Neue Wohnung / neuer Mietvertrag: sind 150 Euro für Reparaturen richtig???

In: Wohnen
Hallo
Wir haben diese Woche unseren Neuen Mietvertrag bekommen und dort ist die Klausel drin, das wir bis 150 Euro an Klein Reparaturen selber bezahlen müssen...

Ist das eigendlich Rechtens???
Ich habe sowas noch nie gehört, und bin somit etwas unsicher in dem Thema...

Sille

Tipp der Redaktion: Auf Nummer sicher gehen und den Mietvertrag kostengünstig von einem Anwalt online prüfen lassen!

Steht da welche Reparaturen ? Ich finde so was komisch Ich meine wen Dir etwas kapput geht und nicht mit Absicht hast du ja eine Haftpflicht oder Hausrat Versicherung alles andere ist Humbug ranting.gif

Bearbeitet von HannaS am 22.04.2008 19:10:08
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bei uns ist das inzwischen fast normal das so eine Klausel , wegen Kleinreparaturen von bis zu 100 Euro im Jahr , im Mietvertrag steht
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schau dir mal den Link an: Link
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das ist natürlich nicht so toll.... aber danke dir Nachti wink.gif))

Sille
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Zitat (HannaS, 22.04.2008)
Steht da welche Reparaturen ? Ich finde so was komisch Ich meine wen Dir etwas kapput geht und nicht mit Absicht hast du ja eine Haftpflicht oder Hausrat Versicherung alles andere ist Humbug ranting.gif

Einschließlich Deiner Antwort cool.gif
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Zitat (Aquatouch, 22.04.2008)
Einschließlich Deiner Antwort cool.gif

Ich habe auch so einen Vertrag - supertoll - da gehen Rolladengurte von 30 Jahren alte Rolläden kaputt und der Mieter darf zahlen. Oder Lichtschalter die auch so alt sind.
Ist meiner Meinung nicht Rechtens aber was soll man tun.
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Hallo,

generell ist es erlaubt, sogenannte "Schönheitsreparaturen" auf den Mieter zu schieben.
Was darunter genau fällt, kann vielleicht jemand anders besser sagen.
Echte Instandhaltungskosten fallen aber nicht darunter. Wohl aber z.B. den Brausekopf auszutauschen.
Aber die 150 Euro dürften zu hoch sein. Mir schweben da max. 80 Euro pro Reparatur im Hinterkopf.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, ruf dort mal an.
Alternative: Es gibt doch die Mietervereine. Die sollten das auch wissen und Auskunft geben.

Gruß

Highlander
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Zitat (Highlander, 23.04.2008)
Es gibt doch die Mietervereine. Die sollten das auch wissen und Auskunft geben.


Da muss man aber Mitglied sein. Kostenlos machen die auch nichts mehr!
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Zitat (Highlander, 23.04.2008)
Echte Instandhaltungskosten fallen aber nicht darunter. Wohl aber z.B. den Brausekopf auszutauschen.
Aber die 150 Euro dürften zu hoch sein. Mir schweben da max. 80 Euro pro Reparatur im Hinterkopf.

es sollten maximal 150 € im Jahr sein und dann aber nur für Kleinreparaturen wie z.B. defekten Schalter oder Steckdose u.s.w. ..... so kenn ich das zumindest flowers_2.gif
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hmm.... da gehen nun ja die meinungen super ausseinander..
Ich meine in dm Bericht von Nachti stad das ja auch drin.. 150 Euronen pro Jahr....Naja..ich danke euch erst mal...

Sille
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das ist bei uns nicht anderst. wir müssten kleinreparaturen auch selbst übernehmen.
für's jahr wird fr.150.- berechnet ca 90€. aber der vermieter ist sehr kulant. wub.gif

Zitat
nicht mit Absicht hast du ja eine Haftpflicht oder Hausrat Versicherung


na klar, lichtschalter oder dichtungen der haftpflicht melden laugh.gif wo der selbstwert schon fr.200.- ist
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Das kenne ich auch so: Schönheits- und Kleinreparaturen bis 150 € / Jahr sind durch den Mieter zu tragen. Steht auch bei uns so drin.

Edit: Allerdings muß man an einer gutgehenden Wohnung nicht unbedingt jedes Jahr ein Selbstreparaturvolumen von 150 € in die Haushaltskasse einrechnen, wenn alles ordentlich eingebaut wurde, gut funktioniert und entsprechend gepflegt wird. wink.gif
Wichtig ist, daß man alles, was an tragenden Teilen (Sanitär, Elektrik, Bausubstanz) repariert werden muß, mit dem Vermieter vorher bespricht und nicht auf eigene Faust loslegt.
Es gibt auch noch die guten Vermieter, die lieber selbst rechtzeitig durch ein entsprechendes Gewerk die dort nötige Reparatur/Nachrüstung fachgerecht vornehmen lassen und das dann übernehmen, als am verkehrten Ende zu sparen und dem Mieter alles auf's Auge drücken.

Bearbeitet von Die Bi(e)ne am 24.04.2008 02:37:15
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