Gleichstellungsgesetz: Sinn und Unsinn

So, mal sehen, ob ich ne Grundsatzdiskussion anzettel :lol: :ichversteckmich:

Es geht um folgendes und gleich vorne weg, es ist etwas, worüber ich mich doch geärgert habe...

Das Gleichstellungsgesetz wurde ja ins Leben gerufen, damit potentielle Arbeitnehmer nur aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten, Qualifikationen etc eingestellt werden und nicht aufgrund irgendeiner äußeren, individuellen Eigenschaft vom Job ausgegrenzt werden. Soll heißen, jeder der für diesen Job geeignet ist, ob Männlein, Weiblein, Menschen mit Behinderung, schwarz, weiß, Religionszugehörigkeit etc etc hat gleiche Chancen auf diesen Job.

Hab ich das soweit richtig verstanden?

So, neulich und nicht zum ersten Mal habe ich bei Jobangeboten folgendes gelesen (war alles öffentlicher Dienst..): Frauen und Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt...

Gleich vorne weg, mir ist natürlich bewußt, daß gerade Menschen mit Behinderung es auch heute noch bei uns schwerer haben. Sei es im gesellschaftlich-kulturellem Leben als auch im Berufsleben, das ist unbestritten und auch Frauen werden gerade bei der Bezahlung immer noch ungerecht behandelt, gegenüber Männern.

Aber; wozu gibt es dieses Gleichstellungsgesetz, wenn immernoch öffentlich ausgeschrieben wird, daß Menschen mit einer rein äußerlichen Unterscheidung bevorzugt behandelt werden???

Genau das sollte doch das Gleichstellungsgesetz unterbinden!

Jetzt haben wir wieder so einen Fall. Es gibt eine Personengruppe, die aufgrund individueller Eigenschaften bevorzugt behandelt wird.

Ganz ehrlich, ich finde, das geht nicht....Und ich betone nochmals, daß dies keine Diskussion über Menschen mit Behinderung werden soll.

Aber ich finde, solche Aussagen in Jobausschreibungen gehen absolut gegen die Grundaussage des Gleichstellungsgesetz. Mit diesem Gesetz soll niemand mehr bevorzugt behandelt werden, aber genau das steht in diesen Stellenausschreibungen...

Meiner Meinung nach haben wir erst eine Gleichberechtigung hergestellt, wenn es solche Sätze nirgends mehr zu lesen gibt. Wenn es selbstverständlich ist, daß sich alle auf diesen Job bewerben können, die die angeforderten Fähigkeiten haben.

Es hat mich halt geärgert, daß trotz Gleichstellungsgesetz immernoch das Wort "bevorzugt" zu lesen ist....
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Zitat (Mellly @ 06.09.2007 14:55:33)
So, neulich und nicht zum ersten Mal habe ich bei Jobangeboten folgendes gelesen (war alles öffentlicher Dienst..): Frauen und Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt...


Ich mag falsch liegen, aber ist es nicht so, dass bei Betrieben ab einer gewissen Mitarbeiteranzahl eine Art "Behindertenquote" eingehalten werden muss?

Bearbeitet von Rausg'schmeckte am 06.09.2007 14:58:58
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Behindertenquote ja, Frauenquote nein.

Soweit ich weiß, dürfen diese Beisätze in Anzeigen nicht mehr auftauchen.
Genauso wie die Berufsbezeichnung geschlechtsneutral bzw zweigeschlechtlich ausgeschrieben sein muss. Was ich widerum lustig finde, wenn zum Beispiel ein rotlichtiges Unternehmen Animierdamen sucht.
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@ Rausg´schmeckte

Genauso ist dies - ansonsten müssen die Betriebe Abgaben zahlen. Ich bin jetzt noch nicht im Büro - aber bei ca. 20 Mitarbeitern muss/sollte einer sein mit Behinderung.

@ Melly

Seit diesem Gesetz steht unter z.B. meinestadt. de und der Arbeitsagentur bei allen Betrieben:

Alter: egal (= schon wieder ein Lüge). :pfeifen:
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@faltiger Alter :D :wub: *späßgen*

Ja genau, dachte ich auch, daß solche Formulierungen nicht mehr erlaubt sind. Pustekuchen, wortwörtlich so gelesen "werden bevorzugt eingestellt"...

Auch als es um die Neubesetzung einer unserer Lehrstühle ging" Frauen mit gleicher Qualifikation werden bevorzugt"...

Natürlich kann man soweit ich weiß, dann dagegen klagen, daß man abgelehnt wurde, weil man keine Frau ist und sich auf dieses Gesetz berufen.... :pfeifen: Abe ist doch auch bescheuert...
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Vom Gleichstellungsgesetz werden mehrere Ziele verfolgt.
1. Sollen Menschen aller Altersklassen/Geschlechter/Behinderungsgrade ect den gleichen Zugang zu Jobs bekommen.
Das drückt sich zB in den Formulierungen aus ("Wir suchen Mechaniker (m/w)" oder ähnliches)

2. Sollen Menschen aller Altersklassen/Geschlechter/Behinderungsgrade ect etwa gleich stark repräsentiert werden.
Daher kommen dann die vielzitierten und viel gehassten Quoten.

Ausserdem gibt es im AGG einen Passus der explizit sagt, dass Maßnahmen der Frauenförderung keine Ungleichbehandlung darstellen, da es ein gesetzgeberisches Ziel ist, Frauenbeschäftigung zu fördern. Ähnliches müsste es dann also auch für Behinderte geben... Steht sicher was in den diversen SGB drin, hab jetzt leider grade nix konkretes zur Hand.

Das AGG hat sicher in der Ausführung viele viele Probleme gebracht, aber insgesamt ist es eine sinnvolle Maßnahme zur Förderung.

Und Tante Edit sagt:
Ausserdem findet sich immer eine Möglichkeit, Bewerber aus dem Rennen zukegeln, egal wie viele Quoten und Sonderbehandlungen ihnen eigentlich zur Hilfe eilen wollen.
Will ein Arbeitgeber bspw. eine behinderte Frau nicth einstellen (die ja im Prinzip doppelt bevorzugt werden müsste ;) ), dann hat sie halt einfach nicht "die selbe Qualifikation" wie ein Mitbewerber/eine Mitbewerberin... da kann man (leider) tricksen ohne Ende.

Bearbeitet von Cambria am 06.09.2007 15:20:59
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Mit der Gesetzeslage bin ich nicht sehr vertraut. Aber vielleicht entfallen solche Zusätze in den Stellenausschreibungen, nach denen Frauen und/oder Behinderte bei der Stellenvergabe bevorzugt werden, erst dann, wenn diese so genannten „Randgruppen“ endlich mal auf dem Arbeitsmarkt gleich gestellt sind.
Dazu las ich gerade heute in der Tageszeitung, dass laut einer aktuellen Studie Mädchen sich mehr um Bildung bemühen als Jungen, mehr Mädchen einen höheren Bildungsabschluss haben, dennoch die höherwertigen Arbeitsplätze eher mit Männern besetzt werden.
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Zitat (märchentante @ 06.09.2007 15:20:55)
Mit der Gesetzeslage bin ich nicht sehr vertraut. Aber vielleicht entfallen solche Zusätze in den Stellenausschreibungen, nach denen Frauen und/oder Behinderte bei der Stellenvergabe bevorzugt werden, erst dann, wenn diese so genannten „Randgruppen“ endlich mal auf dem Arbeitsmarkt gleich gestellt sind.
Dazu las ich gerade heute in der Tageszeitung, dass laut einer aktuellen Studie Mädchen sich mehr um Bildung bemühen als Jungen, mehr Mädchen einen höheren Bildungsabschluss haben, dennoch die höherwertigen Arbeitsplätze eher mit Männern besetzt werden.

Märchentante, und genau da liegt das Problem!

ich stimme dir da völlig zu, sobald wir Chancengleichheit haben, wird so ein Gesetzesungetüm wie das AGG endlich überflüssig!
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Zitat (Cambria @ 06.09.2007 15:18:34)
Vom Gleichstellungsgesetz werden mehrere Ziele verfolgt.
1. Sollen Menschen aller Altersklassen/Geschlechter/Behinderungsgrade ect den gleichen Zugang zu Jobs bekommen.
Das drückt sich zB in den Formulierungen aus ("Wir suchen Mechaniker (m/w)" oder ähnliches)

2. Sollen Menschen aller Altersklassen/Geschlechter/Behinderungsgrade ect etwa gleich stark repräsentiert werden.
Daher kommen dann die vielzitierten und viel gehassten Quoten.

Ausserdem gibt es im AGG einen Passus der explizit sagt, dass Maßnahmen der Frauenförderung keine Ungleichbehandlung darstellen, da es ein gesetzgeberisches Ziel ist, Frauenbeschäftigung zu fördern. Ähnliches müsste es dann also auch für Behinderte geben... Steht sicher was in den diversen SGB drin, hab jetzt leider grade nix konkretes zur Hand.

Das AGG hat sicher in der Ausführung viele viele Probleme gebracht, aber insgesamt ist es eine sinnvolle Maßnahme zur Förderung.

Und Tante Edit sagt:
Ausserdem findet sich immer eine Möglichkeit, Bewerber aus dem Rennen zukegeln, egal wie viele Quoten und Sonderbehandlungen ihnen eigentlich zur Hilfe eilen wollen.
Will ein Arbeitgeber bspw. eine behinderte Frau nicth einstellen (die ja im Prinzip doppelt bevorzugt werden müsste ;) ), dann hat sie halt einfach nicht "die selbe Qualifikation" wie ein Mitbewerber/eine Mitbewerberin... da kann man (leider) tricksen ohne Ende.


Genau alles Gummiparagraphen in D. Nutzen tun die ohnhin niemanden - nur den Rechtsanwälten evtl.
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Zitat (Cambria @ 06.09.2007 15:22:19)
Zitat (märchentante @ 06.09.2007 15:20:55)
Mit der Gesetzeslage bin ich nicht sehr vertraut. Aber vielleicht entfallen solche Zusätze in den Stellenausschreibungen, nach denen Frauen und/oder Behinderte bei der Stellenvergabe bevorzugt werden, erst dann, wenn diese so genannten „Randgruppen“ endlich mal auf dem Arbeitsmarkt gleich gestellt sind.
Dazu las ich gerade heute in der Tageszeitung, dass laut einer aktuellen Studie Mädchen sich mehr um Bildung bemühen als Jungen, mehr Mädchen einen höheren Bildungsabschluss haben, dennoch die höherwertigen Arbeitsplätze eher mit Männern besetzt werden.

Märchentante, und genau da liegt das Problem!

ich stimme dir da völlig zu, sobald wir Chancengleichheit haben, wird so ein Gesetzesungetüm wie das AGG endlich überflüssig!

Wäre absolut wünschenswert aber wohl noch in weiter Ferne....

Meine ehemalige Chefin (Zahnärztin) hat mir auch mal was gesagt, was mich zum Nachdenken angeregt hat.

Sie würde gerne jemanden mit Behinderung einstellen, wenn es die Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten erlauben würden. Da wäre die Behinderung absolut kein Einstellungskriterium

Aber das Problem ist, so nach ihrer Aussage, der besondere Kündigungsschutz.

Wenn sich jetzt herausstellt, daß die Zahnarzthelferin (mit Behinderung) eben doch nicht zur absoluten Zufriedenheit arbeitet, unzuverlässig etc ist, hat man als Arbeitgeber massive Schwierigkeiten dem Arbeitnehmer wieder zu kündigen...

Muß aber dazu sagen, ich kenne mich mit diversen Arbeitsgesetzen nicht aus und ob sich in dieser Zeit was geändert hat.
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Das ist in den meisten Fällen bloß vorgeschoben. Baut n Behinderter nachweislich Scheiße, kann der genauso gefeuert werden wie andere auch. Aber sich da genauer zu informieren macht keiner, da werden Klischees gerne übernommen ohne selber nachzuhaken, ist eben bequemer. Davon mal ab gibts Probezeiten.

Was viele AG aber anpisst: Viele Behinderte haben nen höheren Urlaubsanspruch (den viele gar nicht nehmen) und bei denen heißts pauschal "der ist behindert, also dauernd beim Arzt", was oft auch nicht zutrifft.
Für Rollstuhlfahrer muss der Betrieb behindertengerecht sein, was Umbau heißt, und da haben viele AG keinen Bock drauf. Wieviele haben denn n Klo für Rollifahrer?

Ne Gleichstellung ist in weiter Ferne, darum ist das Gesetz meiner Meinung nach immer noch notwendig. Und wenn sogar von Firmenchefinnen son Pauschalsatz kommt wie "klaro verdienen die Frauen hier weniger als die Kerle, n paar Tage im Monat sind die ja schließlich nicht so leistungsfähig wien Mann" pack ich mir auch an die Birne. :wallbash: :wallbash: :wallbash:

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 06.09.2007 17:23:43
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Zitat (alter Falter @ 06.09.2007 15:02:22)
...
Genauso wie die Berufsbezeichnung geschlechtsneutral bzw zweigeschlechtlich ausgeschrieben sein muss. Was ich widerum lustig finde, wenn zum Beispiel ein rotlichtiges Unternehmen Animierdamen sucht.

Das ist so nicht ganz richtig:
"Die unterschiedliche Behandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes ist zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmässig und die Anforderung angemessen ist." Beispiel: Sucht der AG für seine Nachtbar eine Bardame, so kann ihm wegen dem Benachteiligungsmerkmal Geschlecht sicher nicht vorschreiben, einen Mann einzustellen. Hier ist das Geschlecht wesentliche Voraussetzung für die Tätigkeit.

So steht es in meinem Seminarskript über das AGG, aufgestellt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich u.a. auf das AGG spezialisiert hat.
Leider kann ich im Hinblick auf Melly's Eingangsfrage hier keine Antwort finden. Ich könnte mir allenfalls vorstellen, dass es daran scheitert, dass ein "normaler" AN kein entsprechendes Benachteiligungsmerkmal nach dem AGG gegen einen "behinderten" AN anführen kann. Aber wie gesagt, ist nur eine Vermutung und ohne Gewähr.
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