Ich mache zum ersten Mal Steuererklärung . Bin in Steuerberechnung und habe einen Schock bekommen. Fahre jeden Tag 70km ingesammt. Also trage ich nur 35km ein. Stimmt das??? Ich bekomme laut dieser Steuerber. einen minimalen Betrag zurück. Oder ist es vielleicht so,dass ich meine Fahrtkosten extra berechnet bekomme und es nix mit Steuerberechnung zu tun hat. Wer kann mir helfen? :wallbash:
Tipp von Bernhard aus der Redaktion:
Ich empfehle dir eine Steuersoftware, da sie dir dabei helfen kann, deine Steuererklärung effizienter und fehlerfrei zu erstellen. Diese Programme führen dich Schritt für Schritt durch den Prozess, sodass du alle relevanten Posten wie Fahrtkosten korrekt angeben kannst.
Vielleicht erbarmt sich die Brinarina mal. Sie ist vom Fach.
Tatsache ist aber, dass nur die einfache Entfernung Wohnort - Arbeitsort zählt. Guck' mal nach anderen Werbungskosten, die Du geltend machen kannst.
Machst Du das mit dem "Elster-Formular?"
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verona
Ja. Mache über "Elster Formular " Glaube hab nix,was ich über Werbungskosten absetzen kann.
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Ostseeperle
Hallo Verona :blumen:
Deine Arbeitskleidung, sofern du die nicht gestellt bekommst, sind auch Werbungskosten.
Die wollen aber meistens Originalbelege.
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galapagos24
ich weiß nicht, ob du die "pauschalen" Werbungskosten (werden ohne Beleg anerkannt) auch angesetzt hast, wie zB: Kontoführungsgebühren von 16 € Arbeitsmittel (wenn du welches benötigst, pauschal) 100 € Reinigung und Anschaffung von Arbeitskleidung (wenn du welche benötigst) 100 €
Zudem kannst du auch deine Unfallversicherung zu 50 % als Werbungskosten ansetzen (immerhin deckt sie ja auch den beruflichen Teil ab), ist meistens günstiger als sie nur als Sonderausgaben anzugeben. Sowie kannst du bei vorhandener Berufsrechtschutzversicherung diese Beiträge auch als Werbungskosten ansetzen. Manche haben einen Komplett-Tarif, also Privat-, Verkehrs- und Arbeitsrechtschutz, dann frägst entweder bei deiner Versicherung nach, wie hoch der Anteil beim Arbeitsrechtschutz ist oder du setzt einfachshalber nur ein Drittel der Versicherungsbeiträge an.
Und eins darfst du auch nicht vergessen: Die Entfernungspauschale hat sich geändert, du kriegst von deinen 35km einfache Strecke nur 15km als Werbungskosten angerechnet, würden die vollen 35km angerechnet, würdest du auch mehr erhalten. Viell hast du es ja schon in den NAchrichten mitbekommen, da gibts momentan ein Verfahren bei Gericht, der diese Änderung angreift. Die Finanzämter wenden aber die neue "schlechtere" Regelung für dich an. Und so wird auch mit dem Programm deine Steuer berechnet. Ich würde auf jeden Fall, nach Erhalt des Steuerbescheids, Einspruch einlegen, aufgrund diesen Werbungskosten und dem anhängigen Verfahren bei Gericht. Weil du dann mehr zurück bekommst, wenn das Gericht zugunsten uns Steuerzahlern entscheidet. Somit hälst du dir deinen Steuerbescheid offen.
Ich hoffe, cih konnte dir weiter helfen. Lieber Gruß, Gala :blumen:
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verona
Hallo Galapagos 24 !
Ich danke Dir für den Tip mit den Werbungskosten. Hat mir ein wenig weiter geholfen.
Kannst Du mir auch sagen,ob ich von 06 die Fahrtkosten erstattet bekomme ?
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galapagos24
Hallo Verona!
Wenn du für 06 noch keine Erklärung abgegeben hast, und nun eine abgibst, gilt noch das alte Recht und deine Fahrtkosten werden voll anerkannt. (Würde ich dir dann auch empfehlen, eine Steuererklärung abzugeben) Falls du die Erklärung schon letztes Jahr abgegeben hast, ist es jetzt zu spät und eine Änderung ist nicht mehr möglich. Sorry.
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verona
Hallo galapagos !
Erklärung 06 habe ich noch nicht abgegeben. Kannst Du mir vielleicht auch sagen,ob ich irgendwo meine KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung eintragen kann? Ich bin Dir wirklich sehr dankbar für Deine Hilfe. :D
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galapagos24
Zitat (verona @ 07.05.2008 16:58:07)
Hallo galapagos !
Erklärung 06 habe ich noch nicht abgegeben. Kannst Du mir vielleicht auch sagen,ob ich irgendwo meine KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung eintragen kann? Ich bin Dir wirklich sehr dankbar für Deine Hilfe. :D
KFZ-Steuer kann man nicht angeben (schön wärs). Bei der KFZ-Versicherung kannst du nur die Haftpflichtversicherung geltend machen, nicht die Kasko. Sie wird bei den Sonderausgaben zu den anderen Haftpflichtversicherung hinzugezählt. Hab den Bogen nicht im Kopf, müßte im oberen Drittel zwischen Lebensversicherung und Krankenzusatzversicherung sein, wenn ich mich nicht ganz irre...
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verona
Hallo galabagos 24 !
Hab es gefunden,wo die KFZ-Vers. hin kommt.Ist natürlich schade,mit der KFZ-Steuer. Glaube jetzt alles zu haben. Mit Deiner Hilfe.
:applaus: :applaus: Danke !!!
Nun geht es an,s versenden.
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
Wegen der Fahrtkosten muss übrigens kein Einspruch eingelegt werden. Unten nach den Bemerkungen steht, dass der Steuerbescheid vorläufig ergeht hinsichtlich ..., u.a. auch wegen der Entfernungspauschale. Das heißt, falls die Streichung der Entfernungspauschale tatsächlich rückwirkend gekippt wird, muss das Finanzamt von sich aus den Steuerbescheid ändern.
Achtung auch wegen der pauschalen Kosten für Arbeitsmittel und Arbeitskleidung. Die Finanzämter, mit denen ich überwiegend zu tun habe (3 Stück in Ba-Wü) erkennen hierfür nur insgesamt EUR 110,-- ohne Nachweis an. Auf jeden Fall gilt: Steuerbescheid genau angucken und bei Differenzen zu deinen Berechnungen zum einen unter Bemerkungen gucken, ansonsten beim Sachbearbeiter anrufen und fragen, was nicht anerkannt wurde.
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verona
Hallo Ulrike !
Ich habe die Sache erst mal übermittelt. Und warte ,was da so rauskommt. Wie lange dauert es ,Deiner Erfahrung nach,bis ich Bescheid bekomme ?
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ulrike407 Beiträge Dabei seit: 18.12.04
DIE Frage kann ich dir leider überhaupt nicht beantworten. Da kommt es auf das Finanzamt und die jeweilige Veranlagungsstelle an. Oft werden aber so kleine Fälle recht schnell bearbeitet, so dass nach 4 - 6 Wochen der Bescheid da ist. Ich weiß aber auch von Bearbeitern beim Finanzamt, die grade die Steuererklärungen vom Februar in der Mache haben. Falls du eine größere Erstattung erwartest und das Geld dringend brauchst: einfach beim Finanzamt anrufen, dich mit deinem zuständigen Sachbearbeiter verbinden lassen und fragen, mit welcher Bearbeitungsfrist gerechnet werden muss. Wenn dir die zu lang erscheint (würde sagen, so über 8 - 10 Wochen), sülz ihn ein bißchen voll. Vielleicht kann er die Bearbeitung deiner Steuererklärung dann vorziehen. Aber Achtung: das klappt natürlich nicht jedes Jahr. Und auch hier gilt natürlich: die helfen einem viel lieber weiter, wenn man höflich bleibt und anerkennt, dass sie nur ihre Arbeit machen. Auch wenn einem diese Anerkennung bei manchen Behörden schwer fällt. Und ehrlich gesagt gibt es natürlich auch bei den Finanzämtern Idioten.