Hab da mal ne Frage an Euch alle und würde gerne Eure Meinung dazu wissen.
Also es geht darum, das mein Schatz und ich bei der Landesgartenschau waren.
Ist ja noch nichts schlimmes :D
Aber bei einem Weinhändlerstand haben wir nach verschiedene Weinproben uns geeinigt das wir 6Flaschen Wein ordern.
Es wurde ein Liefervertrag ausgefüllt,den mein Schatz unterschrieb.
Zu Hause irgendwann angekommen, hatten wir es uns doch anders überlegt ,ich rief direkt Montag bei diesen Weinhändler an und erklärte es denen.
Da wurde mir gesagt das sie das schriftlich brauchen und wir von denen dann hören würden.
Jetzt kam allerdings die Antwort, das wir dran gebunden sind und wir den Wein nehmen müssten.
Wir wären gut beraten worden und aufgeklärt worden.
Beraten was den Wein angeht ja aber nicht mit den Wiederrufsrecht bei solchen Verkaufsveranstalltungen!
Wir wurden nicht drauf hingewiesen vom Verkäufer!
Auf den Vertrag hinten steht drauf, das bei solchen Veranstalltungen kein Widerrufsrecht gäbe.
Allerdings steht auf den Vertrag ganz unten:
Falls Sie die Wiederrufsbelehrung nicht schon bei Vertragsabschluß erhalten haben,beträgt die Widerrufsfrist einen Monat ab Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.
Was meint ihr, müssen wir den Wein nehmen?
Gestern kam Anruf, das der Wein zur Auslieferung bereits in einer Halle wäre und ob einer zu Hause wäre.
Ich hab der Frau am Telefon gesagt, das wir den Wein nicht wollen, das der Weinhändler das wisse. Also zurück zum Weinhändler damit.
Bin auf eure Antworten gespannt!
AllyMcBeal
Also es geht darum, das mein Schatz und ich bei der Landesgartenschau waren.
Ist ja noch nichts schlimmes :D
Aber bei einem Weinhändlerstand haben wir nach verschiedene Weinproben uns geeinigt das wir 6Flaschen Wein ordern.
Es wurde ein Liefervertrag ausgefüllt,den mein Schatz unterschrieb.
Zu Hause irgendwann angekommen, hatten wir es uns doch anders überlegt ,ich rief direkt Montag bei diesen Weinhändler an und erklärte es denen.
Da wurde mir gesagt das sie das schriftlich brauchen und wir von denen dann hören würden.
Jetzt kam allerdings die Antwort, das wir dran gebunden sind und wir den Wein nehmen müssten.
Wir wären gut beraten worden und aufgeklärt worden.
Beraten was den Wein angeht ja aber nicht mit den Wiederrufsrecht bei solchen Verkaufsveranstalltungen!
Wir wurden nicht drauf hingewiesen vom Verkäufer!
Auf den Vertrag hinten steht drauf, das bei solchen Veranstalltungen kein Widerrufsrecht gäbe.
Allerdings steht auf den Vertrag ganz unten:
Falls Sie die Wiederrufsbelehrung nicht schon bei Vertragsabschluß erhalten haben,beträgt die Widerrufsfrist einen Monat ab Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.
Was meint ihr, müssen wir den Wein nehmen?
Gestern kam Anruf, das der Wein zur Auslieferung bereits in einer Halle wäre und ob einer zu Hause wäre.
Ich hab der Frau am Telefon gesagt, das wir den Wein nicht wollen, das der Weinhändler das wisse. Also zurück zum Weinhändler damit.
Bin auf eure Antworten gespannt!
AllyMcBeal