parken vor der einfahrt: ...die garkeine ist!

also ihr lieben,

diesen beitrag hätte ich genauso gut in den wut-thread stellen können. :angry:

folgendes ist mir passiert:
ich parkte vor einer "einfahrt" die definitiv nicht als solche zu nutzen ist.
weil sie:

1.) viel zu schmal ist, dass ein auto rein paßt

2.) mit riesigen blumenkübeln,bäumchen und zwergen vollgestellt ist, dass
nicht einmal mehr ein kinderwagen platz hätte

hab da also mal mein auto abgestellt. :pfeifen: als ich später zurückkam war eine nette nachricht an der scheibe, dass beim nächsten mal die polizei gerufen wird. :o

ich weiß per definition ist das schon eine ein-/ausfahrt, weil ein abgesenkter bordstein davor ist.
aber, was mich an der ganzen sache ärgert ist: der anwohner des hauses parkt selber immer an dieser stelle! :labern: :labern: :labern:

ist das denn erlaubt, dass man sich ein stück der straße sozusagen reserviert, es anderen aber verbieten kann???? geht doch nicht, oder?

kennt sich da einer von euch aus?
Profilbild
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Verkehrsspiegel könnte dir dabei helfen, sicherzustellen, dass du bei der Parkplatzsuche den Überblick behältst und keine unerlaubten Einfahrten blockierst. Er könnte auch dem Anwohner helfen, seine Stellplätze zu überwachen und Missverständnisse zu vermeiden.

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1 hilfreiche Antwort, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Klingt verdächtig so, als wollte sich da einer einen Privatparkplatz sichern.
Kannst du nicht mal die Freunde und Helfer in Grün fragen, wie das geregelt ist?
Die geben sicher lieber ne Auskunft, als dass sie ne idiotische Anzeige aufnehmen.

;)
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Hätte auch gesagt frag doch einfach mal die grünen Helferlein. Vielleicht ist der Typ schon bekannt weil er schon öfter "Falschparker" angezeigt hat.
obelix
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Soweit ich weiß, bedeutet ein abgesenkter Bordstein automatisch Parkverbot. Zeig doch mal deinen Nachbarn an, wenn der dort parkt! rofl
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Würde auch die Grünweißen einfach mal fragen, wie sich die Sache verhält.

Und um den werten Anwohner zu ärgern, würde ich ihm ebenfalls
einen Zettel mit dem selben Wortlaut hinter den Scheibenwischer klemmen,
wenn dir die Grünweißen bestätigen, dass es sich nicht um einen "Privatparkplatz"
handelt :P
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Chilli, sollen wir alle kommen und ihn verhauen?
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Hallo, chilli
in unserer Stadt hatten wir einen ähnlichen Fall.

Versuch es doch mal mit einem netten Gedicht, so wie es auch die nette Dame machte, die vermeintlich "falsch" parkte.

"Der Mensch fragt sich vergeblich,
ob es denn wirklich so erheblich,
zu parken an des Gässchens Seite,
dass man ihm solchen Frust bereite."

Die Geschichte stand bei uns wirklich in der Zeitung, weil die Polizei das mit dem Gedicht so nett fand.

Vielleicht lässt sich die Sache auf diese Art und Weise regeln und zu einer Lösung finden.
Ich wünsche es Dir!
Nicht mehr ärgern (ist es nicht wert)!
Liebe Grüße
Elisabeth
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Habe das hier gefunden:

Wer am Fahrbahnrand parken möchte, muss nicht nur darauf achten, ob Halt- oder Parkverbote am Straßenrand aufgestellt sind. Er darf auch dort nicht parken, wo sich eine abgesenkte Bordsteinkante befindet.

Diese Vorschrift soll etwa verhindern, dass Rollstuhlfahrer die Straße nicht mehr überqueren können, weil an den Stellen mit flacher Kante immer wieder Fahrzeuge den Weg versperren. Weil man zwischen Halten und Parken unterscheidet, ist es also nach wie vor erlaubt, bis zu drei Minuten an einer solchen Stelle zu halten, wenn man jederzeit in der Lage ist, wegzufahren.


Demnach darf auch dein "lieber Freund" nicht dort parken
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Weil es gerade ums Parken geht. Ich wollte euch sagen, daß es manchmal ziemlich schwer und für die meisten Rollstuhlfahrer unmöglich ist, die Straßen mit nicht abgesenkten Randsteinen zu überqueren. Und mein Mann und ich ärgern uns oft über Leute, die auf Behindertenparkplätzen parken, weil sie zu faul sind ein paar Schritte zu Fuß zu gehen. Wenn man sie dann in freundlichem Ton darauf hinweist, wird man dann noch angepöbelt. Ein bißchen Rücksichtnahme würde das Leben schon leichter machen.

Liebe Grüße

-evi-
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Zitat (chilli-lilli @ 16.06.2005 - 19:10:02)
hab da also mal mein auto abgestellt. :pfeifen: als ich später zurückkam war eine nette nachricht an der scheibe, dass beim nächsten mal die polizei gerufen wird. :o

Hast du nich meine Handschrift erkannt??? rofl
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Habe die Situation mal fotografiert...

(IMG:https://www.fahrtipps.de/img/534/smart-parken.jpg)

Lillis
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;) Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Bordsteinabsenkung an dieser Stelle so einrichtet, daß eine Einfahrt möglich ist, glaube ich, daß man da keinen Einspruch erheben kann- auch wenn man den Sinn dabei nicht einsieht. Vorschrift ist Vorschrif (giebt ja unzählig viele davon im Land). Vieleicht ist die Einfahrt auch nur für die Zukunft gedacht im Erschließungsplan, Aber kleinlich ist das schon von der Polente.
Vergiss es einfach und hau ein Ei darüber.
Rudi, der Küchenfuchs
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Nun mal die Frage von der anderen Seite herum:

Darf ich eigentlich vor meiner eigenen Einfahrt parken? Ich stehe, wenn ich meine Eltern besuche, immer vor deren Einfahrt und sie haben mich noch nie angezeigt. ^_^

Kann mich da ein ein Helfer in grün einfach so anzeigen?
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Zitat (Sammy @ 17.06.2005 - 09:15:50)
Nun mal die Frage von der anderen Seite herum:

Darf ich eigentlich vor meiner eigenen Einfahrt parken? Ich stehe, wenn ich meine Eltern besuche, immer vor deren Einfahrt und sie haben mich noch nie angezeigt. ^_^

Kann mich da ein ein Helfer in grün einfach so anzeigen?

@sammy: aus obelix beitrag heraus, schließe ich, dass NIEMAND vor einem abgesenkten bordstein parken darf.auch nicht wenn es vor der eigenen ein-/ausfahrt ist.

@all: danke für die beiträge! :blumen:
denke ich weiß jetzt bescheid. :)
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:) Geschütztes Rechtsgut ist die ungehinderte Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Grundstück über die besagte Einfahrt. Folglich darf der Berechtigte vor seiner eigenen Einfahrt parken, da er hier allenfalls vor sich selbst geschützt werden müsste.

Sollte das Fahrzeug trotzdem (versehentlich) abgeschleppt werden, gehen die angefallenen Abschleppkosten zu Lasten der Staatskasse. Eine evtl. erstattete Anzeige muss eingestellt werden.
Rudi, der Küchenfuchs
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Zitat (Rudi, der Küchenfuchs @ 17.06.2005 - 11:50:00)

:) Geschütztes Rechtsgut ist die ungehinderte Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Grundstück über die besagte Einfahrt. Folglich darf der Berechtigte vor seiner eigenen Einfahrt parken, da er hier allenfalls vor sich selbst geschützt werden müsste.

Sollte das Fahrzeug trotzdem (versehentlich) abgeschleppt werden, gehen die angefallenen Abschleppkosten zu Lasten der Staatskasse. Eine evtl. erstattete Anzeige muss eingestellt werden.
Rudi, der Küchenfuchs

ist das deine meinung oder ist das gesetzlich verankert.

was ist mir der aussage (die für mcih logisch klingt), dass die straße an einem abgesenkte bordstein allgemein freigehalten werden muß, damit z.b rollstuhlfahrer
die straße überqueren können.
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chilli-lilli, das ist meine Meinung nur und das mit den Rollstuhlfahrern ist denke ich eine Anstandssache- aber nach dem Gesetz glaube ich nicht daß die Absenkung für diese Personengruppe auch gedacht ist. Aber vieleicht ist ein Rechtskundiger unter uns, der es weiß.
Rudi, der Küchenfuchs
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Zitat (Rudi, der Küchenfuchs @ 17.06.2005 - 11:50:00)

:) Geschütztes Rechtsgut ist die ungehinderte Zu- und Abfahrt zum bzw. vom Grundstück über die besagte Einfahrt. Folglich darf der Berechtigte vor seiner eigenen Einfahrt parken, da er hier allenfalls vor sich selbst geschützt werden müsste.

Sollte das Fahrzeug trotzdem (versehentlich) abgeschleppt werden, gehen die angefallenen Abschleppkosten zu Lasten der Staatskasse. Eine evtl. erstattete Anzeige muss eingestellt werden.
Rudi, der Küchenfuchs

Ich denke nicht, dass Anspruch besteht, auf das eigene Gelände aufzufahren. Ich weiss, dass meinen Großeltern dies sogar mal ausdrücklich von der Stadt untersagt wurde, obgleich eine Zufahrt bestand (Die Stadt wollte lieber im Rahmen der Erschliessung gebaute Garagen verkaufen). Der Gehweg ist öffentlicher Raum, und nicht frei privat verfügbar. Im Fall meiner Großeltern wurde allerdings ein Schild "Einfahrt freihalten" durchaus von den meisten respektiert. Das haben wir aber nur im Notfall (wenn die Besucher des benachbarten Freibades keinen anderen Platz freigelassen haben) als Parkplatz benutzt, es diente ansonsten der Anfahrt von Handwerkern, oder dem besseren Transport von Lasten vom Auto in den Garten oder Keller mittels Schub- oder Sackkarre.
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Huhu Lilli,

klick mal hier, Google sagte was dazu.

Und noch ein Zitat aus § 12 STVO:
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§ 12 Halten und Parken
...
(3) Das Parken ist unzulässig
...
9. vor Bordsteinabsenkungen.

Ich revidiere übrigens mein Posting von da oben *g*. Ich würde dem werten
Anwohner entweder den Paragraphen ausdrucken und hinter den Wischer stecken
oder ich würde ihn abschleppen lassen :lol:
Fies, ich weiß, aber der scheint's nicht anders verdient zu haben ;)
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@evigehr: ich kann euren Ärger gut nachvollziehen,ich parke nie auf Behinderten-Parkplätzen und werd auch nicht damit anfangen.
Ausser einmal,da hatte ich meinen Schwiepapa dabei und der kann leider nicht mehr ohne Rolli aus´m Haus und das wird mittlerweile auch immer schwieriger.

Bei uns auf´m Kauflandparkplatz parken die kreuz und quer,ich lege mich ständig mit einigen Leuten an,die auf Behindertenparkplätzen parken,oder mit denen die direkt vor der Pfandabgabe parken,nur weil es bequemer für sie ist.
das regt mich auf,der Parkplatz ist riesig!
Und nur weil die Leutz zu bequem sind,sich mal zu bewegen.
Letztens habe ich einen Typen angesprochen,der parkte auf einem Behinderten Pp und eine Frau mit Ausweis vorne im Auto suchte verzweifelt einen solchen.

ich hab ihn gefragt,ob er eine "geistige" Behinderung hat,denn ein körperliche wäre bei ihm ja eindeutig nicht ersichtlich!

Im ersten Moment hab ich gedacht,der knallt mir eine,aber er fing an zu grübeln und wusste gar nicht was er sagen sollte.ich zeigte auf die suchende Frau und sagte ihm,dass er ja wohl noch fit genug sei um mal ein paar Schritte zu gehen und mal lieber an andere Mitmenschen denken solle,die körperlich nun mal nicht mehr so fit seien.Da kam dann seine Ferundin dazu und plärtzte mich an,warum ich ihren Freund dumm anmachen würde.
Ich sagte nur,dass er mich schon verstanden hätte und zeigte nochmal auf die Frau.Er liess seine schnatternde Freundin einfach stehen,winkte der suchenden Frau zu,stieg in sein Auto und suchte sich einen anderen Parkplatz.
Später dann im Laden kam er nochmal auf mich zu und versprach mir,in Zukunft mehr darüber nachzudenken,wo er ab jetzt parkt! ;)

Aber so geht es leider nicht immer aus,ich musste mir auch schon wüste Beschimpfungen anhören,mit Wörtern,die ich hier nicht wiederholen möchte... :pfeifen:
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Zitat (Wecker @ 18.06.2005 - 15:21:33)
Huhu Lilli,

klick mal hier, Google sagte was dazu.

Und noch ein Zitat aus § 12 STVO:
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§ 12 Halten und Parken
...
(3) Das Parken ist unzulässig
...
9. vor Bordsteinabsenkungen.

Ich revidiere übrigens mein Posting von da oben *g*. Ich würde dem werten
Anwohner entweder den Paragraphen ausdrucken und hinter den Wischer stecken
oder ich würde ihn abschleppen lassen  :lol:
Fies, ich weiß, aber der scheint's nicht anders verdient zu haben  ;)

Genau aus dem link hab ich auch meine Weisheit -_-

So wie´s aussieht streiten sich die Gelehrten drum.
Bei uns in der Siedlung gibt´s eigentlich nur abgesenkte Bordsteine.Sind alle nur ca. 3cm hoch.
Was ist denn jetzt eigentlich ein " abgesenkter Randstein"?
In unserem geregelten Deutschland gibt es doch sicher irgendwo eine Definition.
Ich suche noch ;)

*manchmalwünscheichmireinebordkanoneimauto* :pfeifen:
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Hmmm... gute Frage, Obelix. Und ich bin mal wieder verwirrt :wacko: :lol:

Dachte bisher, dass Randstein nur ein anderer Ausdruck für Bordstein ist.
Scheinbar nicht :unsure: Wikipedia.de sagt etwas dazu; da gibt's einige
Erklärungen. Z.B., dass Randsteine an der Fahrbahn für Niederflurbusse
gelegt worden sind, damit die Absenkung des Busses in Höhe des Randsteines
gleich kommt und z.B. Rollstuhlfahrer einfacher in das Fahrzeug kommen.
Und scheinbar haben Randsteine gegenüber dem Bordstein eine andere Höhe.
Da stand irgendwas von 1,8 cm.

Watn Drama :wacko:
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Jetzt hab ich noch mal nachgelesen......ich kapier gar nix mehr.
Ist ein abgesenkter Bordstein ein Randstein oder spielt evtl. auch die Farbe des Randsteins äähm Bordsteins oder , nein ich meine doch einen Randstein eine übergeordnete Rolle bei der Parkplatzregelung. Kommt einem Randstein eine vorfahrtregelnde ..........??? Hiiilllffeee! :heul: :wallbash:

Gibt´s denn keine Juristen unter uns?
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Zitat (obelix @ 18.06.2005 - 21:11:11)
Jetzt hab ich noch mal nachgelesen......ich kapier gar nix mehr.
Ist ein abgesenkter Bordstein ein Randstein oder spielt evtl. auch die Farbe des Randsteins äähm Bordsteins oder , nein ich meine doch einen Randstein eine übergeordnete Rolle bei der Parkplatzregelung. Kommt einem Randstein eine vorfahrtregelnde ..........??? Hiiilllffeee! :heul:  :wallbash:


hallo,
so ähnlich ja

bei verkehrsberuhigten zonen gibt es auch so einen schwachsinn...

rechts vor links z.b.:
rechts hat nur vorfahrt, wenn der weg - also von dem/der, der/die von rechts kommt und eben vorfahrt hat - auf der gleichen ebene (höhe) ist, oder herunter fahren muss.
wenn der rechtskommende also einen "abgesenkten" randstein hochfahren müsste, hätte er keine vorfahrt mehr. :wallbash: :wallbash: :wallbash:

UUUUAAAA

So ein Urteil hat es bei uns in der Ecke mal gegeben
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