Mietkaution anmahnen: Wann kann die erste Mahnung los?

In: Wohnen
Kurze Zusammenfassung:

Wir sind im Juli 2006 von X weggezogen, Übergabe war am 22.8.2006
Unsere Mietkaution, die mein Mann mehrfach freundlich telefonisch nebst Abschlussrechnung der Wasserwerke seit Februar 2007 angemahnt hatte ist immer noch nicht bei uns eingegangen. Die Wassernachzahlung für 2005 hatten wir allerdings bereits Ende Januar 2006 bekommen.

Wir gehen davon aus, dass diese Abrechnung auch dem ehemaligen Vermieter bereits seit längerem vorliegt.

Ich habe nun Anfang Oktober schriftlich die Kaution und die Endabrechnung per Einschreiben/Rückschein angemahnt bis zum 20.10.2007.
An beide Ehepartner gerichtet und von uns beiden unterschrieben, wie im Mietvertrag auch.

Kann ich nun bereits die erste Mahnung losschicken und auch den Betrag für das nun erneut fällige Einschreiben/Rücksachein berechnen oder muss ich erneut 2 Wochen warten?

Langsam aber sicher werde ich nämlich sauer sad.gif

Danke für eure Antworten flowers_2.gif
Meines Wissens muss die Endabrechnung in einem "angemessenen" Zeitraum erfolgen- nach drei Monaten sollte annähernd alles zurückgezahlt werden was nicht für "Reklamationen" benötigt wird; lediglich ein kleiner Betrag darf für die Nebenkostenabrechnung zurückbehalten werden, wenn diese z. B. nur einmal jährlich im April erfolgt. (Natürlich nur anteilig- wenn ihr normalerweise die Abrechnung immer im April bekommen habt und im Juli weggezogen seid, darf der Vermieter ungefähr 1/4 dessen, was ihr sonst immer nachzahlen musstet, einbehalten)

Ihr seid nun seit über einem ganzen Jahr weg von der alten Wohnung, die Abrechnung hättet ihr seit mindestens einem halben Jahr bereits abgeschlossen haben müssen! Wendet euch an euren Anwalt, damit der ein entsprechendes Schreiben an die Vermieter respektive deren Anwälte schickt.
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Meines Wissens nach muss der Vermieter die Kaution bis ca.1 Monat nach Wohnungsabnahme überwiesen haben ,sofern keine Mängel der Wohnung bestehen,die vom Mieter verursacht wurden.
Ich würde ebenfalls empfehlen zum Anwalt zu gehen.Ihr habt dem ehemaligen Vermieter schon so oft deswegen angesprochen und er hat nicht reagiert.Das wird er bestimmt auch weiterhin nicht machen.Wenn ein Brief von eurem Anwalt kommt ,sieht das schon anders aus.Dann muss er Stellung nehmen.
Viel Glück wünsche ich Euch. smile.gif
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Zitat (mamesa, 24.10.2007)
Meines Wissens nach muss der Vermieter die Kaution bis ca.1 Monat nach Wohnungsabnahme überwiesen haben

Ein Monat ist zu knapp- schon wegen der Nebenkostenabrechnung.

Schaut mal hier, da steht schon einiges.

3-6 Monate sind angemessen, mehr als ein Jahr allerdings nicht mehr. Tante Ju, ich würd zum Anwalt gehen, du hast hoffentlich Mietrecht in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen?
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Zitat (Valentine, 24.10.2007)
Ein Monat ist zu knapp- schon wegen der Nebenkostenabrechnung.

Schaut mal hier, da steht schon einiges.

3-6 Monate sind angemessen, mehr als ein Jahr allerdings nicht mehr. Tante Ju, ich würd zum Anwalt gehen, du hast hoffentlich Mietrecht in der Rechtsschutzversicherung eingeschlossen?


Genau so schauts aus.

Da es scheinbar keine Gründe gibt, dass die Kaution einbehalten wird, würde ich ebenfalls zum Anwalt gehen. Eine erneute Mahnung musst du nicht schicken, Tante Ju. Wahrscheinlich würde sich der ehemalige Vermieter darauf genüsslich ausruhen wink.gif
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Aussitzen ist gut... da haben sich schon viele drauf verlassen. Tante Ju, es gibt Verjährungsfristen. Wenn diese Frist verstrichen ist, kannst du dich auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, du bekämst dein Geld nicht zurück.

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erst mal danke für eure Antworten. flowers_2.gif

Ich wollte, weil wir eben leider keine Rechtsschutzversicherung haben, erst mal erste Mahnung, zweite Mahnung und erst wenn sich dann nichts tut über einen Anwalt Mahnbescheid und gegebenfalls dann Vollstreckungsbescheid beantragen, dann darf nämlich der Vermieter den RA bezahlen und nicht wir. (Zumindest soweit mir bekannt ist, bin keine Juristin)
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Gruß,
MEike

Bearbeitet von MEike am 01.12.2007 22:28:07
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Tante ju, wir hatten genau das gleiche Problem. Unsere ehemalige VM wollte uns auch die Kaution nicht zurück zahlen.

Wir sind dann in den Mieterverein eingetreten, dort sitzen Anwälte für Mietrecht, die sich bestens mit allem auskennen. Die Anwältin dort hat alle Schreiben für uns verfasst, d.h. Rückforderung, Anmahnung, 2. Mahnung.... danach gings plötzlich. Ist eben doch was anderes, wenn plötzlich Post vom Anwalt kommt.

Du zahlst nur den Mitgliedsbeitrag für den Mieterverein (und für jedes Schreiben nochmal pauschal 8€), bekommst schnell Beratungstermine und wirklich kompetente Unterstützung.

Privat einen Anwalt zu nehmen war uns zu riskant, da man zunächst die Anwaltskosten nicht abschätzen kann und zweitens immer Gefahr läuft, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben...

Außerdem kann man im schlimmsten Fall auch für alle folgenden Mietverhältnisse immer mal einen Rechtsbeistand oder zumindest eine Beratung gebrauchen.

Kommt nach der 2. Mahnung immer noch kein Geld, hilft der Mieterverein beim Ausfüllen und Einreichen des gerichtlichen Mahnbescheides (kostet glaub erst mal 25€ ans Amtsgericht, kann man aber im Falle eines positiven Ausgangs zurückfordern...)

Also, ich kann euch wirklich nur den Mieterverein ans Herz legen..... flowers_2.gif

Edit: Ich schätze, das hier kommt für euch in Frage Mieterbund Baden-Württemberg, links auf Vereine klicken und den in eurer Nähe aussuchen.

Bearbeitet von keke am 24.10.2007 14:19:23
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@ MEike: nein die VM sind keine Anwälte.

@ Keke: soweit ich weiß, muss man im Mieterverein erst mal 3 oder 6 Monate Mitglied sein, so dass uns das auch nicht weiterhelfen würde.

Aber ich werde mich mal nach einer Rechtsberatung erkundigen, bzw. mal einen netten RA fragen, der es vielleicht nicht so teuer macht.

Vielleicht reicht es aber schon, wenn ich die Mahnung an die Arbeitsstelle des VM schicke grinsen.gif

GG und ich nehmen allerdings an, dass es den VMn etwas schwerfällt, den Wasserverbrauch auf uns umzurechnen, denn nach der Nachzahlung haben wir natürlich mit Wasser gespart, der Garten wurde wegen Umzug auch nicht mehr bepflanzt und bewässert, außerdem war ich einige Monate alleine und ca. zwei Monate war von unserer Seite gar kein Wasserverbrauch (vom VM mitabgelesen und bestätigt). Es müsste da also auch noch eine Rückzahlung mitkommen.
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Gruß,
MEike

Bearbeitet von MEike am 01.12.2007 22:27:44
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Zitat (tante ju, 24.10.2007)

@ Keke: soweit ich weiß, muss man im Mieterverein erst mal 3 oder 6 Monate Mitglied sein, so dass uns das auch nicht weiterhelfen würde.



Also, wir sind nur aufgrund des aktuellen Problems in den Verein eingetreten, wobei man uns auch gleich geholfen hat. Dass man erst eine bestimmte Zeit Mitglied sein muss, war zumindest bei uns nicht der Fall.

Keine Ahnung, ob es da von Verein zu Verein unterschiedliche Regelungen gibt... Aber fragen kostet ja nix und wie gesagt, ich kann's nur jedem empfehlen..... flowers_2.gif

Edit: Hab gerade das hier gefunden

" 4. Kein Prozesskostenrisiko

Als Mitglied des Deutschen Mieterbundes Landkreis Esslingen e.V. sind Sie automatisch mietrechtsschutzversichert. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung nach einer dreimonatigen Wartezeit die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, vorausgesetzt Sie hatten uns zuvor die Gelegenheit gegeben, den Streit außergerichtlich zu klären." (Quelle Deutscher Mieterbund Landkreis Esslingen)

Also, für mich stellt sich das so dar, dass man erst drei Monate Mitglied sein muss, bevor die Rechtsschutzversicherung greift. Alles andere, d.h. Beratung, Schriftverkehr etc. dürfte gleich inbegriffen sein. Und bevor es wirklich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, können drei Monate schon verstrichen sein. Die steht ja immer erst am Schluss.....

Bearbeitet von keke am 24.10.2007 15:41:39
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Fahr die harte Tour!

Über Nebenkostenvorauszahlungen muß innerhalb Jahresfrist abgerechnet werden. Hat der Vermitéter diese Frist versäumt, liegt ein formaler Fehler vor. Der Vermieter kann nicht mehr abrechnen; die gesamten Vorauszahlungen, über die abgerechnet werden sollte, sind zur Rückzahlung an den Mieter fällig.

Wenn der Vermieter meint, sich aus der Kaution bedienen zu können, muß er das begründen. Einfach einbehalten geht nicht, so setzt er sich dem Verdacht aus, das Geld unterschlagen zu wollen, was ein Straftatbestand ist. Zeit genug hatte er, die Mietsache zu überprüfen und gegebenenfalls dir Mängel mitzuteilen.

Nicht lange rumfackel, einmal alle Rückforderungen geltend machen unter Fristsetzung und gleichzeitiger Androhung, daß wenn das Geld nicht bis zum Termin auf deinem Konto verbucht ist, daß die Sache danach über einen Mahnbescheid vor Gericht anhängig wird.

Inwieweit du deinem ehemaligen Vermieter kulanterweise noch entgegenkommst und ihm seine tatsächlichen Auslagen erstattest, kannst du später noch entscheiden. Ich würde unter den von dir geschilderten Umständen jedoch erstmal das maximal Mögliche einfordern.
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Soweit ich weiß, muß der Vermieter, wenn er in Verzug ist (und das ist er spätestens nach Deiner Fristsetzung, Tante Ju) den Rechtsanwalt bezahlen. Trotzdem: vorleisten mußt Du die Rechtsanwaltskosten selbst. Aber da kann man auch meist mit den Rechtsanwälten Ratenzahlungen vereinbaren - einfach danach fragen, das ist heutzutage nicht mehr außergewöhnlich. Am besten gleich bei Terminvereinbarung danach fragen.
Wenn es Dir trotzdem zu "heiss" ist:
Jetzt sofort ein weiteres Schreiben mit Fristsetzung, und zwar "letzte Frist" an den Vermieter schicken. Wenn er wieder innerhalb der gesetzten Frist (und die darf schon kurz sein, vielleicht 10 Tage) nicht reagiert, Mahnbescheid erlassen. Dazu brauchst Du nicht zwingend einen Rechtsanwalt, das kannst Du selbst. Geh zum Rechtspfleger bei Deinem zuständigen Amtsgericht, der hilft Dir beim Ausfüllen des Mahnbescheid-Antrages. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, sind also nicht feststehend. Ich schätze mal, daß Du auf jeden Fall unter 50 € für die Mahnbescheids-Kosten bleiben wirst. Falls Du interessiert bist, helfe ich Dir auch gerne bei einer Formulierung und erkläre Dir auch gerne, wie es nach dem Mahnbescheid weitergeht - bitte ggf. PN.
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Hi Tante Ju,

hast Du schon mal versucht telefonisch den VM zu fragen, woran das liegt?

Andernfalls würde ich nochmals schriftlich die Hinderungsgründe erfragen. Dabei würde ich dann darauf hinweisen, dass ihr ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der berechtigten Forderungen (deren ja nicht widersprochen wurde) beauftragen werdet. Darüber hinaus würde dem VM weitere Kosten entstehen.

Nicht vergessen, die Mietkaution muss verzinst zurück gezahlt werden.

Wenn ihr einen Rechtsanwalt nimmt, der ist nicht so teuer (Honorar kann vorher vereinbart werden bzw. ist eh gesetzl. vorgeschrieben). Und mit RA habt ihr euer Geld innerhalb 2 Monaten.

Also, ein letztes Telefonat oder ein letzter Brief, dann alles zum RA.

Viele Grüsse auch an Deinen Mann flowers_2.gif

Labens & Sara

Bearbeitet von labens am 24.10.2007 23:45:36
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@ labens, ein Telefonanruf bringt nichts. sad.gif Er redet so oder so nur mit meinem Mann, Frauen sind zum Kochen und Putzen da icon_mauer.gif icon_mauer.gif icon_mauer.gif

Da ich passende Links bekommen habe, geht morgen noch einmal eine letzte Mahnung, mit §§en gespickt raus. Sollte sich wieder nichts tun, geht es zum RA.

LG auch an deine Frau flowers_2.gif

tante ju und GG
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Nochmals danke an alle flowers_2.gif

Na ging doch!

Nebenkostenabrechnung und Geld sind eingetroffen biggrin.gif
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Inclusive Zinsen?

Wie auch immer- wenigstens habt ihr euer Geld endlich bekommen.
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Valentine, klar inclusive Zinsen biggrin.gif

Mein Brief war ja eindeutig genug, was bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist passieren würde.
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Zitat (tante ju, 02.11.2007)
Valentine, klar inclusive Zinsen biggrin.gif

Mein Brief war ja eindeutig genug, was bei Nichteinhaltung der gesetzten Frist passieren würde.

darauf nur:

prost.gif prost.gif prost.gif


Der Stuttgarter Weihnachtsmarkt naht..... whistling.gif rofl1.gif


Labens
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