Widerrufsrecht: ... verstehe ich das richtig?

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen:

Ich habe bei ebay, bei einem gewerblichen Verkäufer, ein paar Schuhe für 70 Euro im Sofort-Kauf erworben.
Dummerweise habe ich kurz darauf entdeckt, dass der gleiche Verkäufer besagte Schuhe, exakt die selben, auch für 60 Euro im Shop hat. Also habe ich eine Mail dorthin geschrieben und gefragt, ob sich was machen lässt, da ich das ganze schon ein bisschen ärgerlich finde.
Antwort habe ich aber keine bekommen.

So, jetzt habe ich gesehen, dass der ebay-Verkäufer auch noch einen seperaten, d.h. ebay-unabhängigen Online-Shop betreibt - und dort gibt es die Schuhe, exakt die selben, für 40 Euro!

Das finde ich jetzt erst recht ärgerlich!

Deswegen überlege ich, von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen.
Die Schuhe sind noch nicht bezahlt und dementsprechend auch noch nicht bei mir eingegangen.

In der Widerrufsbelehrung des Händlers steht jetzt allerdings:
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache."

Bedeutet der fettgeschriebene Satz jetzt, dass ich die Schuhe erst zahlen und mir schicken lassen muss, bevor ich den Vertrag widerrufen kann?
Das wäre doch irgendwie ein bisschen hirnrissig, wenn ich doch jetzt schon weiß, dass ich sie zu diesen Bedingungen nicht mehr möchte....
Oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?

Danke!
Nein, auf das hin und her kannst du verzichten.
Schick ihm den widerruf und schreib dazu, dass du auf zusendung der ware verzichtest und gleichzeitig keine zahlung vornehmen wirst, da der vertrag dirch widerruf hinfällig geworden ist.
Wäre ja noch schöner wenn man sich erst mal alles hin und her schicken muss smile.gif

zur erklärung: das widerrufsRECHT hast du seit dem moment des vertragsschlusses. Die widerrufsFRIST bezieht sich nur darauf, wie lange du von diesem recht gebrauch machen kannst, sie bestimmt nur das ende, nicht aber den anfang des rechts. Dass die fristberechnung manchmal später los geht als der vertragsschluss ist in deinem fall egal.

Bearbeitet von Cambria am 23.03.2010 12:48:26
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Das von dir fett geschrieben soll nur heißen, dass man mindestens solange Zeit hat (gesetzliche Frist: 14 tage, der Händler ist anscheinend sogar kulanter),
nämlich diese Zeitspanne ab Erhalt der Ware, damit der Verkäufer die Frist zum Widerruf nicht durch eine verzögerte Lieferung der Ware zu seinem Vorteil verkürzen kann.
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Okay, ich glaub, jetzt hab ich auch geschnallt wie das gemeint ist... hirni.gif

Hätte ich die Schuhe geliefert bekommen, hätte erst dann die Frist begonnen, und nicht schon vor Erhalt der Ware.... richtig?

Danke für den Denkanstoß.

Wenn ich den Widerruf per e-mail schicke, soll ich darum bitten, dass sie mir den Eingang des Widerrufs bestätigen?
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Musste nicht unbedingt machen, aber sicher ist sicher wink.gif
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Naja, fragt sich nur, ob sie darauf eingehen. Ich werds merken.

Ich geh jetzt mal schauen, ob man den Widerruf auch irgendwie über ebay schicken kann, dann gehts wenigstens dort noch mit ein.

Danke euch allen! flowers_2.gif

PS: Kann jetzt eigentlich aus dem Notfallforum raus!
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Das hat nix mit "darauf eingehen" zu tun. Bei Internetgeschäften hat man dieses Recht, da hat der Verkäufer nix zu wollen wink.gif

Viel Erfolg!

PS: Ich verschiebs ins Einkaufenforum.
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Alles klar, dankeschön! flowers_2.gif
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Ich drücke Dir mal die Daumen dass alles klappt. flowers_2.gif
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