Umlagenabrechnung: für 2008

In: Wohnen
Ein türkischer Freund hat sie mir gegeben und ich bin mir selbst nicht so sicher, wie damit umzugehen ist, daher bitte ich euch um Hilfe, er ist schon ziemlich zapplig, denn es geht um 500 Euro.

Vor mir liegt die Umlagenabrechnung für den Zeitraum von 1.1. - 31.12.2008.
Ich habe sowas noch nie erhalten.

Das Anschreiben besagt, es handele sich um die Betriebskostenabrechnung und weist auf den Anlagen hin.
Die zwei Seiten Anlagen sind dann überschrieben mit Umlageberechnung.

Dabei geht es um anteilige Kosten an Grundsteuer, Versicherungen, Bewässerung, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausbeleuchtung, Hausmeisterlohn, Aufzug und Wartung und Kabelfernsehen.

Dann wird in einem mir nicht ganz durchsichtiger Tabelle dargelegt, wie sich die ganzen Kosten, die jetzt nachgezahlt werden sollen - nach einem Jahr, summiert haben.

Beispiel:

Grundsteuer -9159.78
alle Anteile
12*************
Ihr Anteil
50,00000
Ihr Anteil in Euro
-352,55
Tage Anteilig
275
Ihr Anteil
- 264,98

Und so geht es dann weiter mit jedem einzelnen Posten und das ganze summiert sich dann auf etwa 500 Euro.

Ist das korrekt oder will der Vermieter da im Nachhinein noch Geld verdienen? Oder kommt es vielleicht auf den Mietvertrag an (bei mir waren diese Posten immer in der Miete enthalten). Ich freu mich über jeden Tipp, habe Mehmed versprochen, ihm morgen oder übermorgen, Näheres sagen zu können, weil ich in dem Fall wirklich nicht weiss, was Sache ist.

Danke für euere Hilfe

Markus
Ich würde mal sagen, dass es auf den Mietvertrag ankommt. Bei uns ist das in den Nebenkosten enthalten, soweit es anfällt, bzw. wird direkt von uns bezahlt.
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Hm, das ist ein bisken wat wenig Input.
Wieviele Parteien wohnen im Haus mit je wievielen Personen?
Normalerweise sollten die Nebenkosten schon anteilig in der Miete enthalten sein.
Aufgrund der Nachzahlungen des Vermieters an den Staat, Stadtreinigung, Müllabfuhr usw., errechnet sich eigentlich eine Mieterhöhung.
Wenn mein Vermieter mit so einer Nachzahlung zu mir käme, muss er mir erst mal die schriftlichen Beweise vorlegen. Dann können wir uns gerne noch mal unterhalten.

Unser Vermieter kam auch mal auf so ne "krumme" Tour. Als ich ihm sagte, welche Mängel die Hütte hätte, und bis wann er diese zu beseitigen hätte, wäre ich ja gerne bereit, die in meinen Augen übertriebene Summe zu bezahlen. Danach war Ruhe.
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Es kann nur abgerechnet werden, auf den Mieter umgelegt werden, was im Mietvertrag vereinbart ist. Und selbst das sollte man überprüfen, da es auch Dinge gibt, die der Mieter,trotz Vereinbarung nicht bezahlen muss.
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Wirf einen Blick in den Mietvertrag. Dort muss geregelt sein, dass nicht nur Betriebskosten wie Heizung ect. sondern auch andere Kosten, die grundsätzlich nur den Eigentümer/Vermieter treffen (Steuern, Straßenreinigung....), auf den Mieter umgelegt werden können, dann ist es dem Grunde nach überhaupt erstmal in Ordnung, dass der Vermieter das auf deinen Freund umwälzt.

Zur genauen Abrechnung kann ich dir leider nichts sagen, da das teilweise unglaublich konfus gemacht wird... schick deinen Freund zum Mieterschutzbund und falls er nicht gut genug Deutsch kann (ist vielleicht n Vorurteil, aber da du von ausländischer Herkunft sprachst, dachte ich mir, das könnte eventuell ein Problem sein), biete ihm an, mit zugehen.
Dort gibts kompetente HIlfe für schmales Geld.
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Erst mal danke für die schnellen Antworten

Ich hab ihm auch schon gesagt, er solle doch bitte schön mal den Mietvertrag mitbringen, denn dann könne man ja sehen, was darin steht und nachschauen, ob die Forderungen berechtigt sind. Er sagt, er habe ihn doch zurückgeben müssen beim Auszug. Was ich davon zu halten habe, weiss ich nicht so genau - vielleicht gab es gar keinen oder er hat ihn wirklich zurückgegeben? Das muss ich einfach mal herausfinden.

Das Haus kenne ich auch nicht, aber es ist ein großes mit 1700 m2 Wohnfläche und 1300 m2 Gewerbefläche (ein Schleckermarkt). Er hat mit seiner Frau in einer 50 m2 großen Wohnung gelebt.

Ich hab so mittlerweile den Eindruck, dass es sich von beiden Seiten um so halbseidene Geschäfte handelt.

Ich denke, der Mietvertrag ist der Knackpunkt, das habt ihr ja auch schon geschrieben. Falls er ihn nicht mehr findet, ist er in einer schlechten Situation. Falls er ihn wirklich zurückgegeben hat - oh Mann, da könnt ich mir die Haare raufen. Und jetzt?

Nochmal danke
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Hm... und hier spricht wieder mein rechtstechnisches Bauchgefühl:

Wenn man im Geschäftsverkehr nicht nachvollziehen kann, was die tatsächliche oder rechtliche Grundlage einer Rechnung ist, verweigert man die Zahlung.
Wenn es meine ganz persönliche Rechnung wäre, würd ich dem Vermieter nett schreiben, dass ich nochmal kurz einen Blick in meinen damaligen Mietvertrag werfen möchte, damit ich nicht versehentlich was falsches zahle. Vorher würde er allerdings keinen Cent sehen. Sobald der Vertrag da ist, ab zum Mieterbund. Wenn der Vertrag nicht ziemlich fix kommt, sofort dort hin und mal nachfragen, wie das denn so läuft....

Dass er den Mietvertrag zurückgeben musste, klingt mir extrem komisch. Man gibt ja auch Arbeitsverträge nicht zurück, wenn man gekündigt hat/wurde. Oder die "Mietverträge" über Hotelzimmer, da behält man doch auch wenigstens nen Durchschlag...

Bearbeitet von Cambria am 10.12.2009 21:56:34
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Zitat (Cambria @ 10.12.2009 21:54:40)


Dass er den Mietvertrag zurückgeben musste, klingt mir extrem komisch.

Einen Mietvertrag zurückgeben? :verwirrt:

Das hat von uns noch kein Vermieter gewollt und dann beim Auszug, :o dann hat man ja gar keine Grundlage mehr in der Hand um evtl. Forderungen wie hier zu überprüfen.

Reichlich seltsam :pfeifen:
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@ Cambria,

mein Bauchgefühl - dein Tipp ist so stark formuliert - ich denke, so machen wir es.

Das erste, was ich auch gesagt habe, nicht bezahlen, erst mal kundig machen.
Das zweite war der Mietvertrag (klasse formuliert, den ehemaligen Vermieter zu bitten, mal einen Blick in den damaligen Mietvertrag werfen zu dürfen - falls der eben nicht zur Hand ist).

Dass er den Mietvertrag zurückgeben sollte, klingt für mich auch sehr ungewöhnlich, aber seitdem ich hier wohne (und das sind jetzt fünf Jahre) hab ich so Vieles erlebt. Und gerade die Unsicherheit von "Menschen mit Mitmigrationshintergrund" (ich glaub, das ist politisch korrekt) hinsichtlich solcher Behördenschreiben.

Mein erster Gedanke war einfach nicht zu bezahlen und auf ne Mahnung zu warten und dann aktiv zu werden.
Wenn der ehemalige Vermieter sich im Recht fühlt, wird er mahnen, wenn nicht, verläuft alles im Sande.

Dein Tipp ist toll und wir werden es genau so machen - Schritt für Schritt

Ich danke euch nochmals allen für die mehr als guten Tipps - jetzt liegt es an mir, sie zu übermitteln, eine Sprachbarriere zu überwinden - drückt mir die Daumen, dass ich das schaffe-
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happy to help ;)

Wünsche Dir und deinem Freund viel Erfolg!
Scheinbar drehen Vermieter gerne mal am Rad... bei meinem Freund wurde eine berechtigte Mietminderung ohne Ankündigung monatelang auf die Nebenkosten angerechnet (was schon rein rechtstechnisch nicht geht). Die Nachzahlung sprengt jetzt natürlich jedes vernünftige Maß und der Vermieter siehts schlicht nicht ein, dass er einen dicken fetten Fehler gemacht hat... naja, dann werden wir uns wohl vor Gericht wieder sehen. Wozu gibts die Rechtsschutz ;)
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Danke
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Zitat (markaha @ 10.12.2009 21:11:38)
Ich denke, der Mietvertrag ist der Knackpunkt, das habt ihr ja auch schon geschrieben. Falls er ihn nicht mehr findet, ist er in einer schlechten Situation. Falls er ihn wirklich zurückgegeben hat - oh Mann, da könnt ich mir die Haare raufen. Und jetzt?

Nö, nicht unbedingt.
Wenn der Vermieter meint, daß kein schriftlicher Vertrag bestand, gilt halt BGB. ;)
Was häufig von Vorteil sein kann.

Ich würde mal bei früheren Nachbarn anfragen, ob die einen Mietvertrag haben. Gegebenenfalls um Einsichtnahme oder eine Kopie bitten.

Offensichtlich handelt es sich um, ein Mischobjekt, Wohn- und Gewerbebereich. Als erstes würde ich mal die Abrechnung daraufhin überprüfen, ob die einzelnen Positionen diesbezüglich gesplittet wurden, bevor auf die Wohneinheiten aufgeteilt wurde.
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Tut mir leid, ich sehe bei einer Nebenkostenabrechnung nichts hinterhältiges.
Es ist normal, daß Kosten für Garten, Wasser, Hausreinigung usw. Nach Anteil bzw. Größe der Wohnung abgerechnet und umgelegt werden.
Lediglich die Kosten für den Schleckermarkt müssen herausgerechnet werden.
Ist bei uns genauso. Wir zahlen alles anteilmäßig. Wir haben sonst Kaltmieten.
LG Velten
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ich hab nur mal eine frage...helfen kann ich eh nicht, andere laender andere sitten....aber : ist das in D wirklich so, dass der mieter einen anteil an der grundsteuer zahlen muss? das erscheint mir, tschuldigt den ausdruck, pervers, denn er mietet ja, der grund gehoert dem besitzer.

muss man echt steuern zahlen fuer etwas, das einem nicht gehoert? :blink:
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Die Grundsteuer (B ) ist tatsächlich umlagefähig- sofern es so im Mietvertrag steht. Ich zahle für meine Wohnung, ca. 62 m², rund 100 EUR Grundsteuer im Jahr.

Bearbeitet von Valentine am 13.12.2009 15:32:56
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danke valentine, mir komplett unverstaendlich aber das ist ja kein massstab :lol:

gruss, schoenen sonntag noch :blumen:
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Yepp Shewolf,

das ist so. Folgendes darf auf die Mieter umgelegt werden, und zwar anteilig: Haushaftpflichtversicherung, Gartenpflege, Schornsteinfeger (z.B. Gastherme Emissionsmessung), Gasgeräte-Wartung, Schnee- und Glatteisbeseitigung, Hausmeister, Wasserversorgung, Beleuchtung (z.B. Treppenhauslicht), Straßenreinigung, Müllgebühren, Schornsteinreinigung, GRUNDSTEUER, Gebäudeversicherung, Kabelnutzungsgebühr. Die Betriebskostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres vorliegen.

Außerdem fällt mir da noch etwas ein: wenn der Mehmet da gar nicht mehr wohnt: was ist mit seiner Kaution passiert? Daran kann sich der Vermieter normalerweise schadlos halten, wenn der Mieter bereits ausgezogen ist. Sofern es eine gab bzw. sie nicht bereits zurückgezahlt ist.

Grüßle,

ilwedritscheline

Bearbeitet von ilwedritscheline am 13.12.2009 16:02:22
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Zitat (Valentine @ 13.12.2009 15:32:37)
Die Grundsteuer (B ) ist tatsächlich umlagefähig- sofern es so im Mietvertrag steht. Ich zahle für meine Wohnung, ca. 62 m², rund 100 EUR Grundsteuer im Jahr.

Da solltest du dich noch mal schlau machen ;)

Ich zahle für Haus 120 m2 und Garten 200 m2 nur 108,00 € Haus- Grundsteuer im Jahr :pfeifen:
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Zitat (wurst @ 13.12.2009 19:25:23)
Da solltest du dich noch mal schlau machen ;)

Ich zahle für Haus 120 m2 und Garten 200 m2 nur 108,00 € Haus- Grundsteuer im Jahr :pfeifen:

Die Grundsteuer ist von Ort zu Ort verschieden.
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Zitat (wurst @ 13.12.2009 19:25:23)
Da solltest du dich noch mal schlau machen ;)

Ich zahle für Haus 120 m2 und Garten 200 m2 nur 108,00 € Haus- Grundsteuer im Jahr :pfeifen:

Vielleicht solltest du dich auch mal schlau machen ;) die Grundsteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren, und es ist auch ein Unterschied ob der Eigentümer selbst drin wohnt oder ob die Immobilie vermietet wird.
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hallo zusammen,

ich häng mich mal hier dran.

wir haben ende dezember 2009 die nebenkostenabrechnung für das komplette jahr 2008 erhalten und sollen immerhin über 2300 euro nachzahlen (betriebskosten und wasser-wärmeversorgung).

einspruch lege ich auf jeden fall ein,nun habe ich gelesen das die "Frist zur Begleichung der Nebenkosten ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode" beträgt.

was genau ist damit gemeint,welcher zeitraum.....ab da wo abgelesen wird oder das komplette jahr von 1.1. bis 1.12.? denn abgelesen wird immer ende november/anfang dezember.denn wenn der ablesetag gilt dann wäre die abrechnung ja eigentlich schon verjährt und wir müssen gar nix zahlen.

edit sagt noch das wir in einer mietwohnung mit 90m² wohnen

würd mich über antworten freuen....

lg teufelchen

Bearbeitet von teufelchen am 12.01.2010 14:56:03
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Zitat (teufelchen @ 12.01.2010 14:54:59)
"Frist zur Begleichung der Nebenkosten ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode"

Hi,

im Grunde steht das schon da oben:

Abrechungsperiode ist der Zeitraum, für den die Nebenkosten ABGERECHNET werden, und da schreibst du ja "für das KOMPLETTE Jahr 2008". Also wohl 1.1 bis 31.12.

Dass im November abgelesen wird, ist dabei egal, zum einen werden ja nicht alle Nebenkosten abgelesen, Müllkosten etc sind ja fix für ein Jahr, und zum anderen kann (und wird) das ja dann aufgeteilt, so dass der Ablesezeitraum 30.11. -31.12. immer im nächsten Jahr erst mit abgerechnet wird, und da dann eben der aktuelle Dezember nicht.

Das ist auch durchaus normal, da man die Ablesevorgänge ja verteilen muss, man kann ja nicht alles an einem Tag ablesen, und müsste für jeden Mieter nen individuellen Abrechnungstermin machen. Bei vielen Mietern schlicht nicht umsetzbar.

Also ist die Abrechnung so durchaus fristgerecht bei euch eingegangen, euren Einspruch müsst ihr also leider auf andere Punkte fussen

Bearbeitet von Bierle am 12.01.2010 15:06:34
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2300 EUR Nachzahlung ist schon happig, das sind ja fast 200 EUR pro Monat! Hast du die einzelnen Posten mal überprüft? Wie sah die Nebenkostenabrechnung für 2007 aus, waren die Beträge vergleichbar? Was habt ihr überhaupt monatlich für Abschlagszahlungen?

Die Abrechnung ist fristgerecht eingegangen, daran könnt ihr nix machen. Was mich allerdings irritiert ist der Betrag.
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danke euch beiden für die antworten.....

also ich hab einfach erstmal wiederspruch eingelegt mit hinweis auf die frist.

was den betrag angeht sollen wir 3300 euro insgesamt an wasser/wärmeversorgung verbraucht haben.für 2007 sollten wir ca 1300 nachzahlen,haben einfach mal nich drauf reagiert und nie wieder was bekommen deswegen.....im allgemeinen gehts hier bei der verwaltung "nicht mit rechten dingen zu".

weicht vielleicht jetzt etwas ab,aber....hier liegt ja nun draußen schon richtig lange schnee und auch gut eis drunter....man kann hier auf den grünflächen genau sehen wo die heizungsrohre langgehen,alles weggetaut,da liegt kein fitzelchen schnee mehr drauf.ich persönlich bin der meinung das sowas absolut nicht sein darf.*grübel*

nun lassen wir uns aber mal "überraschen" was wegen dem wiederspruch rauskommt.

lg teufelchen
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Zitat (teufelchen @ 23.01.2010 14:59:59)
weicht vielleicht jetzt etwas ab,aber....hier liegt ja nun draußen schon richtig lange schnee und auch gut eis drunter....man kann hier auf den grünflächen genau sehen wo die heizungsrohre langgehen,alles weggetaut,da liegt kein fitzelchen schnee mehr drauf.ich persönlich bin der meinung das sowas absolut nicht sein darf.*grübel*


Da würde ich auf jeden Fall Fotos davon machen und ein Zeuge wäre auch nicht schlecht.
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Ich hänge mich auch mal dran:

Letzte Woche kam die Nebenkostenabrechnung 2010. Wir wohnen zu dritt (WG) in einem Mietshaus und sämtliche Nebenkosten laufen über den Vermieter.
Wir sollen nun jeweils 700€ nachzahlen. Für uns als Studenten ein extrem schmerzhafter Betrag. Die hohen Kosten kommen vor allem vom Erdgas und wir dachten zunächst, wir hätten da einfach einen sehr hohen Verbrauch (altes Haus, muss man viel heizen und so). Jetzt hatte ich um konkrete Zahlen gebeten und des Ergebnis ist echt traurig: wir haben nur knapp 5000kWh verbraucht - zahlen aber im momentanen Tarif 18,25 cent pro kWh. Im Internet finde ich Tarife, wo man für 5000kWh nur ca. 300€ bezahlt, also nur 6cent pro kWh! Gibt es da irgendeine Möglichkeit, sich zu wehren? Hat der Vermieter nicht irgendwie die Pflicht, einen halbwegs vernünftigen Tarif rauszusuchen?

Liebe Grüße,
werschaf
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@werschaf:
Ja hat er.
Aber hattest du nicht eh einen Termin beim MSB?
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Zitat (Helfe-Elfe @ 17.07.2011 22:56:31)
@werschaf:
Ja hat er.
Aber hattest du nicht eh einen Termin beim MSB?

Nein, hatte ich nicht.
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Hm, @Werschaf: Wieso ist es Sache des Vermieters, sich um Deine Energieversorgung zu kümmern? Ich kenne das nur so herum: Vermieter macht mit mir Vertrag über angemieteten Wohnraum. Das ist die Kaltmiete. Dann stellt er noch Forderungen in Punkto Betriebskosten, wie Grundsteuer und Gebäude-Versicherung und Hausmeister und Wasserversorgung etc. Das sind dann die Nebenkosten. Und der dritte Posten im Bunde der Lebenshaltungskosten sind Kosten für Gas und Strom. Das mache ich mit meinem Energieversorger separat. Für eine 54 qm Wohnung nimmt mir der örtliche Versorger derzeit eine Abschlagszahlung von € 145,00 monatlich ab. Vorgestern kam ein Schreiben, dass der Arbeitspreis für Erdgas ab 1. September von 8,90 ct/kWh auf 9,62 ct/kWh steigen wird. Begründung: Blabber, Blub, Dollarzeichen-in-den-Augen, allgemeine Beschaffungslage an den internationalen Beschaffungsmärkten, Anpassung, "leider sind wir dazu gezwungen". Wenns nicht so traurig wäre, könnte ich herzlich drüber lachen. Doch das geht an meinen Geldbeutel und ich kann mich nicht dagegen wehren, da ich schon den günstigsten Versorger gewählt habe.

Ich denke, dass in Deinem Fall die Verhältnismäßigkeit geprüft werden sollte: Wieviele Euronen werden denn von Dir und Deiner WG insgesamt monatlich für Energiekosten abschlagsmäßig vorausgezahlt? Ich zahle ja schon pro Quadratmeter knapp drei Euro pro Quadratmeter für Gas und Strom. Oder ist der Abrechnungsmodus nebulös? Wenn ja, dann habt Ihr ein ganz anderes Problem. Nämlich dieses: Inwieweit seid Ihr als Mieter finanzamt-technisch angemeldet? Jeder Vermieter muss seine Mieteinnahmen versteuern. Wenn er es nicht tut, dann macht er sich strafbar. Stichwort: Steuerhinterziehung.

Also rechne doch mal bitte zusammen, wie sich die Nebenkosten in Form von Gas und Strom, Wasser, Hausmeister, Versicherungen zusammensetzen. Dann kann man Dir eher sagen, ob das realistisch ist oder ob Du abgezockt wirst. Oder ob Dein Vermieter eventuell ein Fall für den Staatsanwalt werden könnte. In diesem Falle wärste aber ratz-fatz aus der Wohnung draußen.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Ilwedrischeline, das ist ungewöhnlich, dass der Mieter den Gasanbieter selbst bestimmt.

Strom ja, aber Gas ist bei uns für das ganze Haus nur eine Gasuhr. Die Grundgebühr dafür
beträgt bei uns ungefähr 230 €. Die müßte dann jeder Mieter einzeln tragen, wenn er eine separate Gasuhr hätte.
Die kwh für Gas ist 5,04 Ct, weil wir einen 5 Jahresvertrag haben.

Ich würde mal sagen, 18,25 Cent sind sittenwidrig.

Bearbeitet von Rumburak am 18.07.2011 15:47:57
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Moin @Rumburak: Wer bestellt, der bezahlt. Insofern ist das für mich nicht ungewöhnlich, dass ich meinen Energieversorger selbst aussuche. Gäbe es einen Günstigeren, würde ich auch wechseln.

Grüßle,

Ilwedritscheline
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Das ist bei uns so geregelt, weil wir eben eine WG sind, 4 Personen, und jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Wäre dann schwierig, das anders zu regeln.

Wir zahlen jeweils 100€ Nebenkosten, also 1200 im Jahr, also bei 4 Personen 4800 pro Jahr fürs ganze Haus. Da ist dann aber eben auch alles drin (sollte es zumindest): Strom, Wasser, Gas, Müll, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung, Grundsteuer. Das Haus hat insgesamt so 160qm. Letztes Jahr musste ich übrigens knapp 200€ nachzahlen und konnte damit ganz gut leben. Aber das ist jetzt wirklich ein Bisschen krass. Mieterschutzverein kommt grade leider nicht in Frage, die wollen dann, dass ich für 130€ Mitglied werde und 130€ habe ich im Moment definitiv nicht.

Im eizelnen sieht das übrigens so aus (fürs gesamte Haus, also geteilt durch 4 dann quasi. Beträge gerundet):
Grundsteuer: 264€
Frischwasser: 390€
Abwasser:- Brauchwasser: 81€
- Oberfläche: 190€
Strom: 646€
Müll: 392€
Schornsteinfeger: 0, kommt nur alle 2 Jahre
Gebäudeversicherung: 578€
Erdgas: 3160€.

___

Gesamt: 5705€

Eines der 4 Zimmer war eine Weile unvermietet, wodurch die "Verbrauchssachen" nur durch 3 geteilt werden.

Bearbeitet von werschaf am 18.07.2011 17:42:51
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Also ich habe im letzten Jahr 5620 EUR an Nebenkosten für mein Haus (200 m²) gezahlt. Entspricht also etwa dem, was ihr auch bezahlt.
Wenn der 4 Mieter (Zahler) auszieht, müssen die Kosten auf die übrigen verteilt werden! im Haus verursacht einer alleine nicht allzu Hohe Kosten - auch wenn er auszieht brennt weiterhin die Lampe, Heizung läuft, der
Lediglich die Kosten für Wasser/Abwasser sinken etwas.
Aber der ehem. Mieter muss, auch wenn er nicht mehr dort wohnt, anteilig für die Monate die er in 2010 dort gewohnt hat, zahlen. Er hatte doch auch einen Mietvertrag. Diese Summe muss der Vermieter beim ex Mieter geltend machen und darf sie nicht von euch verlangen!
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Zitat (Wauzi @ 19.07.2011 21:42:33)
Also ich habe im letzten Jahr 5620 EUR an Nebenkosten für mein Haus (200 m²) gezahlt. Entspricht also etwa dem, was ihr auch bezahlt.
Wenn der 4 Mieter (Zahler) auszieht, müssen die Kosten auf die übrigen verteilt werden! im Haus verursacht einer alleine nicht allzu Hohe Kosten - auch wenn er auszieht brennt weiterhin die Lampe, Heizung läuft, der Kühlschrank läuft, gekocht wird auch...
Lediglich die Kosten für Wasser/Abwasser sinken etwas.
Aber der ehem. Mieter muss, auch wenn er nicht mehr dort wohnt, anteilig für die Monate die er in 2010 dort gewohnt hat, zahlen. Er hatte doch auch einen Mietvertrag. Diese Summe muss der Vermieter beim ex Mieter geltend machen und darf sie nicht von euch verlangen!

Schön und gut - aber nicht der Punkt.
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Zitat (werschaf @ 18.07.2011 17:38:42)
Das ist bei uns so geregelt, weil wir eben eine WG sind, 4 Personen, und jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Wäre dann schwierig, das anders zu regeln.

Ich vermute mal, daß ihr euch gegen die letzte Rechnung nicht großartig zur Wehr setzen könnt.

Aber ihr (Mieter) könnt gemeinsam überlegen welcher Gasanbieter bzw Vertrag für euch in Frage kommt. Mit dem Ergebnis (evtl auch Ausweichmöglichkeiten parat haben) solltet ihr dann mit dem Vermieter sprechen.
Bei der Wahl eines neuen Tarif´s kann euch vllt auch der Verbraucherschutz weiterhelfen (vorab die evtl anfallende Gebühr bzw Kosten erfragen!)

:blumen:
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Oder vielleicht mal den Gockel nach Verjährungsfristen von Nebenkosten-Abrechnungen recherchieren. Da der Thread-Ersteller die Umstände am besten kennt - auch mit eventuell bestehenden gültigen oder ungültigen Nebenabsprachen, die möglicherweise nicht schriftlich fixiert und damit auch nicht beweisbar sind - sollte er da selbst aktiv werden. Und fleißig recherchieren. Die Muttis können zwar Hinweise geben, wo man recherchieren könnte, allerdings keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.

Genausowenig wie frag-mutti-de ein Gesundheitsforum ist (siehe Ermahnung von el Chefe von vor einigen Tagen) ist frag-mutti auch keine kostenlose Rechtsauskunft. Das ist in der Verordnung für die Ausführung des Rechtsberatungsberufs eindeutig geregelt. Wenn wir Muttis uns nun dazu versteigen würden, Rechtsauskünfte zu erteilen, zu denen wir nicht befugt sind, machen wir uns um Zweifelsfalle ebenfalls angreifbar.

Es ist nicht verkehrt, sich vorab zu informieren, in welche Kerbe man schlagen könnte. Doch ich würde vorschlagen, Anfragen nach Rechtsauskünften ebenfalls im Forum zu verbannen. Für solche Behufe gibt es durchaus genügend Auskunftsportale, wo man zuweilen sogar kostenfreie Infos erhalten kann. Das heißt im Klartext: Es muss nicht immer gleich der teure Rechtsanwalt sein. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, sich im www zu informieren. Aber nicht bei frag-mutti.de. Jeder, der sich da erdreistet, verbindliche Rechtsauskünfte geben zu wollen und zu können, steht mit mindestens einem Fuß im Knast.
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Zitat (ilwedritscheline @ 20.07.2011 14:17:11)
Es ist nicht verkehrt, sich vorab zu informieren, in welche Kerbe man schlagen könnte. Doch ich würde vorschlagen, Anfragen nach Rechtsauskünften ebenfalls im Forum zu verbannen. Für solche Behufe gibt es durchaus genügend Auskunftsportale, wo man zuweilen sogar kostenfreie Infos erhalten kann. Das heißt im Klartext: Es muss nicht immer gleich der teure Rechtsanwalt sein. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, sich im www zu informieren. Aber nicht bei frag-mutti.de. Jeder, der sich da erdreistet, verbindliche Rechtsauskünfte geben zu wollen und zu können, steht mit mindestens einem Fuß im Knast.

Blödsinn.

Bei Gesundheitsfragen macht es Sinn - es kann theoretisch gefährlich werden, wenn jemand dann keinen Arzt aufsucht, weil er denkt, er weiß bescheid.

:wallbash:
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