Wasserschaden: total in Not...

In: Wohnen
:wallbash:
Hallo ,ich bin total verzweifelt,er geht darum man muss sich vorstellen das dass Badezimmer im Wohnzimmer war,was mein Mann weggekloppt hat außer die Wasserleitung hat er oder besser gesagt wollte er von einem Klempner machen lassen,der kam auch ,hatte aber leider nicht das richtige Rohr zum abklemmen mit,also beschloss er mit meinem Mann von Essen nach Bochum zu fahren um die Teile zu holen,man darf nicht vergessen die Wasserleitung war frei,also hat mein Mann den Haupthahn im Keller zugedreht und dem Nachbarn bescheid gesagt er möchte bitte den Hahn zulassen ansonsten würde unsere Wohnung unter Wasser stehen,als mein Mann wieder kam war die komplette Wohnung unter Wasser....meine Frage ist nun wer kommt für den Schaden auf denn der Laminat der von unserem Vermieter gelegt worden ist ,ist im Eimer......und natürlich bin ich nicht versichert :deppenalarm: ,,,,,,,würde mich über eine Antwort sehr freuen
danke im Voraus
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein Wasserleck-Detektor wäre in diesem Fall sehr empfehlenswert, da er frühzeitig Wasserlecks erkennt und so künftige Wasserschäden verhindern kann. Dadurch könntest du rechtzeitig Maßnahmen ergreifen und eventuelle größere Schäden vermeiden.

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Also ich würde aus dem Bauch heraus sagen, dass da eigentlich der Nachbar schuld hat, aber sicher bin ich mir da nicht.
Bist du rechtsschutzversichert?? Dann würd ich mal mit einem Rechtsanwalt reden.
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Also ich würde aus dem Bauch heraus eher auf dem Klempner tippen - wenn er ein falsches Rohr abklemmt ...

Aber wie gesagt - ist ein reines Bauchgefühl
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wenn Ihr den Klempner bezahlt - sprich per Rechnung - würde ich auch auf den Klempner tippen

und in diesem Fall kannst du dich glaubig an die Handwerkskammer wenden und dort nachfragen (so würde ich es zumindest machen !)
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aber der Klempner hat doch gar nicht abgeklemmt. Er hatte das falsche Rohr und so wurde die Wasserleitung abgedreht um anschließend das richtige Rohr zu besorgen, oder hab ich das jetzt falsch verstanden. So les ich es zumindest raus.
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Mel war vermutlich so aufgeregt beim Schreiben dass sie so geschrieben hat wie es ihr grad in den Sinn kam, und das ist etwas missverständlich geschrieben.

So wie ich es verstanden habe, wurde der Haupthahn im Keller abgedreht, das Rohr / die Rohre im Wohnzimmer waren allerdings offen, es wurde nicht irgendwie verschlossen. Den Nachbarn wurde gesagt dass der Haupthahn keinesfalls geöffnet werden sollte weil es sonst eine Überschwemmung gibt.

Tja, und dann hat irgend jemand wohl Wasser gebraucht und den Haupthahn geöffnet... oder aber der Haupthahn wurde vom Installateur nicht richtig zugedreht. Sinnvollerweise hätte man nicht nur den Nachbarn bescheid geben sondern auch noch ein Schild an den Haupthahn hängen sollen.

Wendet euch bitte an eure Haftpflichtversicherung, die wird klären wer zuständig ist und wer zahlen muss.
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Zitat (Valentine @ 07.05.2008 11:57:33)
Mel war vermutlich so aufgeregt beim Schreiben dass sie so geschrieben hat wie es ihr grad in den Sinn kam, und das ist etwas missverständlich geschrieben.

So wie ich es verstanden habe, wurde der Haupthahn im Keller abgedreht, das Rohr / die Rohre im Wohnzimmer waren allerdings offen, es wurde nicht irgendwie verschlossen. Den Nachbarn wurde gesagt dass der Haupthahn keinesfalls geöffnet werden sollte weil es sonst eine Überschwemmung gibt.

Tja, und dann hat irgend jemand wohl Wasser gebraucht und den Haupthahn geöffnet... oder aber der Haupthahn wurde vom Installateur nicht richtig zugedreht. Sinnvollerweise hätte man nicht nur den Nachbarn bescheid geben sondern auch noch ein Schild an den Haupthahn hängen sollen.

Wendet euch bitte an eure Haftpflichtversicherung, die wird klären wer zuständig ist und wer zahlen muss.

Aber sie ist doch nicht versichert... Schreibt sie doch. :huh:
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Oje, das liest sich ja relativ kompliziert.

Da haben drei Beteilgte die Finger im Spiel und keiner wird es gewesen sein wollen. Dem Nachbar nachzuweisen, dass er den Wasserhahn trotz gegenteiliger Anweisung aufgedreht hat wird wohl fast nicht möglich sein (es sei denn, Du holst Dir Horatio mit seinem kompletten CSI Miami Team).
Dem Handwerker einen Ausführungsfehler nachzuweisen wird sicher nicht minder kompliziert. Letztendlich wird er es seiner Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung melden und dann musst Du Dich mit dieser auseinandersetzen. Inwieweit dann den Handwerker ein Verschulden trifft kann ich nicht beurteilen, es erscheint mir aber auch relativ unwahrscheinlich.
Last but not least spielt da auch noch Dein Göga eine Rolle. Er hat wohl die Wand aufgestempt und vermutlich den Nachbarn über die Notwendigkeit, den Hauptwasserhahn geschlossen zu halten, informiert. Letzteres (die Korrekte Info)wird übrigens, meiner unmassgeblichen Meinung nach, der Nachbar bestreiten. Gibt es da einen konkrtetn Zeugen?

Eine Hausratversicherung habt Ihr wohl nicht (die wäre auch garnicht zutreffend), aber wie steht es denn mit einer Privat-Haftpflichtversicherung mit Deckung für Mietsachschäden?

Wenn Ihr die Privat-Haftpflichtversicherung auch nicht habt (die ich persönlich ja zur gesetzlichen Pflichtversicherung erklären würde) denke ich, werdet Ihr wohl auf dem Schaden sitzen bleiben.

Happy Hippo
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Hallo Mel...

Nur mal so eine Idee: Wenn ich das richtig verstanden habe, so zieht ihr gerade um oder seit gerade eingezogen und am renovieren???

Wenn das der Fall ist, dann könnte es sein, das die Hausratversicherung Eurer jetzigen Wohnung schon greifen könnte; soweit vorhanden, da ich das so verstanden habe, das lediglich Deiner Meinung nach die neue Wohnung noch nicht versichert ist.

Da aber die Hausratversicherungen in der Regel "erstmal mitgenommen" werden, könnte da vielleicht etwas gehen...

Sollte ich das falsch verstanden haben, dann vergiss diesen Beitrag...

Grisu...
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