Renovierung bei Auszug: Türen lackieren?

Muss man, wenn man nach 4 Jahren aus seiner Wohnung auszieht, im Rahmen der Renovierung auch die Türen lackieren???
Ich hab einen Freund, der drauf und dran ist, dies zu tun, aber meines Wissens reicht es doch, die Wohnung zu streichen, bzw. kaputte Tapete zu erneuern und all sowas. Aber die Türen lackieren?? (Wenn das jeder nach 4 Jahren macht, gehen sie irgendwann nicht mehr zu...) Ich meine, wenn im Vertrag nix derartiges drinsteht, muss man das auch nicht machen, oder?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit diesen Dingen aus mellow.gif

Gruß Murkel
Nein, hab ich noch nie gehört, daß Türen so oft gestrichen werden müssen. Die können so schlimm noch gar nicht aussehen. Es sei denn es sind Macken dran.
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Nein muß man nicht....

normales weißen der Tapete reicht...

Und laß dir bloß nichts anderes einreden...

Denn Türen neu zu lackieren ist echt nen größerer Aufwand

Wenn die Türen dreckig sind, reicht es, wenn du sie abwäschst

Bearbeitet von Mellly am 14.10.2006 18:24:27
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Allerdings kommts auch drauf an was im Mietvertrag steht, aber nach 4 Jahren muß man bestimmt nich strechen.

http://www.mieterverein-muenchen.de/mietre.../kuendigung.htm

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hmmm, dank Sparfuchs (ich zieh ja auch gerade aus), hab ich den Link noch gelesen.
Da steht allerdings (zu beachten letzter Punkt):

Zu den Schönheitsreparaturen zählen
# das Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken, wobei natürlich auch Löcher, die durch Dübel, Schrauben und Nägel verursacht wurden, ausgebessert werden müssen,
# das Streichen von Fußböden (was nur noch in alten Wohnungen von Bedeutung ist),
# das Streichen der Heizkörper und -rohre,
# das Streichen der Innentüren sowie der Fensterinnenseiten und der Außentüren von innen.


Hmmm. Also doch .. ??
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Zitat (Daniel, 14.10.2006)
Hmmm. Also doch .. ??

Ich glaube das ist nicht eindeutig festgelegt-vielleicht vorsichtig beim Vermieter anfragen, falls das nicht ein Gauner ist. Nach 4 Jahren kommt mir das nicht für nötig vor-wie sieht dann die Tür aus? Wenns noch einigermasen Neu aussieht...
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also ich hab meine bisherigen Wohnungen quasi immer nur besenrein übergeben.
Hab meistens nur in der neuen Wohnung was machen müßen. Viele Vermieter sagen mittlerweile auch, daß ja der neue Mieter in der neuen Wohnung drin lebt und es ihm gefallen muß. Wenn der alte Mieter streicht, geschieht es dann eh meist hoppla hopp.
Cool ist, wenn man weder in der alten noch in der neuen Wohnung was machen muß.
So wie ich *grins* Allerdings will mein jetziger Vermieter einen sehr erhöhten Teil der Kaution einbehalten, weil noch eine Nebenkostenabrechnung ansteht. Ich finde es nach wie vor erhöht (zumal ja Sommermonate waren) was er da fordert und werde es ihm noch entsprechend rüber bringen. Mehr Geld zu verlangen als die letzte Nebenkostennachzahlung ausgemacht hatte (vier Monate, jetzt nur zwei) ist in meinen Augen auch viel zu viel. Da muß man beim Auszug auch noch aufpassen, daß man nicht übers Ohr gehauen wird.
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Wir haben in einer Wohnung drei Jahre gewohnt und hätten Fensterrahmen, Türrahmen und Heizkörper neu streichen müssen. Ebenso hätten wir neu tapezieren müssen. Das war so festgelegt und traf jeden Mieter, der auszieht, egal, ob wir nun 3 oder 30 Jahre dort gewohnt haben. Wir sind aber mit den Nachmietern schriftlich übereingekommen, dass die die Tapeten neu anbringen, wir mussten nur abreißen. Aber um das Streichen sind wir nicht herumgekommen.
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Zitat
Wir haben in einer Wohnung drei Jahre gewohnt und hätten Fensterrahmen, Türrahmen und Heizkörper neu streichen müssen. Ebenso hätten wir neu tapezieren müssen. Das war so festgelegt und traf jeden Mieter, der auszieht, egal, ob wir nun 3 oder 30 Jahre dort gewohnt haben.


blink.gif

Hoffentlich steht das nicht im Mietvertrag meines Freundes... ist ja krass!
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Zitat (Karen, 14.10.2006)
Wir haben in einer Wohnung drei Jahre gewohnt und hätten Fensterrahmen, Türrahmen und Heizkörper neu streichen müssen. Ebenso hätten wir neu tapezieren müssen. Das war so festgelegt und traf jeden Mieter, der auszieht, egal, ob wir nun 3 oder 30 Jahre dort gewohnt haben. Wir sind aber mit den Nachmietern schriftlich übereingekommen, dass die die Tapeten neu anbringen, wir mussten nur abreißen. Aber um das Streichen sind wir nicht herumgekommen.

Was im Mietvertrag festgelegt ist muß noch lange nicht Rechtskräftig sein.
Kein Gericht würde zustimmen wenn Fensterrahmen, Türrahmen und Heizkörper schon nach 1-3 Jahre neu gestrichen weden müssen. Ich glaub irgendwo steht das auch.
Die Fristen sind da länger als bei Tapeten und Anstrichen.
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Als ich meine Wohnung gekündigt habe, bekam ich einen Brief in dem stand was ich alles zu tun habe. Ihr nicht?
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Die Renovierungsfristen gibt es seit 2004 nur noch unter bestimmten
Voraussetzungen. Es soll nur noch bedarfsgerecht renoviert werden
müssen (muss aber entsprechend aus dem Mietvertrag hervorgehen).

Beispiel: Eine Küche soll gemäß Frist nach 3 Jahren renoviert werden.
Wenn die Küche jedoch nach 4 Jahren verhunzt aussieht, dann ist es
an der Zeit diese zu renovieren. Wenn sie schon nach 2 Jahren so
aussähe, so sollte man ebenfalls aktiv werden.

Für Türen: Wenn sie stark durch Eigengebrauch abgenutzt sind, dann
sollte man sich schon selbst darum kümmern, diese in den Urzustand
zurück zu versetzen, der bei Einzug in die Wohnung vorhanden war.
Ich gehe mal von einem guten vorgefundenen Zustand der Türen aus wink.gif

Um nicht alles runterzubeten, kann hier einige nachgelesen werden.
Der Text ist gut und verständlich geschrieben.
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ich bin in ne wohnung gezogen, die nicht neugestrichen war obwohl der vormieter starker raucher ist. das hat spass gemacht das alles mal einigermassen hell zu streichen, weildie farbe vorher krass gelb und in der küche pink war.

wenn ich ausziehe muss ich auch nicht neu streichen, warum sollte ich auch, wenn ich selbst beim einzug neustreichen musste.
das die wände so schwarz waren hat man leider erst gesehen als die möbel vom vormieter draussen waren und der mietvertrag schon unterschrieben war.


für eine Tür in der Küche musste ich ständig nachfragen,weil diese im keller war.

neu lackieren kann das der vermieter in den mietvertrag reinschreiben das es zur pflicht wird oder nicht?
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Im Prinzip kann er vieles reinschreiben, nur ob es Gültigkeit hat...
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@ Roxas

Wichtiger wäre zu wissen, was im Mietvertrag bezüglich der Renovierung
steht. Was wurde vereinbart?
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Zitat
Wichtiger wäre zu wissen, was im Mietvertrag bezüglich der Renovierung
steht. Was wurde vereinbart?


Grad erfahren: Mit den Türen, das steht im Mietvertrag! mad.gif

Hilft dann wohl nichts...
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Eigentlich ist doch Dein Problem nur dann ein Problem, wenn Du - als Du in die Wohnung eingezogen bist - diese renoviert hast. Denn in diesem Fall musst Du die Wohnung beim Auszug nicht renovieren Da kann dann im Mietvertrag stehen, was will: das ist dann schlicht und einfach null und nichtig..!! ALSO: Wer in eine nicht renovierte Wohnung einzieht und diese auf seine Kosten renoviert, braucht dies beim Auszug nicht zu tun!!!
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ich muss den boden neu machen bei beschädigung

aber mal ehrlich so unfachmännisch wie der verlegt wurde hält der bei leuten mit kind z.B. nicht lange
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wenn in deinem Mietvertrag nicht ausdrücklich drin steht, dass du beim Auszug renovieren musst, dann brauchst du es auch nicht tun

bei meiner vorigen Wohnung stand drin, dass ich die Wände streichen u. den Teppichboden reinigen musste
was die Wände angeht ist das Blödsinn, denn der Nachmieter möchte ja vielleicht eine ganz andere Farbe
und ich selbst möchte auch nicht in eine Wohnung einziehen, die ein anderer gestaltet hat

üblicherweise ist es aber so, dass man beim Einzug renoviert und beim Auszug muss man es nicht noch mal machen

wenn es also in deinem Mietvertrag nicht drinsteht, dann musst du die Wohnung nur "besenrein" hinterlassen.
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Ich hab hierzu auch mal 'ne Frage: wie ist das eigentlich, wenn man nach 7 1/2 Jahren auszieht? Im Mietvertrag steht, dass nach 3 (Küche, Bad) bzw. 5 (Wohn- und Schlafraum, Flur) Jahren gestrichen werden muss, meine Mieterin bezieht sich nun aber auf ein Grundsatzurteil, nachdem solche Fristen nicht (mehr) rechtens sind und sie nicht streichen müsse...

Bearbeitet von Valentine am 18.07.2007 04:50:13
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Da hat Deine Mieterin Recht.....
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ALSO STREICHEN MUSS SIE SCHON ; STEHT JA SICHER AUCH IM MIETVERTRAG UND IST AUCH EIN AUSZUG
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Ich muß ganz ehrlich sagen, vom Türenstreichen habe ich noch nichts gehört. Allerdings vom eigentlichen Renovieren, wie Tapezieren und Streichen von Wänden. ohmy.gif

Hier bei uns ist es so, wenn man die Wohnung/Haus beim Einzug renoviert hat, braucht man es beim Auszug nicht zu tun, muß aber im Mietvertrag stehen. whistling.gif

Außerdem hinterläßt man eine Mietkaution, die der Vermieter nimmt, um evtl. Schäden nachweislich vom Mieter verursacht, zu beheben. rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Bearbeitet von Kati am 19.07.2007 09:40:29
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ja türen streichen hab ich auch ni gehört das es sowas gibt , ja ok es sei man hat die tür als mieter beschädigt vielleicht.
genau man hinterlässt schliesslich die kaution den vermieter, bekommt man aber in den meisten fällen wieder.
dumm ist nur wenn man mitten im jahr auszieht und dann nen jahr später noch eine betriebskostenabrechnung bekommt wo man nich das komplette jahr bezahlt hat und man muss ne menge nachzahlen ..ist mir letztens passiert mad.gif
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