Verkaufsveranstaltungen: Widerrufsrecht

Hab da mal ne Frage an Euch alle und würde gerne Eure Meinung dazu wissen.

Also es geht darum, das mein Schatz und ich bei der Landesgartenschau waren.
Ist ja noch nichts schlimmes :D
Aber bei einem Weinhändlerstand haben wir nach verschiedene Weinproben uns geeinigt das wir 6Flaschen Wein ordern.
Es wurde ein Liefervertrag ausgefüllt,den mein Schatz unterschrieb.
Zu Hause irgendwann angekommen, hatten wir es uns doch anders überlegt ,ich rief direkt Montag bei diesen Weinhändler an und erklärte es denen.
Da wurde mir gesagt das sie das schriftlich brauchen und wir von denen dann hören würden.
Jetzt kam allerdings die Antwort, das wir dran gebunden sind und wir den Wein nehmen müssten.
Wir wären gut beraten worden und aufgeklärt worden.
Beraten was den Wein angeht ja aber nicht mit den Wiederrufsrecht bei solchen Verkaufsveranstalltungen!
Wir wurden nicht drauf hingewiesen vom Verkäufer!

Auf den Vertrag hinten steht drauf, das bei solchen Veranstalltungen kein Widerrufsrecht gäbe.
Allerdings steht auf den Vertrag ganz unten:
Falls Sie die Wiederrufsbelehrung nicht schon bei Vertragsabschluß erhalten haben,beträgt die Widerrufsfrist einen Monat ab Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.

Was meint ihr, müssen wir den Wein nehmen?

Gestern kam Anruf, das der Wein zur Auslieferung bereits in einer Halle wäre und ob einer zu Hause wäre.
Ich hab der Frau am Telefon gesagt, das wir den Wein nicht wollen, das der Weinhändler das wisse. Also zurück zum Weinhändler damit.

Bin auf eure Antworten gespannt!

AllyMcBeal
Zitat (Ally Mc Beal, 25.04.2007)
Aber bei einem Weinhändlerstand haben wir nach verschiedene Weinproben uns geeinigt das wir 6Flaschen Wein ordern.

War das Pallhuber?

http://www.wein-wg.de/wwg/nahe/langenlonsh...ngut-pallhuber/
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Nun, ich denke das es für jedes Geschäft ein Widerrufsrecht gibt - so auch hier. Ihr habt zwar den Händler "angesprochen" und somit ist es kein ungewolltes Geschäft (wie bei Tür zu Tür Verkäufern), aber jeder Vertrag kann meines Wissens auch wieder rückgängig gemacht werden.

Auf jeden Fall den Schriftverkehr mit dem Weinhändler aufheben - für alle Fälle. Außerdem, wenn ihr schriftlich gekündigt habt, sollte es eigentlich kein Problem geben.
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Zitat (luchol, 25.04.2007)
Nun, ich denke das es für jedes Geschäft ein Widerrufsrecht gibt - so auch hier.

Denken ist aber nicht wissen. Und aus dem was im BGB steht werde ich auch nicht ganz schlau, da wäre es besser auf den Rat von einem Juristen zu hören.

Schon mal Verbraucherschutz angedacht?
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Denken auch das wir Wiederrufsrecht haben!
Den Schrieb von denen hab ich hier, auch den Vertrag.

@tom-kuehn...Den Namen vom Wein weiß ich jetzt nicht und auf den Vertrag ist das so unleserlich.
Firma ist allerdings aus Bornheim
Firma heißt Gerhardt Weinkellerrei GMBH



Zitat
Nun, ich denke das es für jedes Geschäft ein Widerrufsrecht gibt - so auch hier. Ihr habt zwar den Händler "angesprochen" und somit ist es kein ungewolltes Geschäft (wie bei Tür zu Tür Verkäufern), aber jeder Vertrag kann meines Wissens auch wieder rückgängig gemacht werden.

@luchol...wir haben die nicht angesprochen, sondern der Mann uns.

Warten wir mal ab was jetzt kommt!
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Zitat (Ally Mc Beal, 25.04.2007)
Denken auch das wir Wiederrufsrecht haben!
Den Schrieb von denen hab ich hier, auch den Vertrag.

Aus einem anderen Forum zum Thema Widerrufsrecht:

Zitat
Ich kann mich den beiden Vorrednern nicht widerspruchslos anschliessen - man koennte zumindest daran denken, dass hier ein Widerrufsrecht nach §§ 312 I Nr. 2, 355 BGB besteht. Das kommt aber ein bisschen darauf an, wie diese Messe ausgestaltet war. Wenn der Schwerpunkt auf dem Verkauf von Waren lag, dann Widerrufsrecht eher (-), wenn eher Freizeitveranstaltung (viele Ess- und Trinkstaende etc.), dann Widerrufsrecht uU (+).


Und noch ein anderes Forum:
Zitat
Achtung: Widerruf nur in engen Grenzen möglich!
Auch bei sogenannten Haustürgeschäften existiert ein Widerrufsrecht nach § 312 BGB. Doch die eigentliche Frage ist, ob es bei einem Abschluss eines Vertrages auf einer Messe solche Widerrufsrechte gibt.
Denn eine Messe ist nicht als eine in der gesetzlichen Vorschrift für Haustürgeschäfte vorgesehene Freizeitveranstaltung einzuordnen, weil der Verbraucher eine Messe nicht wegen des Freizeitcharakters, sondern wegen des Warenangebotes besucht. Deshalb handelt es sich hier nicht um ein Haustürgeschäft im Sinne des § 312 BGB. Der Vertrag auf einer Messe ist auch kein sogenannter Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB. Nicht einmal dann, wenn der Vertreter des Unternehmens auf der Messe alle Daten, die er dem Kunden mitteilt, via Computer aus dem Unternehmen abfragt. Dafür hat der Gesetzgeber in § 312b Abs. 1 BGB geregelt, dass der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden seien muss. Widerrufen kann der Verbraucher den abgeschlossenen Vertrag beispielsweise dann, wenn er finanziert. Schließt er über die auf der Messe bestellten Leistungen gleichzeitig einen Verbraucherdarlehensvertrag ab, dann hat er gemäß §§ 495 Abs. 1, 355 BGB ein Widerrufsrecht mit der Folge, dass dann auch gemäß § 358 Abs. 2 BGB der Vertrag widerrufen werden kann, dessen Waren- oder Leistungsbezug der Verbraucher auf der Messe finanzieren wollte. Kompliziert wird es bei Teilzahlungsvereinbarungen: Wenn man mit dem Unternehmen einen Zahlungsaufschub von mehr als drei Monaten oder eine sonstige entgeltliche Finanzierung vereinbart, dann kann gemäß §§ 499 Abs. 1, 358 sowohl die Finanzierungsvereinbarung als auch der abgeschlossene Vertrag widerrufen werden. Gemäß §§ 500, 499 Abs. 2 gilt das auch für Finanzierungsleasingverträge und gemäß § 501 BGB für Teilzahlungsgeschäfte. Auch beim Ratenlieferungsvertrag gibt es ein Widerrufsrecht. Darunter fallen zum Beispiel nach und nach zu liefernde Selbstbausätze oder Kauf- oder Werklieferungsverträge über eine regelmäßige zu erbringende Lieferung von Sachen, bei denen das Entgelt in Teilzahlungen zu entrichten ist. Hat der Verbraucher einen Werkvertrag für Bauleistungen abgeschlossen, kann er den gemäß § 649 BGB kündigen, aber mit sehr weitreichenden Folgen. Er muss dann die gesamte vereinbarte Vergütung zahlen. Der Unternehmer muss sich nur anrechnen lassen, was er erspart hat oder hätte ersparen können.
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@ally: Wenn er euch angesprochen hat, ist das Verkaufsgeschäft kein Messeverkauf mehr sondern ein Tür-zu-Tür Verkauf (hab ich mir gerade sagen lassen). Bei einem Tür-zu-Tür Verkauf hat man auf jeden Fall Widerrufsrecht.

Trotzdem, so wie Tom schon geschrieben hat, einfach beim Anwalt mal anrufen und erkundigen.
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Zitat (luchol, 25.04.2007)
@ally: Wenn er euch angesprochen hat, ist das Verkaufsgeschäft kein Messeverkauf mehr sondern ein Tür-zu-Tür Verkauf (hab ich mir gerade sagen lassen). Bei einem Tür-zu-Tür Verkauf hat man auf jeden Fall Widerrufsrecht.

Da wäre ich mir nicht so sicher da ja schon die Messe alleine dazu dient Sachen zu verkaufen. Anwalt wäre hier unerläßlich.
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Das ist doch kein Tür-zur-Tür verkauf. Wenn man so eine Messe besucht weiß man doch das das eine Verkaufsveranstaltung ist. Wenn man dort Wein ordert und einen Kaufvertrag unterschreibt ist man an diesen auch gebunden. Ich überlege mir doch vorher was ich kauf und unterschreibe. Wenn ich das Kleingedruckte nicht lese ist das doch mein Problem.
Ob ich für 6 Flaschen Wein einen Anwalt beauftragen würde??? Ganz klares Nein. Beim nächsten mal vorher überlegen was ich unterschreibe
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@bine4386 uns ist schon klar das es eine Verkaufsveranstaltung war nur im Schreiben steht, das der Verkäufer uns gut beraten und uns das mit dem "nicht Widerrufsrecht" gesagt hat und das hat er nicht.


@tom-kuehn na das wollen wir schon selber Regeln und nicht noch nen Anwalt einschalten deswegen. Es geht bestimmt auch anders!

Ich denke wir haben Recht und das Recht will ich auch haben...lassen uns nicht klein kriegen!
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Zitat (Ally Mc Beal, 25.04.2007)
@bine4386 uns ist schon klar das es eine Verkaufsveranstaltung war nur im Schreiben steht, das der Verkäufer uns gut beraten und uns das mit dem "nicht Widerrufsrecht" gesagt hat und das hat er nicht.

Ich denke wir haben Recht und das Recht will ich auch haben...lassen uns nicht klein kriegen!


Das glaube ich Dir. Das ist aus so Messen oft der Fall. Da geht es nur um Aufträge schreiben. Man kann nicht beweisen das er es nicht gesagt hat.
Ihr habt theoretisch auch recht wenn er euch nicht drauf hingewiesen hat. Aber die Unterschrift steht auf dem Vertrag. Ich denke nicht das ihr aus der Sache raus kommt. Wünsche euch aber viel Glück. Kannst ja mal schreiben wie es ausgegangen ist.
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Sind die 6 Flaschen wein so teuer? Nehmt Sie doch und geniest ihn, anders habt ihr nur scherereien, egal wie es ausgeht.
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schau mal hier


das müsste dir / euch helfen :blumen:


du kannst dich auch nochmal bei http://www.123recht.net umschauen

Bearbeitet von Jeanette am 25.04.2007 14:31:06
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Also bei uns stand zum Jahreswechsel der Fall in der Zeitung, daß einem alten Rentner von seinen Enkeln zu Weihnachten ein Auflade-und-Abtelefonier-Handy geschenkt worden ist.
Er selber hatte nicht die Spur einer Ahnung von den Teilen.
Als die Karte "leer" telefoniert war, ging er mit dem "scheinbar kaputten" Teil zum Laden, von dem es stammte.

Der Händler erklärte herzlich, daß der Rentner gut daran getan habe, herzukommen, da das Handy wirklich "Kaputt" sei. Das wäre aber alles im Rahmen der Garantie kein Problem und würde binnen einer Woche kostenlos ausgetauscht, und ihm zugeschickt werden.
Er müßte nur noch seine Adresse eintragen und Unterschreiben.
Tat der alte Mann dann auch, woraufhin eine Woche später ein neues Handy samt 2 Jahres-Vieltelefonierer-Grundgebühr-Vertrag bei ihm ankam... .

Laut der Zeitung ging das Ganze vor Gericht und wurde abgeschmettert. Der Vertrag ist gültig.

Ach so - Tante Edith fiel noch ein: Das passt insofern doch (da keine "Verkaufsveranstaltung") hierher, da es - darausschliessend - offenbar wurscht zu sein scheint, was der Verkäufer dazu erklärt)

Bearbeitet von Antina am 25.04.2007 14:27:59
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Also so wie ich das verstanden habe, steht doch auf dem Vertrag hinten drauf, daß es ein Widerrufsrecht gibt. Daß die euch am Telefon vielleicht ne falsche Info gegeben haben, kann ich mir nur so erklären, daß die erstmal auf die Tour versuchen, daß die Leute den Wein trotzdem dann nehmen.

Zur Not schickt halt den Wein zurück, wenn die ihn euch doch liefern mit dem Hinweis auf das Widerrufsrecht.
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Zitat
Also so wie ich das verstanden habe, steht doch auf dem Vertrag hinten drauf, daß es ein Widerrufsrecht gibt. Daß die euch am Telefon vielleicht ne falsche Info gegeben haben, kann ich mir nur so erklären, daß die erstmal auf die Tour versuchen, daß die Leute den Wein trotzdem dann nehmen.


Nur die Tour werden wir ihnen vermiesen!

Ja Melly...der Spediteur des Weinhändlers hatte ja hier angerufen und ich hab gesagt, wir wollen den Wein nicht und das die Firma das auch weiß.
Jetzt warten wir auf eine Reaktion von denen!
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Zitat (Ally Mc Beal, 25.04.2007)
Zitat
Also so wie ich das verstanden habe, steht doch auf dem Vertrag hinten drauf, daß es ein Widerrufsrecht gibt. Daß die euch am Telefon vielleicht ne falsche Info gegeben haben, kann ich mir nur so erklären, daß die erstmal auf die Tour versuchen, daß die Leute den Wein trotzdem dann nehmen.


Nur die Tour werden wir ihnen vermiesen!

Ja Melly...der Spediteur des Weinhändlers hatte ja hier angerufen und ich hab gesagt, wir wollen den Wein nicht und das die Firma das auch weiß.
Jetzt warten wir auf eine Reaktion von denen!

Erzähl auf alle Fälle mal, wie es ausgegangen ist.

Mein Freund und ich haben uns auch mal bei so einer Messe Wein bestellt und der war echt megalecker, wenn auch natürlich nicht ganz billig.

Ich fand die Art und Weise des Verkäufers auch eher penetrant und auf Gewinn aus. Der beherrschte irgendwie alle Grundregeln des Verkaufens. So einen auf "gut Kumpel und ich mach dir nen super Preis *augenzwinker* machen" kann ich persönlich ja gar nicht ab. Da gehe ich immer gleich in die "Aggro- und Provozierhaltung" :pfeifen: ...

Ich nehme mal an, der Verkäufer hielt mich für ne arrogante Zicke :pfeifen:

Naja, mein Freund und seine Kumpels haben sich dann ne große Bestellung geteilt, von daher gings mit dem Preis und der Wein war wie gesagt voll und ganz seinen Preis wert.

Mein Opa bestellt sich auch bei so einem Weindirektvertrieb oder was auch immer auch regelmäßig Wein und ich sag euch, der ist auch sooooo mega gut. Wenn wir zu Besuch sind, dann gehen da schonmal zwei Flaschen auf das Konto von meiner Mutter und mir. :pfeifen:

Aber ich bin halt was so Direktverkäufe auf Messen angeht echt skeptisch.

Habe auf dieser Messe (wo wir den Wein bestellt haben) dann auch gleich nen Amway (oder wie heißt die Firma, die Töppe verscherbelt? :D ) Verkäufer vorn Kopp gestoßen :pfeifen: ...Die labern einen ja immer gleich auf "gut Kumpel" an. Naja, also dieser Typ meinte dann auch (als er hörte, ich sei Student), daß er auch studiert hätte. Worauf ich ganz trocken antwortete: "Und dann sind se bei Suppentöppe gelandet? Sie haben sich wohl nicht gerade ins Studium reingehangen.... :pfeifen: "

Pech halt, daß das irgend nen Vertriebsmanager oder Leiter, na halt was höheres und kein einfacher Verkäufer war :pfeifen: rofl :mussweg:
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Zitat (Mellly, 25.04.2007)
Naja, also dieser Typ meinte dann auch (als er hörte, ich sei Student), daß er auch studiert hätte. Worauf ich ganz trocken antwortete: "Und dann sind se bei Suppentöppe gelandet? Sie haben sich wohl nicht gerade ins Studium reingehangen.... :pfeifen: "

rofl rofl rofl rofl rofl rofl rofl
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Zitat (Mellly, 25.04.2007)
Naja, also dieser Typ meinte dann auch (als er hörte, ich sei Student), daß er auch studiert hätte. Worauf ich ganz trocken antwortete: "Und dann sind se bei Suppentöppe gelandet? Sie haben sich wohl nicht gerade ins Studium reingehangen.... :pfeifen: "

Man, du bist aber gehässig. :angry:
Wenn der Archäologie studiert hat und nicht gleich eine angemessene Stelle findet, weil in dem Fachbereich 100 Leute warten, daß endlich wieder einer stirbt, damit eine Stelle für einen von ihnen frei wird, ist es doch logisch, daß der sich im Bereich neuzeitlicher Gefäße weiterbildet.
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Zitat (OldLefthand, 25.04.2007)
Zitat (Mellly, 25.04.2007)
Naja, also dieser Typ meinte dann auch (als er hörte, ich sei Student), daß er auch studiert hätte. Worauf ich ganz trocken antwortete: "Und dann sind se bei Suppentöppe gelandet? Sie haben sich wohl nicht gerade ins Studium reingehangen.... :pfeifen: "

Man, du bist aber gehässig. :angry:
Wenn der Archäologie studiert hat und nicht gleich eine angemessene Stelle findet, weil in dem Fachbereich 100 Leute warten, daß endlich wieder einer stirbt, damit eine Stelle für einen von ihnen frei wird, ist es doch logisch, daß der sich im Bereich neuzeitlicher Gefäße weiterbildet.

ok, trotz *bösekucksmilie* verstehe ich deinen Beitrag doch eher aus der Richtung Sarkasmus kommend :D

und deswegen rofl rofl
:blumen:

Bearbeitet von Mellly am 25.04.2007 16:22:47
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Zitat (Ally Mc Beal, 25.04.2007)
... uns ist schon klar das es eine Verkaufsveranstaltung war nur im Schreiben steht, das der Verkäufer uns gut beraten und uns das mit dem "nicht Widerrufsrecht" gesagt hat und das hat er nicht.

...

Ich denke wir haben Recht und das Recht will ich auch haben...lassen uns nicht klein kriegen!

Sehe ich anders - meine persönliche Meinung:
Es wurde zwar ein für Verbraucherverträge entworfenes Formular verwendet, das den obligaten Hinweis auf das für Fernabsatz geltende Widerrufsrecht enthält,
aber
durch den in den AGB auf der Rückseite zu findenden Hinweis, daß es für Messeverkauf kein Rückgaberecht gibt, ist klargestellt, daß diese Widerrufsklausel für den vorliegenden Vertrag bedeutungslos ist. Das mit dem "nicht Widerrufsrecht" hat der Verkäufer damit sogar schriftlich.

Mir persönlich wäre eine gerichtliche Auseinandersetzung zu riskant.
Falls du unterliegst, dürften zusätzliche Kosten wegen Annahmeverzug auf dich zukommen: die Spedition wird ihren durch deine Ware blockierten Lagerraum in Rechnung stellen.


PS: Auf Messen unterschreibe ich grundsätzlich keine Verträge.
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Ich würde den Wein eben nehmen und das ganze als Erfahrung verbuchen.

Ein Rechtsanwalt wäre doch wohl teurer als 6 Flaschen Wein und das Ergebnis ungewiss. :)

tante ju
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