Sat - Anlage

Hallo..
habe folgende Frage..
das Haus in dem wir wohnen verfügt nur über eine (ich meine es ist eine analoge )Sat- Anlage, jedoch nicht über einen Kabelempfang, jedoch würden wir gerne Premiere empfangen, ist der Vemieter unter diesen Umständen verpflichtet einer Sat- Anlage zuzustimmen? Oder gibt es irgendwas das man in der Wohnung aufstellen kann, bzw. Empfang durchs Fenster ermöglicht??
Danke schon mal im Voraus
Premiere ist doch eh Bezahlfernsehen , ich versteh gerade dein Problem nicht gruebel.gif

du kannst ja mal mit deinem Vermieter reden aber das er dazu verpflichtet ist aller ... Jahre eine neue Sat-Anlage aufzubauen bezweifel ich mal ganz stark
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ja klar ist Premiere Bezahl-Fernsehen, aber man kann es eben nur mit ner "neueren" Sat-Anlage oder mir Kabel- Anschluss empfangen, da keines von beidem vorhanden ist, ist meine Frage ob es denn dann in der heutigen "Premiere Zeit" überhaupt noch verboten werden kann sich selbst eine Schüssel ,d.h. sich selbst die Vorrichtung zu kaufen und anzubringen??
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das einzigste was dein Vermieter dir verbieten kann ist das du die Satschüssel irgendwo an die Mauer bohrst oder einfach auf dem Dach montierst ... sprich doch einfach mal mit ihm vielleicht hat er ja ein Einsehen das die Anlage zu alt ist flowers_2.gif
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Also wir haben bei uns auf dem Haus auch nur eine Schüssel die auch noch analog ist für alle Bewohner.
Fast alle haben aber auch eine eigene Satellitenschüssel angebracht wobei die ja auch beim Balkon in die Mauer gebohrt wurden.
Unser Vermieter hat da nichts dagegen.
Am besten frag mal nach ob und wie du die Schüssel anbringen darft, aber das der Vermieter jetzt gleich eine neue Schüssel kauft bezweifel ich auch.
Irgentwann muss er aber wenn alles auf digital umgestellt wird, aber einfach mal nachfragen.
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Der Eigentümer ist verpflichtet, seinen ausländischen Mietern "Heimatfernsehen" zu ermöglichen. Wenn das den Kauf und die Installation einer neuen SAT-Anlage erfordert, ist er in der Pflicht.

Ob das auch in anderen Fällen (also nur Deutsche im Haus) gilt, weiß ich nicht. Und ob man jemanden zwingen kann, z.B. auf digitalen Empfang umzurüsten, bezweifel ich. Aber die Vorpster haben Recht, einfach was an die Wand klatschen, darf man nicht. Also: erstmal beim Eigentümer nachfragen.
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