TV + Garantie

Guten Morgen!

Kennt sich jemand mit Garantie-/Gewährleistungspflichten aus?

Der Fall: Ich habe meiner Oma im Februar einen neuen Fernseher gekauft, weil ihr alter nach 5 Jahren den Geist aufgegeben hat. Sie wollte unbedingt ein Röhren TV und zufälligerweise habe ich genau denselben, den sie hatte (kann sich auch um einen Nachfolger handeln, sieht aber genauso aus) bei einem großen und bekannten Elektromarkt gefunden. Jetzt gibt es im Bild lila und grüne Flecken, die dann auf Dauer sogar meine Oma stören :D , jedenfalls sind diese Probleme bei dem alten Gerät anfangs auch aufgetreten und daraufhin ist er dann kaputt gegangen. Das Problem ist, dass meine Oma ca. 1,5 h von mir entfernt wohnt und ich schon befürchte, dass ich jetzt mehrmals hin und her fahren muss, weil der Elektromarkt das Ding reparieren will.

Kann man in diesem Fall (vor allem, weil es nicht um ein Vermögen geht) auf Kulanz des Händlers hoffen, dass er das Geld zurück gibt, bzw. eine Gutschrift ausstellt? Hatte jemand schon mal so einen Fall?

Grüße und Danke schon mal,

Miss Parker
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Eine Universal-Fernbedienung könnte dir helfen, die Steuerung des neuen Fernsehers zu vereinfachen, besonders wenn du oft unterwegs bist und deine Oma sich nicht mit der neuen Technik auskennt. Diese Fernbedienungen sind in der Regel einfach zu programmieren und ersetzen mehrere Fernbedienungen, was deinen Besuchen zur Unterstützung im Umgang mit der Technik einen enormen Vorteil bieten könnte.

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bei einem großen, bekannten Elektromarkt kann man normalerweise nicht auf Kulanz hoffen. Diese Läden zeichnen sich durch Kundenunfreundlichkeit, Inkompetenz und Unfreundlichkeit aus. Ist zumindest meine Erfahrung, bei defekten Geräten, hatte das schon mehrmals.
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Wenn du den Kassenbeleg noch hast, und der Kauf nicht länger als 6 Monate her ist, dann dürfte das mit dem Umtauschen eigentlich theoretisch kein großes Problem werden.

Ruf erstmal im betreffenden Markt an und verlange erstmal telefonisch eine Auskunft, wie sie gedenken zu verfahren. Lass dich nicht abwimmeln.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Händler/Hersteller den Fehler im Gerät verursacht hat (sofern das Gerät dir nicht runtergefallen ist o. ä.) und sie sind verpflichtet, dir ein neues zu geben oder den Kaufpreis zurück zu erstatten, wenn ein Umtausch nicht möglich ist.

Wenn sie dir einen Umtausch zusagen, lass dir Vor- und Zunamen des Mitarbeiters geben und protokolliere, wann du angerufen hast. Erst dann würde ich hinfahren.

Wenn sie dir keinen Umtausch zusagen, dann lass dir den Filialleiter ans Telefon geben und diskutier das mit ihm aus. Die sind meistens kulanter, als Angestellte, die nicht wissen, ob sie da was falsch machen, wenn sie Umtausch zusagen.
Weise ihn auf die Gewährleistungsrechte und die Vermutung des Vorliegens des Fehlers bei Gefahrübergang hin (heißt einfach nur, dass man innerhalb von 6 Monaten vermutet, dass der Fehler schon bei Kauf (=Gefahrübergang) bestanden hat).

Bevor du dich ins
1x wirst du so oder so hinfahren müssen, um das Gerät umzutuaschen.

Wichitg ist, dass du den Kaufbeleg noch hast, sonst ist das alles für die Katz.

Lass dich nicht abwimmeln, sei nervig! Das ist keine Kulanz oder gnädige Freundlichkeit, wenn sie das Gerät umtauschen, sondern das ist dein gutes Recht.

Wenn alles nix hilft, dann kannst du mit denne ja verhandeln. ZB, dass du damit einverstanden bist, ein Gerät als Umtausch anzunehmen, dass ein kleines wenig billiger ist als das defekte Gerät oder dass du den Differenzbetrag als Gutschein akzeptieren würdest. Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Lass dich aber nicht zu früh auf so einen Kuhhandel ein :)

Bearbeitet von Cambria am 02.05.2008 11:07:45
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