Führerschein Klasse 3: Umtausch in Kartenschein

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Wenn ich meinen alten Führerschein - Klasse 3 - in den Kartenführerschein tausche, aber allerdings schon über 50 Jahre bin, darf ich dann trotzdem noch Hänger fahren, oder muss ich eine neue Prüfung machen?

Wäre toll, wenn sich jemand auf diesem Gebiet auskennen würde.

Grüße
Scilla
Du mußt keinen neue Prüfung machen, es wird alles eins zu eins übertragen!

Ich darf mit meinem alten "Dreier" sogar nen Sattelzug bis 18 Tonnen fahren!
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...

Bearbeitet von alter Falter am 24.09.2007 16:39:38
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Keine Prüfung (Besitzstandswahrungsrecht)
Aber alles ab 3,5 t läuft heut unter Klasse C.
Was heisst :
Um die Klassen exakt so übertragen zu lassen brauchst du ein :
-Augenärztliches Gutachten
-Bescheinigung v.Arzt
Alle 5 Jahre erneuern . flowers_2.gif

Bearbeitet von Vogulisli am 24.09.2007 16:54:58
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Ich habe meinen LKW-Führerschein auch schon ewig (da steht sogar noch DDR drauf)
Hab mich auch noch nicht getraut den umzutauschen. Aber es wird mal Zeit.
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Weiß jemand was das kostet, wenn man den umtauscht?
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Soweit ich weiß, kostet der Spaß 24 Teuro. Kann aber evtl. von Ort zu Ort abweichen.

Solange ich nicht gezwungen werde, behalte ich meinen alten Lappen wink.gif
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Danke obelix flowers_2.gif .
Ja, ist eigentlich rausgeschmissenes Geld, aber so ne Karte ist halt doch praktischer im Geldbeutel unterzukriegen.
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ACHTUNG!!!

Die Umtragung auf den alten "kompletten" 3-er, also das 18,75-Tonnen-Gespann (7,5t Zugfahrzeug + 11,25t Hänger mit insgesamt maximal 3 Achsen) muss ausdrücklich beantragt werden, sonst bekommst Du nur den C1E (7,5t + 4,5t). Kostet aber deshalb nicht mehr.
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Zitat (niliqb, 25.09.2007)
ACHTUNG!!!

Die Umtragung auf den alten "kompletten" 3-er, also das 18,75-Tonnen-Gespann (7,5t Zugfahrzeug + 11,25t Hänger mit insgesamt maximal 3 Achsen) muss ausdrücklich beantragt werden, sonst bekommst Du nur den C1E (7,5t + 4,5t). Kostet aber deshalb nicht mehr.

und wenn ich bei Antragsstellung schon über 50 Jahre bin (54 J) , muss ich dann eine Prüfung machen?
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Zitat (scilla, 01.10.2007)
Zitat (niliqb, 25.09.2007)
ACHTUNG!!!

Die Umtragung auf den alten "kompletten" 3-er, also das 18,75-Tonnen-Gespann (7,5t Zugfahrzeug + 11,25t Hänger mit insgesamt maximal 3 Achsen) muss ausdrücklich beantragt werden, sonst bekommst Du nur den C1E (7,5t + 4,5t). Kostet aber deshalb nicht mehr.

und wenn ich bei Antragsstellung schon über 50 Jahre bin (54 J) , muss ich dann eine Prüfung machen?

Antrag ? Ich dachte du hättest die Fahrerlaubnis schon ? blink.gif
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Zitat (Vogulisli, 01.10.2007)
Zitat (scilla, 01.10.2007)
Zitat (niliqb, 25.09.2007)
ACHTUNG!!!

Die Umtragung auf den alten "kompletten" 3-er, also das 18,75-Tonnen-Gespann (7,5t Zugfahrzeug + 11,25t Hänger mit insgesamt maximal 3 Achsen) muss ausdrücklich beantragt werden, sonst bekommst Du nur den C1E (7,5t + 4,5t). Kostet aber deshalb nicht mehr.

und wenn ich bei Antragsstellung schon über 50 Jahre bin (54 J) , muss ich dann eine Prüfung machen?

Antrag ? Ich dachte du hättest die Fahrerlaubnis schon ? blink.gif

Ich hab den alten Führerschein, sprich "grauer Lappen" und muss diesen wegen elektonischem Fahrtenschreiber (stick) auf Karte umschreiben lassen. Bin 54 Jahre alt und somit taucht die Frage auf, darf ich mit der Karte auch noch 18 t fahren (ärztliches Zeugnis ist logisch) ??
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Ich musste den "grauen Lappen" anläßlich meiner PBS-Verlängerung umtauschen gegen so nen Eiskratzer Marke Bundesdruckerei. Der C1E muss ab 50 Jahre mit Sehtest verlängert werden. Der kostet so um die 100 Teuros. Wenns also möglich ist, immer den alten "Grauen" behalten, auch wenn Fahrten ins Ausland anstehen, wo doch angeblich der neue EU-Kratzer nötig ist. Also Vorsicht ist schon angebracht.


Gruß

Abraxas
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Zitat (scilla, 01.10.2007)
Zitat (Vogulisli, 01.10.2007)
Zitat (scilla, 01.10.2007)
Zitat (niliqb, 25.09.2007)
ACHTUNG!!!

Die Umtragung auf den alten "kompletten" 3-er, also das 18,75-Tonnen-Gespann (7,5t Zugfahrzeug + 11,25t Hänger mit insgesamt maximal 3 Achsen) muss ausdrücklich beantragt werden, sonst bekommst Du nur den C1E (7,5t + 4,5t). Kostet aber deshalb nicht mehr.

und wenn ich bei Antragsstellung schon über 50 Jahre bin (54 J) , muss ich dann eine Prüfung machen?

Antrag ? Ich dachte du hättest die Fahrerlaubnis schon ? blink.gif

Ich hab den alten Führerschein, sprich "grauer Lappen" und muss diesen wegen elektonischem Fahrtenschreiber (stick) auf Karte umschreiben lassen. Bin 54 Jahre alt und somit taucht die Frage auf, darf ich mit der Karte auch noch 18 t fahren (ärztliches Zeugnis ist logisch) ??

Ja !
Hab ich aber doch oben genauer geschrieben flowers_2.gif
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Hallo,

guck mal da

Guck mal da

Und da

Klick


Also soweit ich das verstehe, verlierst du bei der Umschreibung nichts.
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Fakt ist nun ganz offiziell:

Man muss 3 Monate vor dem 50. Geburtstag den CE beantragen, sonst muss man ab dem 50. Geburtstag einen Führerschein Klasse CE machen und ärtzliches und augenärztliches Attest. Dieses Attest braucht man immer wenn man 50 Jahre alt ist und LKW fährt und muss alle 2 Jahre erneuert werden.
D.h. ich muss mich auf meine alten Tage wieder in die Fahrschule setzen, nur weil ich wegen Unwissen diesen Termin (50. Geb.) versäumt habe. Ärgerlich, allein schon wegen der Kosten.
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Das kann eigentlich nicht sein !!!
Aber ,ich werde mich nochmals erkundigen ! Und dir berichten ! flowers_2.gif
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So ,jetzt hab ich mich nochmal informiert :

Wenn du die "alte" Klasse 3 hast (sprich alter grauer Lappen laugh.gif ) , dann hast du die Berechtigung nach wie vor die gleichen Fahrzeuge zu führen wie bisher .

Wenn du deinen Führerschein auf eine EU Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchtest (Scheckkartenführerschein) , entspricht das einmal der Klasse BE und C1E.

Die Klasse T bekommt man ,je nach Landratsamt , automatisch oder muss extra darauf hinweisen . (evtl. Tätigkeitsnachweis Land - und Forstwirtschaft )

Und nochmals : Du musst definitiv keine Prüfung machen !


Tipp : Geh doch mal auf die HP des Fahrlehrerverbandes . flowers_2.gif

wink.gif Nicht mit der jetzigen Info abwimmeln lassen !
Landratsämter haben bei den gesetzlichen Fristen zur Umschreibung auch einen gewissen Handlungsspielraum . Manchmal hilft ein persönliches Gespräch beim Leiter der Führerscheinstelle whistling.gif whistling.gif whistling.gif
Wenns nichts bringt würde ich notfalls sogar zum Anwalt !
flowers_2.gif

Bearbeitet von Vogulisli am 05.10.2007 22:10:56
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Für C1E stimmt das so, aber für CE 79 nicht. Hier heißt es:
Gesamtgew. bis zu max. 18,75 t. Beschränkung auf 3 Achsen und Befristung bis zum 50. Lebensjahr; Verlängerung für jeweils 5 Jahre bei Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Sehvermögens.

Seither durfte ich mit dem 3er bis max. 18,75 t fahren (Kombination aus einem Zugfahrzeug bis 7,5 t und einem einachsigen Anhänger -auch mit Tandemachse- bis zu 11t und einem max. zulässigen Gesamtgew. bis zu max. 18,75t.

Ist man bei Antragsstellung schon über 50 Jahre muss man eine Prüfung machen. Hab das leider damals verschwitzt bzw. ich hab es noch nicht gebraucht! Deshalb, sollte jemand auf die 50 zugehen und hat seinen Führerschein noch nicht umgeschrieben, unbedingt vor dem Geburtstag beantragen, da sonst Probleme auftreten (zu den normalen Umschreibungskosten kommen dann nur noch die Kosten für die Attests).
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Das kann nicht sein nono.gif
Würde mich nochmal erkundigen flowers_2.gif
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Das mit der 5-jahresregelung stimmt aber. Das hab ich auch gehört!
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Zitat (Don Promillo, 08.10.2007)
Das mit der 5-jahresregelung stimmt aber. Das hab ich auch gehört!

Ja ,aber ,sag ich doch .
Aber , die können einem doch nicht einfach eine Fahrerlaubnis "entziehen"?
Weil nichts anderes wäre das sad.gif
Kann nicht sein !
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Lisli, es ist aber so. Wer es verschwitzt bei der Umschreibung, DARF definitiv seinen Bonsai-Truck nicht mehr fahren. Wer über 50 ist, MUSS die amtsärztliche Untersucheung machen und seine Fahrkarte alle fünf Jahre verlängern. Wer es versäumt, bei dieser Geldschneiderei mitzumachen, verliert klipp und klar seine Fahrerlaubnis für die betreffenden Fahrzeuge. Vielleicht iss das in der Schweiz anders, aber wir haben hier keine Demokratie. Hier entscheidet nicht der Bürger, sondern in erster Linie Eurokraten, Bonzen und Lobbyisten.

Traurig, aber wahr.


Gruß

Abraxas
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Und ,das glaub ich immer noch nicht !! icon_mauer.gif
Kann ja gar nicht sein ,
primär gilt hier das :Besitzstandswahrungsrecht !
D.h. du kannst niemandem eine Fahrerlaubnis nehmen ,nur so einfach !!!
Das geht nicht !!!!
flowers_2.gif
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Hab mich nochmal schlau gemacht :
Scilla muss KEINE Prüfung machen ,aber nur ,weil sie erst 51 Jahre alt ist !!!
Aber ,bitte beeil dich ,weil ,und das hab ich jetzt erfahren :
Wer den alten 3er umschreiben lässt , und Züge mit mehr als 12 to (CE beschränkt) führen will ,
und da hat der Rabe recht ! ,
muss ab dem 52. Lebensjahr ,eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen !
Zwar keinen theoretischen Unterricht und keine Sonderfahrten ,aber das ist sicherlich nur ein kleiner Trost sad.gif
+Ärztliches und augenärztliches Gutachten .(Alle 5 Jahre erneuern)

Alle anderen Fahrerlaubnisklassen behält man .
Dies steht in der Fahrerlaubnisverordnung und gilt bundesweit . flowers_2.gif


Nochwas :
Umtauschpflicht für besteht nur für Klasse CE beschränkt .
Alle anderen Klassen müssen nocht nicht ,erst bis vorraussichtlich bis 2011.

Bearbeitet von Vogulisli am 10.10.2007 11:17:22
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Stimmt schon, der Fahrlehrerverband hat mir folgende Mail geschickt:

wenn Sie Ihren 50. Geburtstag um mehr als zwei Jahre überschritten haben, kann die Fahrerlaubnis der Klasse CE79 nicht mehr erteilt werden.





Mit freundlichen Grüßen



Walter Weißmann

2. Vorsitzender

Landesverband

Bayerischer Fahrlehrer e.V.

Hofbrunnstr. 13

81479 München

089 - 749 149 21 oder 749 149 32

Fax: 089 - 740 149 55

0171 - 810 41 43

E-Mail: weissmann@lbfmuc.de

Internet: www.lbfmuc.de
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