Kassenbon verblasst: falsche Lagerung?

Vor einem Jahr kauften wir (auf Vorrat) eine große Tasche.
Den Kassenbon haben wir in selbige reingepackt, damit er gleich beim Garantie-Stück liegt.
Als wir jetzt die Tasche öffneten, war nur noch ein leerer Zettel drin.

Muß man Kassenbons irgendwie besonders lagern, damit sie nicht verblassen?
4 hilfreiche Antworten, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Kassenzettel die länger halten soll man mit Tesafilm oder ähnliches überkleben. Genauso wie Ultraschallbilder. Die Tinte die dort verwendet wird verliert auf Dauer die Farbe. Besonders wenn sie in Kunststoffhüllen aufbewahrt werden.
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Ich kopiere die immer.
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Kassenzettel sind zu 99 Prozent auf Thermopapier gedruckt. selbst wenn man diese mit Tesa überklebt, sobald die etwas wärmer werden, vergilben die. Ich mache immer Kopien von den Zetteln.
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Ok - gut zu wissen! Das werden wir dann beim nächsten Großteil wohl auch machen. :blumen: Dankeschön!
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Zitat (Nobody @ 07.03.2007 14:48:55)
Kassenzettel sind zu 99 Prozent auf Thermopapier gedruckt. selbst wenn man diese mit Tesa überklebt, sobald die etwas wärmer werden, vergilben die. Ich mache immer Kopien von den Zetteln.

Thermopapier------------ich kam nicht auf den Namen :deppenalarm: :deppenalarm:
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Kleiner Hinweis: Fürs FA MÜSSEN sogar Thermopapiere kopiert werden. s.u.

Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 (Teil III, UStR 183 - 284)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes

Teil 3

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UStR 190b Aufbewahrung von Rechnungen (zu § 14b UStG)
(1) Gemäß § 14b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren:

ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat,

alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat.

(5) Bei elektronisch übermittelten Rechnungen hat der Unternehmer neben der Rechnung auch die Nachweise über die Echtheit und die Unversehrtheit der Daten aufzubewahren (z.B. qualifizierte elektronische Signatur), selbst wenn nach anderen Vorschriften die Gültigkeit dieser Nachweise bereits abgelaufen ist.

(6) Die Rechnungen müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum lesbar sein. Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig. Sollte die Rechnung auf Thermopapier ausgedruckt sein, ist sie durch einen nochmaligen Kopiervorgang auf Papier zu konservieren, das für den gesamten Aufbewahrungszeitraum nach § 14b Abs. 1 UStG lesbar ist. Dabei ist es nicht erforderlich, die ursprüngliche, auf Thermopapier ausgedruckte Rechnung aufzubewahren.

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Tesafilm???
Bei mir sind die Stellen, wo Tesafilm drauf ist (weshalb auch immer, kommt schon mal vor), immer als erstes verblasst und komplett weg. :o
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Eine ärgerliche Sache mit diesem Papier. Mir ist mal ein Kassenbon von einem Gerät mit Garantie, sehr knubbelig geworden, und mein Mann meinte noch, ich sollte den mal eben überbügeln ;) natürlich hat keiner von uns daran gedacht, dass Hitze leider das Verkehrte ist. :o so hatten wir dann einen schönen schwarzen Zettel. :pfeifen:
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