ich möchte mir gerne eine Patientenverfügung erstellen, habe mich vorher aber noch nie mit dem Thema beschäftigt. Gibt es da geeignete Vorlagen im Internet bzw. wo kann man sich denn zu dem Thema am besten informieren?
Danke im Voraus!
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Zitat (wolfgang_ebert @ 09.04.2015 14:40:02) |
.... ich möchte mir gerne eine Patientenverfügung erstellen, habe mich vorher aber noch nie mit dem Thema beschäftigt. |
Zitat (patientenvorsorge @ 10.04.2015 08:35:22) |
Manche Hausärzte beraten vielleicht, aber ausfüllen müssen Sie die Patientenverfügung dann in den meisten Fällen selber und in der Formulierung liegt dann das Problem. |
Hallo,
ich habe meine Patientenverfügung bereits erstellt. Dabei habe ich die Vorlagen kostenlos online auf dieser Seite gefunden. Die Vorlagen sind auch juristisch geprüft.
Zitat (Aschenbrödel @ 10.04.2015 13:38:17) |
Die Vorsorgevollmacht, Patienenverfügung und Betreuungsvollmacht sind von unserem Hausarzt beglaubigt worden, er entscheidet ja, ob man noch fit im Kopf :sabber: ist. Die Bescheinigung beim Arzt kostet ca. 10 - 15 Euro |
Zitat (horst_dietrich @ 10.04.2015 14:00:02) |
Hallo, ich habe meine Patientenverfügung bereits erstellt. Dabei habe ich die Vorlagen kostenlos online auf dieser Seite gefunden. Die Vorlagen sind auch juristisch geprüft. |
Ich weiß nicht wie das NUR bei einer Patientenverfügung ist. Wir wollten gleich alles, das heißt, das ganze Paket haben. Damit hinterher keine Unstimmigkeiten kommen.
VORSORGEVOLLMACHT vor Patientenverfügung, das ist das ALLERWICHTIGSTE
Zitat (domalu @ 10.04.2015 17:23:51) |
@Aschenbrödel, Danke für deine Antwort. Da muss ich mal bei meinem Hausarzt nachfragen. Auf der Sparkasse habe wir auch schon die Kinder eintragen lassen und mussten dafür pro Kind 30 € bezahlen. Das fand ich ganz schön viel. Aber dafür braucht dann mal im Ernstfall kein Erbschein beantragt werden und auch keiner von der Sparkasse verlangt. Die Kinder sind bis über den Tod hinaus verfügungsberechtigt. Das war uns auch wichtig, denn von einer Bekannten weiß ich, dass sie erst alles verauslagen musste, als ihre Mutter starb, obwohl sie zu Lebzeiten auf dem Konto eingetragen war und auch die einzige Erbberechtigte war. Das galt aber nur zu Lebzeiten und eben nicht über den Tod hinaus. |
Zitat (domalu @ 10.04.2015 17:23:51) |
Aber dafür braucht dann mal im Ernstfall kein Erbschein beantragt werden und auch keiner von der Sparkasse verlangt. Die Kinder sind bis über den Tod hinaus verfügungsberechtigt. |
Zitat (Jeannie @ 10.04.2015 20:27:31) |
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Ich habe in den letzten Jahren in zwei Fällen andere Erfahrungen gemacht. In beiden Fällen hat die Bank (zwei verschiedene) trotz Vollmachten über den Tod hinaus auf einem Erbschein bestanden. Begründung: Dazu seien sie gesetzlich verpflichtet. Der Verstorbene hätte ja auch nach der Vollmachtgebung noch ein anders lautendes Testament verfassen können. Irgendwie leuchtet das ein, obwohl ich nicht begriffen habe, was dann die Vollmacht soll... |
Zitat (dahlie @ 13.07.2017 18:28:45)Hihi, meine Reaktion war ähnlich: Mit Zahnschmerzen zum Klempner gehen. :pfeifen: