Hund erschossen ! was kann man tun?

In: Tiere
B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:16:14
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

In einem solchen traurigen Fall ist es wichtig, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Mit einer passenden Rechtsschutzversicherung kannst du sicherstellen, dass du gut beraten und abgesichert bist, wenn es um juristische Schritte geht.

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Das ist ja furchtbar. Kannst Du anonym die Polizei anrufen? Oder den Tierschutzverband? Ich habe selber 2 Hunde und einen dritten zur Pflege. Hier kann man seinen Hund, wenn man nicht dafuer sorgen kann aus welchen Gruenden auch immer, im Tierheim abgeben, no questions asked. Aber erschiessen? Und was oder we kommt als naechstes dran? Wenn sich ihm einer querstellt, dann knallt der den auch ab? Ich wuerde anrufen, kannst ja Deine Stimme verstellen.
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Bitte was???

Waffe ohne Berechtigung? :blink:

Sorry. Für mich ist das ein ganz klarer Fall für die Staatsanwaltschaft! Bitte sofort zur Polizei. Wer weiß, was der sonst noch mit der Wumme anstellt.

Wenn das wirklich stimmt, dann ist das auch kein "Spaß" mehr.
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Zitat (biohla @ 14.09.2007 00:19:45)
Meine Schwiegertochter ist ja selbst bei der Kripo, nicht mal an sie konnte ich mich bisher wenden.

Tja, und diesen Satz verstehe ich jetzt mal überhaupt nicht. :keineahnung:
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Auch auf die Gefahr hin das ich mich im Familienkreis unbeliebt machen würde, ich tät es den zuständigen Behörden melden.

Sowas geht gar nicht!!! Wen erschießt der als Nächstes? Das wäre die Frage die ich mir immer stellen würden wenn ich nicht handeln würde.
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B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:16:50
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Mein Schwiegervater hat früher katzen mit dem Schlageisen gefangen. Eine hab ich lebend drin gefunden. Er hatte gerade Handwerker da(waren alle beim Frühstück),da hab ich vor allen gesagt er soll die Katze aus der Falle wieder frei lassen. Ich war drauf und dran ihn beim Tierschutz anzuzeigen-habs aber nicht gemacht.Aber seit dem Tag als er wußte, daß ich weiß was er da tut, hat er es gelassen.
Also einen Rat hab ich auch nicht für dich. Es ist schwer.
Aber wenn er eine Waffe hat würde ich ihn deshalb anzeigen.Er kann doch nicht einfach in der Gegend rumballern
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Zitat (biohla @ 14.09.2007 00:36:15)
Nee, jetzt wo ich auch Sabines Sätze lese, stimmt schon; "Wer kommt als nächster dran", zuzutrauen wäre es dem Kerl und ich werde wohl doch morgen zumindest erst mal meine Schwiegertochter informieren.

Sorry, aber ich denke, das ist der falsche Weg. Nachher versucht sie Dir das auszureden, oder sie "drückt halt mal ein Auge zu" und nimmt "ihn" in Schutz.

Bei Schusswaffen hört der Spaß echt auf. Und "ohne Berechtigung" macht sich der Knabe auch noch verdammt strafbar. Der hat jetzt schon ein riesen Problem. Selbst wenn er einsichtig wäre und sein Schießeisen abgeben würde (bei den Grünen) hätte er mit Konsequenzen zu rechnen.

Wie gesagt. Du MUSST das melden. Nich umsonst gibts nen Waffenschein. Aber kein verantwortungsvoller Mensch würde jemanden erschiesen. Ist egal, ob Hund, Katze, Maus, oder sonst was. So was geht nicht.

Glaub mir. Du kannst nicht mehr ruhig schlafen, so lange der Typ das scheiß Ding noch hat. Handle! Und zwar schnell. ;)
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B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:17:47
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Oh, sorry. Ich hab die Info mit Deiner ST wohl falsch interpretiert. Ich dachte, Du hast mit ihr gesprochen, und sie konnte/wollte Dir nicht weiterhelfen.

Ja, mach das mal. Es ist ja keine Schande eine (schussfähige) Waffe zu besitzen. Ich finde es aber richtig scheiße, diese dann auch zu benutzen!.
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...aber bitte,bitte sag' deiner st, dass falls sie ihn konfrontieren sollte, auf jeden fall klar machen soll, dass er die waffe NICHT mehr hat. wer weiss wen der als naechstes "aus wut" erschiesst.
bitte, bitte aufpassen
vg cutie
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Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:18:45
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Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:19:22
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Zitat (biohla @ 14.09.2007 01:14:40)
Wie gesagt, ich berichte hier dann mal weiter, wenn ich was unternommen habe.

:nene: Du berichtest uns, DASS Du was unternommen hast! OK? :augenzwinkern:
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Zitat (biohla @ 14.09.2007 01:19:00)
Zitat (Cutiepie @ 14.09.2007 01:08:32)
...aber bitte,bitte sag' deiner st, dass falls sie ihn konfrontieren sollte, auf jeden fall klar machen soll, dass er die waffe NICHT mehr hat.  wer weiss wen der als naechstes "aus wut" erschiesst.
bitte, bitte aufpassen
vg cutie

Cutie ??? :verwirrt: :verwirrt:

So ganz verstehe ich jetzt den Satz nicht,
falls sie ihn konfrontieren sollte, auf jeden fall klar machen soll, dass er die waffe NICHT mehr hat. Sie soll ihm klar machen, daß er die Waffe nicht mehr hat?? :huh:

Ich glaube, Cutie meinte, daß, wenn er auf die Waffe angesprochen wird, er sie nicht griffbereit hat, und möglicherweise, "aus Wut", auf Deine Schwieto schießt. :unsure:

@Cutie, bitte berichtige mich, falls ich Dich fehlinterpretiert habe :blumen:
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Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:20:03
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B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:20:44
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Ich kann nur hoffen, daß der Schuß sauber gezielt war und dem armen Tier langes Leiden erspart blieb.
Wenn jemand völlig verzweifelt ist, kann es zu Kurzschlußhandlungen kommen, wobei derjenige leicht das zuerst aufs Korn nimmt, was er am meisten liebt oder zu lieben meint. Einen treuen Hausgenossen, der keine Widerworte und Anklagen erhebt, zu erschießen ist nicht leicht.

Was immer man jetzt unternehmen will: es macht das Tier nicht wieder lebendig, und ob aufgrund der wohl vorherrschenden Finanzsituation in dem Hause Strafgelder eingebracht werden können, wird fraglich sein.
Wegen unerlaubten Waffenbesitzes kann man aber schon was tun: Der Gang zur Polizei ist nötig. Keine Sorge: die "verzinken" den "Tipgeber" nicht gleich. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, müssen Roß und Reiter natürlich genannt werden.

Ich würde zur Polizei gehen und denen die Sachlage schildern: daß da wer ne Wumme hat und damit scharf schießt- der wohl ziemlich nervlich am Letzten ist. Und gleichzeitig feststellen lassen, daß ich nicht sofort genannt sein will- um Schlimmeres zu verhüten.

Glaub mir: die kommen vorbei und finden das Ding, wenn der Kerl nicht vorher nen Tip kriegt und das Eisen verschwinden läßt. Kriegt er das Ding entzogen und ne Strafe obendrauf, dann hätte der Hund Euch noch im Sterben einen guten letzten Dienst erwiesen.

Mir tut der Hund so leid... hoffentlich ging es schnell. :(

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 14.09.2007 04:19:19
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Hei!

Da würd ich, wie alle Vorredner schon sagten, nicht lang fackeln sondern die Polizei informieren.

Nachdem die Schwiegertochter selbst Polizistin ist: erst mal diese ansprechen. Wenn sie wider Erwarten nicht reagiert, dann eben bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle den Vorfall anzeigen und um entsprechenden Schutz für dich und die Nichte bitten- will heißen die Sache vertraulich behandeln und deinen Namen zumindest vorerst nicht weitergeben.

Abgesehen davon: ich glaube nicht, dass nur die Großnichte bescheid weiß... zumindest die jetzige Ehefrau und die drei anderen Kinder haben sicher schon bemerkt, dass der Hund nicht mehr in der Familie lebt, und es liegt durchaus im Bereich des Möglichen dass die neue Frau wenigstens eine Ahnung hat...?

Bearbeitet von Valentine am 14.09.2007 03:35:08
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Zitat (Bücherwurm @ 14.09.2007 01:28:52)

Ich glaube, Cutie meinte, daß, wenn er auf die Waffe angesprochen wird, er sie nicht griffbereit hat, und möglicherweise, "aus Wut", auf Deine Schwieto schießt. :unsure:

@Cutie, bitte berichtige mich, falls ich Dich fehlinterpretiert habe :blumen:

danke :blumen: buecherwurm, ja genauso meinte ich es,sorry wenn ich mich so kompliziert ausgedrueckt habe
vg cutie
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Ich denke, das Thema gibt es her, daß man nicht Haarspalterei betreibt oder übertrieben emtionell postet ;) . Es geht doch um Sachlichkeit. Gerade ein hochemotionelles Thema verlangt viel davon. :)
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Zitat (Don Promillo @ 14.09.2007 00:26:54)
Bitte was???

Waffe ohne Berechtigung? :blink:

Sorry. Für mich ist das ein ganz klarer Fall für die Staatsanwaltschaft! Bitte sofort zur Polizei. Wer weiß, was der sonst noch mit der Wumme anstellt.

Wenn das wirklich stimmt, dann ist das auch kein "Spaß" mehr.

Hallo,

die Schwiegertochter ist bei der Polizei. Sprich sie an, erzähle es ihr.

Schau mal, was DON geschrieben hat.....
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also ich würde da keinen Moment überlegen und den Kerl sofort anzeigen , wenn du willst wird das auch Anonym behandelt .... überleg mal ob die Kleine oder seine Familie nicht eher in Gefahr ist wenn er jetzt schon die Waffe gegen ein Lebewesen gerichtet hat - da ist seine Hemmschwelle schon sehr niedrig :blink:

nimm deinen Mut zusammen und zeige ihn an :trösten:
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Zitat (Jeanette @ 14.09.2007 09:14:33)
du willst wird das auch Anonym behandelt ....

Aber nur bis es zur Verhandlung kommt!!! ;)

Und dann??? Gegen die eigene Verwandtschaft aussagen??? :o

Bearbeitet von wurst am 14.09.2007 09:25:42
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Bei sowas stehen mir die Haare zu Berge. :labern: :labern: :labern: Biohla, du solltest so schnell wie möglich zur Polizei und das melden, nicht erst zur Schwiegertochter, lieber den offiziellen Weg. Sonst könnte einer auf die Idee kommen du hättest das vielleicht gar nicht gemeldet, wenn du nicht zufällig Verwandte bei der Polizei hättest, kann sein ich bin da übervorsichtig, aber mir käms da schon n bisschen komisch vor.

Ich hab zwar Zweifel dass die der Hund so groß interessiert, aber ne Waffe ohne Lappen dafür? Je länger du zögerst desto schwieriger kanns werden.
Der Typ hat mal eben seinen Hund abgeknallt weil der keine Kohle mehr hat? Ich packs nicht. :wallbash: :wallbash: :wallbash: Und hab ich das richtig rausgelesen, der hat seiner Tochter gedroht, wenn die da was von sagt? Soll die als nächste dran sein? Ich geh mal davon aus dass der Unterhalt bezahlen muss, was macht der wenn der sich den auch nicht mehr leisten kann oder will? Da würd ich überhaupt kein Risiko eingehen, ne Waffe von der offiziell keiner weiß ist doppelt gefährlich.
Da garantiert dir keiner dass der nicht irgendwann austickt und mal eben mit der Wumme noch n "Problem löst".

Kann ich verstehen dass du nicht willst, dass die Kurze Ärger kriegt. Aber 1. hat die nix angestellt, 2. ist der Vater der Arsch und 3. kann die durch dein Wissen und vor allem durchs Schweigen in ner viel gefährlicheren Situation sein.

Bearbeitet von Kalle mit der Kelle am 14.09.2007 09:40:04
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Zitat (wurst @ 14.09.2007 09:24:23)
Zitat (Jeanette @ 14.09.2007 09:14:33)
du willst wird das auch Anonym behandelt ....

Aber nur bis es zur Verhandlung kommt!!! ;)

Und dann??? Gegen die eigene Verwandtschaft aussagen??? :o

also Wurst mal ehrlich - das wäre mir sowas von Sch*** egal :yes: , besser als irgendwann mit der Schuld Leben zu müssen wenn der komplett ausgetickt ist und die Waffe gegen Jemand anderes gerichtet hat und ich hab jetzt geschwiegen
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Handeln, und zwar sofort. Heute morgen noch.
Geh zur Polizei, und am besten den offiziellen Weg (nicht über die Schwiegertochter).
Da hat jemand eine schussfähige Waffe, die er offiziell nicht haben darf.
Er benützt sie für Dinge, für die er sie offiziell nicht benützen darf (z.B. Hunde erschießen). Er scheint charakterlich nicht so besonders gefestigt, wie Du ihn beschreibst (jähzornig...)
Wie andere User schon schrieben: Wofür benutzt er sie als nächstes?

Und selbst wenn nicht - wer garantiert dafür, wem diese Waffe sonst noch in die Hände gerät (den Kindern beim Spielen? Wäre nicht das erste mal, dass sowas passiert).

Wie auch immer, eigentlich sind diese ganzen spekulativen Fragen müßig.
Er besitzt eine Waffe, die er nicht haben darf.
Geh ganz offiziell zu Deiner örtlichen Polizeidienststelle oder auch zum Ordnungsamt, und zwar heute morgen noch.
Von mir aus anonym, wenn Du Deinen Namen da nicht reingezogen haben möchtest, das könnte ich vielleicht sogar noch irgendwie verstehen.
Aber BITTE handle rasch.
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Da läufts mir eiskalt den Rücken runter :o

Sofort zur Polizei und den Kerl anzeigen, bevor noch mehr passiert!
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Kann mich auch nur den Vorrednern anschließen und dich darin bekräftigen, daß du zur Polizei gehst...

Unerlaubter Waffenbesitz, Schusswaffengebrauch, Tötung eines Wirbeltieres ohne Befugnis und ohne besonderen Grund....

Dein Gewissen wird es dir danken...

Wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest. :blumen:
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B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:21:44
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Hei!

Ich drücke die Daumen... dass der Mann die gerechte Strafe bekommt für das, was er getan hat- und dass nichts auf dich, deine Schwiegertochter oder deine Nichte zurückfällt...
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Zitat (Valentine @ 14.09.2007 16:43:23)
Hei!

Ich drücke die Daumen... dass der Mann die gerechte Strafe bekommt für das, was er getan hat- und dass nichts auf dich, deine Schwiegertochter oder deine Nichte zurückfällt...

Dem schließe ich mich an - richtig gemacht biohla, und keine Angst - DU hast nichts falsch gemacht.
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Gibt es schon etwas Neues? Würde mich schon interessieren!
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Mich auch! Was ist da nun bei rumgekommen??? :unsure:
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B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:22:28
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Das ist lieb von Dir. Halt uns da mal auf dem Laufenden. :blumen: Der Typ darf nicht davonkommen. :angry:
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Hallo Biohla

respektvor deiner anzeige...aber ich hätte auch so reagiert egal obs

nun verwandschaft iss...aber dort leben kinder und wie du schreibst

auch ein sohn der *eine behinderung hat*was ist wenn er ihm was

antut..nein es war schon richtig.....gut der hund wird dadurch nicht mehr

lebendig...aber ihn einfach abzu schiessen nur weil man die finaz.mittel

nicht mehr hat..na ich weiss nich..der hund war noch so jung... :angry:

ich bin gespannt was rausgekommen ist ob sie ihn abgeholt haben(den kerl)

Tina :blumen:
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Ach Leute, ihr habt Hoffnungen.....

Die Anzeige ist richtig, keine Frage.
Die Polizei wird ihn befragen/vorladen, er muß die Waffe abgeben, kriegt
vielleicht 100-200 Euro Geldstrafe, und das wars....
Die werden den doch deswegen NICHT einsperren.
In nem halben Jahr hat der ne neue Knarre.
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Uhh... wird unerlaubter Waffenbesitz nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, selbst wenn die Strafe bezahlt/abgesessen wurde?
Wenn er nen Waffenschein machen wollen würde, wird ein Führungszeugnis angefordert, soweit ich weiß. Und wenn da was in der Richtung drin steht, ists Aus mit Waffenschein.
Und wenn nochmal rauskommt, dass er ne Wumme hat, gibts richtig Ärger.

Soweit mein Kenntnisstand dazu.

Biohla, du hast alles richtig gemacht. Auch wenn er nicht gleich für den Rest seines Lebens einfährt, immerhin köönnte es für ihn eine Art Warnung sein, die hoffentlich Wirkung zeigen wird.
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Zitat (Cambria @ 19.09.2007 12:15:03)
unerlaubter Waffenbesitz

Muß doch nicht sein wenn er Sportschütze ist!!! ;)

6.1. Generell gilt, daß Sportschützen Schußwaffen erwerben dürfen, wenn sie durch Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes nachweisen, daß sie seit 12 Monaten den Schießsport ausüben und die beantragte Waffe hierzu benötigen.

Quelle! :pfeifen:
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B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:23:26
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Wenn er also weder Sportschütze noch sonstwas Offizielles in der Richtung in einem Verein ist, hat er doch keine Berechtigung, eine Waffe zu besitzen/zu tragen. Also kann er doch wegen unerlaubten Waffenbesitzes einen dran kriegen.
Gerade, wenn es schon Vorstrafen bzw. ein Sündenregister in anderen Fällen gibt, sollte das ein besonderes Interesse an der Strafverfolgung gerade in solcher Sache rechtfertigen!!
Dann stellt dieser Mensch doch eine Zeitbombe dar...

Immerhin ist er auch schon den "Lappen" wegen Verkehrsrowdytum im besoffenen Kopf losgeworden (besser ist das).

Klar wird er versuchen, sich ne neue Wumme zu besorgen, wenn man ihm die andere abnimmt (sofern er sie nicht schon hat verschwinden lassen) und es bei einer Geldstrafe beläßt <_< .
Gestern war es der arme Hund, wer oder was ist es morgen? :unsure: :labern:
Leider fürchte auch ich, daß unter Umständen nicht mehr passieren wird, solange nicht Menschen zuschaden kommen... :angry:

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 19.09.2007 22:03:07
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Zitat (Cambria @ 19.09.2007 12:15:03)

Wenn er nen Waffenschein machen wollen würde, wird ein Führungszeugnis angefordert, soweit ich weiß. Und wenn da was in der Richtung drin steht, ists Aus mit Waffenschein.
Und wenn nochmal rauskommt, dass er ne Wumme hat, gibts richtig Ärger.

@Biene
Nun mal langsam, die Aussage, das er sich sofort eine neue besorgen wird, halte ich für etwas übertrieben. Hört sich so an als wenn er sich ein MG am Bahnhof besorgt.

Bitte nicht sofort den Teufel an die Wand malen.

Einen Waffenschein kann man nicht machen sondern beantragen. Man kann auch Waffen (Luftgewehre oä) besitzen wenn man nicht im Sportschützenverein oder Jäger ist. Es gibt mehrere Waffen die freiverkäuflich sind.
Für Schrotflinten, Büchsen oder Revolver muß man eine Sondererlaubnis haben. (Jagdschein oä) Jede Waffe wird dann an der Kreispolizeibehörde eingetragen und muß zu Hause ordnungsgemäß in einen Zertifizierten Waffenschrank untergebracht werden.
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Nur nochmal zum Verständnis: es gibt nicht-erlaubnispflichtige (z.B. Druckluft-, Gas-, Schreck-, Signalschusswaffen...) und erlaubnispflichtige Waffen.
Der Waffenschein berechtigt zum Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe in der Öffentlichkeit (Trageerlaubnis) und ist deshalb nicht zu verwechseln mit einer Waffenbesitzkarte, mit der Erwerb, Besitz (und ggf. Führen einer Waffe, nur innerhalb eines nachgewiesenen Bedürfnisses außerhalb der Öffentlichkeit, z. B. für Sportschützen und Jäger) dokumentiert werden.
Entscheidend für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe sind in erster Linie das Alter, die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, das nachgewiesene Bedürfnis bzw. auch der Sachkundenachweis (z.B. Sportschütze mind. 12 Monate in anerkanntem Schießsportverein aktiv, Ablegen der Jägerprüfung). Dokumentiert wird der Erwerb und Besitz in der Waffenbesitzkarte. Die Erlaubnis zum Führen der Waffe ergibt sich ausschließlich aus dem und für das jeweilige Bedürfnis. Waffen müssen außerdem nachweislich in einem Tresor/Waffenschrank verwahrt werden, der eine bestimmte Widerstandsstufe erfüllt. Zuständige Behörde ist im Normalfall das Ordnungsamt (Ländersache). Die Regelungen des recht komplexen Waffengesetzes kann man im Detail hier nachlesen.

Zu diesem Fall: man weiß ja nicht, um welche Waffe es sich handelt, vermutlich ist es aber eine aus der Kategorie "erlaubnispflichtig" (?!), hinzu kommt dann wohl vor allem der Punkt mit der Zuverlässigkeit (wenn er schon aktenkundig ist) und das fehlende (?!) Bedürfnis, Aufbewahrungsverstösse (?!)... denke auf jeden Fall, dass es sich hier keineswegs mehr um eine OWi handelt, sondern um mindestens einen Straftatbestand.

Ich bin echt sehr gespannt, wie das ausgeht und drücke die Daumen, dass was passiert, bevor noch mehr passieren muss :angry:

LG rosalie :blumen:
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Zitat (rosalie @ 20.09.2007 19:17:48)


Zu diesem Fall: man weiß ja nicht, um welche Waffe es sich handelt, vermutlich ist es aber eine aus der Kategorie "erlaubnispflichtig" (?!), hinzu kommt dann wohl vor allem der Punkt mit der Zuverlässigkeit (wenn er schon aktenkundig ist) und das fehlende (?!) Bedürfnis, Aufbewahrungsverstösse (?!)... denke auf jeden Fall, dass es sich hier keineswegs mehr um eine OWi handelt, sondern um mindestens einen Straftatbestand.


Was für eine Waffe das ist weiß ja im Moment keiner. Denke ich nicht unbedingt. Wenn man Aktenkundig ist (liegt natürlich am Vergehen) ist die Berechtigung zum tragen einer Waffe ruck zuck weg.
Egal mit welcher Waffe, wenn jemand seinen Hund erschießt ist das rein rechtlich kein Straftatbestand. Auch wenns Schade ist......................
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Zitat (bine4386 @ 21.09.2007 13:42:06)
Egal mit welcher Waffe, wenn jemand seinen Hund erschießt ist das rein rechtlich kein Straftatbestand. Auch wenns Schade ist......................

Hallo bine4386,
ich weiß es leider nicht genau, aber kann mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§1, §4) nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird :unsure:
Das wär nicht nur schade, das wär eine Schande :angry:
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Zitat (rosalie @ 21.09.2007 13:54:47)
Zitat (bine4386 @ 21.09.2007 13:42:06)
Egal mit welcher Waffe, wenn jemand seinen Hund erschießt ist das rein rechtlich kein Straftatbestand. Auch wenns Schade ist......................

Hallo bine4386,
ich weiß es leider nicht genau, aber kann mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§1, §4) nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird :unsure:
Das wär nicht nur schade, das wär eine Schande :angry:

Ich frage mal unseren Büchsenmachermeister. Der ist ein Ass auf seinem Gebiet. Aber im Moment hat er viel arbeit. Weiß nicht wann ich ihn erwische. Die Jagdsaison geht ja wieder los :D
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Zitat (rosalie @ 21.09.2007 13:54:47)
Zitat (bine4386 @ 21.09.2007 13:42:06)
Egal mit welcher Waffe, wenn jemand seinen Hund erschießt ist das rein rechtlich kein Straftatbestand. Auch wenns Schade ist......................

Hallo bine4386,
ich weiß es leider nicht genau, aber kann mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§1, §4) nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird :unsure:
Das wär nicht nur schade, das wär eine Schande :angry:

Es ist in Deutschland so das ein Hund als Sache behandelt wird!!! B)

Also was bleibt Sachbeschädigung :pfeifen:
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Zitat (Cutiepie @ 14.09.2007 01:08:32)
...aber bitte,bitte sag' deiner st, dass falls sie ihn konfrontieren sollte, auf jeden fall klar machen soll, dass er die waffe NICHT mehr hat.

Also, da die Frau bei der Polizei ist, wird sie sicher auch von alleine auf diese Idee kommen (müssen)....
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B)

Bearbeitet von biohla am 22.10.2007 14:25:04
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