Keine Rechnung an Privatpersonen?

Hallo,

ich hab mal wieder ne Frage:

Ich hab mir letztens für meine Diplomarbeit von einem großen Fernsehsender Reportagen schicken lassen. Die wurden extra für mich auf DVD gebrannt...
Leider lag dem Päckchen keine Rechnung bei, als ich nachfragte, erhielt ich die Auskunft, dass sie an Privatpersonen keine Rechnungen ausstellen würden.
Auf nochmalige Nachfrage, da ich schon gern ne Rechnung hätte, um das eventuell absetzen zu können, wurde mir mitgeteilt, dass bei "solch kleinen Beträgen" keine Rechnungen ausgestellt würden.

Hm, ich finde 195,-€ keinen kleinen Betrag... mein Freund meint, die sind verpflichtet, mir eine Rechnung auszustellen.

Kennt sich hier jemand damit aus? Hab ich Anspruch auf eine Rechnung oder muss mir der Kontoauszug reichen?

Danke für eure Hilfe! :blumen:

Bearbeitet von Mrs Bean am 10.01.2007 18:44:53
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Quittungsblock könnte dir helfen, selbst eine formelle Quittung für den gezahlten Betrag auszustellen, falls der Fernsehsender keine offizielle Rechnung ausstellen möchte. So hast du einen Nachweis für deine Unterlagen in Bezug auf die Bezahlung.

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Ich hab mal Herrn Google befragt.
Dort ist ein ähnlicher Fall geschildert:

Rechnung
Wenn ich das richtig interpretiere, hast du lediglich Anspruch auf eine Quittung.

Ich denke, ein Kontoauszug genügt dem Finanzamt.
Wenn du persönlich deine Unterlagen abgibst und die Kontoauszüge zur Hand hast, wird es da kaum Probleme geben.
Mach ich immer so ;)

Ob die DVD überhaupt steuerlich absetzbar ist, lass ich mal dahingestellt :keineahnung:
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Zitat (obelix @ 10.01.2007 19:30:13)

Ob die DVD überhaupt steuerlich absetzbar ist, lass ich mal dahingestellt :keineahnung:

Keine Ahnung, aber ein Versuch kann ja nicht schaden!

Danke für den Link! :blumen:
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Zum steuerlichen absetzen reicht normal ein bankauszug. Zur Not kannst ja die Bestellbestätigung dazu einreichen.

Wenn Du nachweisen kannst, daß die DVD ein Arbeitsmittel für die Ausbildung oder Deinen Beruf ist, dann bekommst Du auch kein Problem damit.
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hast du überhaupt einen Beleg bekommen?
minderstens ne Quitung oder Kassenzettel oder ähnliches solltest du schon haben,
und woher wollen die wissen ob du Privatperson bist.

Bearbeitet von Tulpe am 11.01.2007 08:19:40
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@ Tulpe: das ist ja das Problem, das einzige was ich hab, ist der "Kostenvoranschlag" und der Nachweis auf meinem Kontoauszug. Keine Quittung, kein Kassenzettel, nix.
Deswegen bin ich ja so irritiert....
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Zitat (Mrs Bean @ 11.01.2007 08:23:24)
@ Tulpe: das ist ja das Problem, das einzige was ich hab, ist der "Kostenvoranschlag" und der Nachweis auf meinem Kontoauszug. Keine Quittung, kein Kassenzettel, nix.
Deswegen bin ich ja so irritiert....

Das sollte nach meinem Verständnis reichen.
Kostenvoranschlag, Kontoauszug und die DVD selbst.
Hast du das schriftlich das die keine Rechnung ausstellen? - dann leg das auch dazu.
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Zitat (Mrs Bean @ 11.01.2007 08:23:24)
@ Tulpe: das ist ja das Problem, das einzige was ich hab, ist der "Kostenvoranschlag" und der Nachweis auf meinem Kontoauszug. Keine Quittung, kein Kassenzettel, nix.
Deswegen bin ich ja so irritiert....

Der Kontoauszug samt Kostenvoranschlag reicht in Normalfall aus. Hab meine Eltern gefragt. Kontoauszüge waren als Beleg immer ok.
Ist manchmal aber auch abhängig vom Sachbearbeiter. Manche sind etwas zickig. Frag doch einfach bei deinem Finanzamt nach.

LG

Knuddelbärchen
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Zitat (obelix @ 10.01.2007 19:30:13)
Ich hab mal Herrn Google befragt.
Dort ist ein ähnlicher Fall geschildert:

Rechnung
Wenn ich das richtig interpretiere, hast du lediglich Anspruch auf eine Quittung.

Ich denke, ein Kontoauszug genügt dem Finanzamt.
Wenn du persönlich deine Unterlagen abgibst und die Kontoauszüge zur Hand hast, wird es da kaum Probleme geben.
Mach ich immer so  ;)

Ob die DVD überhaupt steuerlich absetzbar ist, lass ich mal dahingestellt :keineahnung:

Sorry Obelix, aber seit einem Jahr haben sich die Vorschriften für Rechnungen so derpst geändert, das bei Beträgen über 100 Euro WEDER Quittung NOCH Kontoauszug ausreichen um zu Belegen.

Und als Hilfestellung, ich weiß, da es mein Fachgebiet betrifft, das JEDER zur Ausstellung einer Rechnung (sofern kein Privatverkauf und kein Unternehmer, Vorsicht, auch Vermieter sind Unternehmer) verpflichtet ist.

Also beharre auf die Rechnung....

Hab ich mal rauskopiert, wäre mir zu lang zu schreiben...

Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?

Rechnungen, die seit dem 1. Juli 2004 ausgestellt werden, müssen für Zwecke der Umsatzsteuer bzw. des Vorsteuerabzugs laut § 14 Absatz 4 des Umsatzsteuergesetzes zwingend folgende Angaben enthalten:

1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die Steuernummer, die das Finanzamt dem leistenden Unternehmer erteilt hat, oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die das Bundesamt für Finanzen dem leistenden Unternehmer erteilt hat,
3. das Ausstellungsdatum der Rechnung,
4. eine fortlaufende Rechnungsnummer zur Identifizierung der Rechnung, die vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird,
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, und
8. den Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag; im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Weitere Pflichtangaben können sich nach § 14a Umsatzsteuergesetz ergeben.

16. Gibt es Besonderheiten bei Rechnungen über kleine Beträge?

Bei Rechnungen über Kleinbeträge bis zu einem (Brutto-)Betrag von 150 Euro werden geringere Anforderungen an die Pflichtangaben in der Rechnung gestellt (bis 31.12.2006: 100 Euro). Solche Rechnungen genügen den gesetzlichen Anforderungen, wenn sie mindestens folgende Angaben enthalten (§ 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung):

Edit: Hab im Finanzamt gelernt drei Jahre und bin nun beim Steuerberater seit sieben Jahren. Also wenn du Fragen hast Mrs. Bean kannste mich auch gerne anschreiben....
Und noch mal zur Info: JEDER Unternehmer ist IMMER verpflichtet eine Rechnung auszustellen, ob nun an Privatleute oder nicht. Wer das nicht tut, kann strafrechtlich verfolgt werden....zuletzt sind die USt Regelungen nur so zu sehen, das es bei Kleinbeträgen bis 150 Euro nur geringere MUSS Inhalte gibt...mehr nicht...

Aber Rechnung immer.
Und die DVD kannste absetzen.
Ist ein Arbeitsmittel

Bearbeitet von Brinarina am 14.01.2007 02:26:56
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Man lernt doch immer wieder hinzu bei FM..... :D
Danke, Brinarina :blumen:

Aber so wie es aussieht, weigert sich der Fernsehsender eine Rechnung auszustellen:

Zitat
Auf nochmalige Nachfrage, da ich schon gern ne Rechnung hätte, um das eventuell absetzen zu können, wurde mir mitgeteilt, dass bei "solch kleinen Beträgen" keine Rechnungen ausgestellt würden.


Wie bringt jetzt Mrs Bean die Fernsehleute dazu doch noch ´ne Rechnung zu schreiben? :verwirrt:
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Zitat (obelix @ 14.01.2007 08:02:38)


Wie bringt jetzt Mrs Bean die Fernsehleute dazu doch noch ´ne Rechnung zu schreiben? :verwirrt:

.

ich würde sagen, in den sie denen mit ner Anzeige droht, am besten noch mit dem Hinweis auf dem § wo das drin steht.

Bearbeitet von Tulpe am 14.01.2007 09:42:57
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Vielen Dank, dass ihr euch alle Gedanken über mein Problem macht!!! :blumen: :blumen: :blumen:

Ich werde jetzt erst nochmal hinschreiben, mit Verweis auf die entsprechenden Paragraphen (danke, Brinarina!). Mit dem Drohen warte ich lieber noch, bis ich ne entsprechende Antwort hab ^_^

Bin mal gespannt, was sie diesmal antworten!
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Sie soll sagen das in Verbindung mit § 14 UStG und dem Strafgesetzbuch jeder Unternehmer zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet ist und wenn sie diese nicht bekommt, das ganze zur Anzeige gebracht werden kann.

So einfach.

Die andere Frage ist jedoch, wirkt sich das bei dir eigentlich aus? Als Studentin biste meistens ja nur mit Nebenjobs dabei.....bis Steuer anfällt sinds ca. 8000 Euro die du (zzgl. der paar Pauschalen) verdienen darfst. Vorher zahlste nix und brauchst dann theoretisch auch nix absetzen.

Sofern du jedenfalls nicht über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommst würde sich der Aufwand nicht lohnen.

Also wenn du magst, schreib mich mal an, dann helf ich dir weiter. Kein Thema.

Danke Obelix fürs Kompliment :wub: Wenn ich kann, helf ich gerne weiter....krieg hier doch auch immer geholfen....hehe
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Wollte euch nochmal auf dem Laufenden halten: Nachdem nun auch mein Schwiegerpapa in der Angelegenheit seinen Anwalt befragt hab, hab ich nochmal hingeschrieben, mit Verweis auf meinen Rechtsanspruch. Der Anwalt meinte, ich hätte Anspruch auf ne Quittung (§ 368 BGB)

Inzwischen wär die Quittung auch sinnvoll, weil mein Prof versuchen will, über die FH einen Teil des Geldes zu erstatten!

Bin mal gespannt, was rauskommt.
Danke für eure Hilfe!
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So, es gibt Neuigkeiten:
Nachdem ich noch zigmal mit dem Sender hin- und hergemailt hab - Belehrungen über meinen Kauf als Privatperson inklusive - dabei aber immer schön auf meinen Paragraphen usw bestanden hab, lag heute eine Rechnung (nicht Quittung) im Briefkasten - auch noch kostenlos.
Super dass es geklappt hat! Nur ärgerlich, dass sowas immer so nervenaufreibend ablaufen muss...
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