Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen:
Ich habe bei ebay, bei einem gewerblichen Verkäufer, ein paar Schuhe für 70 Euro im Sofort-Kauf erworben.
Dummerweise habe ich kurz darauf entdeckt, dass der gleiche Verkäufer besagte Schuhe, exakt die selben, auch für 60 Euro im Shop hat. Also habe ich eine Mail dorthin geschrieben und gefragt, ob sich was machen lässt, da ich das ganze schon ein bisschen ärgerlich finde.
Antwort habe ich aber keine bekommen.
So, jetzt habe ich gesehen, dass der ebay-Verkäufer auch noch einen seperaten, d.h. ebay-unabhängigen Online-Shop betreibt - und dort gibt es die Schuhe, exakt die selben, für 40 Euro!
Das finde ich jetzt erst recht ärgerlich!
Deswegen überlege ich, von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen.
Die Schuhe sind noch nicht bezahlt und dementsprechend auch noch nicht bei mir eingegangen.
In der Widerrufsbelehrung des Händlers steht jetzt allerdings:
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."
Bedeutet der fettgeschriebene Satz jetzt, dass ich die Schuhe erst zahlen und mir schicken lassen muss, bevor ich den Vertrag widerrufen kann?
Das wäre doch irgendwie ein bisschen hirnrissig, wenn ich doch jetzt schon weiß, dass ich sie zu diesen Bedingungen nicht mehr möchte....
Oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?
Danke!
vielleicht könnt ihr mir helfen:
Ich habe bei ebay, bei einem gewerblichen Verkäufer, ein paar Schuhe für 70 Euro im Sofort-Kauf erworben.
Dummerweise habe ich kurz darauf entdeckt, dass der gleiche Verkäufer besagte Schuhe, exakt die selben, auch für 60 Euro im Shop hat. Also habe ich eine Mail dorthin geschrieben und gefragt, ob sich was machen lässt, da ich das ganze schon ein bisschen ärgerlich finde.
Antwort habe ich aber keine bekommen.
So, jetzt habe ich gesehen, dass der ebay-Verkäufer auch noch einen seperaten, d.h. ebay-unabhängigen Online-Shop betreibt - und dort gibt es die Schuhe, exakt die selben, für 40 Euro!
Das finde ich jetzt erst recht ärgerlich!
Deswegen überlege ich, von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen.
Die Schuhe sind noch nicht bezahlt und dementsprechend auch noch nicht bei mir eingegangen.
In der Widerrufsbelehrung des Händlers steht jetzt allerdings:
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."
Bedeutet der fettgeschriebene Satz jetzt, dass ich die Schuhe erst zahlen und mir schicken lassen muss, bevor ich den Vertrag widerrufen kann?
Das wäre doch irgendwie ein bisschen hirnrissig, wenn ich doch jetzt schon weiß, dass ich sie zu diesen Bedingungen nicht mehr möchte....
Oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?
Danke!