Kein Ersatz für kaputte Schuhsohlen: das stand in der Zeitung

Hallo, wollte Euch mal berichten, was in der Zeitung stand:

Kein Ersatz für kaputte Schuhsohlen

Nach dem Winter stellte E.J. fest, dass die Sohlen seiner Schuhe überdurchschnittlich abgelaufen waren. Er machte dafür die Stadtverwaltung verantwortlich, denn die hatte im Winter die Straßen mit Granulat rutschsicher gemacht, und das Salz hatte seine Schuhsohlen aufgelöst- behauptete er.
Er schrieb an die Stadtverwaltung, aber die lehnte es ab, ihm die Schuhe zu ersetzen. Die Sache landete vor Gericht und E.J. verlor den Rechtsstreit.
Der Richter: Es stellt keine Amtspflichtverletzung dar, wenn die Kommune bei Schnee und Eisglätte die Straßen rutschsicher macht. Aus diesem Grund ist die Schadensersatzforderung nicht gerechtfertig.

Auf was für einen Blödsinn kommen die Leute eigentlich? Da ist es ja kein Wunder,
dass unsere Gerichte überlastet sind.

Es grüsst Euch das kopfschüttelnde Fusselchen ;) ;) ;)


Bearbeitet von Fusselchen am 16.05.2005 17:06:43
Und in Amiland hätte er dafür 10 Millionen gekriegt... :wacko:
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Noch so eine Gerichtsfarce: Da hat ein Richter (!) zuerst einen Schokoladenriegelhersteller und dann Coca Cola verklagt, weil diese an seinem Übergewicht und seiner Diabetes mitverantwortlich seien. Er hat beide Prozesse verloren. Nachzulesen HIER.
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Treppe nicht nach Bauordnung

Der Fall roch auf den ersten Blick förmlich nach Schadenersatz und Schmerzensgeld: Eine Mieterin war auf einer Treppe innerhalb ihrer zweigeschossigen Wohnung gestürzt und hatte sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen. Wie ein Sachverständiger später herausfand, lag dies am Zustand der Treppe, der nicht der Bauordnung entsprach. Die Konstruktion wies unter anderem unterschiedliche Auftrittsbreiten auf, was eigentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vorkommen sollte. Deswegen forderte die Mieterin in einem Zivilprozess vom Eigentümer knapp 40.000 Euro Schmerzensgeld und die Begleichung ihres materiellen Schadens. Ohne Erfolg. Die Begründung des Oberlandesgericht Düsseldorf (Az 10 U 64/00): Die Frau habe vor dem Unfall schon zweieinhalb Jahre lang in der Wohnung gelebt, den Zustand der Treppe gekannt und ihn niemals gerügt – auch dann nicht, als es zwischenzeitlich zu einem Wechsel der Eigentümer gekommen war. Wer eine Gefahrenstelle über einen solchen Zeitraum ignoriere, der handle grob fahrlässig und verliere seine ursprünglich vorhandenen vertraglichen Mängelrechte. Vollkommen anders hätte es ausgesehen, wenn sich die Mieterin zuvor schon einmal über die nicht fachgerechte Treppe beschwert hätte.

:lol:
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mich wundert gar nix mehr!
heute verklagt doch ein Nachbar den anderen,weil ein Ast von Baum über die Grundstücksgrenze ragt...
oder die Nachbarn unten die Nachbarn oben,weil die oben Nachts auf Toilette müssen und dies zu laut "plätschert"und wir reden hier nicht von der Spülung,sondern vom eigentlichen "Geschäft"!

Das sind wahre Begebenheiten.
ersteres ist hier um die Ecke passiert und das zweite als ich noch im Mehrfamilienhaus(etwa 10Parteien)gewohnt hab,wurde meine Freundin von dem Hausdrachen verklagt,weil ihr Freund sein "Geschäft" im Stehen abwickelte und dies zu erheblichen Störungen der Nachtruhe von Frau W. führte...

LOL :sabber: :sabber: :sabber:

Beide Ankläger haben verloren rofl

Wie gesagt,mich wundert gar nix mehr!
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