Reihenhaus - Grenze zum Nachbarn ?

Moin

wie ist das bei Reihenhäusern, bzw. was ist erlaubt ?

vor den häusern sind auffahrten. eine neben der anderen, jede in einer anderen höhe, da die straße etwas abschüssig ist. die auffahrten sind ca. 5,50 meter breit. da stehen dann oft 2 auto drauf, also mit dem nachbarauto dann eng an eng.
ist das erlaubt ?

gibts da ne seite, wo mal das alles nachlesen kann ? also, noch andere abstände oder so ?

danke
Hallo @Trulli...

...und wieder mal nicht so einfach aus der Ferne zu beurteilen; um was für eine Bauart der Reihenhäuser handelt es sich (bis 7 m: Gebäude geringer Höhe; über 7 m bis 22 m: Gebäude mittlerer Höhe, über 22 m: Hochhäuser), dann, liegen die Häuser mehr als 50 m vom öffentlichen Straßenland entfernt, gibt es Balkone die über 8 m Brüstungshöhe liegen... ... ...usw. usw. usw...

Die Breite von 5,50 m wird normalerweise für Feuerwehrzufahrten gefordert, die im rechten Winkel zum Straßenland liegen; ergo, ist das wirklich als Auffahrt gedacht???

Wieviele Wohnungseinheiten gibt es pro Haus; liegen noch Häuser dahinter, die eine Baulast bzw. ein Nutzungsrecht eingetragen haben???

Sind die Auffahrten überhaupt zum Parken gedacht???

SORRY, ich wollte Dich jetzt nicht erschlagen, aber da schießen mir etliche "Gedanken" durch den Kopf..., bis hin, zum Besitzstandrecht und eventueller """falscher Vermietung"""... ... ..., auch das Wegerecht könnte eine Rolle spielen... ... ...

...wieder nur so Ideen... flowers_2.gif flowers_2.gif flowers_2.gif ...

Grisu... sleep.gif sleep.gif sleep.gif
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das sind einfamilien reihenhäuser.

ca. 5,50 meter breit. 7 in einer reihe. davor war garten, den hat jeder weggemacht als auffahrt. hinterm haus is etwas garten. und ein mistweg - also ein kleiner weg, den alle benutzen , um mit rad,... in den keller zu kommen. dahinter ne hecke, dahinter andere wohnblöcke - von da kann auch feierwehr kommen.

die auffahrt ist vom gehweg bis zum haus ca. 8 meter lang. dann kommt schon das haus.

das haus besteht aus keller, erdgeschoß, 1. etage und ausgebautem dach.

Bearbeitet von Trulli am 19.05.2008 17:41:52
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Hallo Trulli...

das hört sich nach "angelegten Parkplätzen" an. Wahrscheinlich noch mit Rasengittersteinen, damit das Wasser versickern kann...

Nach dem, was Du geschildert hast, wird also fast "auf der Grundstücksgrenze" geparkt und damit entweder Euch Parkraum entzogen oder das Durchgehen schwierig gemacht bis komplett "behindert"...

Bei so etwas ist ein Zaun ganz hilfreich, der die Grundstücksgrenze eindeutig markiert. Damit ist es dann auch so, das sich die Parksituation für Euch entspannen würde..., gerade mit "einem größeren Fahrzeug", wie z. B. einem Wohnmobil oder ähnlichem... wink.gif

Ich schätze mal, das es darum geht, zumal ein "vernünftiges" Parken, bei einer solchen Situation für Euch scheinbar mit Schwierigkeiten verbunden sein dürfte... ... ..., gerade das Ein- und Aussteigen nur möglich sein wird, wenn ihr dann genug Platz lassen würdet...

Mit Deiner Beschreibung der Wohneinheiten wird es ansonsten schwer, dem Nachbarn zu vermitteln, das es """so nicht gewünscht ist"""..., denn er darf natürlich bis zur Grundstücksgrenze sein Fahrzeug abstellen, genau wie Ihr auch... ... ...

Klingt nach Gesprächsbedarf mit der Nachbarschaft... wink.gif

Grisu...
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da die straße leicht abschüssig ist, hat jeder seine eigene auffahrt, die ja auch durch andere steigung und steine und mitteltrennung sichtbar ist.

der nachbar hat 2 autos drauf, also pkw gegen wohnmobil, mit ca. 20 cm abstand. paßt auch, da wir auch auf der anderen seite einsteigen können.

unsere auffahrt sieht so aus, daß das womo drauf steht, in der mitte platz ist, um zum haus zu gelangen und daneben ein beet ist, das an nachbars auffahrt grenzt.

wir überlegen, ob wir das beet wegmachen und auch steine legen, als große auffahrt. dann sind wir auch tür an tür mit nachbars auto.
nur, die haben kids, die die autotüren aufknallen, dann sind schrammen programmiert. und zaun - weiß ja eben nicht, ob das erlaubt ist, dann könnte nachbar nicht aussteigen, da er dicht an uns parkt, da sonst seine stufen und beet kommen, er kann nicht weiter zur seite ausweichen.

wollt ja nur mal wissen, ob das erlaubt ist, daß man tür an tür mit nachbars auto steht.

denn 5,50 breit - mit 2 autos drauf, da bleibt nur 1 meter oder so für postboten usw....
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oder gibts da gesetze ? dan brauch ich mir keinen kopf machen.

klar reden wir, aber wenns gesetze gibt, kann ich mir evt. alles ersparen.

sind keine rasengittersteine. sind rotbunte oder so puzzlesteine in grau.
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Hallo Trulli...

Erste Möglichkeit: Die sogenannte Landesbauordnung (respektive die Musterbauordnung) für Dein Bundesland; da werden Sachen wie Grundstücksgrenzen geregelt.
Das "Nachbarschaftliche Behindern" ist ein heikles Thema... ... ...

Wenn ich da (morgen) noch etwas genaueres rausbekomme, dann melde ich mich nochmal dazu... ... ...

Mal sehen, ob vielleicht noch andere Erfahrungen dazu kommen... wink.gif wink.gif wink.gif , bei mir würde das nach """Baurecht""" ablaufen... ... ...NACH Gespräch...

Grisu... whistling.gif
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Zunächst einmal: im Zweifelsfall zum Bauamt Deiner Stadt/ Deines Ortes dackeln und nachfragen (oder ein Anruf dort).
Trullis Beschreibung klingt fast nach der Reihenhausbauweise, in der wir auch wohnen (Die Reihenhausblöcke sind in unserem Fall um 1922 entstanden: winzige Einfamilienhäuschen mit Gärten.

Um etwas (frontal sichtbar) umzustrukturieren, solltet ihr Euch mal obengenannt informieren. smile.gif Habt Ihr das Haus gekauft oder wohnt Ihr zur Miete?
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gekauft - jahrgang 1966 die häuser

es haben viele nachbarn so - da war niemand beim bauamt...

aber obs erlaubt ist ? bzw. falls einer zum anwalt rennt ?
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Zitat (Trulli, 20.05.2008)
gekauft - jahrgang 1966 die häuser

es haben viele nachbarn so - da war niemand beim bauamt...

aber obs erlaubt ist ? bzw. falls einer zum anwalt rennt ?

Hallo @Trulli...

...uppss, das lese ich ja jetzt erst..., ergo könnte es sogar sein, das eine unberechtigte geänderte "Vorgartennutzung" ohne die Berechnung des abfließenden bzw. versickernden Oberflächenwassers stattgefunden hat??? Die geänderte Nutzung auch nicht beim Bauamt "angegeben" worden sein könnte...

Bin mir da nicht so ganz sicher, wie sich das bei Euch (Bundesland- Unterschiede) so verhält..., mit den Bauaufsichtsämtern...

Dann vielleicht wirklich noch mal das Gespräch mit den Nachbarn suchen, wie oben schon erwähnt, denn eine Anfrage beim Bauamt stellt (EVENTUELL!!!) schon eine "zu überprüfende Situation" dar..., soll heißen, wenn da etwas ohne Bauantrag gebaut ist, nicht so gepflastert oder betoniert ist, wie es in den Akten sein müßte, dann könnte das auch noch großen Ärger geben...

"""Wecke niemals schlafende Hunde"""

Mit nur so einer Idee... ... ... whistling.gif wink.gif

Grisu...
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