verpflichtungen des VERmieters?!

In: Wohnen
hallo,

da wir in einer dienstwohnung leben, haben wir die "stadt" als vermieter, die uns immer wieder schwierigkeiten bereitet, wenn es um reparaturen usw geht.
unter anderem geht es jetzt um die teilweise kostenübernahme für die modernisierung unseres badezimmers.

gibt es da pflichten, die der vermieter hat, dass einige sachen (hausflur, bad usw) nach einer bestimmten anzahl von jahren modernisiert werden müssen?

zudem ist es noch so, dass wir eine kombitherme haben, die also heizung und warmes wasser liefert. die heizungsanlage gehört UNS, die haben wir vom vormieter gekauft (keine ahnung wieso, aber das ist in diesen häusern da irgendwie üblich). aber der vermieter muss doch das warme wasser liefern, oder nicht?! also muss doch der vermieter auch die teile im gerät bezahlen, die defekt ausgetauscht werden müssen, wenn diese fürs warme wasser zuständig sind, oder? die stadt weigert sich strinkt, uns was dabei zu geben. das gerät ist nun 20 jahre alt (ca) und immer wieder geht da was nciht, oder der druck vom wasser reicht nciht aus, damit dieses gerät anspringt... sprich - wir haben kaltes wasser.... irgendwie alles sehr konfus... ich hoffe ihr habt vielleicht ein paar tips, möchte nciht direkt zum anwalt rennen (auch wenn wir schlauerweise ne mietrechtschutz haben ;))

danke schonmal
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

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Hm wenn Ihr die Versicherung doch habt, dann ruf doch an, die wissen sicher am ehesten Bescheid und außerdem können die ja dann mal was für ihr Geld tun das sie von Euch bekommen. :rolleyes:
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Der Vermieter muss kein warmes Wasser liefern, wenn es nicht im Miervertrag vereinbart ist.
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Warum soll der Vermieter für Kosten aufkommen, die ihn nicht betreffen? Wenn die Therme Euch gehört, dann geht ihn das nichts an.
Wir haben auch eine Gastherme für Wasser und Heizung - die gehört aber dem Vermieter und er kommt für Reparaturen die über 50 € liegen auf. Aber die Anlage ist erst 1 Jahr und funktioniert super!

Für warmes Wasser muss der Vermieter auch nicht sorgen, nur für kaltes.

Ich würde aber trotzdem beim Mieterschutzbund anfragen. Dafür sind sie schließlich da und bekommen auch jährlich ihr Geld.
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also bei mir im mietvertrag ist festgelegt, nach wievielen jahren bestimmte sachen gemacht werden... tepeten, bad, küche und so...
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Zitat (werschaf @ 05.02.2008 12:31:56)
also bei mir im mietvertrag ist festgelegt, nach wievielen jahren bestimmte sachen gemacht werden... tepeten, bad, küche und so...

Du meinst wahrscheinlich die Renovierungsfristen (Schönheitsreperaturen), theoretisch musst du dich aber daran halten (mal von Gerichtsurteilen abgesehen) und nicht der Vermieter. Die Kosten dafür trägst du alleine, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Es gibt jedoch Sachen z.B. Bodenbeläge die mit vermietet sind und deshalb vom Vermieter erneuert werden müssen, aber da gibt es auch Fristen für.
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Zitat (Renate54 @ 05.02.2008 12:27:10)
Warum soll der Vermieter für Kosten aufkommen, die ihn nicht betreffen? Wenn die Therme Euch gehört, dann geht ihn das nichts an.

das ist es eben, niemand weiß genau, wem die therme gehört. die leitungen für die heizung und die heizkörper gehören uns.... wer die therme vor 20 jahren bezahlt hat, weiß niemand mehr...

in unserem mietvertrag steht ganz klar drin, dass der vermieter warmes wasser liefert.
sry, hatte ich vergessen zu schreiben ;)
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Dann geh zum Mieterverein. Nimm den Mietvertrag mit.
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