Was gehört zur Hausgemeinschaft? Muss man wirklich alles zahlen?

In: Wohnen
Hab da mal eine Frage an euch, vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Meine Schwiegermutter wohnt in einer Eigentumswohnung, dazu gehört ein Stellplatz auf einem Parkplatz.

Jetzt hat sie eine Rechnung bekommen für die Renovierung der Tiefgarage, in der hat und hatte sie noch nie einen Stellplatz.

Muss sie trotzdem den anteiligen Betrag zahlen??

Aus dem Gesellschaftervertrag geht das nicht eindeutig heraus, die Garage ist ein Extra Gebäude in der Mitte der Anlage.
Ich würde behaupten, dass die Tiefgarage zum Gemeinschaftseigentum gehört und dafür anfallende Kosten somit von allen Eigentümern getragen werden müssen. Im Zweifel könntest du in die Teilungserklärung schauen, da müsste das Gemeinschaftseigentum meines Wissens nach nochmal genauer bezeichnet sein.
Was mich allerdings verwundert: Werden für solche Anliegen nicht Rücklagen von der Gemeinschaft gebildet, von denen das dann bezahlt wird? Außerdem hätte die kostenauslösende Maßnahme doch auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden müssen, oder? gruebel.gif

Bearbeitet von dieheulsuse am 27.04.2007 13:24:04
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@Grizzabella...

...eine mal wieder nicht so einfache Frage...

Wie schon oben erwähnt wurde, kann man das erst einmal abklären über:

- Eigentümerversammlungsprotokoll...

- Teilungserklärung...

- Für welche Summe darf die Hausverwaltung ALLEINe entscheiden...

- Ist die zu bezahlende Summe Anteilmäßig ausgelegt...

- Handelt es sich um Renovierungsmaßnahmen, aufgebrummte Maßnahmen, gibt es eine Ursache oder einen Verursacher...

- gibt oder gab es Rücklagen; wenn ja, wie hoch...

- kann es sogar sein, das sie einen Tiefgaragenstellplatz hat, den sie aber mal getauscht oder einfach nie benutzt hat... ... ...

... und bestimmt habe ich da noch die ein oder andere "Kleinigkeit" vergessen...

mit mal abwartendem Gruß von hier an DICH...

Grisu...
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es ist ein großer Wohnblock mit mindestens 6 Eingängen und jeweils ca 21 Wohnungen. Ein Teil davon haben Tiefgaragenplätze ein Teil Stellplätze auf dem Parkplatz.

Ich versteh halt nicht dass die Eigentümer die keinen Stellplatz in der Garage haben nun für die Renovierung mitzahlen sollen.
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Ich glaube,sie muss mitbezahlen. Ist doch so ähnlich,wie mit einem Fahrstuhl im Haus, selbst wenn man ihn nicht nutzt,muss mann ihn ja trotzdem mitbezahlen,da er der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird.
Uuuund, wenn sie bei einem privaten Vermieter ist, ist das im Ermessen des Vermieters. Uns steht ja der Garten zur Verfügung, ist aber nicht in der Miete inbegriffen,trotzdem muss jeder die Bewässerung zahlen. Ich bin mal im November eingezogen,im Januar kam die Betriebskostenabrechnung und ich musste 136 Euro Wasser zahlen,obwohl ich für diesen Zeitraum den Garten nicht genutzt habe (wie denn auch,bin ja erst viel später eingezogen).
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Komando zurück.
habe eben mit meinem Vermieter telefoniert. Er hat gesagt, wenn der Stellplatz der Wohnung nich zugeteil wurde, bzw. nicht Bestandteil den Vertrages ist,können keine Kosten erhoben werden.
Ihr sollt zum Mieterverein und die Sache dort noch einmal vortragen.
Mit Fahrstühlen verhält es sich da anders.
flowers_2.gif
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Zitat (La Santa, 28.04.2007)
Komando zurück.
habe eben mit meinem Vermieter telefoniert. Er hat gesagt, wenn der Stellplatz der Wohnung nich zugeteil wurde, bzw. nicht Bestandteil den Vertrages ist,können keine Kosten erhoben werden.
Ihr sollt zum Mieterverein und die Sache dort noch einmal vortragen.
Mit Fahrstühlen verhält es sich da anders.
flowers_2.gif

Sehe ich auch so... und der Witz ist natürlich der, das das JETZT noch schnell alles gemacht wird... Für bestimmte Sachen ändert sich die Rechtslage zum/ ab 01.07.2007... ... ...

Ich finde, da ist leider Gottes genaues lesen der Unterlagen erforderlich; alle Unterlagen und ab zum Mieterschutzbund; scheinbar lohnt sich der dann allgemeinhin fällige Jahresbeitrag in diesem Falle... ... ...

Wenn man einen Anwalt seines Vertrauens hat, dann kann man den mal anrufen und ihm die Sachlage kurz schildern.

ABER... auf jeden Fall die dann entstehende telefonische und/ oder persönliche Beratung NICHT über die Gebührenordnung abrechnen lassen...

RAs "können" da auch flexibel sein; DIE BETREIBEN LEDIGLICH EIN GESCHÄFT und sonst nix... ... ...

Vielleicht sollte man auch etwas investieren: Wohnungseigentums Gesetz/ Kommentar, zum Beispiel von Bärmann/ Pick, Verlag Beck... ... ...nicht billig, kann aber helfen... wink.gif wink.gif wink.gif

mit weiterhin interessiertem Gruß von hier an DICH/ EUCH...

Grisu...
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Einiges wurde schon gesagt.

Teilungserklärung bringt Aufschluss, ob die Tiefgaragenplätze Sondereigentum sind oder die gesamte Garage zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Im 2. Fall zahlen alle gemeinschaftlich, im ersten Fall nicht.

Ist halt wie mit Umbauungen, Dächern und sonstigen Dingen, die Gemeinschaftseigentum sind: auch wenn Du im EG wohnst, musst Du das undichte Dach mitbezahlen, obwohl Dir das am wenigsten was ausmacht, wenn es nicht dicht ist.

Grüße
Murphy
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Frage doch mal im Mieterverin nach oder in der Verbaucherzentrale?Vielleicht kann man Dir dort Auskunft geben?Nur so eine Idee!!

wink.gif

Sammy D.
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Maßgeblich ist die Teilungserklärung, wie schon gesagt wurde. Gehört es zum Gemeinschaftseigentum, müssen alle zahlen - egal, ob sie das nutzen oder nicht.

Bei Fragen Eigentum ist nicht der Mieterschutzbund, sonder Haus und Grund der richtige Ansprechpartner.
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Wenn in der Teilungserklärung steht, dass sie einen Stellplatz in der Tiefgarage hat, muss sie meiner Meinung nach zahlen- wenn nicht, dann nicht.

Rücklagen der Eigentümergemeinschaft- dürften dann nicht herangezogen werden, denn die Rücklagen werden von den Einzahlungen ALLER gebildet, und wenn einige davon nicht zahlen müssen, dann- nun ja.

Deine Schwiegermutter sollte sich mal mit dem Hausverwalter in Verbindung setzen- Mieterschutzbund hilft nur, wenn sie dort Mitglied ist und die Wohnung gemietet hat. So wie ich die Sache verstanden habe, ist sie aber Eigentümerin?
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Zitat (Rheinfee, 28.04.2007)
Maßgeblich ist die Teilungserklärung, wie schon gesagt wurde. Gehört es zum Gemeinschaftseigentum, müssen alle zahlen - egal, ob sie das nutzen oder nicht.

Bei Fragen Eigentum ist nicht der Mieterschutzbund, sonder Haus und Grund der richtige Ansprechpartner.

Jeeeppp, stimmt ja auch, sie ist ja Eigentümerin, ergo Haus- und Grundbesitzer Verein... ... ...aber auch da könnte sich dann der Jahresbeitrag lohnen, um sich die nötigen Infos zu ziehen... ... ...

Mit dankendem Gruß von hier an DICH...

Grisu...
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Allerdings spart ein Blick in ein gutes Buch schon viel Geld:

Röll - Sauren:"Handbuch für den Wohnungseigentümer- und Verwalter"

ist sehr empfehlenswert. Wer das gelesen und verstanden hat, sollte keine Probleme im Verständnis der Sachlage mehr haben. Ist auch hilfreich bei Versammlungen oder wenn man die Abrechnungen verstehen/prüfen möchte.


ISBN: 3-504-45707-4, Kostet ca. 40€.

Grüße
Murphy
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Zitat (murphy, 30.04.2007)
Allerdings spart ein Blick in ein gutes Buch schon viel Geld:

Röll - Sauren:"Handbuch für den Wohnungseigentümer- und Verwalter"

ist sehr empfehlenswert. Wer das gelesen und verstanden hat, sollte keine Probleme im Verständnis der Sachlage mehr haben. Ist auch hilfreich bei Versammlungen oder wenn man die Abrechnungen verstehen/prüfen möchte.


ISBN: 3-504-45707-4, Kostet ca. 40€.

Grüße
Murphy

Hallo @murphy... ... ...

...wie sich manche Sachen doch gleichen... genau das steht hier, u. a. im Regal bei mir; allerdings nur die 8. Auflage, ob es schon eine 9. oder 10. gibt ist mir unbekannt... ... ... flowers_2.gif

Mit immer wieder mal überraschtem Gruß von hier an DICH/ EUCH...

Grisu...
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Ich habe ebenfalls die 8. Auflage.

Warum bist Du überrascht?

Bearbeitet von murphy am 30.04.2007 15:47:25
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Zitat (murphy, 30.04.2007)
Ich habe ebenfalls die 8. Auflage.

Warum bist Du überrascht?

Hallo Nochmals...

...sorry, aber gerade in der heutigen Zeit hat kaum noch einer (viel) Literatur und erst Recht nicht Fachliteratur zu Hause griffbereit... ... ...

Deshalb kam das für mich überraschend, aber ich bin ja hier auch nur einer unter vielen... ... ... flowers_2.gif

Mit hier immer wieder neue Erkenntis bekommenden Gruß von hier an DICH...

Grisu... der niemals auslernt... ... ...
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Vielleicht musst Du dir ab und zu vor Augen halten, dass das Pulikum hier nicht nur aus kinderhütenden Muttis besteht, sondern auch aus Leuten, die Fachliteratur häufiger brauchen... smile.gif
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Zitat (murphy, 30.04.2007)
Vielleicht musst Du dir ab und zu vor Augen halten, dass das Pulikum hier nicht nur aus kinderhütenden Muttis besteht, sondern auch aus Leuten, die Fachliteratur häufiger brauchen... smile.gif

...hey, (griemelnder Hundeblick!!!)... ... ...habe ich zuwenig Smilies reingestellt???

...oder habe ich mich mal wieder (passiert mir ja öfters, sorry...) zu hart ausgedrückt???

ICH finde so etwas gut und bewundernswert, das war auch keine böse Anmache oder negative Kritik... desweiteren unterschätze ich hier auch keinen... jedoch ist MIR klar, das jeder Mensch einzigartig ist...

...und Einzigartigkeit drückt sich in Individualität aus. UND es gehört doch bestimmt nicht zu Allerweltindividualität, das sich Leute mit Literatur ausrüsten, die dann doch schon sehr speziell ist und nebenher auch noch "teuer" ... ... ...

ALSO: SORRY SORRY SORRY... ... ...

In meinem Gehirnkarteikasten bist DU gespeichert, wenn ich mal wieder mit meiner Hausverwaltung nicht weiter komme oder im WEG keine Lösung finde...

Mit DICH nicht beleidigen wollen Gruß von hier an DICH... peace.gif peace.gif peace.gif

Grisu... der sehr oft mit Smilies spart... ... ... flowers_2.gif
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Zitat (murphy, 30.04.2007)
Vielleicht musst Du dir ab und zu vor Augen halten, dass das Pulikum hier nicht nur aus kinderhütenden Muttis besteht, sondern auch aus Leuten, die Fachliteratur häufiger brauchen...  smile.gif

Oder....du hälst dir mal vor Augen, dass es auch kinderhütende Muttis gibt, die AUCH Fachliteratur lesen!
Die haben nicht nur Kinderbücher oder die ELTERN-Zeitschrift im Regal! biggrin.gif

@grizzabella
sorry flowers_2.gif

Bearbeitet von Schnute am 03.05.2007 09:47:02
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