Quad neu & defekt: Händler will d. Quad nicht zurück nehmen

Hallo Ihr Lieben,
brauche ganz dringend Eure Hilfe :hilfe: :hilfe: :hilfe: Mein Sohn hat am 17. 08.2009 ein Quad bei einem Händler aus Ingolstadt gekauft. Er ist bisher ca. 30 km damit gefahren. Letzten Samstag war er bei einer Vertragswerkstatt, um die Kette nachspannen zu lassen. Der Händler riet ihm dringend das Fahrzeug zurück zu geben, da es mehrere gravierende Mängel (Radaufhängung, Kühlwasser ist schon total ausgelaufen etc.) aufweisen würde und nicht fahrtüchtig sei. Zudem sei das Lenkradgas bei uns nicht erlaubt. Der Händler weigert sich jedoch das Fahrzeug zurück zunehmen und schlägt eine Reparatur vor. Dass das Rad "Spiel" hat, müsste er aber akzeptieren. Wenn er es zurücknimmt, will er 450 € einbehalten (der Kaufpreis war 1900,--€), da es ja schon angemeldet und gebraucht ist. Witzbold!...ohne Anmeldung hätte man es ja gar nicht ausprobieren können. Ich finde das ist eine Unverschämtheit. Auf dem Lieferschein wird ein 14tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zugesagt.
Was können wir tun? Einfach den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein absenden, Verbraucherzentrale benachrichtigen, Rechtsschutz nutzen?
Wäre für Eure Tipps und eventuellen Erfahrungen sehr dankbar! :heul: :heul: :heul:
Bei solchen Sachen fackel ich nicht lange und wende mich an meine Rechtschutzversicherung. Die kostet ne Menge und ist da, um solche Dinge zu regeln. Bei einem 14-tägigen Rückgaberecht, wie du schreibst, muß der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Heute ist der 24.8., das Quad ist gerade mal eine Woche alt und mit einer Kilometerleistung von 30 km neuwertig.

Der Händler wird sich querstellen, bis die 14 Tage rum sind. Ein Anwaltsschreiben wirkt da Wunder. Also spätestens morgen gleich zur Versicherung und den Fall schildern. Die Vertragswerkstatt wird bei Bedarf auch bestätigen, was mit dem Teil ist.

Bei einem Unfallschaden lief es bei uns so ab, daß wir uns an die Versicherung gewand haben und am selben Abend noch um 20 Uhr rief jemand bei uns an (hatte der eine STimme *seufz* ;) ) und hat uns Instruiert, wie wir weiter vorgehen sollen und uns mehrere Anwälte genannt, die auf solche Fälle spezialisiert sind. Nächsten Tag sind wir zum Anwalt, der hat einen netten Brief geschrieben und ab dann lief alles reibungslos.

Viel Erfolg!!

knuffelzacht
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Danke für die fixe Antwort. Sohnemann ist jetzt gleich nach dem Arbeiten zum ADAC gedüst, um sich wegen dem Rechtsschutz zu erkundigen. Um den Anwalt werden wir wohl nicht herum kommen. Mal sehen, was er erreicht hat. Werde weiterhin berichten!

Liebe Grüße
Knuffelchen :(
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Ja, mach das! Mich würde schon interessieren, wie das ausgeht.
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Zitat (knuffelzacht @ 24.08.2009 17:27:29)
Bei einem 14-tägigen Rückgaberecht, wie du schreibst, muß der Händler das Fahrzeug zurücknehmen. Heute ist der 24.8., das Quad ist gerade mal eine Woche alt und mit einer Kilometerleistung von 30 km neuwertig.

Das muss er natürlich, aber er darf natürlich auch eine Wertminderung einbehalten. Und da das Fahrzeug ja zugelassen wurde, und schon Kilometer drauf hat, gilt es u.U. nicht mehr als Neufahrzeug.

Ob die Schäden am Fahrzeug schon vor dem Kauf vorhanden waren oder nicht, und in wiefern der Händler da gerade stehen muss für muss im Zweifel ein Gutachter klären
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Die Schäden müssen bereits beim Kauf bestanden haben. Das Fahrzeug wurde eigentlich nur zur Vertragswerkstatt gefahren und dort wurden diese Mängel festgestellt. Mich wundert nur, wieso das Teil reibungslos über den TÜV kam, obwohl manche Dinge daran gar nicht in Deutschland erlaubt sind. Normal sind die doch recht pingelig! :angry:
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Hat er das Quad als Neu oder Gebraucht gekauft?
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Zitat (wurst @ 24.08.2009 19:12:03)
Hat er das Quad als Neu oder Gebraucht gekauft?

Als NEU!!!
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Das kommt mir bei den Mängeln aber seltsam vor,er sollte mit der Maschiene mal beim TÜV oder ADAC vorfahren.
Schon allein wegen dem Handgas ;)

Bearbeitet von wurst am 24.08.2009 19:25:25
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Er war gestern Abend noch beim Anwalt. Der wird heute ein Einschreiben mit Rückschein an den Geschäftsführer in Berlin und eines an den Händler in Ingolstadt schicken. Fax-Nr. ist leider keine raus zubekommen. Er zählt die Mängel darin auf und gibt ihm eine Frist bis 04. 09.2009 um zu reagieren. Danach wird er ohne weitere Mahnung rechtliche Schritte einleiten. Hoffentlich hilft´s! :labern: Das Quad wurde am 12. 08. per mail bestellt. Am 15. 08. kam die Bestätigung und am 18. 08. wurde es geliefert. Angemeldet wurde es am 21. 08.2009. Falls der Kauf ab 12. 08. 2009 gilt, ist die Zeit von 14 Tagen Widerrufsrecht natürlich mehr als knapp. Ich hoffe doch, dass es erst ab Übernahme der Ware zählt (so kenne ich es jedenfalls). Übrigens das Quad hat 1999,--€ gekostet (hatte mich mit 1900,-- vertan) zuzgl. Transportkosten. Auch der Anwalt meinte, die Forderung der 450,--€ für 30 gefahrene Kilometer sei lächerlich.

Danke Euch allen für den praktischen, moralischen und seelischen Beistand :freunde: und werde weiter berichten, sobald sich was Neues ergibt.
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Muss Euch nochmal bequatschen *schäm* :( . Weiß von Euch jemand, wie das mit dem Widerrufsrecht gesetzlich verankert ist?! :hmm: Zählen die 14 Tage erst mit Übergabe und Bezahlung der Ware? Ist beim Absenden des Widerrufs das Datum des Poststempels maßgeblich oder das Datum wann die Post, in diesem Falle das Einschreiben, zugestellt hat??

Danke schon mal für Eure Bemühungen!

Liebe Grüße
Knuffelchen
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Ich hab das jetzt so gelesen:

Zitat
Zählen die 14 Tage erst mit Übergabe und Bezahlung der Ware?

Die Frist beginnt mit der Übergabe.

Zitat
Ist beim Absenden des Widerrufs das Datum des Poststempels maßgeblich oder das Datum wann die Post, in diesem Falle das Einschreiben, zugestellt hat??


Das Datum der Absendung des Einschreibens.
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Danke Sparfuchs!!! Dann müsste es ja noch reichen. Die Übergabe war am Dienstag, den 18. 08. 2009 und das Einschreiben soll heute, also 25. 08. 2009 raus gehen.*hoffnungschöpf*
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