neue Waschmaschine defekt: Wiederrufsrecht?

Hallo an alle!
Habe ein riesen Problem, hoffe dass mir jemand helfen kann.
Am 11.11 haben wir uns eine neue Waschmaschine gekauft, nach dem ersten Waschen bemerkten wir schon dass die Trommel nicht rund läuft und wenn sie frei aufgestellt ist würde sie sich im Kreis drehen hielte man sie nicht fest. Ich muss dazu sagen das sie sehr stabil stand,- haben sie mit der Wasserwaage ausgerichtet.
Gestern nach dem 4. Waschgang und weiterem ausprobieren dass sie auch wirklich stabil stand gab es dann beim Spülen eine Überschwemmung....
Heute morgen hat mein Mann den Verkäufer angerufen,- dieser meinte das sei nicht seine Sache wir sollen direkt beim Hersteller anrufen.
Nun meine Frage: Soweit ich herausgefunden habe kann ich vom Vertrag zurücktreten nach BGB §437. Kennt sich jemand aus und kann mir sagen wie ich vorgehen soll?!
Danke für Antwort!
LG, mieze
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Tipp von Bernhard aus der Redaktion:

Ein stabiler Waschmaschinen-Untersatz könnte helfen, die Maschine besser zu befestigen und dadurch das Problem des unruhigen Laufs sowie mögliche Überschwemmungen zu reduzieren. Du kannst damit sicherstellen, dass die Maschine immer stabil steht, was das Risiko von Schäden und weiteren Problemen minimiert.

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1 hilfreiche Antwort, nur hilfreiche Antworten anzeigen
Nein du kannst vom Vetrag nicht zurücktreten, ausser der Händler stand bei euch vor der Haustür und hat euch die Maschine angedreht. Der Hersteller hat dreimal die Möglichkeit das Gerät zu reparieren, erst dann dürft ihr das Geld zurück verlangen, sollte der Fehler nicht gefunden werden.

Habt ihr auch die Transportsicherungen entfernt?
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Zitat (mieze01 @ 24.11.2008 11:12:29)
Heute morgen hat mein Mann den Verkäufer angerufen,- dieser meinte das sei nicht seine Sache wir sollen direkt beim Hersteller anrufen.

In dem Geschäft würde ich nichts mehr kaufen.
Der Verkäufer ist immer erster Ansprechpartner.
Wende dich aber trotzdem an den Kundendienst, die helfen dir dann schneller.

Wie schon geschrieben, du musst erst einmal 3 Reparaturversuche über dich ergehen lassen.
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Die Transportsicherungen haben wir entfernt, daran lags nicht,- war auch unser erster Gedanke: "Haben wir was vergessen".

Das BGB ist schwierig zu lesen,- habe es jetzt so verstanden dass man zurücktreten kann bei Defekt am Gerät.
Aber erst nach 3 Nachbesserungen.....ohje!
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Alle Hersteller haben einen Kundendienst.

Bei Bosch, Siemens und Co. kommt der schon meist innerhalb eines Tages.

Hast dort schon mal angerufen?

Labens

Bearbeitet von labens am 24.11.2008 11:43:55
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Du kannst nicht vom Vertrag zurücktreten nach §437, aber der Verkäufer IST zuständig, nicht der Hersteller.
Mache ihm das unmissverständlich klar. ER hat in den ersten 6 Monaten die Beweispflicht, dass der Mangel an der WaMa nicht schon beim Kauf bestand, was ihm schwerfallen dürfte.
Viele Verkäufer versuchen die Kunden abzuspeisen, und sich unangenehmen Kosten und Arbeit zu ersparen, in dem sie sagen, sie wären dafür nicht zuständig.

Grundsätzlich gilt aber mind. in den ersten 6 Monaten die Händlergewährleistung VOR einer evtl Herstellergarantie

Er muss dir aber nicht direkt das Geld zurückgeben, sondern hat wie oben beschrieben, mehrmals die Möglichkeit, das Gerät nachzubessern

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Bearbeitet von Bierle am 24.11.2008 11:46:10
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Lass mich raten....ist es eine Bauknecht?
nee, welche is es denn?
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Na da hat doch wenigstens einer Freude....

Ich muss meinen Vorrednern widersprechen, du mußt dir höchstens 2 Nachbesserungen gefallen lassen.
Verbraucherzentrale NRW
Da steht eigentlich alles, was man wissen muss. Klick dich mal durch!
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habs doch wieder gelöscht.. keine lust auf unsinnige diskussionen

Bearbeitet von knuffelzacht am 25.11.2008 11:39:20
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Und noch ne kleine Anmerkung. Du hast als Käufer das Recht zu wählen zwischen:

1- Neulieferung einer neuen Waschmaschine
2- Reparatur
3- Preisminderung

Du bist also NICHT verpflichtet die Maschine reparieren zu lassen, sondern kannst eine NEUE einfordern.

Steht übrigens auch im BGB.
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Wo im BGB? Wär mir neu - sieht die selbst die Verbraucherzentrale anders. Link s.o. - unter "Nachbesserung und Ersatzlieferung" zu finden.
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Guck mal:

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Zitat:
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Außer die Lieferung würde unverhältnismäßigen Kosten verursachen, dann kann der VK die Reparatur verlangen.

Allerdings würde ich den Mangel als erheblich einstufen und mich nicht mit einer Reparatur abspeisen lassen.

Mein Tipp:
Frist setzen mit 14 Tagen Zeit die Maschine zu reparieren. Das heißt nach 14 Tagen MUß die WM repariert bei dir stehen.

oder

Frist setzen mit 14 Tagen Zeit die Maschine zu tauschen.

Ansonsten Rücktriff vom Kaufvertrag wegen § 323 der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.

Außerdem Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Dass heißt insbesonders die Kosten für die Abholung der WM und alle anderen Kosten die dir entstanden sind.

Dies ist meine persönliche Einschätzung.
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Danke für eure Antworten!
Die WAMA ist eine nagelneue Siemens, wir haben uns für sie entschieden da wir mit Bauknecht nur Ärger hatten (2defekte Geräte innerhalb von 4Jahren!) darum haben wir uns als Alternative zum "Traumgerät Miele" die Siemens gekauft da Miele für uns momentan zu teuer wäre.
.......und weiter nur Ärger. :wallbash:
Morgen kommt der Kundendienst von Siemens, bin gespannt und werde versuchen eine neue WAMA zu fordern-ich berichte!
LG, mieze
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