Heizungsableseröhrchen und Wasseruhr: Wer muß diese Teile bezahlen?

Ich wohne zur Miete. Bisher wurde die Heizkosten und Wassermengen immer durch die Personenzahl im Haus geteilt.
Die Dachwohnung hat ihre eigene Wasseruhr, aber auch keine Ableseröhrchen an der Heizung. Ich teile die Wasserkosten mit den beiden unter mir liegenden Ferienwohnungen und die Heizungskosten halt mit allen Parteien.
Ich habe jetzt den Vermieter nach eigenen Heizröhrchen und einer Wasseruhr angesprochen.
Dieser meinte dann, die Kosten für die Anschaffung und Einbau wären in diesem Fall von mir zu tragen.

Beim Mieterschutzbund bekommt man ja als Nichtmitglied leider keine Auskunft.
Und nur dafür reinzugehen lohnt ja auch nicht.

Wer kennt sich damit aus?
Das ist Vermietersache er muss für eine ordnungsgemäße Abrechnung sorgen
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Zitat (Wintermandel, 18.10.2006)


Wer kennt sich damit aus?

Die Kosten für den Einbau und die Miete der Röhrchen wird in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter (Gesamt) umgelegt!
Die Abrechnung ist viel genauer mit den Messröhrchen (wie mit Pers. wer duscht wie oft :wacko: :heul:
Also ist das eine gute Investition und kostet so viel nicht!!
Bin selbst Vermieter und meine Mieter waren froh über diese Regelung :pfeifen:
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Zitat (grizzabella, 18.10.2006)
Das ist Vermietersache er muss für eine ordnungsgemäße Abrechnung sorgen

sooooo einfach dürfte die Sache wohl nicht sein

Wasserzähler

Heizkosten

Bearbeitet von Apsyrtides am 18.10.2006 10:38:59
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Zitat (Wintermandel, 18.10.2006)
Ich wohne zur Miete. Bisher wurde die Heizkosten und Wassermengen immer durch die Personenzahl im Haus geteilt.
Die Dachwohnung hat ihre eigene Wasseruhr, aber auch keine Ableseröhrchen an der Heizung. Ich teile die Wasserkosten mit den beiden unter mir liegenden Ferienwohnungen und die Heizungskosten halt mit allen Parteien.
Ich habe jetzt den Vermieter nach eigenen Heizröhrchen und einer Wasseruhr angesprochen.
Dieser meinte dann, die Kosten für die Anschaffung und Einbau wären in diesem Fall von mir zu tragen.

Beim Mieterschutzbund bekommt man ja als Nichtmitglied leider keine Auskunft.
Und nur dafür reinzugehen lohnt ja auch nicht.

Wer kennt sich damit aus?

Diese Abrechnung ist und kann nicht richtig sein.. erstmal das was kampfmausi sagt und als Krönung finde ich die Teilung der Heizkosten.... also wer allein Lebt hat ne kalte Bude (muss weniger Zahlen) und wer mit mehreren in einer Wohnung lebt.. lebt in einer Sauna..weil sich die kosten mit der Personenzahl erhöhen :wacko: Oder ist das ne Scheune, in der ihr lebt? Wo jeder einzeln heitzen kann?

Edit.. ach ja ... die Ferienwohnung ist fast immer leer.. deshalb fallen dort dann auch keine Heizkosten an.. is ja logisch.. man heizt da ja nicht rofl

Bearbeitet von kool am 18.10.2006 10:44:58
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Der Vermieter ist verpflichtet, für die genaue und nachvollziehbare Abrechnung zu sorgen. Dazu gehört, daß die Verdunstungszähler auf seine Rechnung eingebaut werden müssen. Das kann der Mieter verlangen!
Die Kosten für den jährlichen Austausch und die Ablesung der Verdunstungszähler werden dann in den Betriebskosten umgelegt.
Ebenso kann der Mieter verlangen, daß eine eigene Wasseruhr für Warm- und Kaltwasser eingebaut wird - auf Kosten des Vermieters natürlich.
Kauf Dir doch mal das Taschenbuch "Das Mieterlexikon" vom Deutschen Mieterbund (Mosaik-Verlag).....dann weißt Du künftig über deine Rechte als Mieter genau Bescheid.
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Zitat (Romy, 18.10.2006)
Der Vermieter ist verpflichtet, für die genaue und nachvollziehbare Abrechnung zu sorgen. Dazu gehört, daß die Verdunstungszähler auf seine Rechnung eingebaut werden müssen. Das kann der Mieter verlangen!
Die Kosten für den jährlichen Austausch und die Ablesung der Verdunstungszähler werden dann in den Betriebskosten umgelegt.
Ebenso kann der Mieter verlangen, daß eine eigene Wasseruhr für Warm- und Kaltwasser eingebaut wird - auf Kosten des Vermieters natürlich.
Kauf Dir doch mal das Taschenbuch "Das Mieterlexikon" vom Deutschen Mieterbund (Mosaik-Verlag).....dann weißt Du künftig über deine Rechte als Mieter genau Bescheid.

Kool genau das habe ich versucht zu erklären!!!! ;) ;)
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Zitat (kool, 18.10.2006)


Edit.. ach ja ... die Ferienwohnung ist fast immer leer.. deshalb fallen dort dann auch keine Heizkosten an.. is ja logisch.. man heizt da ja nicht rofl

Die Ferienwohnungen werden das ganze Jahr genutzt. Also werden sie auch geheizt.
Oder glaubst Du etwa, die Gäste möchten sich im Herbst oder im Winter morgens oder abends ihren Hintern abfrieren? :D
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Zitat (Apsyrtides, 18.10.2006)
Zitat (grizzabella, 18.10.2006)
Das ist Vermietersache er muss für eine ordnungsgemäße Abrechnung sorgen

sooooo einfach dürfte die Sache wohl nicht sein

Wasserzähler

Heizkosten

Okay.......................... ich hab die Info aus einem Neubau, wir haben zwei Wohnungen mitgebaut, welche irgendwann vermietet werden sollen, und da war die AUflage so zu planen das die WOhnungen einzeln abgerechnet werden können.

Muss aber auch sagen ich hätte als Mieter auch nix anderes akzeptiert
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@ kool: Heizkostenteilung bedeutet im Normalfall, dass die Kosten auf die qm der Wohnung umgerechnet werden - ich denke (und hoffe!), dass das auch im Fall von Wintermandel so ist! :huh:

Ansonsten zählt in erster Linie das, was im Mietvertrag steht. Wasser kann durchaus auf Personen umgelegt werden und dann sind die Verschwender natürlich gut dran. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Wasseruhren installieren zu lassen. Was ich nicht verstehe ist, dass in einer Wohnung Wasserzähler sind und in den anderen nicht.

Auch bei Heizkosten ist es so, dass diese, wie oben beschrieben, auf qm umgelegt werden und nicht zwangsläufig nach Verbrauch.

Wir hatten sowohl Wasser- als auch Heizkostenzähler - es wurde aber nie danach abgerechnet, bis es uns zu bunt wurde. Es zogen Mieter ein, die permanent die Waschmaschine laufen ließen und das teilweise nur mit zwei Teilen drin.

In diesem Fall war es so: Sind Zähler vorhanden, muß danach abgerechnet werden. Das kostet uns jetzt glaube ich 100 € im Jahr mehr, bei dem Verbrauch der anderen und den steigenden Preisen lohnt sich das für uns aber allemal!

Viele Grüße,

Miss Parker
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Zitat (Miss Parker, 18.10.2006)
@ kool: Heizkostenteilung bedeutet im Normalfall, dass die Kosten auf die qm der Wohnung umgerechnet werden - ich denke (und hoffe!), dass das auch im Fall von Wintermandel so ist!  :huh:

Ansonsten zählt in erster Linie das, was im Mietvertrag steht. Wasser kann durchaus auf Personen umgelegt werden und dann sind die Verschwender natürlich gut dran. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Wasseruhren installieren zu lassen. Was ich nicht verstehe ist, dass in einer Wohnung Wasserzähler sind und in den anderen nicht.

Auch bei Heizkosten ist es so, dass diese, wie oben beschrieben, auf qm umgelegt werden und nicht zwangsläufig nach Verbrauch.


Die Heizkosten werden auf qm umgelegt. Leider.
Und da ich z.B. im Schlafzimmer nicht heize, finde ich es nicht ok.

Der Vermieter nutzte früher meine Wohnung und die unten liegenden Ferienwohnungen selbst. Nur die Dachwohnung war damals vermietet.
Und deshalb hat leider nur die Dachwohnung eine Wasseruhr. :(
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Wir haben eine Wasseruhr und eine Gasetagenheizung. Was wir verbrauchen zahlen wir. Würde in keine andere Wohnung einziehen ohne genaue Verbrauchsabrechnung. Wir sind einigermasen sparsam und ich hab keine Lust andere Parteien zu subventionieren. ;)
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Ist ja klar und ich hoff auch mal das das nach m² geht und ich hab das überspitzt dargestellt .. weil Wintermandel geschrieben hat, dass die Heizkosten und Wassermengen immer durch die Personenzahl im Haus geteilt wird. Und klar wollen die Gäste nicht ne kalte Bude im Herbst und Winter haben :)

edit.. hab so lange am Text rumgemacht.. warst schneller Wintermandel.. entschuldige :blumen:

Bearbeitet von kool am 18.10.2006 11:24:05
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Bei den Heizkosten bin ich mir nicht so sicher, aber das mit den Wasserzählern hatten wir im Sommer gerade! In unsrern Wohnungen sind nur Warmwasserzähler, Kaltwasser wird auf alle umgelegt. :angry: Die, die im Sommer einen Pool im Garten haben (und ich meine Pool und nicht Planschbecken :blink: ), die sind natürlich fein raus. Das sind immerhin 3 Mietparteien, die Pools mit ca. 5000 l Fassungsvermögen haben und wenn sie das Wasser dann auch nochmal wechseln..........da kommt schon einiges zusammen!Grrrr. Hab dann beim Vermieter angerufen und nachgehakt. Kaltwasserzähler sind in Schleswig Holstein nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber ich könnte ja mal die Nachbarn fragen, ob wir den Pool nicht mitnutzen dürfen :blink: !!
Soviel zum Thema, wir zahlen den Sommer über fleißig für das Vergnügen der anderen!! :heul:
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Zitat (jojomama, 18.10.2006)
Das sind immerhin 3 Mietparteien, die Pools mit ca. 5000 l Fassungsvermögen haben und wenn sie das Wasser dann auch nochmal wechseln..........da kommt schon einiges zusammen!Grrrr. Hab dann beim Vermieter angerufen und nachgehakt. Kaltwasserzähler sind in Schleswig Holstein nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber ich könnte ja mal die Nachbarn fragen, ob wir den Pool nicht mitnutzen dürfen :blink: !!
Soviel zum Thema, wir zahlen den Sommer über fleißig für das Vergnügen der anderen!! :heul:

Also du könntest meiner Meinung nach dagegen angehen, wenn du aber den Pool mitnutzen darfst, wäre das eine fürs Klima bessere Lösung. :D
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Zitat (Sparfuchs, 18.10.2006)

Also du könntest meiner Meinung nach dagegen angehen, wenn du aber den Pool mitnutzen darfst, wäre das eine fürs Klima bessere Lösung. :D

Ich habs versucht Sparfuchs, leider nix zu machen. Steht so im Mietvertrag, das das Kaltwasser auf alle Parteien umgelegt wird! :heul:

Und den Pool mitnutzen würd ich glatt machen, vor allem meine Kinder. Aber der eine gehört meinem Schwager, zu dem wir keinen guten Kontakt pflegen, und dem es ein Vergnügen ist, meinen Kindern zu verklickern, dass er das sagen hat und sie sicher nicht in den Pool dürfen! :labern: , sondern vom Balkon aus zugucken können!! :wallbash:

Und die anderen Mieter kenn ich gar nicht.

Aber das wär ja mal was, wir in Badehosen, Handtuch über die Schultern geschmissen in deren Pool. Und wenn sie nachfragen, was das soll, dann ganz scheinheilig :engel: und unschuldig erklären, dass wir nur unser Wasser mitnutzen wollen!! rofl rofl rofl rofl
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rofl ja , aber dann kann das Argument kommen, dass ihr zwar das Wasser, aber nicht den Pool mitbezahlt.. Ergo solltet ihr euch alle ein paar Eimer schnappen, Badetuch über die Schulter schmeissen, Wasser abschöpfen und auf die Frage, was ihr denn da macht, nur antworten wir bringens zurück wenn wir fertig sind :ph34r: :pfeifen:

Bearbeitet von kool am 18.10.2006 12:23:25
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Zitat (jojomama, 18.10.2006)
Und die anderen Mieter kenn ich gar nicht.

Aber das wär ja mal was, wir in Badehosen, Handtuch über die Schultern geschmissen in deren Pool. Und wenn sie nachfragen, was das soll, dann ganz scheinheilig :engel: und unschuldig erklären, dass wir nur unser Wasser mitnutzen wollen!! rofl rofl rofl rofl

Ja dann stell dich doch vor, kannst es ja dann im Gespräch auf das Problem mit dem Wasser bringen und es doch so nett wäre wenn....

Ich glaub trotzdem nicht das ihr das Wasser mitzahlen müsst-hast dich da mal befragt?
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