzhahlung um krankheitsfall. Guck mal ins entgeltfortzahlungsgesetz - www.gesetze-im-internet.de , müsste ca paragraf 8 oder drum herum sein. Bin unterwegs u kann selbst nicht nachschauen.
Da du auszubildender bistn kann es ein paar besonderheiten geben, über die dich dein anwalt informieren wird. Sprich ihn auch auf die sauvielen überstunden an, die müssen nämlich ausbezahlt werden.
Viel erfolg beim geldzurückholen und natürlich auch bei der prüfung!!
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Du warst doch gerade mal 2 Wochen krankgeschrieben.
Lohnvorzahlung im Krankheitsfall gibt es erst ab der 6. Woche.

Du wirst leider bis Montag warten müssen,und dann schauen ob das Geld gebucht wurde.
auch wenn es sonst immer am 12. drauf war.

Wenn es dann nicht drauf ist sofort beim Betrieb anrufen.
Vielleicht ist es ein Fehler in der Buchhaltung ,das sie dich zu früh aus dem System genommen haben.


Sadenersatz steht dir erst nach dem dritten Werktag zu(nach dem eigentlichen Buchungstag),also erst ab Mittwoch.
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also wenn ich das richtig verstehe kann ich erst 3 tage nach der buchung schadensersatz bei meinem betrieb fordern? und wenn dienstags mein gehalt kommt verfällt der anspruch auf schadensersatz?

was ist das den für eine schwachsinnsregelung? typisch deutschland^^ ranting.gif


aber danke euch für die schnellen antworten =)
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Zitat (khazan, 14.01.2011)
was ist das den für eine schwachsinnsregelung? typisch deutschland^^  ranting.gif



Dann wandere doch aus, wenn dir die Regelungen und Gesetze nicht gefallen.
Du machst jetzt schon dicke Ärme und weist gar nicht, ob das Geld doch pünktlich am Montag auf deinem Konto ist.
Hast du dich auch beschwert das du früher dein Geld immer schon am 12. hattest?

Bearbeitet von Sparfuchs am 14.01.2011 19:32:24
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Ich verstehe das Problem nicht. Vertragsgemäß steht dir per 15. jedes Monats dein Lohn zu. Wofür willst du Schadensersatz, wenn der Lohn am 15. eingeht? Kommt er erst am 18., dann hast du das Recht dazu, aber nur daraus, dass bisher der Lohn meist schon am 12. eingeht, kannst du nicht das Recht ableiten, dass er regelmäßig bereits am 12. kommen muss, wenn er laut Vertrag erst am 15. eingehen muss.

Schadensersatz kannst du nur fordern, wenn dir tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
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dir ist aber bewusst das montag der 17te ist, also ist er im verzug.

und nun sei aber mal ehrlich, sehr sinnvoll ist die regelung wirklich nicht
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Zitat (Valentine, 14.01.2011)
Ich verstehe das Problem nicht. Vertragsgemäß steht dir per 15. jedes Monats dein Lohn zu. Wofür willst du Schadensersatz, wenn der Lohn am 15. eingeht?

ja das wäre morgen, aber morgen kommt zu 100% mein gehalt nicht.
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Dann wird morgen aber auch nichts abgebucht... wart doch erst mal den Montag ab. Oder schau jetzt noch schnell online in deinen Kontoauszug.
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Zitat (khazan, 14.01.2011)
ja das wäre morgen, aber morgen kommt zu 100% mein gehalt nicht.

Es kann aber auch sein das am Montag das Geld drauf ist mit Wertstellung am 15.01.11. Es kommt nicht auf die Buchung an sondern auf die Wertstellung, die ist auch für Überziehungszinsen maßgebend.
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Zitat (khazan, 14.01.2011)
(hat auch schon andeutungen bei lehrlingskollegen gemacht, das er mich nie mehr sehen will und er hofft das ich durchfalle)

Hm Khazan,

im eigenen Interesse sollte er Dir die Daumen drücken, dass Du NICHT durchfällst. Solltest Du durchfallen, dann hat er Dich unter Umständen weiterhin im Betrieb.

Das hier hat mir Tante Google dazu ausgespuckt:
"Die Abschlussprüfung kann nur zweimal wiederholt werden. Wenn der Auszubildende nur in einem Teil der Abschlussprüfung durchgefallen ist, reicht es, wenn er nur diesen Teil wiederholt. Das Ausbildungsverhältnis kann bei nicht bestandener Abschlussprüfung unter bestimmten Voraussetzungen bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert werden. Es ist aber auch möglich, das Ausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu beenden und als externer Prüfling an der Abschlussprüfung teilzunehmen." (Quelle: http://www.bildungszentrum-nordost.de/index.php?id=75#c487).

Das heißt im Klartext: Wenn Du durchrasselst, ist Dein Lehrherr unter bestimmten Umständen verpflichtet, Dein Lehrverhältnis bis zur nächsten oder auch übernächsten Prüfung zu verlängern. Doch da ich nicht weiß, in welcher Branche Du beschäftigt bist, kann ich Dir da auch keine verbindliche Auskunft geben. Doch dazu kann Dir die zuständige Handwerkskammer gewiss Einiges erzählen. Auch wegen der Überstunden würde ich mal nachfragen, bzw. im Lehrvertrag nachlesen. Solange Du noch nicht volljährig bist, gilt für Dich das Jugendschutzgesetz.

Sobald Du Deine Prüfung bestanden hast, endet das Ausbildungsverhältnis und damit auch das Arbeitsverhältnis automatisch. Ein Zwang zur Übernahme eines ehemaligen Lehrlings besteht nicht. Somit ginge der Wunsch Deines Lehrherrn in Erfüllung. Insofern wäre es nicht schlecht, wenn Du schon mal in der einschlägigen Presse Ausschau nach einem neuen Job halten würdest.

Im Übrigen ist es üblich, dass - wenn ein Zahlungsterminstichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt - der nächste bankübliche Arbeitstag maßgebend ist.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Ich kann mich meinem letzten Vorredner nur anschließen. Der Lohn muß erst am DARAUFFOLGENDEN Banktag auf deinem Konto eingehen. Kann also beim 15. als Zahlungstag auch mal der 17. oder 18. sein bis es bei dir eingeht. Du kannst aber auch nicht erwarten, daß dein Gehalt schon morgens um 7 auf dein Konto gebucht ist. Guck lieber abends nach.
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Moin Khazan,

irgendwas irritierte mich bei Deinem Eingangs-Posting. Ich habe versucht herauszufinden, was es ist, und jetzt ging mir ein Kronleuchter auf.

Du machst Dir mehr Sorgen darüber, dass Deine Ausbildungsvergütung noch nicht termingerecht auf Deinem Konto eingegangen ist und Du den Einzug des Fitness-Studios nicht bezahlen kannst als darüber, dass Du nach Deiner Gesellenprüfung - gleich, ob Du sie bestehst oder nicht - höchstwahrscheinlich arbeitslos bist. Und regst Dich dann noch zusätzlich über Deutsche Gesetze auf. Hallo? Was für ein ASSI bist Du denn?

Denk mal praktisch und pragmatisch. Dein Ausbildungsbetrieb wird Dich eher nicht übernehmen, wenn ich Dein Eingangsposting richtig interpretiere. Dein Ausbilder hat wohl seine Gründe, wenn er schon bei Deinen Lehrlingskollegen verlauten lässt, dass er Dich nicht wieder sehen will. Ich weiß nicht, was vorgefallen ist. Ich will es auch gar nicht wissen.

Also denke vorausschauend. Bereite Dich auf Deine Gesellenprüfung adäquat vor und schick Bewerbungen los.

Grüßle und viel Erfolg,

Ilwedritscheline
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Ich wundere mich doch ein wenig:
1. Dein Lehrherr wünscht dir alles schlechte und will dich nicht mehr sehen. Wat isn da los?

2. Du wunderst dich am 14. das dein Geld noch nicht drauf ist und sprichst scheinbar mit Kollegen die alle schon Geld haben. Warum rufst Du denn nicht im Betrieb an und fragst mal nach? (Wenn der 1. auf einen Sonntag fällt habe ich mein Gehalt schon am Freitag drauf.)

Und dann 3. Schwachsinnsregelung in Deutschland? Wieso? Durchaus sinnvoll, schließlich machen auch Menschen mal Fehler. Du bist ja heißer auf den Schadensersatz als auf dein Gehalt.

Bin ja mal gespannt ob wir noch mal von dir hören wie die Sache ausgegangen ist. sleep.gif

Bearbeitet von Ela1971 am 15.01.2011 13:52:22
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Hm Ela, ich denke mal nicht, dass der Khazan die "Eier in der Hose" hat, sich hier nochmals blicken zu lassen. Immerhin haben wir nicht mit ihm zusammen auf seinen Lehrherrn geschimpft oder ihn darin bestärkt, wie er seinem Lehrbetrieb eins auswischen kann. Hintergründe kennen wir nicht. Wollen wir die wirklich wissen? Juristisch verbindliche Auskünfte können und dürfen wir nicht geben, die holt er sich am Montag ja schon beim Anwalt. Der Jurist verdient damit seinen Lebensunterhalt. Unsere konstruktiven Vorschläge scheint er nicht interessant zu finden.

Doch rekapitulieren wir mal: Er hatte nicht wie gewohnt seine Ausbildungsvergütung schon am 12. des Monats auf dem Konto. Sein Lehrherr will ihn nicht wiedersehen und wünscht ihm, dass er durch die Prüfung durchfällt. Er hat am Montag einen Anwaltstermin. Weswegen? Bei nur zweiwöchiger Krankschreibung ist das nicht schlüssig und auch nicht zulässig, keine Kohle zu zahlen. Das fällt also weg. Irgendwas stinkt da doch bis zum Himmel.

Meine Meinung: Entweder ein Troll oder ein ausgemachter Dickkopf, der partout mit dem Kopf durch die Wand will, bei uns aber nicht die erhoffte Unterstützung gefunden hat. Das Leben ist schließlich immer ein Geben und Empfangen.

Nachdenkliche Grüße,

Ilwedritscheline

P.S.: Khazan, ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn Du gute Argumente hast.

Bearbeitet von ilwedritscheline am 15.01.2011 23:59:48
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