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Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:16:14
Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:16:14
In einem solchen traurigen Fall ist es wichtig, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Mit einer passenden Rechtsschutzversicherung kannst du sicherstellen, dass du gut beraten und abgesichert bist, wenn es um juristische Schritte geht.
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Zitat (biohla @ 14.09.2007 00:19:45) |
Meine Schwiegertochter ist ja selbst bei der Kripo, nicht mal an sie konnte ich mich bisher wenden. |
Zitat (biohla @ 14.09.2007 00:36:15) |
Nee, jetzt wo ich auch Sabines Sätze lese, stimmt schon; "Wer kommt als nächster dran", zuzutrauen wäre es dem Kerl und ich werde wohl doch morgen zumindest erst mal meine Schwiegertochter informieren. |
Zitat (biohla @ 14.09.2007 01:14:40) |
Wie gesagt, ich berichte hier dann mal weiter, wenn ich was unternommen habe. |
Zitat (biohla @ 14.09.2007 01:19:00) | ||
Cutie ??? :verwirrt: :verwirrt: So ganz verstehe ich jetzt den Satz nicht, falls sie ihn konfrontieren sollte, auf jeden fall klar machen soll, dass er die waffe NICHT mehr hat. Sie soll ihm klar machen, daß er die Waffe nicht mehr hat?? :huh: |
Zitat (Bücherwurm @ 14.09.2007 01:28:52) |
Ich glaube, Cutie meinte, daß, wenn er auf die Waffe angesprochen wird, er sie nicht griffbereit hat, und möglicherweise, "aus Wut", auf Deine Schwieto schießt. :unsure: @Cutie, bitte berichtige mich, falls ich Dich fehlinterpretiert habe :blumen: |
Zitat (Don Promillo @ 14.09.2007 00:26:54) |
Bitte was??? Waffe ohne Berechtigung? :blink: Sorry. Für mich ist das ein ganz klarer Fall für die Staatsanwaltschaft! Bitte sofort zur Polizei. Wer weiß, was der sonst noch mit der Wumme anstellt. Wenn das wirklich stimmt, dann ist das auch kein "Spaß" mehr. |
Zitat (Jeanette @ 14.09.2007 09:14:33) |
du willst wird das auch Anonym behandelt .... |
Zitat (wurst @ 14.09.2007 09:24:23) | ||
Aber nur bis es zur Verhandlung kommt!!! ;) Und dann??? Gegen die eigene Verwandtschaft aussagen??? :o |
Zitat (Valentine @ 14.09.2007 16:43:23) |
Hei! Ich drücke die Daumen... dass der Mann die gerechte Strafe bekommt für das, was er getan hat- und dass nichts auf dich, deine Schwiegertochter oder deine Nichte zurückfällt... |
Zitat (Cambria @ 19.09.2007 12:15:03) |
unerlaubter Waffenbesitz |
Zitat (Cambria @ 19.09.2007 12:15:03) |
Wenn er nen Waffenschein machen wollen würde, wird ein Führungszeugnis angefordert, soweit ich weiß. Und wenn da was in der Richtung drin steht, ists Aus mit Waffenschein. Und wenn nochmal rauskommt, dass er ne Wumme hat, gibts richtig Ärger. @Biene Nun mal langsam, die Aussage, das er sich sofort eine neue besorgen wird, halte ich für etwas übertrieben. Hört sich so an als wenn er sich ein MG am Bahnhof besorgt. Bitte nicht sofort den Teufel an die Wand malen. |
Zitat (rosalie @ 20.09.2007 19:17:48) |
Zu diesem Fall: man weiß ja nicht, um welche Waffe es sich handelt, vermutlich ist es aber eine aus der Kategorie "erlaubnispflichtig" (?!), hinzu kommt dann wohl vor allem der Punkt mit der Zuverlässigkeit (wenn er schon aktenkundig ist) und das fehlende (?!) Bedürfnis, Aufbewahrungsverstösse (?!)... denke auf jeden Fall, dass es sich hier keineswegs mehr um eine OWi handelt, sondern um mindestens einen Straftatbestand. |
Zitat (bine4386 @ 21.09.2007 13:42:06) |
Egal mit welcher Waffe, wenn jemand seinen Hund erschießt ist das rein rechtlich kein Straftatbestand. Auch wenns Schade ist...................... |
Zitat (rosalie @ 21.09.2007 13:54:47) | ||
Hallo bine4386, ich weiß es leider nicht genau, aber kann mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§1, §4) nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird :unsure: Das wär nicht nur schade, das wär eine Schande :angry: |
Zitat (rosalie @ 21.09.2007 13:54:47) | ||
Hallo bine4386, ich weiß es leider nicht genau, aber kann mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§1, §4) nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird :unsure: Das wär nicht nur schade, das wär eine Schande :angry: |
Zitat (Cutiepie @ 14.09.2007 01:08:32) |
...aber bitte,bitte sag' deiner st, dass falls sie ihn konfrontieren sollte, auf jeden fall klar machen soll, dass er die waffe NICHT mehr hat. |