Patientenverfügung: Patientenverfügung erstellen

Hallo Leute,

ich möchte mir gerne eine Patientenverfügung erstellen, habe mich vorher aber noch nie mit dem Thema beschäftigt. Gibt es da geeignete Vorlagen im Internet bzw. wo kann man sich denn zu dem Thema am besten informieren?

Danke im Voraus!
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Dann beschäftige Dich doch jetzt damit, oder frag einen Anwalt. Oder Google!

https://www.google.de/search?q=patientenver...dPXGsnQ7Aazl4F4

Die meisten von uns sind keine Anwälte ;)!

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Auf dieser Seite kannst du dich umfassend informieren.
Rechts, in der hellblau unterlegten Leiste, findest du auch Broschüren, Vordrucke und Vorlagen.

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Unsere Hausärztin verteilt Patientenverfügungen bei Anfrage.

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...als vorgefertigtes Formular.

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Ich hab' meins aus dem Internet (weiß nicht mehr welche Seite) ausgedruckt.

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ich habe zwar keine Patientenverfügung aber eine Vorsorgevollmacht ... die habe ich von der caritas ... weil ich bis vor paar Jahren dort gearbeitet habe konnte ich mir einfach eine aus dem Büro nehmen ... auf Wunsch verschicken die aber sicher auch welche oder bieten sie zum download an

andere Kirchenverbände oder Organisationen wie die Malteser oder das Rote Kreuz vermutlich ebenfalls :)

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Zitat (wolfgang_ebert, 09.04.2015)
.... ich möchte mir gerne eine Patientenverfügung erstellen, habe mich vorher aber noch nie mit dem Thema beschäftigt.

Herzlich Willkommen bei FM wolfgang_ebert :blumen:
Die Patientenverfügung am Besten auch mit dem Hausarzt durchsprechen, der kann dich auf ettliche Eventualitäten aufmerksam machen wie das Ganze formuliert werden könnte/sollte.
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Hallo Wolgang Ebert,

die richtige Entscheidung sich jetzt mit Ihrer Patientenvorsorge zu befassen, es gibt keinen besseren Zeitpunkt.

Die Patientenvorsorge ist ein weitläufiges Thema und umfasst mehrere wichtige Punkte, über die es verschiedene Ansichten gibt. Egal wie Sie darüber denken mögen, die wichtigste Vorkehrung ist eine Vorsorgevollmacht und wenn Sie Kinder haben eine Sorgerechtsverfügung. Diese Dokumente sind ein Muss. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, geben Sie im Bedarfsfall alles aus der Hand und im schlimmsten Fall bekommen Sie einen gesetzlichen Betreuer. Patientenverfügung, Organspende, Trauerfallvorsorge usw. kann man haben, ist aber nicht zwingend nötig.

Sie sollten sich allerdings darüber im klaren sein, wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, nehmen Sie unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch. Ohne fundiertes medizinisches Fachwissen sollten Sie keine Patientenverfügung erstellen oder erstellen lassen. Wenn Sie einen Anwalt konsultieren, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass er sich mit medizinischen Abläufen auskennt.
Bei einer Patientenverfügung ist kein formjuristisches Wissen ausschlaggebend, sondern medizinisches Fachwissen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, berate ich Sie gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Ottmar Kummerer
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Es ist nicht ausschlaggebend das eine Patientenverfügung verteilt wird, ausschlaggebend ist, dass sie richtig erstellt wird. Da liegt das Problem. Manche Hausärzte beraten vielleicht, aber ausfüllen müssen Sie die Patientenverfügung dann in den meisten Fällen selber und in der Formulierung liegt dann das Problem.
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schlechteste Variante

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Zitat (patientenvorsorge, 10.04.2015)
Manche Hausärzte beraten vielleicht, aber ausfüllen müssen Sie die Patientenverfügung dann in den meisten Fällen selber und in der Formulierung liegt dann das Problem.

Auf der von mir verlinkten Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz gibt es reichlich Formulierungsvorschläge für eine Patientenverfügung.
Wenn man diese ausdruckt und mit dem Arzt seines Vertrauens durchspricht, sollte sich eine Verfügung erstellen lassen, die den individuellen Wünschen des Betreffenden entspricht.

Es ist nicht unbedingt nötig, dafür kommerzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen. :pfeifen:
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ich habe mir vordrucke vom landratsamt geholt und die wurden auch überall anerkannt.

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Wir haben den ganzen Papierkram jetzt hinter uns. Das allerwichtigste ist eine Vorsorgevollmacht, dann die Patienverfügung und Betreuungsvollmacht.
Wir haben das mit meinem Bruder, der sich in der Medizin gut auskennt, und den Kindern gemacht.
Die Vorsorgevollmacht deshalb, sollte Deinem Mann / Frau etwas passieren und er/ sie sich nicht mehr selbst äußern können, nicht automatisch der Partner entscheiden darf. Da bekommst Du schnell vom Gericht einen Betreuer, der kostet richtig Geld und entscheidet vielleicht nicht, was Du eigentlich wolltest. So ist das nämlich Bekannten von uns passiert.
Bei unserer Bank haben wir einen Vordruck bekommen, wo alle unterschreiben mußten. Es kann möglich sein, das beiden gleichzeitig was passiert, dann haben die Kinder die Möglichkeit, an die Konten zu kommen. Könnten sie im Prinzip jetzt schon, die Konten einsehen, die wissen es aber auch in etwa so, wie es bei uns aussieht :heul:
Der aktuelle Personalausweis wurde noch kopiert, von allen Personen, die Zugriff auf unser Konto haben.
Die Vorsorgevollmacht, Patienenverfügung und Betreuungsvollmacht sind von unserem Hausarzt beglaubigt worden, er entscheidet ja, ob man noch fit im Kopf :sabber: ist.
Die Bescheinigung beim Arzt kostet ca. 10 - 15 Euro
Habe vergessen zu erwähnen das ich das unter Beta Care im Internet als PDF ausgedruckt habe.

Bearbeitet von Aschenbrödel am 10.04.2015 13:40:06

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Hallo,

ich habe meine Patientenverfügung bereits erstellt. Dabei habe ich die Vorlagen kostenlos online auf dieser Seite gefunden. Die Vorlagen sind auch juristisch geprüft.

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Zitat (Aschenbrödel, 10.04.2015)
Die Vorsorgevollmacht, Patienenverfügung und Betreuungsvollmacht sind von unserem Hausarzt beglaubigt worden, er entscheidet ja, ob man noch fit im Kopf :sabber: ist.
Die Bescheinigung beim Arzt kostet ca. 10 - 15 Euro

Hallo Aschenbrödel,

dazu habe ich eine Frage an dich: du bist mit eurem ausgefüllten Exemplaren zu deinem Hausarzt und der hat bestätigt, dass du im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte bist?
Das musstest du dann beim Arzt bezahlen?

Ich frage deshalb, weil wir auch eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt haben, aber auf dem Vordruck ist gar nicht ersichtlich, dass das noch jemand beglaubigen müsste, lediglich Unterschrift des Vollmachtgebers und Vollmachtnehmers.
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@domalu
Genauso ist es.
Bei Beta Care ist ein Vordruck für den Arzt dabei

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Zitat (horst_dietrich, 10.04.2015)
Hallo,

ich habe meine Patientenverfügung bereits erstellt. Dabei habe ich die Vorlagen kostenlos online auf dieser Seite gefunden. Die Vorlagen sind auch juristisch geprüft.

Ich weiß nicht wie das NUR bei einer Patientenverfügung ist. Wir wollten gleich alles, das heißt, das ganze Paket haben. Damit hinterher keine Unstimmigkeiten kommen.
VORSORGEVOLLMACHT vor Patientenverfügung, das ist das ALLERWICHTIGSTE
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@Aschenbrödel, Danke für deine Antwort. Da muss ich mal bei meinem Hausarzt nachfragen.

Auf der Sparkasse habe wir auch schon die Kinder eintragen lassen und mussten dafür pro Kind 30 € bezahlen. Das fand ich ganz schön viel. Aber dafür braucht dann mal im Ernstfall kein Erbschein beantragt werden und auch keiner von der Sparkasse verlangt. Die Kinder sind bis über den Tod hinaus verfügungsberechtigt.
Das war uns auch wichtig, denn von einer Bekannten weiß ich, dass sie erst alles verauslagen musste, als ihre Mutter starb, obwohl sie zu Lebzeiten auf dem Konto eingetragen war und auch die einzige Erbberechtigte war. Das galt aber nur zu Lebzeiten und eben nicht über den Tod hinaus.

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Zitat (domalu, 10.04.2015)
@Aschenbrödel, Danke für deine Antwort. Da muss ich mal bei meinem Hausarzt nachfragen.

Auf der Sparkasse habe wir auch schon die Kinder eintragen lassen und mussten dafür pro Kind 30 € bezahlen. Das fand ich ganz schön viel. Aber dafür braucht dann mal im Ernstfall kein Erbschein beantragt werden und auch keiner von der Sparkasse verlangt. Die Kinder sind bis über den Tod hinaus verfügungsberechtigt.
Das war uns auch wichtig, denn von einer Bekannten weiß ich, dass sie erst alles verauslagen musste, als ihre Mutter starb, obwohl sie zu Lebzeiten auf dem Konto eingetragen war und auch die einzige Erbberechtigte war. Das galt aber nur zu Lebzeiten und eben nicht über den Tod hinaus.

Genauso ist es. Das galt dann nur zu Lebzeiten, deshalb ist es wichtig alles beizeiten zu regeln. Wir haben bei unserer Bank nichts bezahlt rofl
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Hallo,

eine Vorsorgevollmacht wird meines Wissens beim Notar erstellt und dort beglaubigt. Meine Eltern und mein Schwiegervater haben dies jedenfalls so gemacht. Es kann eine Generalvollmacht erteilt werden oder eine Vollmacht nur für bestimmte Bereiche. Sinnvoll ist die Vollmacht nicht nur für Vermögensangelegenheiten sondern eben auch für Gesundheitssorge, Vertretung im Geschäfts- und Rechtsverkehr sowie bei allen persönlichen Angelegenheiten und beim Aufenthaltsbestimmungsrecht. Durch die Vollmacht kann eine etwa später erforderliche rechtliche Betreuung vermieden werden. Natürlich muss dazu ein absolutes Vertrauen zum Bevollmächtigten bestehen, da die Bank oder andere Außenstehende denen die notarielle Vollmacht vorgelegt wird, diese nicht weiter prüfen muss.

Wir waren sehr froh, dass unsere Eltern so vorgesorgt hatten. Unsere Väter sind bzw. waren schwer dement und konnten ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Durch die Vollmacht war es kein Problem mit den Behörden, Pflegekasse, Pflegeheim, Ärtzen usw. zu verhandeln und rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Andernfalls wäre ein gesetzlicher Betreuer erforderlich gewesen.

LG

lisa28

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Es gibt von den Verbraucherzentralen einen sehr guten Ratgeber zum Thema.
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Zitat (domalu, 10.04.2015)
Aber dafür braucht dann mal im Ernstfall kein Erbschein beantragt werden und auch keiner von der Sparkasse verlangt. Die Kinder sind bis über den Tod hinaus verfügungsberechtigt.

Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Ich habe in den letzten Jahren in zwei Fällen andere Erfahrungen gemacht.
In beiden Fällen hat die Bank (zwei verschiedene) trotz Vollmachten über den Tod hinaus auf einem Erbschein bestanden.
Begründung: Dazu seien sie gesetzlich verpflichtet. Der Verstorbene hätte ja auch nach der Vollmachtgebung noch ein anders lautendes Testament verfassen können.
Irgendwie leuchtet das ein, obwohl ich nicht begriffen habe, was dann die Vollmacht soll...
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Da werde ich mich noch mal schlau machen bei unserer Bank,von wegen Erbschein etc.

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Zitat (Jeannie, 10.04.2015)
Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Ich habe in den letzten Jahren in zwei Fällen andere Erfahrungen gemacht.
In beiden Fällen hat die Bank (zwei verschiedene) trotz Vollmachten über den Tod hinaus auf einem Erbschein bestanden.
Begründung: Dazu seien sie gesetzlich verpflichtet. Der Verstorbene hätte ja auch nach der Vollmachtgebung noch ein anders lautendes Testament verfassen können.
Irgendwie leuchtet das ein, obwohl ich nicht begriffen habe, was dann die Vollmacht soll...

@Jeannie, seit Ende 2013 muss man lt. Bundesgerichtshof keinen Erbschein mehr vorlegen bzw. die Banken dürfen auch keinen mehr zwingend verlangen.

BGH-Urteil
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Leute, vielen Dank für eure zahlreichen Ratschläge. Ihr habt mir damit auf jeden Fall sehr geholfen!

Viele Grüße vom Wolfgang

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Hallo Wolfgang. ebert
Ich möchte auch eine Patientenverfügung machen und ich habe mich jetzt bei meinem Hausarzt sehr gründlich darüber erkundigt!
Aber der Hausarzt gibt dir aber auch noch Formulare zum sich innformieren mit und wenn du dir dann sicher bist und eine Persohn gefunden hast ,der du voll und ganz vertrauen kannst ,wenn der jenige ,für dich die jeweiligen Entscheidungen treffen muß ,wenn du nicht mehr in der Lage dazu bist,dann mußt du das ganze ausgefüllte Formular bei deinem Hausarzt wieder abgeben!
reinigungskraft :rolleyes: :rolleyes:

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Hallo, reinigungskraft,

hat denn dein Hausarzt gesagt, was du dafür bei ihm bezahlen musst?

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Hallo zusammen,

das ist zwar ein alter Thread, aber ich möchte euch dennoch zustimmen: allgemeine Vorlagen können keine wirksame Patientenverfügung zaubern. Jeder hat unterschiedliche Wünsche und die muss man so formulieren, dass ein Arzt (denn der entscheidet ja, wenn es drauf ankommt) sie versteht.

Ich habe meine Verfügung bei *** Link wurde entfernt ***dipat erstellt und bin zufrieden. Ich habe dort einige Fragen beantwortet und dann hat das Online-System (von einem Notarzt) meine komplette Verfügung erstellt und online hinterlegt. So brauche ich nichts mit mir herum zu tragen. Finde den Preis auch ok, schließlich geht es hier um mein Leben.

VG

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Ein juristisches Dokument, verfasst von einem Notarzt? Klingt ähnlich sinnig, wie mit nem Blinddarmdurchbruch zum Anwalt zu gehen. Aber jeder wie er meint.
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Hihi, meine Reaktion war ähnlich: Mit Zahnschmerzen zum Klempner gehen. :pfeifen:

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Zitat (dahlie, 13.07.2017)
Hihi, meine Reaktion war ähnlich: Mit Zahnschmerzen zum Klempner gehen. :pfeifen:

Der hat mit Sicherheit die passende Zange :pfeifen:
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Hallo Cambria,
die Patientenverfügung ist zwar juristisch gesehen, eine Willenserklärung, aber sie beinhaltet ja nur medizinische Themen. Ich vermute, dass sich die wenigsten Anwälte mit Medizin auskennen. Also auch so gut, dass die Verfügung für einen Arzt (für den es ja im Endeffekt geschrieben ist) auch wirklich eindeutig ist.
Viele Grüße
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Kundige Anwälte gibt es aber; man muss sich nur informieren, wo und welche.
Das ist immer noch besser als ein juristisch ungeschulter Arzt.
Am Ehesten über den Hausarzt deines Vertrauens.

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Hallo zusammen,

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Hi, KurtD,

na, alles paletti??

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Hallöchen KurtD..... :winkewinke:

Sprich, wir hören dir zu... :yes:

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