Kurze Zusammenfassung:
Wir sind im Juli 2006 von X weggezogen, Übergabe war am 22.8.2006
Unsere Mietkaution, die mein Mann mehrfach freundlich telefonisch nebst Abschlussrechnung der Wasserwerke seit Februar 2007 angemahnt hatte ist immer noch nicht bei uns eingegangen. Die Wassernachzahlung für 2005 hatten wir allerdings bereits Ende Januar 2006 bekommen.
Wir gehen davon aus, dass diese Abrechnung auch dem ehemaligen Vermieter bereits seit längerem vorliegt.
Ich habe nun Anfang Oktober schriftlich die Kaution und die Endabrechnung per Einschreiben/Rückschein angemahnt bis zum 20.10.2007.
An beide Ehepartner gerichtet und von uns beiden unterschrieben, wie im Mietvertrag auch.
Kann ich nun bereits die erste Mahnung losschicken und auch den Betrag für das nun erneut fällige Einschreiben/Rücksachein berechnen oder muss ich erneut 2 Wochen warten?
Langsam aber sicher werde ich nämlich sauer :(
Danke für eure Antworten :blumen:
Wir sind im Juli 2006 von X weggezogen, Übergabe war am 22.8.2006
Unsere Mietkaution, die mein Mann mehrfach freundlich telefonisch nebst Abschlussrechnung der Wasserwerke seit Februar 2007 angemahnt hatte ist immer noch nicht bei uns eingegangen. Die Wassernachzahlung für 2005 hatten wir allerdings bereits Ende Januar 2006 bekommen.
Wir gehen davon aus, dass diese Abrechnung auch dem ehemaligen Vermieter bereits seit längerem vorliegt.
Ich habe nun Anfang Oktober schriftlich die Kaution und die Endabrechnung per Einschreiben/Rückschein angemahnt bis zum 20.10.2007.
An beide Ehepartner gerichtet und von uns beiden unterschrieben, wie im Mietvertrag auch.
Kann ich nun bereits die erste Mahnung losschicken und auch den Betrag für das nun erneut fällige Einschreiben/Rücksachein berechnen oder muss ich erneut 2 Wochen warten?
Langsam aber sicher werde ich nämlich sauer :(
Danke für eure Antworten :blumen: