Hallo - alle reden - gerade jetzt wieder - von der Offenlegung der Manager-Gehälter. Nun wüßte ich gerne, was mein Firmenleiter verdient - wo kann ich denn sowas erfahren?
Gibts da was im Internet? Bei Google war ich nicht so erfolgreich.
Danke für Eure Hilfe im voraus!
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ein Wirtschaftsmagazin kann dir helfen, Informationen über Manager-Gehälter und Gehaltstrends in verschiedenen Branchen zu finden. Durch fundierte Artikel und Analysen erhältst du einen besseren Überblick über das Gehaltsgefüge deiner Branche und kannst möglicherweise sogar spezifische Informationen über deinen Firmenleiter entdecken.
Wenn es eine "Privatfirma" der kleineren Art ist, dann wirst DU es schwer haben, etwas in Erfahrung zu bringen...
Grisu...
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anjaruth76 Beiträge Dabei seit: 29.01.06
Nein, es handelt sich um einen relativ großen Konzern und Aktiengesellschaft. Sowas muß man doch rauskriegen können!
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alter Falter
Zitat (anjaruth @ 03.12.2007 14:07:23)
Nein, es handelt sich um einen relativ großen Konzern und Aktiengesellschaft. Sowas muß man doch rauskriegen können!
Nicht immer, in vielen Verträgen gibt es einen Passus in dem beiderseitiges Stillschweigen vereinbart wurde. Ist sogar bei meinen "normalen" AT Vertrag so.
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Mahoni
Hallo anjaruth Diese Diskussionen um Managergehälter kommen doch in der Regel nur auf,wenn wieder einmal eine Branche besonders betroffen ist. Wie derzeit die Bahn. Manager genehmigt sich die x-ste Erhöhung,Arbeiter bleibt auf seinem Lohnniveau. Dann werden Zugeständnisse gemacht,man einigt sich und das Thema Gehälter ist ganz schnell wieder vergessen. Da die Offenlegung immer noch empfohlen wird, aber nicht gesetzlich geregelt ist. Solange es dem Kleinen unten gut geht und er nicht aufbegehrt,besteht doch für Leute aus der Führungsebene keine Veranlassung die Höhe ihrer Bezüge publik zu machen. Das stiftet nur Unfrieden. Was hast Du persönlich davon, wenn Du über das Einkommen Deines Chef´s informiert bist? Es ändert nichts an Deiner augenblicklichen Situation! Und wie alter Falter schon richtig geschrieben hatte,gibt es besagte Verschwiegenheitsklauseln um den Betriebsfrieden zu waren. Bei uns wäre das ein Kündigungsgrund,wenn ich meinem Kollegen etwas über meine Gehaltsstufe erzähle. Die kann selbst bei gleicher Tätigkeit von Kollegen zu Kollegen variieren.
Bearbeitet von Mahoni am 03.12.2007 14:37:27
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murphy_6.864 Beiträge Dabei seit: 29.03.05
Im Geschäftsbericht sollten Bilanzen zu finden sein. Die Bezüge der Aufsichtsräte und Vorstände sind dort eventuell veröffentlicht.
Für mittleres management ist da normalerweise nichts zu holen, wozu auch?
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Grisu19004.756 Beiträge Dabei seit: 17.02.07
Zitat (anjaruth @ 03.12.2007 14:07:23)
Nein, es handelt sich um einen relativ großen Konzern und Aktiengesellschaft. Sowas muß man doch rauskriegen können!
...dann gibt es doch soweit ich weiß über das Handelsregister Möglichkeiten die Sachen abzufragen...
Bei AGs können (KÖNNEN!!!) Aktionäre z. B. bestimmte Infos über die Amtsgerichte, Aktionärsversammlungen, Geschäftsberichte erfahren...
Nur so als "Idee"...
Grisu...
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Krötilla2.246 Beiträge Dabei seit: 12.01.06
Zitat (alter Falter @ 03.12.2007 14:12:04)
Nicht immer, in vielen Verträgen gibt es einen Passus in dem beiderseitiges Stillschweigen vereinbart wurde. Ist sogar bei meinen "normalen" AT Vertrag so.
Ist aber rechtlich nicht haltbar. Ist meine Sache mit wem ich darüber rede, wievie (oder wenig) Geld ich verdiene. Vertraglich kann man alles regeln, aber rechtlich haltbar ist es dadurch noch lange nicht. :pfeifen:
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alter Falter
Zitat (Krötilla @ 03.12.2007 15:25:56)
Ist aber rechtlich nicht haltbar. Ist meine Sache mit wem ich darüber rede, wievie (oder wenig) Geld ich verdiene. Vertraglich kann man alles regeln, aber rechtlich haltbar ist es dadurch noch lange nicht. :pfeifen:
Und ob das rechtlich haltbar ist, ein Kollege wurde deswegen fristlos entlassen, weil er vor anderen Kollgen mit seinem "Traumgehalt" angab.
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Krötilla2.246 Beiträge Dabei seit: 12.01.06
Zitat (alter Falter @ 03.12.2007 15:27:52)
Und ob das rechtlich haltbar ist, ein Kollege wurde deswegen fristlos entlassen, weil er vor anderen Kollgen mit seinem "Traumgehalt" angab.
Dann hätte er - vermutlich erfolgreich - Kündigungsschutzklage einreichen können.