Privathaftpflichtversicherung: Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert?

Hallo ihr alle,

ich habe mal wieder eine Frage an euch:

Bei meiner alten, teuren Privathaftpflichtversicherung war ein Sach-Schadenfall nie ein Problem: Ich ersetzte den Gegenstand, gab der Versicherungsgesellschaft einen schriftlichen Bericht mit Angabe der geschädigten Person, legte die Quittung bei und innerhalb weniger Tage hatte ich das Geld auf meinem Konto.
Oder wenn der Ersatzgegenstand auf Rechnung geliefert wurde, habe ich einfach die unbezahlte Rechnung (mit Bericht) eingereicht und die wurde dann anstandslos bezahlt.
Es handelte sich dabei immer um Beträge unter 400 Euro.

Jetzt habe ich zu einer billigeren Versicherung gewechselt. <_<

Habe einer Freundín beim Saubermachen ihrer neuen Wohnung geholfen, dabei ist mir ein Edel-Seifenspender im Wert von ca. 70 Euro kaputtgegangen.
Die Versicherung will jetzt nur den ungefähren Zeitwert bezahlen, den sie mit 50 Euro festsetzt. Der Seifenspender ist erst 4 Jahre alt, aus Glas und Chrom und sah aus wie neu (nachdem ich ihn gründlich saubergemacht hatte).

Hat da jemand Erfahrung? War die erste Versicherung halt kulant und die neue hält sich streng nach den gesetzlichen Bestimmungen?

Im Vertrag selber habe ich da nichts drüber gefunden. Es wird nur immer von der Versicherung gegenüber Haftung Dritter gesprochen.

Bei Sachschäden wird entweder die Reparatur oder bei Neukauf der Zeitwert erstattet, sieh auch hier

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Ich hab kürzlich im Büro den
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