Ohren angelegt...nachbessern ? ...was sollte man tun?

Mein Sohn - 15 Jahre - hat sich auf eigenen Wunsch im April diesen
Jahres die Ohren anlegen lassen.
Es war eine Aktion mit der Krankenkasse.... mussten bestimmte Vor-
aussetzungen erfüllt sein.... Ohrmuschel z.B. mindestens 2,5 cm vom
Kopf entfernt sein. Dann ist er unter Vollnarkose operiert worden.
Hinter dem Ohr ist es nicht sehr schön, die Haut dort verwachsen.
Außerdem hat sich im Laufe des Jahres die ganze Sache wieder
verschoben oder ist schlechter geworden, so dass die Ohren bis auf
wenige Millimeter wieder da sind, wo sie mal waren.

Er hat mich jetzt gefragt, was wir jetzt tun können, weil er sich so
absolut nicht gefällt und möchte, dass doch etwas passiert.
Sollten wir noch mal zu dem behandelnden Arzt gehen oder einen
anderen konsultieren...... oder sollte ich versuchen ihn zu überzeugen, es
lieber zu lassen.... ich bin mir unschlüssig....

Kann man sowas ev. auch reklamieren?????

Was meint ihr????
Ich würde bei der Krankenkasse nachfragen.
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Keiner da, der meint, ich kann dem Arzt aufs Dach steigen???
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Zitat (anitram.sunny, 25.12.2006)
Keiner da, der meint, ich kann dem Arzt aufs Dach steigen???

Da wäre die Frage, was Euch in dem informativen Aufklärungsgespräch vor der OP gesagt wurde. Daß z.b. die Ohren sich mit der Zeit, aus welchen Gründen auch immer, wieder in die Ursprungslage zurückbegeben können. Ob die OP dauerhaft einen 100%igen Erfolg verspricht?
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Das kann natürlich sein, dass der Dok sowas von sich gegeben hat......

das schreibt man ja nicht alles auf..... der wird dann wahrscheinlich behaupten,
dass er uns das erzählt hätte......
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Zitat (anitram.sunny, 25.12.2006)
Das kann natürlich sein, dass der Dok sowas von sich gegeben hat......

das schreibt man ja nicht alles auf..... der wird dann wahrscheinlich behaupten,
dass er uns das erzählt hätte......

Ich weiß nicht wie's bei Chirurgen ist- in der Strahlentherapie muss jedenfalls vor jeder Behandlung ein ausführliches Aufklärungsgespräch geführt werden. Risiken, Nebenwirkungen, Spätfolgen etc. müssen alle genannt werden- und das ganze muss protokolliert und von Arzt und Patient unterschrieben werden.
Habt ihr ein solches Aufklärungsprotokoll unterschrieben?

Abgesehen davon: du kannst ja mal versuchen zu reklamieren. "Garantie" wie bei einer Waschmaschinenreparatur wird dir allerdings kein Arzt geben- der Mensch ist doch etwas komplexer. Wenn es dann Wundheilungsstörungen gibt oder wucherndes Narbengewebe- da kann der Arzt nicht unbedingt was dafür...
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Zitat (Valentine, 26.12.2006)
Abgesehen davon: du kannst ja mal versuchen zu reklamieren. "Garantie" wie bei einer Waschmaschinenreparatur wird dir allerdings kein Arzt geben- der Mensch ist doch etwas komplexer. Wenn es dann Wundheilungsstörungen gibt oder wucherndes Narbengewebe- da kann der Arzt nicht unbedingt was dafür...

Hi,
das liegt an der unterschiedlichen juristischen Marterie: kaufe ich ein Fernsehgerät, wird's bei Nichtfunktionieren kostenlos repariert oder ausgetauscht. Es handelt sich dabei um einen haftpflichtigen Werksvertrag. Lass ich etwas an mir medizinisch behandeln, handelt es sich um einen Dienstvertrag, der nur dann eine Art haftpflichtige Garantie verspricht, wenn die Operation/Infusionsbehandlung falsch angegangen wurde (fehlende Indikation, nicht kunstgerechte Durchführung)!
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Ich würde auf jeden Fall mal den Arzt aufsuchen und ihm die Ohren zeigen. Mal sehen, was er dazu sagt. Und dann die Krankenkasse kontaktieren. Aber ich würde es erst freundlich versuchen. Auf's Dach steigen geht immer noch wenn keine freundliche Einigung möglich ist. Evtl. (wenn der Verdacht besteht, daß gepfuscht wurde) würde ich auch eine zweite Meinung einholen.

Gutemine

Edit: Ich weiß nicht, wie alt Dein Sohn ist, aber ausreden würde ich es ihm nicht.

Bearbeitet von Gutemine am 27.12.2006 15:53:43
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Zitat (micheal, 27.12.2006)
Zitat (Valentine, 26.12.2006)
Abgesehen davon: du kannst ja mal versuchen zu reklamieren. "Garantie" wie bei einer Waschmaschinenreparatur wird dir allerdings kein Arzt geben- der Mensch ist doch etwas komplexer. Wenn es dann Wundheilungsstörungen gibt oder wucherndes Narbengewebe- da kann der Arzt nicht unbedingt was dafür...

Hi,
das liegt an der unterschiedlichen juristischen Marterie: kaufe ich ein Fernsehgerät, wird's bei Nichtfunktionieren kostenlos repariert oder ausgetauscht. Es handelt sich dabei um einen haftpflichtigen Werksvertrag. Lass ich etwas an mir medizinisch behandeln, handelt es sich um einen Dienstvertrag, der nur dann eine Art haftpflichtige Garantie verspricht, wenn die Operation/Infusionsbehandlung falsch angegangen wurde (fehlende Indikation, nicht kunstgerechte Durchführung)!

Ich werde mir diesen Tag rot im Kalender anstreichen whistling.gif laugh.gif aber ich kann dir 100% zustimmen... laugh.gif
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Zitat (Mellly, 27.12.2006)
Ich werde mir diesen Tag rot im Kalender anstreichen whistling.gif  laugh.gif  aber ich kann dir 100% zustimmen... laugh.gif

Hi, Mellly,
das brauchst du doch nicht. Ich helfe gerne ein! laugh.gif So ein Basiswissen bedarf keiner besonderen Erwähnung! Interessant ist eigentlich die Frage, wie vor der Ohren-Op. die schriftliche Aufklärung und die Hinweise auf "Nebenwirkungen" der Op. und Narkose etc. abgefasst und gehandhabt wurden. Oft liegt da der Hase (juristisch) im Pfeffer!
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