Kündigung wirksam zugestellt ? Formalitätenfrage

Hallo, ich brauch mal euren Rat:

Ich habe einen Vertrag fristgemäß gekündigt. Da ich Kosten sparen wollte, habe ich dies zunächst nur per e-mail mit Lesebestätigung gemacht. Natürlich habe ich auch eine Kündigungsbestätigung angefordert, aber bisher habe ich nur eine e-mail mit dem Hinweis erhalten, dass die Bearbeitung aufgrund vieler Anfragen z. Zt. etwas länger dauert.

Denkt ihr das reicht aus als Nachweis (wegen der Kündigungsfrist)?

Vielen Dank schonmal flowers_2.gif
Nein es ist nicht wirksam.
Du mußt schriftlich mit Einschreiben kündigen, dann ist es nachweisbar und somit wirksam.
Oder per Fax und Faxbestätigung von deinem Fax.
Aber per Email keine Chance
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Ja, das langt. Du hast schließlich in "Schriftform" gekündigt. E-Mails werden mittlerweile auch von Gerichten anerkannt. Muss also nicht immer ein Einschreiben mit Rückschein sein.

Übrigens. Eine Kündigung per Fax ist genauso rechtskräftig wie eine Mail, oder ein Brief. Wichtig ist eben nur, dass Du einen Nachweis hast. Ich würde also an Deiner Stelle die Kündigungs-Mail ausdrucken. Wenn Du ganz sicher gehen willst, druck auch noch die Bestätigung aus.
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selbst bei Fax würde ich vorsichtig sein , gerade bei Versicherungen ist es mir schon oft passiert das die das Fax nie erhalten haben mad.gif
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Zitat (Jeanette, 24.01.2008)
selbst bei Fax würde ich vorsichtig sein , gerade bei Versicherungen ist es mir schon oft passiert das die das Fax nie erhalten haben mad.gif

Tja, aber Du hast doch Dein Fax-Protokoll. Das reicht als Nachweis!
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Also bei Fax reicht die Sendungsbestätigung aus, da gabs mal einheitliche Urteile zu, das das Fax nach positiver Sendungsbestätigung als übermittelt gilt. Evtl Fehler, wie fehlendes Papier oder voller Empfangsspeicher auf Empfängerseite sind ein Verschulden des empfängers, dieser muss dafür sorgen dass auf seiner Seite immer alles funktioniert.

Bei Emails ist das Bild noch uneinheitlich, gibt Urteile in beide Richtungen. Generell sollte man aber nie per Email kündigen, wenn man sicher gehen will, sondern immer per unetrschriebenem Fax.
Emails werden noch nicht als sichere schriftliche Übermittlung flächendeckend anderkannt, aber es ist ja kein Problem, eben schnell ein Fax zu schicken, geht ja mittlerweile bei jedem einigermassen vernünftigem webmailer sogar online
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Zitat (Don Promillo, 24.01.2008)
Tja, aber Du hast doch Dein Fax-Protokoll. Das reicht als Nachweis!

Hmmm, aber in dem Faxprotokoll steht doch normalerweise nur dass (und wann) etwas gesendet wurde, aber nicht was. Ob das nun eine Kündigung, irgendein Comic oder eine leere Seite war, kann man mit dem Protokoll schwerlich nachweisen?
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Zitat (Don Promillo, 24.01.2008)
Tja, aber Du hast doch Dein Fax-Protokoll. Das reicht als Nachweis!

im Moment streite ich mich noch mit denen rum - kann dir also noch nicht sagen ob die das anerkennen
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Also, beim Fax hast du ja so eine Art Sendebericht und beim Einschreiben hast du eine schriftliche Garantie, das der Vertragspartner das Schreiben bekommen hat.
Ich würde ein Einschreiben immer vorziehen.
Eine e-mail wäre mir persönlich zu unsicher. wink.gif
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Hm... ich meine, Email würde nur dann ausreichen, wenn in dem Vertrag ausdrücklich die Kündigung per Mail als Möglichkeit erwähnt ist. Wenn nicht, dann gilt die gesetzliche Anforderung an die Schriftform und die sieht so aus, dass Schriftform = eigenhändig unterschrieben heißt.
Emails können nur dann als schriftformgemäß angesehen werden, wenn sie durch eindeutige Identifikationsverschlüsselung (hui. garantiert das falsche Wort) einem Absender zugeordnet werden können.

schick zur Sicherheit noch mal n Fax und einen Brief hinterher.
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Hallo,
um ganz Sicher zu gehen, gehst Du zum Gerichtsvollzieher. Das Original musst Du vor Ihm in den Brief stecken und zukleben. Er oder sein Kollege in der Entsprechenden Stadt stellt es zu. Es kostet nicht mehr als Einschreiben mit Rückschein aber es ist das Einzige, wo Du nachweisen kannst, dass das auch im Brief war. Hatte selber versucht über Telefon, E-Mail, Fax und Brief eine Versicherung zu Kündigen aber alles ohne Ergebnis. Sie sagten immer Sie hätten nichts oder lehre Seiten bekommen. Diesen Tipp habe ich von einem Alten Postmitarbeiter bekommen!

Gruß
zapzap
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Vielen Dank für eure Antworten!
Ich hab die Kündigung jetzt nochmal per Fax geschickt. Ich hoffe, dass das dann ausreicht.
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muss jetzt auch noch mal meinen Senf dazugeben...:
Kündigen bitte in Schriftform mit Unterschrift. Fristgemäß. Am besten selber abgeben und quittieren lassen oder per Einwurf-Einschreiben (kostet 2,15 €, das sollte einem das Loswerden einen ungeliebten Arbeitsplatzes schon wert sein). Den Beleg aufheben und kein Arbeitgeber/Gericht usw. kann einem mehr was.
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Zitat (Charlatan, 25.01.2008)
muss jetzt auch noch mal meinen Senf dazugeben...:
Kündigen bitte in Schriftform mit Unterschrift. Fristgemäß. Am besten selber abgeben und quittieren lassen oder per Einwurf-Einschreiben (kostet 2,15 €, das sollte einem das Loswerden einen ungeliebten Arbeitsplatzes schon wert sein). Den Beleg aufheben und kein Arbeitgeber/Gericht usw. kann einem mehr was.

Häh??? Welcher Arbeitsplatz? Glaube du hast da was mißverstanden...
Selber hingehen ist wirklich kostensparend, wenn das Unternehmen, dem ich den Vertrag kündigen möchte ca. 500 km entfernt seinen Sitz hat. wink.gif
Außerdem reicht ein Einwurf-Einschreiben für 2,15 € eben nicht. Da habe ich doch auch keinen eindeutigen Zustellungsnachweis, also kann ich mir das doch sparen...
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Zitat (dieheulsuse, 25.01.2008)

Außerdem reicht ein Einwurf-Einschreiben für 2,15 € eben nicht. Da habe ich doch auch keinen eindeutigen Zustellungsnachweis, also kann ich mir das doch sparen...

@dieheulsuse,
doch Einwurf Einschreiben reicht aus. Sobald ein Schirftstück im Breifkasten landet gilt es als zugestellt. Aktennotiz vom Briefträger reicht aus um als Beweis zu gelten.
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Kündigungen schicke ich immer per Einschreiben mit Rückschein zu.
Die Kündigung per e-Mail ist soweit ich weiss unwirksam.
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Zitat (*Mamesa*, 25.01.2008)
Kündigungen schicke ich immer per Einschreiben mit Rückschein zu.
Die Kündigung per e-Mail ist soweit ich weiss unwirksam.

vorsicht mit dem Einschreiben mit Rückschein, dass macht nur Sinn wenn Dokumente oder nichts fristgerecht verschickt wird. Der Grund, der Empfänger muss gegenzeichnen und erst ab diesem Zeitpunkt zählt es als zugestellt. Ist der Empfänger jetzt z.B. im Urlaub oder Krankenhaus usw oder schlichtweg nicht zu erreichen hat eine Kündigung daduch keinen fristgerechten Eingang. Deswegen immer nur Einschreiben Einwurf bei Sachen die fristgerecht verschickt werden. Beim einer Kündigung z.B. vom Arbeitgeber reicht es auch aus wenn der Brief in eigener Regie (am Besten aber zu Zweit eingeworfen) im Breifkasten landet und eine Aktennotiz vermerkt wird. Briefkasten ist Hoheitsrecht und somit ist die Post zugestellt.

Bearbeitet von mwh am 25.01.2008 13:45:50
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Huch,das wusste ich auch nicht.Man lernt nie aus. biggrin.gif
Vielen Dank mwh smile.gif flowers_2.gif
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@ mwh: So sicher ist das nicht! Schau mal hier:

http://www.123recht.net/Einwurfeinschreibe...el__a15618.html

Bearbeitet von dieheulsuse am 25.01.2008 13:55:10
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Zitat (dieheulsuse, 25.01.2008)
@ mwh: So sicher ist das nicht! Schau mal hier:

http://www.123recht.net/Einwurfeinschreibe...el__a15618.html

Schon richtig, aber wie ganz unten im verlinkten Text gibts Probleme wenn keiner das Einscheiben in Empfang nimmt. Man kann aber davon ausgehen dass es bei einem Unternehmen meherer Mitarbeiter gibt die so ein Schreiben in Empfang nehmen und dadurch der Rückschein die bessere Wahl ist. Bei Einzelpersonen die nicht anzutreffen sind, wird wohl auch ein Richter abwägen ob es noch eine andere zumutbare Zusendung des Dokuments, um die Sendung fristgerecht zu zustellen gab. In Personalangelegenheiten gab es von Dozenten und Anwalt immer den Rat, direkt in den Briefkasten um nicht in Zeitverzug zu geraten.

Bearbeitet von mwh am 25.01.2008 15:22:26
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