Skonto abziehen: wenn nichts a d Rechnung steht

Hallo Muttis und Vatis,

mein Mann hat Ende März 2007 ein neues

Im Juli fragte der Autohersteller nach, ob wir mit dem Autohaus rundherum zufrieden waren. Ja, waren wir. Bis gestern.

Denn heute kam eine Zahlungserinnerung. Begründung: "Skontoabzug ist keiner vereinbart worden. Bitte Restzahlung noch erledigen." Mahngebühr "nur" 1 Euro.

Müssen wir nachzahlen? Auf dem Fahrzeug-Angebot und auf der Rechnung steht nichts von Skonto, es steht aber auch nicht drauf, dass man "rein netto" bezahlen soll. Es steht gar nichts zur Bezahlung.

Danke für Eure Meinung.

Bearbeitet von SissyJo am 08.12.2007 21:44:54

Skonto kann nur abgezogen werden, wenn es vereinbart ist.

Da habt ihr schlechte Karten,wenn nichts vereinbart war! ;)

Skonto muss ausdrücklich vereinbart werden, sonst ist der Skontoabzug unzulässig! :pfeifen:

Ja ich denke auch, dass der Abzug nicht richtig war.

Hab gerade meinen Freund gefragt. Skonto wird extra vereinbart. Wenn nichts auf der Rechnung stand, müßt ihr den Rechnungsbetrag, so wie er da steht, bezahlen.

Die 1 Euro "Mahnungsgebühr finde ich da noch sehr kulant.

Zitat (SissyJo, 08.12.2007)
Müssen wir nachzahlen? Auf dem Fahrzeug-Angebot und auf der Rechnung steht nichts von Skonto, es steht aber auch nicht drauf, dass man "rein netto" bezahlen soll. Es steht gar nichts zur Bezahlung.

Rabatt und Skonto sind Preisnachlässe, die der Verkäufer gewährt und auf die der Käufer keinen Anspruch hat. Wenn du Skonto abziehen kannst, stehts entweder irgendwo auf dem Vertrag bzw. der Rechnung, mündlich wirds mittlerweile wohl derbe selten vereinbart.
Der Rechnungsbetrag ist der zu zahlende Betrag, wenn da nix anderes steht. Ist doch beim normalen Einkaufen bei Lebensmitteln auch nicht anders.

Danke für Eure schnellen Antworten.

Mich ärgert an der Sache halt, dass das Autohaus mit der Mahnung offenbar abgewartet hat, bis unser Fragebogen vom Autohersteller ausgewertet wurde.

Aber okay, überredet, ich werde das Geld überweisen und mich mit meinem Mann auf keine Diskussion einlassen. Gesetz ist Gesetz. Punkt.

Zitat (SissyJo, 09.12.2007)
Mich ärgert an der Sache halt, dass das Autohaus mit der Mahnung offenbar abgewartet hat, bis unser Fragebogen vom Autohersteller ausgewertet wurde.

Dafür haben die keinen Grund, weil die nix falsch gemacht haben und auch keinen schlechten Service geboten haben, im Gegenteil, die sind derbe kulant gewesen, wenn die grade mal 1 € als Mahngebühr berechnen. Und bei nüchternem Nachdenken kann dein Kerl auch nicht behaupten, die haben sich missverständlich ausgedrückt, den schlecht beraten oder sowas, der ist der, der den Fehler gemacht hat.

Die werden wahrscheinlich beim Abchecken der offenen Posten (was nicht jedes Unternehmen jeden Tag macht) festgestellt haben in der Buchhaltung, dass die nen Kunden haben, der eigenmächtig Skonto abgezogen hat ohne Grundlage. Da kanns schon mal dauern, bis das auffällt, außerdem kalkulieren die meistens noch ein, dass das Kreditinstitut nen Fehler gemacht haben könnte oder der Kunde seinen Fehler selber bemerkt.

sollte ich mal in die Verlegenheit kommen.
mir ein neues Auto leisten zukönnen,
ist es also angebracht, gleich nachzufragen, wegen Skonto

Zitat (Mellly, 08.12.2007)

Die 1 Euro "Mahnungsgebühr finde ich da noch sehr kulant.

Aber hallo!
1 Euro ist niedlich, oft werden bis zu 10! Euros verlangt.
Zitat (gitti2810, 19.02.2008)
sollte ich mal in die Verlegenheit kommen.
mir ein neues Auto leisten zukönnen,
ist es also angebracht, gleich nachzufragen, wegen Skonto

Dann frag lieber nach nem Sonderpreis, oder Extras, die Du bekommst, wenn Du bar zahlst. Nenn es auf keinen Fall Skonto, denn das darf nur 3% sein. Aber so "Sonderkonditionen" können die 3% locker überbieten. Wenn Du es Skonto nennst freut sich der Händler, da das nur 3% sind.
Zitat
Wyvern Erstellt am 19.02.2008 13:32:35

danke, für den hinweiß.
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