Überzahlung von arbeitsentgelt: muss ich das wirklich zurückzahlen?

Vorhin war ein Brief im Briefkasten von meinen früheren Arbeitgeber. Die wollen 260 € zurück. Das war eine anteilige Sonderzahlung und jetzt soll sie mir auf einmal nicht mehr zustehen. Ich arbeite seit dem 07.07. nicht mehr dort. Können die jetzt das Geld noch von mir verlangen? Wie soll ich das bloß bezahlen?? Das mehr als die Hälfte von was ich an AL I bekomme. sad.gif sad.gif
Normalerweise ist das so, dass du mit Annahme der Sonderzahlung die damit verbundenen Bedingungen akzeptierst. Die lauten dann so, dass z.B. eine bestimmte Betriebszugehörigkeit Voraussetzung für die Zahlung der Sonderprämie ist. Ist ein Arbeitnehmer im Jahr der Sonderzahlung nicht das ganze Jahr über dort beschäftigt, so wird ihm entweder die Zahlung nur anteilig angerechnet, oder aber er muß bei frühzeitiger Kündigung des Angestelltenverhältnisses die Zahlung anteilig wieder zurückerstatten.

Sorry, ich fürchte, da musst du durch sad.gif
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Vielleicht steht hier was womit du was anfangen kannst?
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ich verstehe nicht warum die damals schon nur anteilig ausbezahlt haben, und jetzt heißt es selbst anteilig steht mir nicht zu. Warum habeich überhaupt was bekommen? Das war die letzte Abrechnung, da stand schon fest dass ich nur noch eine Woche dort arbeite.
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Wenn es bei deinem ehemaligen Arbeitgeber einen Betriebsrat gibt, solltest du dich am besten mal an den wenden. Die kennen sich da aus, vor allem auch mit den Firmeninternas.
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Zitat (Lion, 31.10.2006)
Vielleicht steht hier was womit du was anfangen kannst?

Danke. Aber hilft nicht wirklich weiter. Damals hat mir die Ausbilderin gesagt mir würde das Geld zustehen. Sie sagte sogar ich hätte wirklich Glück dass ich bis 07.07. dort arbeite, weil Stichtag 01.07. war.
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Hast Du vielleicht etwas unterschrieben, als Du ausgetreten bist und die Papiere ausgehändigt bekommen hast? "Mit der Unterzeichnung /Aushändigung sind beiderseitig alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten." Oder so ähnliche Formulierungen? Dann könntest Du Dich darauf evtl. berufen.

Oder galt evtl. ein Tarifvertrag. Dann guck da nach den Ausschlußfristen. Evtl. ist denen die Rückforderung zu spät eingefallen und die Sache ist verjährt.
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Frag doch bei deinem Arbeitgeber nach, warum die jetzt plötzlich das Geld zurückhaben wollen und worauf diese Rückzahlung begründet sein soll.
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Zitat (Sparfuchs, 31.10.2006)
Frag doch bei deinem Arbeitgeber nach, warum die jetzt plötzlich das Geld zurückhaben wollen und worauf diese Rückzahlung begründet sein soll.

thumbup.gif Würd ich auch machen.
Auf keinen Fall "einfach so" zurückzahlen. Aber um das genau sagen zu können, fehlen mir genauere Infos. Hast Du einen großen Arbeitgeber? Kann das ein Irrtum sein?

Ich würd erstmal nachhaken!

Gruss
Krötilla
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Zitat (HSommerwind, 31.10.2006)
Hast Du vielleicht etwas unterschrieben, als Du ausgetreten bist und die Papiere ausgehändigt bekommen hast? "Mit der Unterzeichnung /Aushändigung sind beiderseitig alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten." Oder so ähnliche Formulierungen? Dann könntest Du Dich darauf evtl. berufen.

Oder galt evtl. ein Tarifvertrag. Dann guck da nach den Ausschlußfristen. Evtl. ist denen die Rückforderung zu spät eingefallen und die Sache ist verjährt.

Nein, leider nicht.

Tarifvertrag ist TVÖD, z.Z. läuft noch die Überleitung. Lt. Google-Ergebnis wäre die Jahressonderzahlung erst im November und nicht im Juli fällig gewesen
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Zitat (Krötilla, 31.10.2006)
Zitat (Sparfuchs, 31.10.2006)
Frag doch bei deinem Arbeitgeber nach, warum die jetzt plötzlich das Geld zurückhaben wollen und worauf diese Rückzahlung begründet sein soll.

thumbup.gif Würd ich auch machen.
Auf keinen Fall "einfach so" zurückzahlen. Aber um das genau sagen zu können, fehlen mir genauere Infos. Hast Du einen großen Arbeitgeber? Kann das ein Irrtum sein?

Ich würd erstmal nachhaken!

Gruss
Krötilla

So ich habe dort angerufen. Die Lohn und gehaltssachen laufen über einen anderen "Betrieb" (öffentlichen Dienst). MEine Ausbilderin versteht auch nicht ganz wie sie auf dem Betrag kommen. Sie sagte die Jahressonderzahlung würde Urlaubsgeld und WEihnachtsgeld zusammenfassen. Urlaubsgeld würde mir auf jedem Fall zustehen, Weihnachtsgeld nicht, und deswegen würde ich einen Teil zurückzhalen müssen. Ich habe nochmals nachgeschaut, und es wäre nicht einen Teil sondern alles!! Sie wollte klären und mir Bescheid geben...
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Geht es bei dir um den ÖD Länder, dann haben die einen Fehler gemacht. Da hättest nur Urlaubsgeld bekommen dürfen?
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Zitat (Sparfuchs, 31.10.2006)
Geht es bei dir um den ÖD Länder, dann haben die einen Fehler gemacht. Da hättest nur Urlaubsgeld bekommen dürfen?

die haben aber alles zurückverlangt.
Es geht um TVÖD für Sparkassen.
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Ich hab etwas gegoogelt, aber doch keine klare Aussage bekommen. Dein Arbeitgeber soll dir bitte die entsprechende Stell im Tarivvertrag nennen, da ist das geregelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/TV%C3%B6D#Jahressonderzahlung
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