Haus - Schulden eintreiben: Harte Nuss

In: Wohnen
Also ich, besser meine Mutter (73, Parkinson) hat folgendes Problem:

Ihr Ehemann hatte sein Haus in Belzig an einen Geschäftsinhaber (Elektro) auf Rentenbasis verkauft. Seit der Ehemann gestorben ist zahlt der Käufer nur unregelmäßig bis gar nicht. Außenstände mittlerweile ca. 40 000 Euro.
Der Gerichtsvollzieher konnte auch nicht pfänden -hätte ihn nie angetroffen, obwohl er ein Geschäft hat. Meine Mutter könnte zwar den Kauf rückgängig machen nur - das Haus hat der Geschäftsmann abgerissen um neu bauen zu können. Das Haus stand unter Denkmalschutz, das Haus muss im gleichen Stil wieder aufgebaut werden.

Also hat meine Mutter weder Haus noch bekommt Sie das dringend benötigte Geld.
Rechtschutz ist dummerweise nicht vorhanden.

Was kann Sie tun? Inkasso? Moskau-Inkasso oder sonst etwas was Sie nichts oder nicht viel kostet?

Kommt jemand zufälligerweise aus der Nähe von Belzig?
Zitat (Sparfuchs, 03.11.2007)

Der Gerichtsvollzieher konnte auch nicht pfänden -hätte ihn nie angetroffen, obwohl er ein Geschäft hat.

Finde ich komisch, der Gerichtsvollzieher darf nach zweimal nicht antreffen Haus oder Firma des Schuldners öffnen lassen und in abwesenheit desselben pfänden!!! biggrin.gif
Das werden doch nicht Schulfreunde sein! wink.gif

Edit. Gerate bei so einer hohen Summe ist das komisch! whistling.gif

Bearbeitet von wurst am 03.11.2007 21:25:27
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Zitat (wurst, 03.11.2007)
Edit. Gerate bei so einer hohen Summe ist das komisch! whistling.gif

Die Summe ist ja mit den Jahren aufgelaufen, aber der RA in Pirmasens fand das auch komisch. Könnte auch sein das es ein Ost/West Konflikt war.

Ohne Rechtschutz und bei dieser Entfernung ist es nicht leicht etwas zu tun.
Wir haben damit gar keine Erfahrungen.

Bearbeitet von Sparfuchs am 03.11.2007 21:31:39
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Zitat (wurst, 03.11.2007)
Zitat (Sparfuchs, 03.11.2007)

Der Gerichtsvollzieher konnte auch nicht pfänden -hätte ihn nie angetroffen, obwohl er ein Geschäft hat.

Finde ich komisch, der Gerichtsvollzieher darf nach zweimal nicht antreffen Haus oder Firma des Schuldners öffnen lassen und in abwesenheit desselben pfänden!!! biggrin.gif
Das werden doch nicht Schulfreunde sein! wink.gif

Edit. Gerate bei so einer hohen Summe ist das komisch! whistling.gif

Wurst !! blink.gif Da ist aber kein Haus mehr, was der GV öffnen lassen kann. Lies doch noch mal den Text von Sparfuchs.




Aber der GV müßte den Schuldner im Geschäft aufsuchen. Dazu ist der verpflichtet !!!
D.h., aus den Geschäftseinnahmen kann auch gepfändet werden.

Bearbeitet von DonnaWetta am 03.11.2007 21:34:19
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Zitat (DonnaWetta, 03.11.2007)
Wurst !! blink.gif Da ist aber kein Haus mehr, was der GV öffnen lassen kann. Lies doch noch mal den Text von Sparfuchs.




Aber der GV müßte den Schuldner im Geschäft aufsuchen. Dazu ist der verpflichtet !!!

Das Haus sollte ja eine Filiale werden, er hat noch ein anderes Geschäft und die Privatadresse ist auch bekannt. Verstehe nicht , wie man da niemanden antreffen kann.
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Zitat (Sparfuchs, 03.11.2007)
Zitat (DonnaWetta, 03.11.2007)
Wurst !!  blink.gif Da ist aber kein Haus mehr, was der GV öffnen lassen kann. Lies doch noch mal den Text von Sparfuchs.




Aber der GV müßte den Schuldner im Geschäft aufsuchen. Dazu ist der verpflichtet !!!

Das Haus sollte ja eine Filiale werden, er hat noch ein anderes Geschäft und die Privatadresse ist auch bekannt. Verstehe nicht , wie man da niemanden antreffen kann.

das blöde am GV ist das er sich vorher anmeldet mad.gif
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Zitat (Jeanette, 03.11.2007)
das blöde am GV ist das er sich vorher anmeldet mad.gif

Na, so clever ist der, das er dann nicht da ist. lässt sich auch am Telefon oft verleugnen.
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Das ist alles sehr Kommpliziert:Kuckst du! cool.gif
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Hallo @Sparfuchs...

Inwieweit wurde denn mal ermittelt, ob der Schuldner vielleicht mal einen Offenbarungseid geleistet hat?

Dies muß DIR nicht unbedingt mitgeteilt werden, würde aber erklären, das weder im Geschäft noch bei der gemeldeten Adresse "dezent geöffnet" wird...

Wenn z. B. das Geschäft auf jemand anderen angemeldet ist, er z. B. dort "nur" wohnt, die Wohnung aber jemand anderem gehört oder jemand anderer gemietet hat...oder oder oder...

Nur mal so eine Überlegung...

Grisu...
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Zitat (Sparfuchs, 03.11.2007)
Was kann Sie tun? Inkasso? Moskau-Inkasso oder sonst etwas was Sie nichts oder nicht viel kostet?

Vergiß Moskau-Inkasso. Die haben gerade selbst den Staatsanwalt am Hals, weil sie ihre Kunden ordentlich geschröpft, die versprochene Leistung jedoch nicht erbracht haben.
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Zitat (1000_und_1_Nacht, 04.11.2007)
Zitat (Sparfuchs, 03.11.2007)
Was kann Sie tun? Inkasso? Moskau-Inkasso oder sonst etwas was Sie nichts oder nicht viel kostet?

Vergiß Moskau-Inkasso. Die haben gerade selbst den Staatsanwalt am Hals, weil sie ihre Kunden ordentlich geschröpft, die versprochene Leistung jedoch nicht erbracht haben.

Dann wären da noch die normalen Inkasso-Unternehmen. Ob die einen Versuch wert sind?
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Wie lange würde ich denn bis nach Belzig benötigen?
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kannst du nicht die Zwangsräumung beantragen bei den Mietschulden ??
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Zitat (Jeanette, 05.11.2007)
kannst du nicht die Zwangsräumung beantragen bei den Mietschulden ??

Das ist ja das Problem, wie oben geschrieben hat er das Haus abgerissen, aber nicht mehr neu gebaut, wie vereinbart. Also hätte Sie ein Grundstück, das unter Denkmalschutz - Auflagen wieder aufgebaut werden muss. Hilft ihr gar nichts.

VV - von dir, schätze etwa 500km entfernt.
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Zitat (Sparfuchs, 05.11.2007)
Zitat (Jeanette, 05.11.2007)
kannst du nicht die Zwangsräumung beantragen bei den Mietschulden ??

Das ist ja das Problem, wie oben geschrieben hat er das Haus abgerissen, aber nicht mehr neu gebaut, wie vereinbart. Also hätte Sie ein Grundstück, das unter Denkmalschutz - Auflagen wieder aufgebaut werden muss. Hilft ihr gar nichts.


Tschuldigung Füchsli , ich hatte es so verstanden das er es schon neu aufgebaut hat flowers_2.gif
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ein Inkassounternehmen kannst du nur einschalten wenn ein Mahnverfahren vorweg gegangen ist.

Da aber das Haus abgerissen wurde, würde ich einen Anwalt einschalten und auf Entschädigung klagen.
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@ Sparfuchs

Von der Beauftragung eines Inkassounternehmens wirst du wahrscheinlich nicht viel mehr haben als Kosten, auf denen du sitzen bleibst, wenn der Schuldner eh nicht zahlen kann oder sich ganz einfach weigert. "Normale" Inkassounternehmen arbeiten automatisiert; zu Datum X geht Brief Y raus. Irgendwann ist der Punkt erlangt, an dem das Inkassounternehmen auch nichts mehr machen kann und die Sache muss zum Anwalt.

Konsultiere einen Anwalt, der dich berät. Ein Beratungsgespräch dürfte nicht allzu viel kosten. Vielleicht befasst sich der Rechtsanwalt selbst mit Inkasso wink.gif

Zwischenzeitlich würde ich wieder und wieder den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Sollte es weiterhin so sein, dass der GV den Schuldner nicht antrifft, würde ich Beschwerde bei Gericht einlegen wink.gif

Was mich am Rande interessieren würde: gibt es keine Auflage des Bauamtes, dass das Grundstück wieder bebaut werden muss?

Bearbeitet von Wecker am 05.11.2007 12:01:08
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Zitat (alter Falter, 05.11.2007)
ein Inkassounternehmen kannst du nur einschalten wenn ein Mahnverfahren vorweg gegangen ist.

Da aber das Haus abgerissen wurde, würde ich einen Anwalt einschalten und auf Entschädigung klagen.

Anwalt ist schon lange eingeschaltet- ich kenne auch nicht alle Einzelheiten, mein Bruder holt demnächst die Unterlagen beim Anwalt. Meine Mutter sagt um weitere Schritte einleiten zu können, braucht Sie einen 2. Anwalt und wenn dann nichts zu holen ist, hat Sie noch mehr Kosten. Leider hat Sie die Sache zu lange schleifen lassen und sich immer wieder vertrösten lassen. Hätte Sie schon früher durchgegriffen, wäre zumindest der Streitwert nicht so hoch. Wundert mich übrigens auch, das das Bauamt oder der Denkmalschutz da nichts sagt. Vielleicht müssen wir direkt mal da hinfahren (bei Berlin) um zu sehen was Fakt ist.
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Hallo @Sparfuchs...

Wenn alle Unterlagen einzusehen sind, dann versuche doch als erstes mal den "Fehler im System" zu finden.

Irgendwie ist die Sache ja (noch) nicht ganz "rund"...

Grisu...
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Wenn der Gerichtsvollzieher schon so oft da war, würde ich beim Amtsgericht oder was auch immer fürn Gericht mal ne Beschwerde oder Eingabe machen. Das Gericht kann nämlich irgendwann auch nen Haftbefehl ausstellen, da kann er sich dann nicht mehr so einfach aus der Affäre ziehen, sondern müsste schon ins Ausland abhauen
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Ist es überhaupt erlaubt, ein Haus, das auf Rentenbasis gekauft wird und noch nicht "abbezahlt" ist, abzureißen? Habt Ihr da was schriftlich? Oder könntet Ihr damit vielleicht dem Elektriker an den Kragen (Anzeige wg. unerlaubter Handlung etc.)?

Ein Mieter kann doch ein Mietshaus auch nicht einfach abreißen............!
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Zitat (SissyJo, 05.11.2007)
Ist es überhaupt erlaubt, ein Haus, das auf Rentenbasis gekauft wird und noch nicht "abbezahlt" ist, abzureißen? Habt Ihr da was schriftlich? Oder könntet Ihr damit vielleicht dem Elektriker an den Kragen (Anzeige wg. unerlaubter Handlung etc.)?

Ein Mieter kann doch ein Mietshaus auch nicht einfach abreißen............!

Nein, er hatte schon die Erlaubnis eingeholt, da die Räumlichkeiten für ein Lampengeschäft zu klein waren. Es war ein sehr altes DDR Gebäude, wie noch viele in der Gegend stehen.
Er wollte praktisch eine Filiale zu seinem vorhandenen Geschäft eröffnen. Wahrscheinlich ging im das Geld aus. Somit ist das Grundstück nun auch nichts mehr wert, meine Mutter könnte es ja zurückbekommen, dann wäre aber trotzdem die Aufgelaufene Schuld verloren und Sie müsste das Haus nach Denkmal-Auflagen wieder aufbauen.
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Das mit dem zweiten Anwalt ist wahrscheinlich deswegen - weil zwei unterschiedliche Gerichtsstände vorhanden sind - einmal da wo die Klage eingereicht werden muß und einmal dort wo das Verfahren stattfinden wird ? Soviel ich weiß müßte der zweite Anwalt (Mittler) eigentlich nicht von der Klagepartei bezahlt werden (war jedenfalls bei mir so ) die Kosten werden in den Streitwert einberechnet glaub ich. Würde jedenfalls nicht aufgeben und es dem Mieter schenken. Und ich glaube nicht das deine Mutter in ihrem Alter noch dazu verdonnert wird dort ein neues Haus nach Denkmalschutzvorschriften zu errichten wenn ein anderer es abgerissen hat - das wär ja noch schöner. Nimm erstmal Akteneinsicht und entscheidet dann wie ihr weiter vorgeht - GV Beschwerde inbegriffen - evtl gibt es dort noch einen anderen GV an den man die Sache abgeben kann ? Inkasso Unternehmen arbeiten so das ihr den Titel an die verkauft und das zu einem Spottpreis und dann versuchen die das Geld einzutreiben (für sich) Bringt euch also garnix. Also immer dranbleiben und Mutti so viel wie möglich unterstützen und Wege abnehmen - bei RA beratungen und Terminen dabei sein etc. Mehr wird wohl im Moment nicht gehen - Justizia Mühlen mahlen langsam - aber gerecht LG Weissnix console.gif
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Gab es schon mal eine Anfrage beim Amtsgericht, ob schon mal Eidesstattl. Versicherung (EA) geleistet wurde?
Liegen schon Pfändungsprotokolle von anderen Gläubigern (beim Gerichtsvollz.od. Amtsgericht) vor?


Lg Labens
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Würde auf eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) des Schuldners hinarbeiten. (§§ 899 ff ZPO)
Nach einer fruchtlosen Vollstreckung (ich kann dir jetzt nicht sagen, ob die Vereitelung des Besuchs durch den Gerichtsvollzieher den Tatbestand schon erfüllt, GV müßte darüber aber Bescheid wissen) kann der Schuldner zur Offenbarung seiner Vermögenslage gezwungen werden. Dies geschieht durch die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung. Erscheint er nicht zum Termin, ist eine Zwangsvorführung möglich. Bereits der Antrag auf Abnahme beflügelt manche Schuldner enorm. Besonders Geschäftsleute kümmern sich plötzlich um Schuldentilgung, um einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis entsprechend § 915 ZPO zu entgehen.
Gib dem Rechtsanwalt mal die Sporen, damit er sich um Klärung bemüht und nicht den Braten immer mal wieder hin und herdreht, damit wieder ein Bissen für ihn abfällt.

Es scheint deine alte Heimat zu sein. Kannst du vielleicht über frühere Bekannte etwas in Erfahrung bringen, wie der Laden von dem Schuldner läuft. Es gibt so Spezialisten, die 2 Geschäfte parallel betreiben, das eine läuft OK, im anderen werden nur Schulden verbucht. sad.gif
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........oder hat er etwa schon Konkurs angemeldet?

Dann gibt es nur eine Frist, in der Gläubiger sich melden müssen. Tun sie das nicht, gehen sie leer aus. Tun sie es rechtzeitig, wird das "Vermögen" unter den Gläubigern aufgeteilt. Ihr seid eindeutig Gläubiger.

Jede Firma braucht Eigenkapital. Da gibt es immer diesen schönen Satz in den amtlichen Mitteilungen: "Firma von Amts wegen geschlossen wegen Vermögenslosigkeit". Heißt: kein Eigenkapital in der Hinterhand.

Edit: Blödsinn geschrieben

Bearbeitet von SissyJo am 06.11.2007 22:59:08
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