Nebenkosten: Verjährung?!?

In: Wohnen
Hallo zusammen ich heisse Lubba und habe ein kleines Problem. Wie Ihr euch denken könnt geht es um die Nebenkosten villeicht hat der ein oder andere das gleiche Problem gehabt wie ich und kann mir einen guten Tipp geben.

Also ich bin letztes Jahr aus meiner Mietwohnung ausgezogen sprich im April 2006.
Letzen Freiatg erhielt ich Post von meinem Ex-Vermieter. Es handelte sich dabei um eine Mahnung. Ich und meine Partnerin waren sehr verwundet als wir die Mahnung in der Hand hielten. Diese Mahnugn bezog sich auf die Nebenkostenabrechnung von 2005. Diese Abrechnung von 2005 haben wir aber nie erhalten. Er erwartet nun das wir das Geld bis zum 12.04.07 an Ihn überweisen. Meine Rechtschutz kann leider nichts tun denn ich bin erst seit letztem Jahr eingetreten. Und der Fall würde das Jahr 2005 behandeln. Vielicht kann mir jemand von euch einen Tipp geben welche Schritte ich einleiten sollte. Denn ich bin der Meinung das mein Vermieter kein Recht mehr hat das Geld von mir einzufordern.

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon im voraus

Bearbeitet von Lubba am 02.04.2007 12:42:44
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Mietrecht Handbuch kann dir helfen, deine Rechte als Mieter besser zu verstehen, insbesondere in Bezug auf Nebenkostenabrechnungen und deren Verjährung. Du bekommst damit fundierte Informationen und kannst besser einschätzen, welche Schritte du gegen die Forderung deines Ex-Vermieters einleiten kannst.

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Warum bittest du zunächst einmal nicht einfach deinen Vermieter um eine Kopie der betreffenden Nebenkostenabrechnung. Eben mit der Begründung, keine erhalten zu haben. Dann siehst du doch überhaupt erst, ob seine Forderungen begründet sind oder nicht.
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Weil ich das Schreiben am Freitag bekommen habe. Und noch nicht die Möglichkeit hattte. Und ich weiss das die Nebenkosten im darauf folgenden Kalendarjahr ausgehändigt werden müssen was bei uns nicht der Fall ist. Deshalb wollte ich mal erst meine Rechte einmal prüfen.
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Welchen Zeitraum deckt denn die Abrechnung ab? Lt. Gesetz muss der Vermieter innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Abrechnungsperiode dem Mieter die Abrechnung vorlegen.

Wer da in der Nachweispflicht steht, weiß ich nicht, sprich, ob der Vermieter nachweisen muss, dass er dir eine hat zukommen lassen, oder ob du beweisen musst, dass du eben keine erhalten hast.
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Die Nebenkostenabrechnung 2005 muß dem Mieter bis 31.12.2006 vorliegen (oder vorgelegen haben), ansonsten ist sie verjährt.

Den Beweis, daß Dir die Nebenkostenabrechnung zugegangen ist, muß der Vermieter führen. (Nachteil: wenn er z.B. behauptet, er habe sie Dir eingeworfen in den Briefkasten und hat einen Zeugen, könnte der Beweis schon geführt sein.

Mein Vorschlag: Vermieter anschreiben und erstmal sagen, Du gingest davon aus, daß die Forderung verjährt sei, da Du die Nebenkostenabrechnung nicht erhalten hättest.

Urteile dazu hab ich (hatte dasselbe Problem 2003), wenn Du brauchst, schick mir ne PM.
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Was hast Du für eine seltsame Rechtsschutzversicherung??? Weil der Vorfall im Jahr 2005 war, werden die Kosten nicht übernommen?????? BLÖDSINN!!!!! Stell Dir vor, Du hast einen Kaufvertrag im Jahr 2004 mit jemanden gemacht und mit diesem Jemanden eine Ratenzahlung vereinbart...der zahlt aber nicht zurück seit letzter Woche...dann sagt Deine RSV: nee nee, is aus 2004.....
Lass Dich nicht verscheißern! Ansprüche werden HEUTE sprich JETZT gegen Dich geltend gemacht. Also muss die RSV zahlen! Erkundige Dich bei einem Anwalt zwecks Abdeckung der RSV. Drohe der RSV mit Kündigung! Diese Sprache verstehen die!
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@ Klausbege

Da ist nicht das einzige Problem. Ich habe die Rechtschutzversicherung am 30.12.06 abgeschlossen und habe eine 3 Monatge Sperre das Schrieben von meinem Vermieter ist vom 29.03.2007. So ist das ganze.
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Hei!

Also zum "allgemeinen Verständnis":

- es geht um die Nebenkostenabrechnung von 2005.
- die originale Abrechnung ist dir angeblich zugestellt worden, du hast sie aber offensichtlich nicht erhalten. - die Mahnung hat der Eigentümer am 29.3.2007 abgeschickt.

üblicherweise werden die Nebenkosten im ersten Quartal des Folgejahres erstellt- die von 2005 also irgendwann bis März 2006. So kenne ich es zumindest. Ihr habt die Wohnung ja auch im April 2006 verlassen- spätestens dann hätte er euch ja die Rechnung vorlegen, überreichen oder zuschicken können, ihr seid ja nicht bei Nacht und Nebel ausgezogen sondern habt ordentlich gekündigt? Und dann schickt er sage und schreibe ein Jahr später erst eine Mahnung? Wird in der Mahnung vielleicht ein Datum angegeben, wann die Abrechnung zugestellt wurdeß (Meist steht in Mahnungen ja "Betrifft die Rechnung vom soundsovielten...)
Bisher kenne ich es so, dass Mahnungen kurzfristiger verschickt werden! Ich meine- üblicherweise steht in Rechnungen ja "zahlen Sie bitte bis (Datum)" oder "zahlen Sie binnen x Tagen/Wochen nach Rechnungsdatum"... und dann hätte die Mahnung ca. zwei Wochen oder einen Monat nach dem Stichtag kommen können/sollen/müssen/dürfen?? Für mich klingt das doch etwas dubios!
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Hallo Valentine,

ja es geht wirklich hier um die Nebenkostenabrechnung aus 2005.
Und es ist korrekt die Nebenkostenabrechnugn habe ich nie erhalten nur die Mahnung vom 29.03.2007.

Ja wir haben die Wohnung termingerecht und ordungsgemäß verlassen. Leider gibt unser Ex-Vermieter kein Datum in seiner Mahnugn an.

Was meinst du wie es mir ergeht. Ich soll jetzt eine Summe von 340,22 € nachzahlen.
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Hallo Lubba,

es erstaunen mich zwei Dinge: erstens gibt der Ex-Vermieter kein Datum an ("Ich erinnere an die Rechnung vom 12.4.2006" oder ähnlich), zweitens mahnt er den Betrag rund ein Jahr nach eurem Auszug an. Mein Verdacht geht dahin, dass er da entweder was verwechselt oder dass er einfach mal versucht, noch Geld aus euch zu ziehen frei nach dem Motto "Frechheit siegt".

Mein Tipp: einerseits vom Vermieter die Originalabrechnung nachfordern, die muss er ja einige Jahre lang aufbewahren, andererseits beim Mieterverein oder Mieterschutzbund nachfragen ob- und wenn ja, was- du tun kannst.

Edit meint: sicher gibt es für die betreffende Wohnung auch eine Hausverwaltung. Die haben sicher noch sämtliche Unterlagen- ich weiß nicht genau wie lang die Aufbewahrungspflicht ist, aber 10 Jahre sind's mindestens!

Bearbeitet von Valentine am 02.04.2007 14:29:16
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Ich verstehe sein Verhalten auch nicht. Darf man überhaupt direkt eine Mahnung schicken? Muss nicht erst eine Zahlungserinneung folgen bevor man mahnt?

Mein Vermieter will ich erst ansprechen wenn ich 100 % mir Klarheit über die Situation verschafft habe. Mietschutz habe ich schon angerufen die konnten mir keine Hilfe leisten da man dafür Mitglied sein muss und das bin ich nicht.

Vielen Dank an dich Valentine für deine Hilfe.
Werde weiter hier im Forum berichten wie die Sache läuft. Und falls noch jemanden einen Tipp für mich hat kann er ruhig posten.
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Zitat (Lubba @ 02.04.2007 14:35:01)
Ich verstehe sein Verhalten auch nicht. Darf man überhaupt direkt eine Mahnung schicken? Muss nicht erst eine Zahlungserinneung folgen bevor man mahnt?

Mein Vermieter will ich erst ansprechen wenn ich 100 % mir Klarheit über die Situation verschafft habe. Mietschutz habe ich schon angerufen die konnten mir keine Hilfe leisten da man dafür Mitglied sein muss und das bin ich nicht.

Vielen Dank an dich Valentine für deine Hilfe.
Werde weiter hier im Forum berichten wie die Sache läuft. Und falls noch jemanden einen Tipp für mich hat kann er ruhig posten.

Zahlungserinnerung = Mahnung, zwei Worte für ein- und dieselbe Sache. "Zahlungserinnerung" klingt halt etwas freundlicher als "1. Mahnung".

Grundsätzlich darf man an ausbleibende Zahlungen erinnern, respektive die Zahlung anmahnen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es erst mal eine Rechnung gibt... und das scheint bei euch ja nun nicht der Fall zu sein. Oder liegt es im Bereich des Möglichen, dass die Abrechnung sich irgendwie zwischen die Werbe-Wurfsendungen geschummelt und ungelesen den Weg ins Altpapier gefunden hat? (Trotzdem- erst nach einem Jahr zu mahnen finde ich schon merkwürdig)
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Zitat (Lubba @ 02.04.2007 14:35:01)
Mietschutz habe ich schon angerufen die konnten mir keine Hilfe leisten da man dafür Mitglied sein muss und das bin ich nicht.


Dann werde Mitglied. Kann ich nur empfehlen, die 50€ Jahresbeitrag (so viel war's bei uns jedenfalls) sind wirklich gut investiert.

Wir hatten damals auch Probleme mit unserer ehemaligen Vermieterin. Sind zum Mieterverein marschiert, haben eine Mitgliedschaft beantragt und sofort einen Beratungstermin bekommen. Abschließend haben wir unsere Unterlagen, quasi unser Problem in die Hände der dort arbeitenden RA gelegt und konnten uns entspannt zurücklehnen.....

Die Mitgliedschaft rentiert sich außerdem umso mehr, wenn du immer noch Mieter bist - leider weiß man ja nie, was noch so alles auf einen zu kommt....
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Also da kann ich sagen das ist nicht passiert da ich selber Werbung eigentlich immer lese. Und auch die Zeitungen. Sprich da hätte mir es auffallen müssen das ein Brief dazwischen steckt.
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