Wie Du ja sicher weißt, ist es, ähnlich den früher gebräuchlichen Hausschlachtungen, auch dem Hausbrauen aus Sicherheitsgründen nicht mehr gestattet, das Produkt selbst zu verzehren oder weiterzugeben, bevor es nicht von einem amtlich bestellten Hausbräuverkoster (gemäß der neuen EU-Richtlinie 2402B-07Z156A8 vom 29.02.07, Artikel 65, Unterartikel 4, Seiten 4ff, hier insbesondere die mit Seitenstrichen markierten Abschnitte) auf seine geschmackliche Verträglichkeit geprüft wurde. Da das amtliche Bestellungsverfahren für eben jene erforderlichen Verkoster noch am Laufen ist, habe ich mich in selbstaufopfernder Weise aufgrund eigener Erklärung hiermit zum Hausbräuverkoster für Mittelbaden und Umkreis (inkl. Mitteleuropa) befördert.
Also, wo soll ich in zwei Wochen zur Geschmacksprobe antreten? :D :prost:
Also, wo soll ich in zwei Wochen zur Geschmacksprobe antreten? :D :prost:
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