Hallo Ihr Lieben,
brauche ganz dringend Eure Hilfe :hilfe: :hilfe: :hilfe: Mein Sohn hat am 17. 08.2009 ein Quad bei einem Händler aus Ingolstadt gekauft. Er ist bisher ca. 30 km damit gefahren. Letzten Samstag war er bei einer Vertragswerkstatt, um die Kette nachspannen zu lassen. Der Händler riet ihm dringend das Fahrzeug zurück zu geben, da es mehrere gravierende Mängel (Radaufhängung, Kühlwasser ist schon total ausgelaufen etc.) aufweisen würde und nicht fahrtüchtig sei. Zudem sei das Lenkradgas bei uns nicht erlaubt. Der Händler weigert sich jedoch das Fahrzeug zurück zunehmen und schlägt eine Reparatur vor. Dass das Rad "Spiel" hat, müsste er aber akzeptieren. Wenn er es zurücknimmt, will er 450 € einbehalten (der Kaufpreis war 1900,--€), da es ja schon angemeldet und gebraucht ist. Witzbold!...ohne Anmeldung hätte man es ja gar nicht ausprobieren können. Ich finde das ist eine Unverschämtheit. Auf dem Lieferschein wird ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zugesagt.
Was können wir tun? Einfach den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein absenden, Verbraucherzentrale benachrichtigen, Rechtsschutz nutzen?
Wäre für Eure Tipps und eventuellen Erfahrungen sehr dankbar! :heul: :heul: :heul:
brauche ganz dringend Eure Hilfe :hilfe: :hilfe: :hilfe: Mein Sohn hat am 17. 08.2009 ein Quad bei einem Händler aus Ingolstadt gekauft. Er ist bisher ca. 30 km damit gefahren. Letzten Samstag war er bei einer Vertragswerkstatt, um die Kette nachspannen zu lassen. Der Händler riet ihm dringend das Fahrzeug zurück zu geben, da es mehrere gravierende Mängel (Radaufhängung, Kühlwasser ist schon total ausgelaufen etc.) aufweisen würde und nicht fahrtüchtig sei. Zudem sei das Lenkradgas bei uns nicht erlaubt. Der Händler weigert sich jedoch das Fahrzeug zurück zunehmen und schlägt eine Reparatur vor. Dass das Rad "Spiel" hat, müsste er aber akzeptieren. Wenn er es zurücknimmt, will er 450 € einbehalten (der Kaufpreis war 1900,--€), da es ja schon angemeldet und gebraucht ist. Witzbold!...ohne Anmeldung hätte man es ja gar nicht ausprobieren können. Ich finde das ist eine Unverschämtheit. Auf dem Lieferschein wird ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zugesagt.
Was können wir tun? Einfach den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein absenden, Verbraucherzentrale benachrichtigen, Rechtsschutz nutzen?
Wäre für Eure Tipps und eventuellen Erfahrungen sehr dankbar! :heul: :heul: :heul: