Widerruf bei Kündigung?

In: Wohnen
Hallo!

Habe eine Wohnung in Aussicht, zu 99 %. Der 1 % macht mir aber Angst :D

Ich müsste eigentlich dann heute kündigen,mein Vermieter wohnt hier mit im Haus....

Was aber, wenn der 1 % doch eintritt und ich kriege die Wohnung nicht?
Meine Freundin meinte, man habe ja ein Widerrufsrecht von 2 Wochen nach Kündigung.
WEiss da einer was drüber?

Danke schonmal,

Mira
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EIne Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und damit niht widerruflich.

Es könnte nur auf Kulanzbasis mit Zustimmung des Vermieters was gehen...

SaM
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also ich würde dich in das Forum Deutsches Recht schicken dort kannst du direkt bei Mitrecht deine Frage stellen und bekommst sehr gute antworten...aber immer ein paar Stunden Geduld sind da von vorteil da es nicht so viel Frequenz an Nutzern hat wie FM ...
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schaust du hier

gekündigt ist gekündigt
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Oh, auf jeden Fall danke....

ich werde es einfach mal probieren ihn zu fragen. mal schauen was er sagt.
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Warum musst du heute noch kündigen? Eine Wohnungskündigung muss zumindest in Deutschland bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, will heißen es würde genügen wenn du erst am kommenden Dienstag kündigst, dann wäre Mietende am 29. Februar 2008. Vielleicht weißt du ja über das restliche eine Prozent bis dahin Genaueres?
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Die Wohnung,die ich quasi gekauft habe,ist auch vermietet und eigentlich zum 31.12.07 gekündigt.Nun gibt es scheinbar aber Probleme seitens der neuen Vermieterin und die jetzige Mieterin möchte noch einen Monat länger dort wohnen bleiben.Der Vermieter freut sich, da die Wohnung sonst einen Leerstand von 2 Monaten gehabt hätte.Vielleicht würde deinVermieter sich ja auch freuen, vielleicht hat er ja noch keinen Nachmieter-also,fragen kostet nichts-mehr als nein sagen, kann er ja nicht ;) Vielleicht kannst du ihm ja sogar deine Befürchtungen schildern und er hat Verständnis, das wäre noch besser-dann hättest du eine "Kann-Möglichkeit"
Viel Glück!!!
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Danke für Eure HInweise bzw. Antworten!

Das mit dem dritten Werktag war mir neu... Das ist aber gut, weil am Montag wollte sich die Verawltung nochmal melden.... WErde ich auf jeden Fall beherzigen.
Mein Vermieter ist natürlich gestern abend mal wieder übers WE weggefahren, aber trotzdem gewinn ich so ein bisschen Zeit ;)

Auf jeden Fall danke! :blumen:
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Diese drei Tage heißen "Karenzzeit", du kannst z. B. hier noch mal darüber nachlesen. Der Samstag gilt in diesem Zusammenhang als Werktag!

Die Kündigung muss beim Vermieter also bis zum Dienstag, 4. Dezember, eingegangen sein um zum Ende Februar wirksam zu sein- wenn er für längere Zeit verreist ist, reicht das Datum des Poststempels (vorzugsweise noch der Stempel vom Montag, dann wird der Brief am Dienstag zugestellt). Willst du den Brief selber einwerfen, mach es vorzugsweise mit Zeugen... und wenn der Vermieter zufällig daheim ist, lass dir auf einem Duplikat der Kündigung mit Datum den Eingang quittieren. Nicht dass es später zu irgendwelchen Streitigkeiten kommt!

Bearbeitet von Valentine am 01.12.2007 09:46:45
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hallo!
Danke auch Dir Valentine, hast mir sehr geholfen, habe nämlich meine Kündigung abgegeben, da mir gestern für die neue Wohnung zugesagt wurde! :)

Ich danke Euch echt!

Einen schönen Tag,

Mira :blumen:
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Herzlichen Glückwunsch, Mira, zur neuen Wohnung!
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Danke, ich freue mich auch total :)
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