Hallo,
wer hat Erfahrungen als Vermieter, mein Mieter ist im selben Haus vom Erdgeschoss ins 1. OG gezogen, im Mai 2007 und jetzt ausgezogen, er hat 3 Monate lang 2 Wohnungen in Beschlag gehabt, nun erzählte mir eine Freundin etwas von Nutzungsentschädigung nach §546a BGB, die ich von der Kaution abziehen soll, gibt es im Internet ein Formular, was ich mir herunterladen kann oder wenigstens mal durch lesen kann, und habe ich dann einen Nutzen oder ist der Mieter im Recht und ich bleibe auf der leerstehenden Wohnung sitzen, Mieter hat Wohnungsübergabe plus Schlüssel erst knapp 3 Monate nach Auszug gemacht und er hat die erste Wohnung auch nicht gekündigt, konnte Sie aber ab dem 4. Monat wieder vermieten.
Wer kann helfen oder hat so was ohne Anwalt durchgezogen. :heul:
wer hat Erfahrungen als Vermieter, mein Mieter ist im selben Haus vom Erdgeschoss ins 1. OG gezogen, im Mai 2007 und jetzt ausgezogen, er hat 3 Monate lang 2 Wohnungen in Beschlag gehabt, nun erzählte mir eine Freundin etwas von Nutzungsentschädigung nach §546a BGB, die ich von der Kaution abziehen soll, gibt es im Internet ein Formular, was ich mir herunterladen kann oder wenigstens mal durch lesen kann, und habe ich dann einen Nutzen oder ist der Mieter im Recht und ich bleibe auf der leerstehenden Wohnung sitzen, Mieter hat Wohnungsübergabe plus Schlüssel erst knapp 3 Monate nach Auszug gemacht und er hat die erste Wohnung auch nicht gekündigt, konnte Sie aber ab dem 4. Monat wieder vermieten.
Wer kann helfen oder hat so was ohne Anwalt durchgezogen. :heul: